Rechtsprechung
| OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 404/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 20 Abs 3 GG, § 23 S 2 VergabeV SL 2010, § 23 S 3 VergabeV SL 2010
Vertrauensschutz und Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsänderung bei Hochschulzulassung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VergabeVO § 23 S. 3 Stiftung SL; GG Art. 12 Abs. 1
Verletzung des Vertrauensschutzanspruchs von Studienbewerbern nach Einreichung der Bewerbung für das betreffende Semester bei Rechtsänderung im laufenden Bewerbungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung des Vertrauensschutzanspruchs von Studienbewerbern nach Einreichung der Bewerbung für das betreffende Semester bei Rechtsänderung im laufenden Bewerbungsverfahren
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 922
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 307/11
Vorläufige Außervollzugsetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20, Art 2
Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 404/11
Rn. 5 Dem am 13.7.2011 gestellten Antrag der Antragsteller, Art. 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung Stiftung SL vom 20.4.2011 auf der Grundlage von § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen, hat der Senat durch Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 - hinsichtlich des Wintersemesters 2011/2012 entsprochen.Rn. 14 Er nimmt Bezug auf sein Vorbringen in dem Anordnungsverfahren 2 B 307/11 sowie in dem Parallelverfahren 2 C 300/11.
Rn. 16 Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakten 2 C 404/11 - 2 B 307/11 und 2 C 300/11 - 2 B 308/11 - Bezug genommen.
In diesem Zusammenhang ist freilich zu dem Vorbringen des Antragsgegners, ein Nachtrag des Studienortes B-Stadt/Homburg wäre ohne großen Aufwand möglich gewesen, zu bemerken, dass - worauf bereits in dem Beschluss in dem Eilverfahren 2 B 307/11 hingewiesen wurde - je nach individueller Situation des Bewerbers in Verfolgung des legitimen Ziels einer Maximierung der Zulassungschancen durchaus umfangreiche Überlegungen anzustellen waren.
- BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10
Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der …
Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 404/11
Von daher hätten sie ihre Prozessbevollmächtigten beauftragt und über diese auch rechtzeitig Kenntnis von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.3.2011 - 6 CN 3.10 - erlangt.Rn. 22 Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN 3.10 -.
Rn. 29 Von daher kann für die Beantwortung der Frage, ob die von den Antragstellern gerügte Verletzung des sich aus Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Anspruches auf Vertrauensschutz vorliegt, offen bleiben, ob die Prozessbevollmächtigten der Antragsteller jedenfalls im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.3.2011 - 6 CN 3/10 - gehalten waren, die weitere Entwicklung des Hochschulzulassungsrechts (auch) im Saarland zu verfolgen und sie dann im Zuge der insoweit gebotenen regelmäßigen Einsichtnahme in das im entsprechenden saarländischen Verkündungsportal zur Verfügung gestellte oder per Abonnement elektronisch übermittelte Amtsblatt rechtzeitig von der in Rede stehenden Änderung Kenntnis hätte erlangen können und müssen.
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 404/11
Rn. 31 so ausdrücklich Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - E 109, 133, 180, betreffend den Wegfall der Höchstfrist für die Sicherungsverwahrung.Rn. 33 BVerfG, Urteil vom 5.2.2004, a.a.O., S. 181, 186, 187; BVerwG, Urteile vom 2.2.2011 - 6 B 42/10 - Rdnr. 9.
- OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 300/11
Normenkontrolle im Bereich der Hochschulzulassung im Saarland
Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 404/11
Rn. 14 Er nimmt Bezug auf sein Vorbringen in dem Anordnungsverfahren 2 B 307/11 sowie in dem Parallelverfahren 2 C 300/11.Rn. 16 Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakten 2 C 404/11 - 2 B 307/11 und 2 C 300/11 - 2 B 308/11 - Bezug genommen.
- BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem …
Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 404/11
Rn. 40 - 1 BvR 1464/07 - Juris Rdnr. 30,. - VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - 9 S 1611/09
Zur Vergabe eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität - …
Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 404/11
Rn. 20 Urteile vom 29.10.2009 - 9 S 1858/09 und 9 S 1611/09 -. - OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 308/11
Vorläufige Außervollzugssetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20) § 23 S …
Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 404/11
Rn. 16 Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakten 2 C 404/11 - 2 B 307/11 und 2 C 300/11 - 2 B 308/11 - Bezug genommen. - OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 326/11
Regelungen über die außerkapazitäre Vergabe von Studienplätzen in Sachsen-Anhalt …
Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 404/11
Die Antragsteller nehmen Bezug auf den Senatsbeschluss vom 21.9.2011, den Beschluss des OVG Weimar vom 27.9.2011 - 1 EN 483/11 - sowie das Urteil des OVG Magdeburg vom 19.10.2011 - 3 K 326/11 -, mit dem eine § 23 Sätze 2 und 3 VergabeVO Stiftung SL weitgehend inhaltsgleiche Regelung für unwirksam erklärt wurde, und tragen vor, sie wollten Humanmedizin studieren. - OVG Thüringen, 27.09.2011 - 1 EN 483/11
Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 404/11
Die Antragsteller nehmen Bezug auf den Senatsbeschluss vom 21.9.2011, den Beschluss des OVG Weimar vom 27.9.2011 - 1 EN 483/11 - sowie das Urteil des OVG Magdeburg vom 19.10.2011 - 3 K 326/11 -, mit dem eine § 23 Sätze 2 und 3 VergabeVO Stiftung SL weitgehend inhaltsgleiche Regelung für unwirksam erklärt wurde, und tragen vor, sie wollten Humanmedizin studieren.
- OVG Saarland, 02.02.2012 - 2 C 300/11
Normenkontrolle im Bereich der Hochschulzulassung im Saarland
Rn. 14 Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird auf die Gerichtsakten 2 C 300/11 - 2 B 308/11 sowie 2 C 404/11 - 2 B 307/11 Bezug genommen.Zudem hat er in der Antragserwiderung im vorliegenden Normenkontrollverfahren eine Auslegung von § 24 Satz 3 VergabeVO Stiftung SL dahin vertreten, dass die Vergabe außerkapazitärer Studienplätze nach den Kriterien des Auswahlverfahrens der Hochschule zu erfolgen hat, während er in der Antragserwiderung des " Parallelverfahrens" 2 C 404/11 eine verfassungskonforme Auslegung dahin in den Raum gestellt hat, dass außerkapazitäre Studienplätze nach den gleichen Regelungen vergeben werden wie innerkapazitäre im zentralen Vergabeverfahren.
Rn. 54 Verletzt danach die umstrittene Norm in der von dem Antragsgegner vertretenen oder zumindest favorisierten Auslegung höherrangiges Recht, so gilt im Ergebnis nichts anderes, wenn - was offenbar nicht den Regelungsabsichten des Antragsgegners entspräche, von diesem aber in seiner Antragserwiderung im Parallelverfahren 2 C 404/11 als eventuell mögliche Auslegung in den Raum gestellt wird - § 23 Sätze 2 und 3 VergabeVO Stiftung SL zumindest weitgehend im Wortsinne ausgelegt würden.
- VG Gelsenkirchen, 04.06.2014 - 4 Nc 79/13
Vertrauensschutz Überschreitung des Curricularnormwertes Stauchungsfaktor
Rn. 8 Vgl. OVG Saarland, Urteil vom 2. Februar 2012 -2 C 404/11-, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2009 -9 S 1611/09-, jeweils juris,.
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