Rechtsprechung
| OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 67/21 |
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 67/21
- OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 62/21
- BVerwG, 18.04.2024 - 3 CN 11.22
- BVerwG, 18.04.2024 - 3 CN 12.22
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 140/24
Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie
Rn. 22 Mit Urteil vom 15.9.2022 - 2 C 67/21 - hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes festgestellt, dass § 7 Abs. 3 VO-CP in der Fassung vom 18.2.2021 unwirksam gewesen sei.Rn. 32 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der elektronischen Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Gerichtsakten der Verfahren 2 C 67/21 und 2 B 60/21 Bezug genommen.
Rn. 149 Der Streitwert wird entsprechend der Streitwertfestsetzung in dem Urteil des Senats vom 15.9.2022 - 2 C 67/21 - auf 130.000,- EUR (= 2 x 65.000,- EUR) festgesetzt (§ 52 Abs. 1 GKG).
- VGH Bayern, 03.04.2025 - 20 N 21.778
Corona-Pandemie, Betriebsuntersagung Gastronomie (März bis Juni 2021)
Rn. 40 Ohne Bedenken hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, dass die infektionsschutzrechtliche Generalklausel des § 32 Satz 1 IfSG i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG auch unter Geltung des § 28a Abs. 1 IfSG eine verfassungsgemäße Grundlage für Betriebsschließungen gewesen ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2024 - 3 CN 11.22 - BeckRS 2024, 16482 Rn. 22 unter Verweis auf OVG Saarlouis, U.v. 15.09.2022 - 2 C 67/21 - unveröffentlicht). - VGH Bayern, 27.01.2025 - 20 N 20.3096
Normenkontrolle gegen Ausgangsbeschränkung
Rn. 24 Ohne Bedenken hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, dass die infektionsschutzrechtliche Generalklausel des § 32 Satz 1 IfSG i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG auch unter Geltung des § 28a Abs. 1 IfSG eine verfassungsgemäße Grundlage für Betriebsschließungen gewesen ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2024 - 3 CN 11.22 - BeckRS 2024, 16482 Rn. 22 unter Verweis auf OVG Saarlouis, U.v. 15.09.2022 - 2 C 67/21 - unveröffentlicht). - VGH Bayern, 24.07.2025 - 20 N 21.2921
Infektionsschutzrecht: Die infektionsschutzrechtliche Sperrstunde
Ohne Bedenken hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, dass die infektionsschutzrechtliche Generalklausel des § 32 Satz 1 IfSG i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG auch unter Geltung des § 28a Abs. 1 IfSG eine verfassungsgemäße Grundlage für Betriebsschließungen gewesen ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2024 - 3 CN 11.22 - BeckRS 2024, 16482 Rn. 22 unter Verweis auf OVG Saarlouis, U.v. 15.09.2022 - 2 C 67/21 - unveröffentlicht).
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Rechtsprechung
| AG Ellwangen/Jagst, 05.08.2021 - 2 C 67/21 |
Volltextveröffentlichung
- schwarz-weissenhorn.de
Linksabbieger, Überholer
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