Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1648
BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01 (https://dejure.org/2002,1648)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 2 C 7.01 (https://dejure.org/2002,1648)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 2 C 7.01 (https://dejure.org/2002,1648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BBesG § 12 Abs. 2; VwGO §§ 113 Abs. 1 Satz 4, 121
    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Fortsetzungsfeststellungsklage; Streitgegenstand der -; Rechtskraftwirkungen eines stattgebenden Urteils bei -; Rückforderung zu viel gezahlter Dienstbezüge; Vorgreiflichkeit der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit ...

  • Judicialis

    BBesG § 12 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 121

  • Wolters Kluwer

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand - Fortsetzungsfeststellungsklage - Streitgegenstand - Rechtskraftwirkung - Stattgebendes Urteil - Rückforderung zu viel gezahlter Dienstbezüge - Verwaltungsakt - Regelungswirkung - Vorgreiflichkeit der gerichtlichen Feststellung ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Folgen einer gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 12 Abs. 2; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4 § 121
    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Fortsetzungsfeststellungsklage; Streitgegenstand der -; Rechtskraftwirkungen eines stattgebenden Urteils bei -; Rückforderung zu viel gezahlter Dienstbezüge; Vorgreiflichkeit der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsprozessrecht, Rechtskraftwirkung eines Fortsetzungsfeststellungsurteils

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 1
  • NVwZ 2002, 853
  • DVBl 2002, 1219
  • DÖV 2002, 864
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich- …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01
    Ein Verwaltungsakt, dessen Rechtswidrigkeit durch rechtskräftiges Urteil nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO festgestellt worden ist, entfaltet keine Regelungswirkung (Fortentwicklung von BVerwGE 105, 370).

    Aufgrund einer derartigen rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ist nicht mehr der Regelungsgehalt des rechtskräftig als rechtswidrig festgestellten Verwaltungsaktes rechtlich maßgebend, sondern die Rechtslage, die ohne ihn besteht (vgl. Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 5 C 1.96 - BVerwGE 105, 370 ).

    Da der Rechtsschutz mittels eines Urteils nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO funktionsgleich mit dem Rechtsschutz ist, der mit einem Aufhebungsurteil nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegen eine Inanspruchnahme aus einem rechtswidrigen Verwaltungsakt erreicht wird (vgl. Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 5 C 1.96 - a.a.O.), hindert die Präjudizialität der Rechtswidrigkeitsfeststellung vom 16. September 1986 die Beklagte, aus dem für rechtswidrig erklärten Verwaltungsakt gegen den Kläger einen Anspruch herzuleiten, dessen Voraussetzungen mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit rechtskräftig verneint worden sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1986 - 12 A 821/85
    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01
    Auf die vom Kläger erhobene Klage stellte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 16. September 1986 - 12 A 821/85 - fest, dass der Bescheid vom 30. April 1982 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 4. Januar 1983 rechtswidrig gewesen ist.

    Die in Rechtskraft erwachsene Feststellung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 16. September 1986 - 12 A 821/85 -, dass der Bescheid der Beklagten vom 30. April 1982 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 4. Januar 1983 rechtswidrig gewesen ist, bewirkt, dass dieser Bescheid keine Regelungswirkung entfaltet.

