Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.09.2024 - 2 D 110/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22938
OVG Saarland, 04.09.2024 - 2 D 110/24 (https://dejure.org/2024,22938)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.09.2024 - 2 D 110/24 (https://dejure.org/2024,22938)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. September 2024 - 2 D 110/24 (https://dejure.org/2024,22938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,22938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 21 Abs 1 S 1 GKG 2004, § 146 Abs 2 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 154 Abs 2 VwGO, § 166 Abs 1 S 1 VwGO
    Ausschluss der Prozesskostenhilfebeschwerde bei Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Nachweises der Bedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 2 ; VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Nachweis der Bedürftigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 02.04.2024 - 14 PA 61/24

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2024 - 2 D 110/24
    Dabei erfasst der Rechtsmittelausschluss auch den Fall der Versagung von Prozesskostenhilfe infolge fehlender oder unzureichender Nachweise zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.[Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.4.2024 - 14 PA 61/24 -, juris, Rn. 2, m.w.N.][Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.4.2024 - 14 PA 61/24 -, juris, Rn. 2, m.w.N.].

    Rn. 17 Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe kann folglich mit der Beschwerde nur angefochten werden, wenn (zumindest auch) die Erfolgsaussichten in der Hauptsache vom Gericht verneint wurden.[Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2024 - 18 E 3/24 -, juris, Rn. 4][Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2024 - 18 E 3/24 -, juris, Rn. 4] Die unrichtige Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts ändert nichts am gesetzlichen Beschwerdeausschluss.[Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.4.2024 - 14 PA 61/24 -, juris, Rn. 3][Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.4.2024 - 14 PA 61/24 -, juris, Rn. 3].

  • VGH Bayern, 27.04.2021 - 5 C 20.2891

    Unzulässige Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2024 - 2 D 110/24
    Rn. 16 Dieser gesetzlichen Regelung liegt nach Sinn und Zweck (auch) die Erwägung zugrunde, dass ein Antragsteller bei einer nur auf die Verneinung der wirtschaftlichen Voraussetzungen gestützten Versagung regelmäßig einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag stellen und damit, soweit möglich, die Darlegung seiner Bedürftigkeit nachholen kann.[Vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.4.2021 - 5 C 20.2891 -, juris, Rn. 3; siehe ferner auch: OVG NRW, Beschluss vom 24.7.2020 - 19 E 149/20 -, juris, Rn. 7 f.][Vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.4.2021 - 5 C 20.2891 -, juris, Rn. 3; siehe ferner auch: OVG NRW, Beschluss vom 24.7.2020 - 19 E 149/20 -, juris, Rn. 7 f.].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 19 E 149/20
    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2024 - 2 D 110/24
    Rn. 16 Dieser gesetzlichen Regelung liegt nach Sinn und Zweck (auch) die Erwägung zugrunde, dass ein Antragsteller bei einer nur auf die Verneinung der wirtschaftlichen Voraussetzungen gestützten Versagung regelmäßig einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag stellen und damit, soweit möglich, die Darlegung seiner Bedürftigkeit nachholen kann.[Vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.4.2021 - 5 C 20.2891 -, juris, Rn. 3; siehe ferner auch: OVG NRW, Beschluss vom 24.7.2020 - 19 E 149/20 -, juris, Rn. 7 f.][Vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.4.2021 - 5 C 20.2891 -, juris, Rn. 3; siehe ferner auch: OVG NRW, Beschluss vom 24.7.2020 - 19 E 149/20 -, juris, Rn. 7 f.].
  • VGH Bayern, 08.09.2022 - 10 C 22.896

    Bewilligungsreife eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2024 - 2 D 110/24
    Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach § 166 VwGO in Verbindung mit § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet.[Vgl. BayVGH, Beschluss vom 8.9.2022 - 10 C 22.896 -, juris, Rn. 18][Vgl. BayVGH, Beschluss vom 8.9.2022 - 10 C 22.896 -, juris, Rn. 18] Von einer Erhebung der Gerichtskosten ist nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG aufgrund der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts abzusehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 18 E 3/24

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.09.2024 - 2 D 110/24
    Rn. 17 Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe kann folglich mit der Beschwerde nur angefochten werden, wenn (zumindest auch) die Erfolgsaussichten in der Hauptsache vom Gericht verneint wurden.[Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2024 - 18 E 3/24 -, juris, Rn. 4][Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2024 - 18 E 3/24 -, juris, Rn. 4] Die unrichtige Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts ändert nichts am gesetzlichen Beschwerdeausschluss.[Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.4.2024 - 14 PA 61/24 -, juris, Rn. 3][Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.4.2024 - 14 PA 61/24 -, juris, Rn. 3].
  • OVG Saarland, 12.06.2026 - 2 D 89/26

    Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts …

    Dabei erfasst der Rechtsmittelausschluss auch den Fall der Versagung von Prozesskostenhilfe infolge fehlender oder unzureichender Nachweise zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.[Vgl. bereits Beschluss des Senats vom 4.9.2024 - 2 D 110/24 - juris sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.4.2024 - 14 PA 61/24 -, juris, Rn. 2, m.w.N.][Vgl. bereits Beschluss des Senats vom 4.9.2024 - 2 D 110/24 - juris sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.4.2024 - 14 PA 61/24 -, juris, Rn. 2, m.w.N.].
  • OVG Saarland, 08.04.2025 - 2 D 226/24

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe; keine vollständige …

    Zwar greift der Beschwerdeausschluss nach § 146 Abs. 2 VwGO, wenn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe einzig mit der Begründung abgelehnt worden ist, es liege keine oder keine vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor, allerdings kann die Ablehnung der Prozesskostenhilfe mit der Beschwerde angefochten werden, wenn (zumindest auch) - wie es hier der Fall ist - die Erfolgsaussichten in der Hauptsache vom Gericht verneint worden sind.[vgl. Beschluss des Senats vom 4.9.2024 - 2 D 110/24 -, juris sowie OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2024 - 18 E 3/24 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 4.9.2024 - 2 D 110/24 -, juris sowie OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2024 - 18 E 3/24 -, juris].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht