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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1962 - II C 76.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1175
BVerwG, 17.05.1962 - II C 76.60 (https://dejure.org/1962,1175)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1962 - II C 76.60 (https://dejure.org/1962,1175)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1962 - II C 76.60 (https://dejure.org/1962,1175)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 76.60
    Denn bei den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums handelt es sich um einen "Kornbestand von Strukturprinzipien des Beamtenrechts, die allgemein oder doch ganz überwiegend und während eines längeren, Tradition bildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind" (BVerfGE 8, 332 [343]).
  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 16.61

    Anspruch der geschiedenen Witwe eines Beamten auf Unterhaltshilfe - Auslegung des …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 76.60
    Zu der mit § 125 Abs. 2 BBG wörtlich übereinstimmenden Vorschrift des § 116 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes von Berlin vom 24. Juli 1952 (GVBl. S. 603) hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß die Zahlung einer auf Beiträgen des verstorbenen Beamten beruhenden Sozialversicherungsrente an dessen schuldlos geschiedene Ehefrau eine "später eingetretene Änderung der Verhältnisse" im Sinne des § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG ist (BVerwGE 13, 71).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Denn die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten ist nicht dessen Hinterbliebene im Sinne des Versorgungsrechts" (Urteil vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 76.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 7]).
  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    In diesen Vorschriften findet die Bereitschaft des Gesetzgebers ihren Niederschlag, den Verlust der Anwartschaft auf lebenslange Versorgung, den die Ehefrau eines Beamten erleidet, deren Ehe aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden oder dem gleichzuachtenden Verhalten des Beamten (§ 26 Abs. 1 Satz 2, § 37 Abs. 2 erster Halbsatz EheG) aufgelöst wird und die danach auf Unterhaltsleistungen ihres früheren Ehemannes verwiesen ist, nach dem Tode des Beamten jedenfalls dann im Wege des "Härteausgleichs" durch einen Beitrag des Dienstherrn zu ihrem Lebensunterhalt zu mildern, wenn der Beamte ihr gegenüber rechtlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet war (vgl. zur rechtlichen Eigenart des Unterhaltsbeitrages: BVerfGE 21, 329 [348]; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 1961 [BVerwGE 13, 71, 74], vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 76.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 7] und insbesondere vom 13. Oktober 1971 - BVerwG VI C 57.66 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 35.81

    Bemessung des Unterhaltsbeitrages für die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen …

    Die geschiedene Ehefrau ist nicht im eigentlichen Sinne Hinterbliebene des Beamten im Rahmen des Versorgungsrechts (vgl. BVerwGE 38, 346 [355]; Urteil vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 76.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 7]; vgl. auch BVerfGE 21, 329 [347 f.]).
  • BVerwG, 14.06.1973 - II B 20.73

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner wiederholt schon entschieden, daß die Zahlung einer Witwenrente aus der Sozialversicherung eine zugunsten des Dienstherrn berücksichtigungsfähige Änderung der Verhältnisse in dem aufgezeigten Sinne darstellt (u.a. BVerwGE 13, 71 und Urteil vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 76.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 7]).
  • BVerwG, 02.07.1970 - II C 22.68

    Erhöhung einer Witwenrente - Gewährung einer Unterhaltsbetrages

    Denn dieser Begriff der "Änderung der Verhältnisse" umfaßt solche Umstände, die der verstorbene Beamte nicht mehr erlebt hat und die im Erlebensfalle Einfluß auf die Höhe seiner Unterhaltsverpflichtung gehabt haben würden (vgl. BVerwGE 13, 71 [73]; Urteile vom 30. August 1963 - BVerwG VI C 91.62 - und vom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI C 86.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 11 und Nr. 22]), sowie die Zahlung solcher Bezüge, welche die geschiedene Ehefrau gerade infolge des Todes ihres früheren Ehemannes als Ersatz für seine Unterhaltsleistung erhält und nicht erhalten würde, wenn er noch lebte, wie z.B. Witwenrenten aus der Angestelltenversicherung des früheren Ehemannes oder aus der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. BVerwGE 13, 71 [73]; Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 76.60 -, vom 30. August 1963 - BVerwG VI C 91.62 -, vom 14. Januar 1965 - BVerwG II C 78.63 - und vom 14. Februar 1968 - BVerwG VI C 63.65 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 EBG Nrn. 7, 11, 15 und 21]).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 75.69

    Anpassung an die veränderten Verhältnisse auf der Grundlage des …

    Diese Rechtsprechung (vgl. außer dem vorbezeichneten Urteil vom 14. Februar 1968: BVerwGE 13, 71 sowie die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 76.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 7] und vom 30. August 1963 - BVerwG VI C 91.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 125 BBG Nr. 11]) betrifft die - andere - Frage, ob mit der Aufnahme der Zahlung einer Witwenrente eine die Höhe des Unterhaltsbeitrags berührende Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG oder entsprechender landesgesetzlicher Regelungen eingetreten sein kann, obwohl - rein logisch gesehen - dieser Umstand nicht "später", d.h. nach dem Tode des Beamten, sondern durch dessen Tod eingetreten ist.
  • BVerwG, 31.08.1983 - 2 B 190.81

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 22 Absatz 2 Beamtenversorgungsgesetz …

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß sich der etwaige Anspruch der geschiedenen Ehefrau eines verstorbenen Beamten auf Unterhaltsbeitrag nicht aus der durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Alimentationspflicht des Dienstherrn ableiten läßt (vgl. BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62] [348]; BVerwGE 38, 346; Urteile des beschließenden Senats vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 76.60 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 7] …und vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 35.81 - [Buchholz a.a.O. Nr. 33 = RiA 1982, 178]); der in BVerfGE 44, 249 abgedruckten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist, wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
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