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| ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15 |
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Fristlose Kündigung; Auflösungsantrag; Anscheinsbeweis; ordnungsgemäßer Beweisantritt; Zeugen vom Hörensagen; Betriebsratsanhörung; Auflösungsantrag
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- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
Auszug aus ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
Eine zwar vermeidbare, aber unbewusst erfolgte, "bloß" objektive Fehlinformation führt dagegen für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11; BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12).Den Kündigungsgrund hat der Arbeitgeber daher regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit prüfen kann (BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 417/14; BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12).
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13
Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
Dem kommt er dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13).Sinn und Zweck des § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist es, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, sachgerecht auf den Arbeitgeber einzuwirken und die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung zu bilden (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
Rn. 150 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84) besteht ein solcher Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn das Interesse des Arbeitnehmers an der tatsächlichen Beschäftigung das Nichtbeschäftigung Interesse des Arbeitgebers überwiegt.
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11
Tat- und Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
Eine zwar vermeidbare, aber unbewusst erfolgte, "bloß" objektive Fehlinformation führt dagegen für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11; BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12). - BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
Rn. 130 (BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15). - BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14
Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
Den Kündigungsgrund hat der Arbeitgeber daher regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit prüfen kann (BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 417/14; BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12). - BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG, Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 674/09). - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr
Auszug aus ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
Schildert der Arbeitgeber dem Betriebsrat bewusst einen unrichtigen oder unvollständigen - und damit irreführenden - Kündigungssachverhalt, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann, ist die Anhörung unzureichend und die Kündigung unwirksam (BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13). - BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 207/94
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
Lediglich in den Fällen, in denen die Norm, aus der der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung neben der Sozialwidrigkeit herleitet, nicht den Zweck verfolgt, dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Schutz zu verschaffen, sondern allein der Wahrung der Interessen Dritter dient, steht die sich daraus ergebende Unwirksamkeit der Kündigung einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht entgegen (BAG, Urteil vom 10.11.1994 - 2 AZR 207/94). - BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 949/07
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen …
Auszug aus ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
Rn. 145 Ein Arbeitgeber kann indessen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur dann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Fall einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung verlangen, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit, nicht jedoch auch auf anderen Gründen i. S. d. § 13 Abs. 3 KSchG beruht (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG, Urteil vom 28.05.2009 - 2 AZR 949/07). - BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77
Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2011 - 26 Sa 1269/10
Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Züchtigung und Belästigung von …
- BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89
Beteiligung des Betriebsrates durch das vorherige Anhörungsrecht vor ordentlicher …
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