Rechtsprechung
| OVG Saarland, 05.09.2022 - 2 D 116/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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§ 66 SGB 1, § 166 VwGO, § 10 VwVfG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, BAföG
Verweigerung von Prozesskostenhilfe; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Bewilligungsreife bei Erledigung des Verfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbildungsförderung; Beschwerde; Entscheidungsreife; Erfolgsaussichten; Erledigung; Mitwirkungspflicht; Prozesskostenhilfe; Unterlagen; PKH-Beschwerde: Ausbildungsförderung
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Ausbildungsförderung; Beschwerde; Entscheidungsreife; Erfolgsaussichten; Erledigung; Mitwirkungspflicht; Prozesskostenhilfe; Unterlagen; PKH-Beschwerde: Ausbildungsförderung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 01.06.2022 - 3 K 1551/21
- OVG Saarland, 05.09.2022 - 2 D 116/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VG Saarlouis, 04.06.2020 - 3 L 471/20
Ausbildungsförderung: Anspruch auf vorläufige Gewährung von Förderung bei …
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2022 - 2 D 116/22
Mit Beschluss vom 4.6.2020 - 3 L 471/20 - wies das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück und lehnte die Gewährung von Prozesskostenhilfe ab. - OVG Saarland, 30.07.2020 - 2 B 223/20
Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO - …
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2022 - 2 D 116/22
Die dagegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30.7.2020 - 2 B 223/20 - zurück. - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2022 - 2 D 116/22
Rn. 7 Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verständnis der genannten Vorschriften bietet, ist in Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102][Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102] davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 GG und aus Art. 20 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll.
- BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener …
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2022 - 2 D 116/22
Rn. 7 Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verständnis der genannten Vorschriften bietet, ist in Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102][Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102] davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 GG und aus Art. 20 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll. - OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 D 65/20
Jugendhilfe; Untersagung gegenüber Trägerin einer vollstationären Einrichtung zur …
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2022 - 2 D 116/22
Andererseits darf Prozesskostenhilfe verweigert werden, wenn der Erfolg des Begehrens im Hauptsacheverfahren zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.4.2020 - 2 D 65/20 -][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.4.2020 - 2 D 65/20 -]. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2016 - 12 E 661/16
Gesetzliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Auskunftspflichten der Eltern des …
Auszug aus OVG Saarland, 05.09.2022 - 2 D 116/22
In einem solchen Fall ist eine auf den Zeitpunkt der Bewilligungs- bzw. Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abstellende Entscheidung möglich.[Vgl. Bader in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO-Kommentar, 7. Aufl. 2018, § 166 Rdnrn. 32 f.; sowie OVG Münster, Beschluss vom 9.12.2016 - 12 E 661/16 -, juris][Vgl. Bader in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO-Kommentar, 7. Aufl. 2018, § 166 Rdnrn. 32 f.; sowie OVG Münster, Beschluss vom 9.12.2016 - 12 E 661/16 -, juris] Zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife, die hier nach der Klageerhebung und Klagebegründung (einschließlich der Vorlage der PKH-Unterlagen) vom 26.11.2021 spätestens mit der Klageerwiderung und der gleichzeitig erfolgten Vorlage der Verwaltungsakten am 22.12.2021 vorlag,[Vgl. Riese in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 42. EL Februar 2022, § 166 VwGO Rdnr. 116][Vgl. Riese in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 42. EL Februar 2022, § 166 VwGO Rdnr. 116] konnte aber nicht von hinreichenden Erfolgsaussichten der Klage ausgegangen werden.
- OVG Saarland, 04.12.2024 - 2 D 74/24
Notwendigkeit der Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren
Rn. 11 Hiervon ausgehend können dem Klagebegehren, ohne dass es dazu der Beurteilung schwieriger Tat- und Rechtsfragen bedurfte,[vgl. zu der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, die st.Rspr. des Senats, etwa Beschluss vom 5.9.2022 - 2 D 116/22 -, juris, Rn. 7 - 8][vgl. zu der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, die st.Rspr. des Senats, etwa Beschluss vom 5.9.2022 - 2 D 116/22 -, juris, Rn. 7 - 8] keine hinreichenden Erfolgsaussichten beigemessen werden. - OVG Saarland, 15.11.2023 - 2 D 90/23
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
Ausnahmsweise kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe allerdings auch noch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens in Betracht, wenn die antragstellende Partei bereits vorher alles Erforderliche für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan hat, also unter Vorlage der vorgeschriebenen und sonst erforderlichen Unterlagen einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hat und sich neben den hinreichenden Erfolgsaussichten auch ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse damit zweifelsfrei - ohne ergänzende Erklärungen - beurteilen lassen.[vgl. VGH München, Beschluss vom 23.6.2017 - 9 C 17.760; sowie OVG Bautzen, Beschluss vom 22.9.2021 - 3 D 35/21 -, jeweils bei juris und m.w.N.][vgl. VGH München, Beschluss vom 23.6.2017 - 9 C 17.760; sowie OVG Bautzen, Beschluss vom 22.9.2021 - 3 D 35/21 -, jeweils bei juris und m.w.N.] In einem solchen Fall ist eine auf den Zeitpunkt der Bewilligungs- bzw. Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abstellende Entscheidung zu treffen.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.9.2022 - 2 D 116/22 -, juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.9.2022 - 2 D 116/22 -, juris].
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