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90

    Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01
    Er besteht in der Rechtsbehauptung, der angefochtene Verwaltungsakt sei rechtswidrig und verletze den Kläger in seinen Rechten (Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 34.90 - BVerwGE 91, 256 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01
    Nach der Verfassungsordnung des Grundgesetzes obliegt es vorrangig den Gerichten, die Rechtsordnung durch die letztverbindliche Entscheidung dessen, was im konkreten Fall rechtens ist, zu sichern (vgl. BVerfGE 60, 253 ).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01
    Er besteht in der Rechtsbehauptung, der angefochtene Verwaltungsakt sei rechtswidrig und verletze den Kläger in seinen Rechten (Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 3 C 34.90 - BVerwGE 91, 256 ).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01
    Der Streitgegenstand jenes Verfahrens, die Rechtsbehauptung des Klägers, der Verwaltungsakt vom 30. April 1982 sei rechtswidrig gewesen, deckt sich weitgehend mit demjenigen der Anfechtungsklage, ist in diesem "subsidiär" enthalten (vgl. Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 ).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01
    Als präjudizielle Bindung wirkt sich die Rechtskraft eines Urteils in einem zweiten Prozess, in dem die rechtskräftig entschiedene Frage vorgreiflich für die Beurteilung des nunmehr zur Entscheidung stehenden Rechtsverhältnisses ist, in der Weise aus, dass das rechtskräftige Urteil ohne Sachprüfung der Entscheidung in dem zweiten Verfahren zugrunde zu legen ist (Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.2000 - 4 B 11.00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01
    Die dem Fortsetzungsfeststellungsurteil ebenso wie dem Anfechtungsurteil eigene rechtskraftfähige Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes nimmt an der präjudiziellen Wirkung des Urteils teil (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1987 - BVerwG 4 C 35.85 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG Nr. 4 S. 3; Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 4 B 11.00 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 78 S. 3).
  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01
    Die dem Fortsetzungsfeststellungsurteil ebenso wie dem Anfechtungsurteil eigene rechtskraftfähige Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes nimmt an der präjudiziellen Wirkung des Urteils teil (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1987 - BVerwG 4 C 35.85 - Buchholz 406.11 § 15 BBauG Nr. 4 S. 3; Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 4 B 11.00 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 78 S. 3).
  • VG Stuttgart, 18.11.2015 - 5 K 1265/14

    Rechtswidrigkeit des Einsatzes der Polizei am 30. September 2010 im Schlossgarten …

    Rn. 56 Erledigt sich ein Verwaltungsakt - wie hier der gegenüber dem Kläger angeordnete Platzverweis - vor der gerichtlichen Entscheidung, lässt § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO anstelle der Aufhebung durch Urteil nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Feststellung durch Urteil genügen, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, um dem Bürger funktionsgleichen effektiven Rechtsschutz (vgl. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) gegenüber einer Inanspruchnahme aus einem rechtswidrigen Verwaltungsakt zu gewähren, wie er ihn mit einem Aufhebungsurteil nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erreichen könnte (BVerwG, Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 5 C 1.96 -, BVerwGE 105, 370 [373] = juris Rn. 11, vgl. auch Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 7.01 -, BVerwGE 116, 1 [4] = juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2022 - 1 S 3575/21

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage; hier: …

    Kraft der gerichtlichen Entscheidung nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist nicht mehr der Regelungsgehalt des erledigten Grundverwaltungsakts rechtlich maßgeblich, sondern die Rechtslage, die ohne Geltung des gerichtlich als rechtswidrig festgestellten Verwaltungsaktes besteht (…Anschluss an BVerwG, Urt. v. 20.11.1997 - 5 C 1.96 -, juris Rn 11 und Urt. v. 31.01.2002 - 2 C 7.01 -, juris Rn. 17 ff. sowie Fortführung von Senat, Urt. v. 03.05.2021 - 1 S 512/19 -, juris Rn. 56 ).

    Kraft der gerichtlichen Entscheidung nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist nicht mehr der Regelungsgehalt des Verwaltungsakts rechtlich maßgeblich, sondern die Rechtslage, die ohne Geltung des gerichtlich als rechtswidrig festgestellten Verwaltungsaktes besteht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.1997 - 5 C 1.96 -, juris Rn. 11, und Urt. v. 31.01.2002 - 2 C 7.01 -, juris Rn. 17 ff.).

  • BGH, 13.02.2025 - III ZR 63/24

    Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach …

    Dem Kläger hätte es offen gestanden, gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 307 Satz 1 ZPO den Erlass eines Anerkenntnisurteils zu beantragen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. September 2017 - 8 C 21/16, juris Rn. 4), wodurch für den Verwaltungsprozess rechtskräftig festgestellt worden wäre, dass die Beschränkungsmaßnahmen rechtswidrig gewesen sind (vgl. BVerwGE 116, 1, 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht