Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 15.05.2008 - 2 D 36/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
BFSO § 125 vom 14.05.2007; SchulG § 9; GG Art 7 Abs. 4; SächsVerf Art 102 Abs. 3, Art 75 Abs. 1
- Judicialis
BFSO § 125; ; SchulG § 9; ; GG Art. 7 Abs. 4; ; SächsVerf Art. 75 Abs. 1; ; SächsVerf Art. 102 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsfachschule; Ausbildungsgang; anerkannter Ausbildungsberuf; Rechtsverordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anzahl und Umfang der gebotenen Ausbildungsgänge an öffentlichen Berufsfachschulen in Anbetracht einer beabsichtigten Ausgliederung von Ausbildungszweigen aus dem Gebiet des öffentlichen Schulwesens; Bestehen einer Akzessorietät der privaten Ersatzschule zur öffentlichen ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06
Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule; …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2008 - 2 D 36/07
Gegen mittelbare Auswirkungen, die von Eingriffen in das staatliche Schulwesen ausgehen, schützt die Privatschulfreiheit des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 102 Abs. 3 SächsVerf nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2007, NVwZ 2007, 958 und BVerfG, Beschl. v. 11.6.1974, BVerfGE 37, 314, 319 f.).Der Verordnungsgeber hat damit das ihm zukommende normative Ermessen nicht überschritten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2007, a. a. O.).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2008 - 2 D 36/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (Beschl. v. 14.3.1989, BVerfGE 80, 1 und Beschl. v. 27.6.2002, BVerfGE 106, 1) soll der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und, sofern Einzelregelungen einer Verordnung überlassen bleiben, die Tendenz und das Programm schon so weit umreißen, dass sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung bestimmen lassen. - BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
Oberfinanzdirektionen
Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2008 - 2 D 36/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (Beschl. v. 14.3.1989, BVerfGE 80, 1 und Beschl. v. 27.6.2002, BVerfGE 106, 1) soll der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und, sofern Einzelregelungen einer Verordnung überlassen bleiben, die Tendenz und das Programm schon so weit umreißen, dass sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung bestimmen lassen. - BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 82/71
Art. 7 GG und Anspruch auf Errichtung privater Fachhochschulen
Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2008 - 2 D 36/07
Gegen mittelbare Auswirkungen, die von Eingriffen in das staatliche Schulwesen ausgehen, schützt die Privatschulfreiheit des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 102 Abs. 3 SächsVerf nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2007, NVwZ 2007, 958 und BVerfG, Beschl. v. 11.6.1974, BVerfGE 37, 314, 319 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 K 3/05
Verordnung über Berufsbildende Schulen, hier: Normenkontrolle
Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2008 - 2 D 36/07
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.6.2006 - 3 K 3/05 - könne nicht nur das Auslaufen eines Bildungsgangs der Berufsfachschule durch den Verordnungsgeber geregelt werden, sondern die Verordnung dürfe darüber hinaus die Schulaufsichtsbehörde ermächtigen, den Zeitpunkt der letzten zulässigen Aufnahme von Schülern in den Bildungsgang zu bestimmen.
- OVG Sachsen, 03.11.2015 - 2 C 3/13
Ausgliederung von Bildungsgängen der Berufsfachschulen; (hier: Berufsfachschule …
Auf dieser Grundlage sind die Einzelheiten in den Schul- und Prüfungsordnungen vom Verordnungsgeber zu regeln (vgl. Senatsurt. v. 15. Mai 2008 - 2 D 36/07 -, juris Rn. 26, 27).Dies wird in § 126 Abs. 9 Satz 3 und 4 BFSO n. F. lediglich klarstellend ausgeführt (vgl. Senatsurt. v. 15. Mai 2008 - 2 D 36/07 -, juris Rn. 29).
- OVG Sachsen, 20.06.2013 - 2 B 317/13
Einstweilige Anordnung, Berufsfachschule, Ausgliederung von Bildungsgängen, …
Hierfür spricht auch das Regelungskonzept der §§ 4 ff. SchulG: Die wesentlichen Merkmale der einzelnen in § 4 SchulG aufgeführten Schularten werden in den nachfolgenden Vorschriften definiert und voneinander abgegrenzt; Einzelheiten sind in den Schul- und Prüfungsordnungen zu regeln (vgl. Senatsurt. v. 15. Mai 2008 - 2 D 36/07 -, juris Rn. 26, 27).Dies wird in § 126 Abs. 9 Satz 3 und 4 BFSO n. F. lediglich klarstellend ausgeführt (vgl. Senatsurt. v. 15. Mai 2008 - 2 D 36/07 -, juris Rn. 29).
- OVG Sachsen, 30.08.2012 - 2 A 506/08
Normerlassklage, Rechtsschutzbedürfnis, Normenkontrolle, Berufsfachschule für …
Die Akzessorietät der privaten Ersatzschule zur öffentlichen Schule hat zur Folge, dass Befugnisse einer Privatschule nur in dem Umfang bestehen, in dem sie auch den öffentlichen Schulen zukommen (vgl. Senatsurt. v. 15. Mai 2008 - 2 D 36/07 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2007, NVwZ 2007, 958, 959; BVerfG, Beschl. v. 11. Juni 1974, BVerfGE 37, 314, 319 f.).Soweit sie ausführt, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, weil die Frage des "Reflexes" von Änderungen innerhalb des staatlichen Schulwesens auf das verfassungsrechtlich geschützte Privatschulwesen aufgeworfen wird, ist diese Frage sowohl in der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurt. v. 15. Mai 2008 - 2 D 36/07 -, juris) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 10. Januar 2007, NVwZ 2007, 958 f.) geklärt.
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