Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08.N |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 172 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 172 Abs 3 S 1 BauGB
Festsetzung eines Erhaltungsbereichs zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für einzelne bauliche Anlagen; Erhaltenswerte einzelne stadt- oder ortshistorisch bedeutsame bauliche Anlage - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung eines Erhaltungsbereichs zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auch für einzelne bauliche Anlagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Festsetzung eines Erhaltungsbereichs zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auch für einzelne bauliche Anlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfBR 2013, 388 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1983 - 1 C 1/82
Genehmigung und Auslegung einer Satzung ; Genehmigungspflicht für bauliche …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08
Allerdings ist der Plan- bzw. Satzungsgeber nicht ermächtigt, den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung über die Reichweite der ortsbildprägenden Bebauung oder die - vor allem optischen - Auswirkungen der Bauwerke von städtebaulicher Bedeutung hinaus zu erstrecken (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.4.1983, NJW 1984, 2905, 2908;… Lemmel in: Berliner Kommentar zum BauGB,3. Aufl. 2002, Stand Juni 2012, § 172 Rn. 7). - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08
Der Gleichheitssatz wird verletzt, wenn der Plangeber eine Gruppe von Grundstückseigentümern im Vergleich zu anderen Grundstückseigentümern anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.5.1990, BVerfGE 82, 60, 86 und v. 7.10.1980, BVerfGE 55, 72, 88;… OVG Hamburg, Urt. v. 12.1.2011, 2 E 10/06.N). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08
Der Gleichheitssatz wird verletzt, wenn der Plangeber eine Gruppe von Grundstückseigentümern im Vergleich zu anderen Grundstückseigentümern anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.5.1990, BVerfGE 82, 60, 86 und v. 7.10.1980, BVerfGE 55, 72, 88;… OVG Hamburg, Urt. v. 12.1.2011, 2 E 10/06.N).
- BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85
Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08
Dass alle in einem festgelegten Erhaltungsgebiet vorhandenen baulichen Anlagen nach diesen Kriterien erhaltungswürdig sind, ist im Hinblick auf das zweistufig ausgestaltete Verfahren (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 3.7.1987, BVerwGE 78, 23, 26) für die Gültigkeit der Erhaltungssatzung grundsätzlich nicht erforderlich. - OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 A 10361/08
Genehmigung eines Abrisses trotz entgegenstehender Erhaltungssatzung im Baurecht
Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08
Die Abgrenzung des Erhaltungsgebiets darf deshalb mit einer gewissen Großzügigkeit und Pauschalität vorgenommen werden (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 31.7.2008, BauR 2009, 81, 83). - BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96
Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung darf Gemeinbedarfsflächen umfassen
Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08
Von daher reicht es aus, dass das Gebiet insgesamt Besonderheiten aufweist, die die Erhaltung baulicher Anlagen aus den Festlegungsgründen in seiner Gesamtheit rechtfertigen, was aufgrund einer summarischen und flächenbezogenen Prüfung festgestellt werden kann (…vgl. Stock, a.a.O., § 172 Rn. 38;… Köhler in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 172 Rn. 26; vgl. ferner zu den Anforderungen an eine Fremdenverkehrsgebietssatzung nach § 22 BauGB: BVerwG, Urt. v. 15.5.1997, BVerwGE 105, 1, 5). - OVG Hamburg, 13.04.2011 - 2 E 6/07
Umwandlung eines Industriegebietes in ein Gewerbegebiet; Ausschluss von …
Auszug aus OVG Hamburg, 13.06.2012 - 2 E 2/08
Erfasst werden damit ausschließlich Wirkungen optischer Art. Anlagen, die für sich genommen die erforderliche prägende Wirkung nicht entfalten, aber Bestandteil eines die Eigenart der näheren Umgebung bestimmenden Ensembles sind, sind in dieser Eigenschaft geschützt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 14.4.2011, ZfBR 2012, 48, 51 und v. 12.12.2007, NordÖR 2008, 216m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 K 1/91
- OVG Hamburg, 20.04.2017 - 2 E 7/15
Bebauungsplan; formelle Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung; Festsetzung …
Allerdings ist der Plangeber nicht ermächtigt, den Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung über die Reichweite der ortsbildprägenden Bebauung oder die - vor allem optischen - Auswirkungen der Bauwerke von städtebaulicher Bedeutung hinaus zu erstrecken (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, NordÖR 2013, 366, 367 m.w.N., juris Rn. 37).Erfasst werden damit ausschließlich Wirkungen optischer Art. Anlagen, die für sich genommen die erforderliche prägende Wirkung nicht entfalten, aber Bestandteil eines die Eigenart der näheren Umgebung bestimmenden Ensembles sind, sind in dieser Eigenschaft geschützt (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, a.a.O., 368 m.w.N., juris Rn. 40).
