Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwertung von nicht in der Verhandlung vorgebrachten Urkunden bei der Urteilsfindung - Versagung des rechtlichen Gehörs - Erfordernis der Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung als Voraussetzung für die Anwendbarkeit der §§ 812 ff. BGB bei Überzahlung von Waisengeld - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 31.01.1968 - II C 54.65
- BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61
Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont, …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Es kann hiernach nur noch darum gehen, ob eine unmittelbare Vermögensverschiebung zwischen dem beklagten Land und der Klägerin stattfand; denn nach der herrschenden Rechtsprechung liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung im Sinne der §§ 812 ff. BGB nur vor, wenn sich die Vermögensverschiebung zwischen dem Benachteiligten und dem Bereicherten unmittelbar vollzog (u.s. BGHZ 36, 232 [233]; 40, 272 [277]; 46, 261 [262 f.]). - BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51
Sport-Toto. Vertragsbedingungen
Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Eine Vollmacht "kraft Rechtsscheins" (Anscheinsvollmacht) liegt vor, wenn der Vertretene das Auf treten des angeblichen Vertreters zwar nicht kannte, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte kennen und verhindern können und der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben dahin auffassen durfte, daß es dem Vertretenen bei verkehrsgemäßer Sorgfalt nicht habe verborgen bleiben können und daß dieser es also dulde (RGZ 170, 281 [284]; BGHZ 5, 111 [116] und BGH in LM § 167 BGB Nr. 4). - BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Ersatzherausgabe nach § 281 BGB
Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Las Erfordernis der Unmittelbarkeit bedeutet, daß die Vermögensverschiebung nicht auf dem Umweg über ein fremdes Vermögen erfolgt sein darf; vielmehr muß ein und derselbe Vorgang auf der einen Seite den Verlust and auf der anderen Seite den Gewinn unmittelbar herbeiführen (BGHZ 46, 261 [BGH 23.12.1966 - V ZR 26/64] [262]), wobei nicht notwendig die Personen, zwischen denen sich der tatsächliche Vermögensübergang vollzieht, mit dem Benachteiligten und dem Bereicherten identisch zu sein brauchen.
- BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt (zuletzt BVerwGE 25, 291 ff.) ausgeführt, daß die Festsetzung und die Zahlung von Versorgungsbezügen unter dem gesetzlichen Vorbehalt der späteren Anwendung der Ruhensvorschriften stehen und daß deswegen Vertrauensschutz nur allenfalls dann gewährt werden kann, wenn - anders als im vorliegenden Falle - dem Betroffenen von der Versorgungsfestsetzungsbehörde eröffnet wurde, die Ruhensvorschriften seien in seinem Falle unanwendbar. - RG, 14.03.1939 - III 128/37
1. Sind die auf der verfassungsmäßigen Leitungs- und Dienstgewalt eines …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Diese Auffassung der genannten Gerichte ist damit begründet, daß die behördlichen Zuständigkeitsregelungen in Verbindung mit allgemeinen und besonderen Übertragungen der Zuständigkeit die ausschließliche Grundlage dafür bilden, ob die Behördenstelle rechtswirksame Verpflichtungen für die Verwaltung übernehmen kann (vgl. RGZ 162, 129 [137, 149]; BGHZ 5, 205 [213]). - BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge
Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Nicht dagegen ist entgegen dem Revisionsvorbringen die Zustellung des Versorgungsfestsetzungsbescheides an den Versorgungsberechtigten oder dessen Erwähnung als Versorgungsberechtigter in dem einem anderen Hinterbliebenen erteilten Versorgungsfestsetzungsbescheid Voraussetzung auch für die Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; im Gegenteil, ein solcher Bescheid bildet einen Rechtsgrund für die Versorgungszahlung, er steht deshalb, solange er nicht zurückgenommen oder widerrufen worden ist, der Annahme, daß der nach dem Gesetz Versorgungsberechtigte Versorgungsbezüge ohne rechtlichen Grund erlangte, gerade entgegen (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [264]). - BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Die Versagung des rechtlichen Gehörs in bezug auf eine einzelne Tatsachenfeststellung ist allerdings unschädlich, wenn es auf diese Feststellung nach der sachlich-rechtlichen Beurteilung des Falles unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen könnte (BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [26]). - BGH, 21.12.1961 - III ZR 130/60
Ungerechtfertigte Bereicherung bei Preisverstoß
Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Es kann hiernach nur noch darum gehen, ob eine unmittelbare Vermögensverschiebung zwischen dem beklagten Land und der Klägerin stattfand; denn nach der herrschenden Rechtsprechung liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung im Sinne der §§ 812 ff. BGB nur vor, wenn sich die Vermögensverschiebung zwischen dem Benachteiligten und dem Bereicherten unmittelbar vollzog (u.s. BGHZ 36, 232 [233]; 40, 272 [277]; 46, 261 [262 f.]). - BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50
Entschädigungsanspruch. Reichskassenordnung
Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Diese Auffassung der genannten Gerichte ist damit begründet, daß die behördlichen Zuständigkeitsregelungen in Verbindung mit allgemeinen und besonderen Übertragungen der Zuständigkeit die ausschließliche Grundlage dafür bilden, ob die Behördenstelle rechtswirksame Verpflichtungen für die Verwaltung übernehmen kann (vgl. RGZ 162, 129 [137, 149]; BGHZ 5, 205 [213]). - RG, 15.01.1943 - VII 104/42
1. Welche Rechtsfolgen hat es, wenn jemand den Rechtsschein entstehen läßt, ein …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Eine Vollmacht "kraft Rechtsscheins" (Anscheinsvollmacht) liegt vor, wenn der Vertretene das Auf treten des angeblichen Vertreters zwar nicht kannte, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte kennen und verhindern können und der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben dahin auffassen durfte, daß es dem Vertretenen bei verkehrsgemäßer Sorgfalt nicht habe verborgen bleiben können und daß dieser es also dulde (RGZ 170, 281 [284]; BGHZ 5, 111 [116] und BGH in LM § 167 BGB Nr. 4).
- BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an das …
Wie das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt entschieden hat, wird das rechtliche Gehör und mit ihm die diesen Grundsatz sichernde Vorschrift des § 108 Abs. 2 VwGO verletzt, wenn im Urteil (unveröffentlichte) Erlasse oder Urkunden als Beweismittel gewürdigt werden und das auf dieser Würdigung beruhende Beweisergebnis verwertet wird, ohne daß die ihnen zu entnehmenden Erkenntnisse den Beteiligten zumindest inhaltlich in der gebotenen Weise zugänglich gemacht wurden (vgl. Urteile vom 22. Februar 1968 - BVerwG 2 C 54.65 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 2 C 7.66 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nrn. 38 und 54]).Denn ein Urteil, in dem unter Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO Tatsachen- oder Beweisergebnisse verwertet werden, ist, wegen der darin liegenden Versagung rechtlichen Gehörs gemäß § 138 Nr. 3 VwGO stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen (vgl. BVerwGE 26, 234 [238]; Urteil von 22. Februar 1968 - BVerwG 2 C 54.65 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 24.04.1979 - 1 B 607.78
Verfahrensmangel auf Grund fehlender Vorlage von Auskünften des Auswärtigen Amtes
Es hat den Kläger auch nicht anderweitig vor der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, daß sie für die Entscheidung verwertet werden sollten (vgl. dazu Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG 2 C 54.65 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 38]). - BVerwG, 19.02.1981 - 2 B 9.80
Beurteilung eines Beamten - Verzögerung der Beförderung durch den Dienstherrn - …
Dies gilt auch für solche für die Entscheidung erheblichen Umstände, die das Tatsachengericht aus beigezogenen Akten ermittelt (vgl. hierzu Beschluß vom 16. Juli 1980 - BVerwG 2 B 48.79 -); in solchen Akten befindliche Urkunden dürfen bei der Urteilsfindung nur verwertet werden, wenn sie Gegenstand der Verhandlung gewesen sind (vgl. u.a. Urteile vom 22. Februar 1968 - BVerwG 2 C 54.65 - [Buchholz a.a.O. Nr. 38] und vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142]). - BVerwG, 28.02.1980 - 1 B 697.79
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verwendung nicht in die mündliche Verhandlung …
Das Verwaltungsgericht stützt sich bei seiner Entscheidung u.a. auf Berichte der Neuen Zürcher Zeitung vom 15. November und 9. Dezember 1977 sowie vom 10. Januar 1979, auf eine Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 16. Oktober 1978 sowie auf ein Gutachten des Deutschen Orientinstitutes (Dr. M... D. A... vom 11. Dezember 1978. Diese Beweismittel sind Jedoch nicht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden. Das Verwaltungsgericht hat die Verfahrensbeteiligten auch nicht auf andere Weise darüber unterrichtet, daß es sie für seine Entscheidung verwerten wolle. Der Kläger hatte somit keine Gelegenheit, sich zu ihnen zu äußern (vgl. dazu Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG 2 C 54.65 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 38]). - BVerwG, 07.10.1970 - VI B 16.70
Rechtsmittel
Die Versagung des rechtlichen Gehörs in bezug auf eine einzelne Tatsachenfeststellung ist außerdem unschädlich, wenn es auf diese Feststellung nach der sachlich-rechtlichen Beurteilung des Falles unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen könnte (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [26];Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 54.65 -).
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