Rechtsprechung
| VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- hamburg.de
Klage gegen Wiederholung verschiedener Äußerungen der Antragsgegnerin im Rahmen einer Presseerklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassung von allgemeinpolitischen Äußerungen durch Mitglieder einer Handelskammer; Äußerungen der Hamburger Handelskammer zu einem Volksentscheid betreffend "Hamburg stärkt den Volksentscheid - mehr Demokratie"; Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Hamburger ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
- OVG Hamburg, 12.10.2007 - 1 Bs 236/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78
Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft
Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
Ein solches Recht ergibt sich insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 GG, aus welchem die Mitglieder einer berufsständischen Kammer auch ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes herleiten können, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1981 - 5 C 56/79 -, BVerwGE 59, 231, GewArch. 1982, 124).Als "allgemeinpolitisch" sind dabei Äußerungen zu verstehen, die keinen Bezug zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammer haben, d.h. über die Interessen der von den Industrie- und Handelskammern vertretenen Wirtschaftszweige hinausgehen und sich nicht im Rahmen des gesetzlichen Aufgabenkatalogs für die Industrie- und Handelskammern halten (…vgl. VG Arnsberg, Urt. v. 08.11.2000 - 1 K 2473/99 -, GewArch. 2001, 163; vgl. zur Frage der Äußerungen des AStA auch BVerwG, Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 58/78 -, BVerwGE 59, 231; HessVGH, Beschl. v. 28.07.1998 - 8 TM 2553/98 -, NVwZ 1999, 212).
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob sich die Rechtsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch unmittelbar aus den Grundrechten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1989 - 7 C 2/87 - NJW 1998, 2272 ) oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004, 906 BGB ergibt. - BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch
Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
Ein solches Recht ergibt sich insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 GG, aus welchem die Mitglieder einer berufsständischen Kammer auch ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes herleiten können, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1981 - 5 C 56/79 -, BVerwGE 59, 231, GewArch. 1982, 124).
- OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00
Informationen des Staates über einzelne Unternehmen; Scientology; …
Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
Denn ungeachtet der dogmatischen Herleitung in Rechtsprechung und Literatur, ist der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch allgemein anerkannt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 17.06.2004 - 1 Bf 198/00 -, zitiert nach juris). - BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79
Steuerberaterkammer - Haushaltsmittel - Finanzierung - Fachzeitschrift
Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Pflichtmitglieder öffentlich-rechtlicher Verbände, worunter auch die berufsständischen Kammern - wie eine IHK - fallen, von ihrem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1981 - 5 C 53/79 -, BVerwGE 64, 115, GewArch. 1982, 52). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - 8 A 4281/02
Industrie- und Handelskammern dürfen sich nicht finanziell an der Gründung von …
Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
Umgekehrt begrenzt ein geringes Interesse der gewerblichen Wirtschaft an einer bestimmten Maßnahme den zulässigen Umfang und das Gewicht der Betätigung der Kammer entsprechend (vgl. OVG Münster, Urt. v. 12.06.2003 - 8 A 4281/02, zitiert nach juris). - VGH Hessen, 28.07.1998 - 8 TM 2553/98
Kein allgemeinpolitisches Mandat des AStA, hier: unzulässige Äußerung zum …
Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
Als "allgemeinpolitisch" sind dabei Äußerungen zu verstehen, die keinen Bezug zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammer haben, d.h. über die Interessen der von den Industrie- und Handelskammern vertretenen Wirtschaftszweige hinausgehen und sich nicht im Rahmen des gesetzlichen Aufgabenkatalogs für die Industrie- und Handelskammern halten (…vgl. VG Arnsberg, Urt. v. 08.11.2000 - 1 K 2473/99 -, GewArch. 2001, 163;… vgl. zur Frage der Äußerungen des AStA auch BVerwG, Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 58/78 -, BVerwGE 59, 231; HessVGH, Beschl. v. 28.07.1998 - 8 TM 2553/98 -, NVwZ 1999, 212). - VG Arnsberg, 08.11.2000 - 1 K 2473/99
Baurechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer …
Auszug aus VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07
Als "allgemeinpolitisch" sind dabei Äußerungen zu verstehen, die keinen Bezug zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammer haben, d.h. über die Interessen der von den Industrie- und Handelskammern vertretenen Wirtschaftszweige hinausgehen und sich nicht im Rahmen des gesetzlichen Aufgabenkatalogs für die Industrie- und Handelskammern halten (vgl. VG Arnsberg, Urt. v. 08.11.2000 - 1 K 2473/99 -, GewArch. 2001, 163;… vgl. zur Frage der Äußerungen des AStA auch BVerwG, Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 58/78 -, BVerwGE 59, 231; HessVGH, Beschl. v. 28.07.1998 - 8 TM 2553/98 -, NVwZ 1999, 212).
- VGH Hessen, 05.02.2009 - 8 A 1559/07
Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammern; nicht zum Kernbereich der …
Je "ressortferner" eine öffentliche Angelegenheit ist, je geringer und je mittelbarer sie gewerbliche Belange nur am Rande berührt, je weniger es sich um sog. "harte" und je mehr es sich um sog. "weiche" Standortfaktoren handelt, um so stärker werden der zulässige Umfang und das zulässige Gewicht der Betätigung der IHKn begrenzt (vgl. auch OVG NW…, Urteil vom 12. Juni 2003 a.a.O. juris Rdnr. 37 zur IHK-Beteiligung an einem städtischen Museum; VG Hamburg, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 2 E 3338/07 - juris Rdnr. 21 zur IHK-Äußerung über Volksgesetzgebung), um so mehr haben sie sich unter Berücksichtigung des Freiheitsbereichs ihrer Zwangsmitglieder und des Übermaßverbotes mit Aktivitäten und Stellungnahmen zurückzuhalten und dürfen mit einem "höchst möglichen Maß von Objektivität" (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. Dezember 1962 a.a.O. juris Rdnr. 23) "ein bestimmtes eigenes politisches Engagement weder verfolgen noch erkennen lassen" (vgl. Hess. VGH…, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 3562/88 - NVwZ-RR 1991 S. 639 f. = juris Rdnr. 32 zu einem "Asta-Info").
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