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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.11.2013 - 2 CE 13.2253   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34279
VGH Bayern, 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 (https://dejure.org/2013,34279)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 (https://dejure.org/2013,34279)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. November 2013 - 2 CE 13.2253 (https://dejure.org/2013,34279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Nachbar; vorläufige Nutzungsuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Grundschulauflösung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2013 - 2 CE 13.2253
    Eine solche Abwägung ist zwar - ähnlich der bei einen Antrag auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerfG, B.v. 13.6.1979 - 1 BvR 699/77 - BVerfGE 51, 268;… a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 123 Rn. 23) - durch das Gericht zu treffen, jedoch erst im Rahmen der gerichtlichen Ermessensentscheidung, wenn die sonstigen Voraussetzungen - also der Anordnungsanspruch und der Anordnungsgrund - glaubhaft gemacht worden sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1991 - 8 B 11955/91

    Baugenehmigung; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Baufreigabe; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2013 - 2 CE 13.2253
    Nicht alles, was unter dem Gesichtspunkt des baurechtlichen Nachbarrechtsschutzes als rücksichtslos und unzumutbar zu bewerten sein könnte, ist bereits ein für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht hinzunehmender wesentlicher Nachteil im Sinn des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. OVG NW, B.v. 27.7.1992 - 7 B 2686/92 - NVwZ-RR 1992, 289).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1992 - 7 B 2686/92

    Baugenehmigung; Genehmigung als Mehrfamilienhaus; Genehmigung als Übergangsheim …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2013 - 2 CE 13.2253
    Nicht alles, was unter dem Gesichtspunkt des baurechtlichen Nachbarrechtsschutzes als rücksichtslos und unzumutbar zu bewerten sein könnte, ist bereits ein für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht hinzunehmender wesentlicher Nachteil im Sinn des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. OVG NW, B.v. 27.7.1992 - 7 B 2686/92 - NVwZ-RR 1992, 289).
  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 15 CE 17.2599

    Brandschutzrechtliche Anforderungen an eine Gebäudeabschlusswand für Gebäude der …

    Rn. 67 g) Auf die weitere Frage, ob es zudem mangels Eilbedürftigkeit an einem Anordnungsgrund mangelt, weil keine erheblichen konkreten Beeinträchtigungen oder Gefahren für die Antragsteller bestehen, die sofort beseitigt werden müssten (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 2 f.), bzw. (unterstellte) verbleibende Gefahren aufgrund der umgesetzten Holzfassade ggf. jederzeit durch eine brandschutztechnische Ertüchtigung der Gebäudeabschlusswand an der gemeinsamen Grenze (bis hin zur ggf. möglichen Auswechslung der Außenwandbekleidung mit Unterkonstruktion unter gleichzeitiger Ersetzung der Gipskartonplatte durch den ursprünglich vorgesehenen Putz) beseitigt werden könnten, kommt es nicht mehr an.
  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 15 CE 18.2652

    Antrag auf Erlassung einer Regelungsanordnung

    Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache liegt in aller Regel nur dann vor, wenn es dem Antragsteller im Verfahren gem. § 123 VwGO unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 3 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 123 Rn. 26 m.w.N.).

    Nicht alles, was unter dem Gesichtspunkt des baurechtlichen Nachbarrechtsschutzes als rücksichtslos und unzumutbar zu bewerten sein könnte, ist bereits ein für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht hinzunehmender wesentlicher Nachteil im Sinn des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 3;… OVG NRW, B.v. 27.7.1992 - 7 B 2686/92 - NVwZ-RR 1992, 234 = juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CE 22.2364

    Unzuverlässigkeitsbeurteilung einer Wachperson eines Bewachungsgewerbetreibenden

    Erforderlich ist also eine besondere Dringlichkeit (…BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris Rn. 18; B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 4).
  • VG Regensburg, 23.12.2022 - RO 7 S 22.2601

    Kein Baustopp für Rodinger Flussbühne

    Rn. 73 Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache liegt in aller Regel nur dann vor, wenn es dem Antragsteller im Verfahren gem. § 123 VwGO unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 3 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 123 Rn. 26 m.w.N.).
  • VG München, 28.01.2015 - M 9 E 14.5005

    Einstweilige Anordnung

    Rn. 30 § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangt für die Erforderlichkeit einer Regelungsanordnung die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit einer Interimsregelung für die Zeit bis zur Entscheidung der Hauptsache (BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 3).
  • VG München, 29.03.2016 - M 8 E1 16.286

    Erfolgloser nachbarlicher Eilantrag hinsichtlich Nutzungsuntersagung für …

    Nicht alles, was unter dem Gesichtspunkt des Nachbarrechtschutzes als rücksichtslos oder unzumutbar zu bewerten sei, sei bereits ein für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht hinzunehmender wesentlicher Nachteil im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 3).
  • VG Regensburg, 24.05.2022 - RO 7 S 22.1304

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Erweiterung eines Wohngebäudes

    Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache liegt in aller Regel nur dann vor, wenn es dem Antragsteller im Verfahren gem. § 123 VwGO unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 3 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 123 Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.11.2020 - 9 CE 20.1968

    Erfolgloses Eilbegehren von Nachbarn auf baubaufsichtliches Einschreiten wegen …

    Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache liegt in aller Regel nur dann vor, wenn es dem Antragsteller im Verfahren gem. § 123 VwGO unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten (…vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2019 - 15 CE 18.2652 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 3 m.w.N).
  • VG Ansbach, 18.02.2015 - AN 9 E 15.00183

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels vorheriger Befassung der Behörde

    Rn. 33 Der BayVGH hat diesbezüglich im Beschluss vom 19. November 2013, 2 CE 13.2253 - juris, unter anderem folgendes ausgeführt: "§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO lässt für die Erforderlichkeit der Regelungsanordnung nicht die Glaubhaftmachung einer Rechtsverletzung (Anordnungsanspruch) ausreichen, sondern verlangt daneben eine besondere und gesonderte Wertung bezogen auf die Notwendigkeit einer Interimsregelung für die Zeit bis zur Entscheidung der Hauptsache (Anordnungsgrund der Regelungsanordnung).
  • VG Regensburg, 20.05.2025 - RO 7 E 25.704

    Einstweilige Anordnung, Beiladung, Bauaufsichtsbehörde, Örtliche Bauvorschriften, …

    Die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit der Sache liegt in aller Regel nur dann vor, wenn es dem Antragsteller im Verfahren gemäß § 123 VwGO unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris).
  • VG München, 06.09.2024 - M 8 E 24.1243

    Fehlen eines Anordnungsanspruchs, Fälligkeitsmitteilung, Zwangsgeld

  • VG Bayreuth, 15.10.2024 - B 4 E 24.969

    Zugangsgewährung zu öffentlicher Einrichtung, Regelungsanordnung, fehlender …

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