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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18.N   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45200
OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18.N (https://dejure.org/2020,45200)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15.10.2020 - 2 E 7/18.N (https://dejure.org/2020,45200)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 2 E 7/18.N (https://dejure.org/2020,45200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 5 Abs 2 Nr 2 BauNVO, § 5 Abs 2 Nr 8 BauNVO
    Bauplanungsrechtliche Festsetzung eines Dorfgebiets; nicht in ausreichender Zahl vorhandene Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

  • VG Hamburg PDF

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan Sülldorf 4

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauplanungsrechtliche Festsetzung eines Dorfgebiets

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
    Diese allgemeine Zweckbestimmung eines Dorfgebiets darf durch planerische Festsetzungen nicht verloren gehen (so BVerwG, Urt. v. 23.4.2009, 4 CN 5.07, BVerwGE 133, 377, Rn. 8).

    Rn. 33 Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin kann für die Ermittlung der Zweckbestimmung des Dorfgebiets nicht auf das Plangebiet, insbesondere, trotz konzeptioneller Zusammengehörigkeit, nicht auf die bebauten Flächen für Landwirtschaft, zugegriffen werden, weil für die Bestimmung des Charakters eines Baugebiets allein auf das festgesetzte Baugebiet abzustellen ist (BVerwG, Urt. v. 23.4.2009, 4 CN 5.07, BVerwGE 133, 377, Rn. 26).

    Die darauf befindlichen Gebäude sind jedoch ebenso wie das Baufenster so klein, dass dort die Errichtung eines Betriebs der Art und Größe nach wie sie im Plangebiet vorhanden sind, also einer Pferde(pensions)haltung, eines Betriebs der Viehwirtschaft oder des Ackerbaus, faktisch unmöglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2009, 4 CN 5.07, BVerwGE 133, 377, Rn. 11).

    Rn. 62 Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen führt nur dann nicht zur Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen - mit Sicherheit (BVerwG, Urt. v. 23.4.2009, 4 CN 5.07, BVerwGE 133, 377, juris Rn. 29) - auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte.

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
    Dieser regionale Bezug ist nicht nur bei der Bestimmung der landwirtschaftlichen Betriebe (für den Außenbereich: BVerwG, Urt. v. 16.12.2004, 4 C 7.04, BVerwGE 122, 308, juris Rn. 10;… Beschl. v. 5.7.2001, 4 B 49.01, BRS 64 Nr. 92, juris Rn. 5), sondern aufgrund ihrer Ortsgebundenheit auch bei den durch sie gekennzeichneten Baugebieten zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
    Die Teilunwirksamkeit stellt daher eine von besonderen Umständen abhängende Ausnahme zur Gesamtunwirksamkeit dar (BVerwG, Urt. v. 5.5.2015, 4 CN 4.14, ZfBR 2015, 689, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
    Weitere womöglich ebenfalls zu seiner Unwirksamkeit führenden Gründe sind daher nicht zu prüfen (BVerwG, Beschl. v. 20.6.2001, 4 BN 21.01, BauR 2002, 284, juris Rn. 12 und 14).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite …

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
    Mit dem Wegfall seiner Baugebietsfestsetzung(en) fehlt dem Bebauungsplan eine Kernaussage seines Konzepts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.8.1989, 4 NB 2.89, DVBl 1989, 1103, juris Rn. 16), weshalb die verbleibenden Festsetzungen keine sinnvolle städtebauliche Ordnung mehr bewirken können.
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 3.19

    Intertemporales Prozessrecht; Normenkontrollantrag; Präklusion; Schutzwürdige …

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
    Dies gilt auch, wenn der Antrag vor dem 2. Juni 2017 und damit vor Außerkrafttreten der Norm gestellt worden ist (BVerwG, Urt. v. 25.6.2020, 4 CN 3.19, BauR 2020, 1624, juris Rn. 12), weshalb dahinstehen kann, ob insoweit auf den Normenkontrollantrag in seiner ursprünglichen Fassung vom 7. Dezember 2015 abzustellen ist.
  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
    So ändert z.B. eine Zunahme der Wohnnutzung für sich gesehen noch nicht den rechtlichen Gebietscharakter, solange landwirtschaftliche Betriebe der näheren Umgebung ein dörfliches Gepräge geben (BVerwG, Beschl. v. 19.1.1996, 4 B 7.96, BRS 58 Nr. 67, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.07.1996 - 4 NB 23.96

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gartenbaubetriebs, Unvereinbarkeit mit einem …

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
    Es handelt sich um eine besondere Art des landwirtschaftlichen Betriebs, die anders als die rein landwirtschaftliche Hofstelle nicht nur in einem Dorfgebiet zugelassen wird, weil der typische Gartenbaubetrieb zu keinen nennenswerten Konflikten mit der benachbarten (Wohn-)Nutzung führt (BVerwG, Beschl. v. 15.7.1996, 4 NB 23.96, Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 11, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 4 B 49.01

    Voraussetzungen für die Annahme eines landwirschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 …

    Auszug aus OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
    Dieser regionale Bezug ist nicht nur bei der Bestimmung der landwirtschaftlichen Betriebe (…für den Außenbereich: BVerwG, Urt. v. 16.12.2004, 4 C 7.04, BVerwGE 122, 308, juris Rn. 10; Beschl. v. 5.7.2001, 4 B 49.01, BRS 64 Nr. 92, juris Rn. 5), sondern aufgrund ihrer Ortsgebundenheit auch bei den durch sie gekennzeichneten Baugebieten zu berücksichtigen.
  • OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20

    Materielle Planreife; Kerngebiet; zulässige Wohnnutzung; …

    Für die Bestimmung des Gebietscharakters eines Baugebiets dürfte allein auf den räumlichen Bereich des festgesetzten Baugebiets abzustellen sein (so OVG Hamburg, Urt. v. 15.10.2020, 2 E 7/18.N, juris Rn. 33 unter Hinweis auf: BVerwG, Urt. v. 23.4.2009, 4 CN 5.07, BVerwGE 133, 377, Rn. 26).
  • VGH Bayern, 11.02.2025 - 15 N 23.388

    Normenkontrolle, Gliederung eines Dorfgebiets, Immissionen aus Landwirtschaft, …

    Ferner bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür und wurden auch nicht ermittelt, ob die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe geeignet sind, allen Flächen im festgesetzten Dorfgebiet eine entsprechende Prägung zu geben (vgl. HambOVG, U.v. 15.10.2020 - 2 E 7/18.N - juris Rn. 40).

    Wie bereits im Rahmen der Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ausgeführt (s.o.), hat die Antragsgegnerin nicht ermittelt, ob und inwieweit die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe in der Lage sind, den im Dorfgebiet liegenden Flächen eine entsprechende Prägung zu geben (vgl. HambOVG, U.v. 15.10.2020 - 2 E 7/18.N - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 11.02.2025 - 15 N 23.400

    Normenkontrolle, Gliederung eines Dorfgebiets, Immissionen aus Landwirtschaft, …

    Ferner bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür und wurden auch nicht ermittelt, ob die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe geeignet sind, allen Flächen im festgesetzten Dorfgebiet eine entsprechende Prägung zu geben (vgl. HambOVG, U.v. 15.10.2020 - 2 E 7/18.N - juris Rn. 40).

    Wie bereits im Rahmen der Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ausgeführt (s.o.), hat die Antragsgegnerin nicht ermittelt, ob und inwieweit die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe in der Lage sind, den im Dorfgebiet liegenden Flächen eine entsprechende Prägung zu geben (vgl. HambOVG, U.v. 15.10.2020 - 2 E 7/18.N - juris Rn. 40).

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