Die bauliche Anlage muss allein oder mit anderen baulichen Anlagen zur städtebaulichen Gestalt in dem Sinne beitragen, dass das Gebiet eine städtebauliche Eigenart aufweist (…siehe Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Loseblatt-Kommentar Stand 2/2016, § 172 Rn. 36). § 172 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BauGB erstreckt den Erhaltungsgedanken auf bauliche Anlagen, die das Erscheinungsbild ihrer Umgebung zwar nicht prägen, aber doch zur "städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt" beitragen, indem sie die Umgebung räumlich mitgestalten und zur Unverwechselbarkeit der Ansicht eines Ortsteils, Platzes oder Straßenzuges beisteuern (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, a.a.O., 369, juris Rn. 46).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2020 - 2 A 6.18
Erhaltungsverordnung; zweistufiges Verfahren; Ortsbild; Stadtgestalt; …
Dies reicht aus, um ihre Antragsbefugnis zu bejahen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2012 - 2 E 2/08.N - juris Rn. 35 m.w.N.).Erst im Genehmigungsverfahren wird auf der zweiten Stufe darüber entschieden, ob eine konkrete bauliche Anlage erhalten werden soll (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2012, a.a.O., Rn. 37).
- VG Hamburg, 30.10.2020 - 7 K 4140/18
Vereinbarkeit eines Änderungsvorhabens (Dachausstiegsbauwerk) mit einer …
Rn. 35 Anlagen, die selbst nicht die erforderliche prägende Wirkung entfalten, aber Bestandteil eines die Eigenart der näheren Umgebung bestimmenden Ensembles sind, können im Hinblick auf ihren Beitrag zu dem geschützten Ensemble von dem Erhaltungsgebot erfasst sein (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 12.12.2007, a.a.O., Rn. 38; OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, 2 E 2/08.N, juris Rn. 40;… Urt. v. 20.4.2017, 2 E 7/15.N, juris Rn. 85;… Stock, a.a.O., Rn. 154;… Mitschang in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 172, Rn. 78).Keine Bedeutung haben allgemeine, sonstige städtebauliche Zielvorstellungen der öffentlichen Bauverwaltung außerhalb der Schutzzweckbestimmung des Normgebers (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.12.2014, a.a.O., Rn. 19 ff., ebenso OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, 2 E 2/08.N., juris Rn. 43), d.h. es dürfen in der konkreten Normanwendung weder weitere städtebauliche Ziele eingeführt werden (…selbst wenn diese ihrerseits eine Erhaltungsfestsetzung rechtfertigen könnten, vgl. BVerwG, Urt. v. 4.12.2014, a.a.O.) noch dürfen tatsächliche bauliche Gegebenheiten, die nach Maßgabe des § 1 Abs. 5 BauGB städtebaulich unerwünscht sind, aus der Betrachtung der gegenwärtigen tatsächlichen Wirkungszusammenhänge im Ortsbild ausgeklammert werden (…Stock, a.a.O., Rn. 155).
Im Sinne der Geltungserhaltung sind bei der Auslegung auch Ergebnisse auszuschließen, aufgrund derer eine Erhaltungsgebietsfestsetzung Gebäude gleichsam beliebig zu städtebaulich erhaltenswerten Gruppen zusammenfasst (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, a.a.O., Rn. 42 - wohl, bei richtigem Verständnis, auch OVG Hamburg, Urt. v. 20.4.2017, a.a.O., Rn. 87).
- OVG Hamburg, 09.07.2014 - 2 E 3/13
Wirksamkeit einer Sozialen Erhaltungsverordnung - unerwünschte Veränderung der …
Aus dieser Zweistufigkeit folgt, dass die Gemeinde in der Satzung gemäß § 172 Abs. 1 BauGB nur zu regeln hat, in welchem Gebiet und aus welchen der in § 172 Abs. 3 bis 5 BauGB dafür vorgesehenen Gründe das Erfordernis eines besonderen Genehmigungsverfahrens statuiert werden soll (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.7.1987, DÖV 1987, 966 f.; OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2012, NordÖR 2013, 366, 367). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2025 - 2 A 7.23
OVG bestätigt Erhaltungsverordnung für das Quartier 112 in Berlin-Mitte
Dies reicht aus, um ihre Antragsbefugnis zu bejahen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2012 - 2 E 2/08.N - juris Rn. 35 m.w.N.).Erst im Genehmigungsverfahren wird auf der zweiten Stufe darüber entschieden, ob eine konkrete bauliche Anlage erhalten werden soll (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2012, a.a.O., Rn. 37;… Urteil des Senats vom 24. Juli 2020, a.a.O., Rn. 46).
- OVG Hamburg, 17.07.2025 - 4 Bf 59/23
Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm; …
Rn. 114 Auch den Urteilen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2012 zur Festsetzung eines Erhaltungsbereichs ( 2 E 2/08.N , NordÖR 2013, 366 , juris) und vom 30. April 2013 betreffend die Ablehnung einer Pflicht zu passivem Lärmschutz mangels schlüssigem Lärmschutzkonzept (2 E 9/08.N, n.v.) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden, und insbesondere nicht, dass die X-Straße keine Hauptverkehrsstraße sei. - BVerwG, 16.10.2023 - 4 BN 11.23
Bestimmung des Geltungsbereichs einer Erhaltungssatzung auf der Grundlage einer …
Angesichts der Größe, der Lage und des Zuschnitts der nicht erfassten Flächen lässt sich der Antragsgegnerin schließlich nicht vorwerfen, sie habe zwar grundsätzlich eine großräumig pauschalierende Betrachtungsweise gewählt, sei davon bei einzelnen Flächen aber gleichsam beliebig und damit möglicherweise unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG zu einem kleinräumigen und grundstücksbezogenen Maßstab gewechselt (vgl. dagegen OVG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2012 - 2 E 2/08.N - BRS 79 Nr. 223 S. 1088 f. zur Bindung an einen einmal gewählten kleinräumigen Maßstab).
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