Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,51891
OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13 (https://dejure.org/2013,51891)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 04.07.2013 - 2 EO 414/13 (https://dejure.org/2013,51891)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 2 EO 414/13 (https://dejure.org/2013,51891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,51891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 15 VersammlG, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Interessenabwägung im Rahmen des § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; Konzentrationswirkung der versammlungsrechtlichen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersammlG § 15
    Unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung als Voraussetzung für ein Versammlungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung als Voraussetzung für ein Versammlungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist daher ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228, 229]).

    Des Weiteren darf der Rechtsschutzanspruch des Einzelnen um so weniger zurückstehen, je schwerer wiegend die dem Einzelnen auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der öffentlichen Gewalt Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]).

  • VGH Hessen, 31.07.2008 - 6 B 1629/08

    Zulassung einer Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13
    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung der Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. zum Vorstehenden HessVGH, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 - Juris, Rn. 13;… OVG Saarl., Beschluss vom 12. November 2004 - 1 W 41/04 - Juris, Rn. 11;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a. a. O., § 15 VersammlG, Rn. 186 ff.).
  • OVG Saarland, 12.11.2004 - 1 W 41/04
    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13
    Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Einschränkungen oder gar ein Verbot aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, darf den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, größere Bedeutung beigemessen werden, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung der Straße gegebenenfalls zurückzutreten hat (vgl. zum Vorstehenden HessVGH…, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 - Juris, Rn. 13; OVG Saarl., Beschluss vom 12. November 2004 - 1 W 41/04 - Juris, Rn. 11;… Dietel/Gintzel/Kniesel, a. a. O., § 15 VersammlG, Rn. 186 ff.).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Veranstaltung auf einem Fußgängerbereich

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13
    Eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnispflicht würde sich demgegenüber als ein unzulässiger gezielter Eingriff in das Versammlungsrecht darstellen und wird deshalb von der Ausschlusswirkung der Vorschriften des Versammlungsgesetzes erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1989 - 7 C 50/88 - Juris Rn. 15).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13
    Dies beurteilt sich danach, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße die Befürchtung nahelegt, dass die zu bekämpfende Gefahrenlage eintritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46/78 - BVerwGE 59, 221 [225]).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13
    Zu den zu berücksichtigenden Schutzgütern zählen nicht nur solche des Verkehrs selbst, sondern auch die von Anwohnern, Anliegern oder sonstigen Verkehrsbeeinträchtigten, soweit sie durch den stattfindenden Verkehr beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 9/02 - Juris, Rn. 12; Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 [38]).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13
    Ergibt allerdings die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache geringe Erfolgsaussicht hat, so wird das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung in der Regel zurückstehen müssen; das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG steht dem nicht entgegen (vgl. dazu BVerfG Vorprüfungsausschuss…, Beschluss vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, S. 241;… Beschluss vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, S. 241 [241 f.]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Juris, Rn. 43 a. E.).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02

    Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor …

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13
    Zu den zu berücksichtigenden Schutzgütern zählen nicht nur solche des Verkehrs selbst, sondern auch die von Anwohnern, Anliegern oder sonstigen Verkehrsbeeinträchtigten, soweit sie durch den stattfindenden Verkehr beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 9/02 - Juris, Rn. 12; Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 [38]).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13
    Der summarische Charakter des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens folgt aus dem Wesen vorläufiger Rechtsschutzgewährung und steht mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht in Widerspruch (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, S. 217 [218]).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2013 - 2 EO 414/13
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist daher ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …

  • BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit mit Grundgesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2019 - 15 B 1272/19

    Versammlung Einrichtung einer Halteverbotszone Konzentrationsgrundsatz

    Rn. 9 Vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 21. April 1989 - 7 C 50.88 -, juris Rn. 15; ThürOVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 -, juris Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 13; OVG Saarl., Beschluss vom 12. November 2004 - 1 W 41/04 -, juris Rn. 11.
  • VG Münster, 16.09.2019 - 1 L 908/19

    Parking Day in Münster - Polizei muss Haltverbotsschilder aufstellen

    Rn. 25 Vgl. allgemein zum Konzentrationsgrundsatz Kniesel, in: Dietel u.a.; Versammlungsgesetze, 17. Auflage 2016, § 14 Rn 37 ff. sowie Thür OVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 -, juris Rn. 6 ff., das die Reichweite dieses Grundsatzes problematisiert und insbesondere die Frage behandelt und offenlässt (…Rn. 8 f.), ob jegliche mit der Versammlung in Zusammenhang stehende Folgeentscheidung von der Versammlungsbehörde selbst oder aber von der an sich zuständigen Behörde entsprechend der versammlungsrechtlichen Grundentscheidung der Versammlungsbehörde zu treffen ist.
  • OVG Thüringen, 07.04.2020 - 3 EO 236/20

    Schließung von Lebensmittelgeschäften aus Gründen des Infektionsschutzes (Corona)

    Ergibt allerdings bereits die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid offensichtlich als rechtwidrig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, so wird das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung regelmäßig im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG Vorrang haben (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241, vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, 241 [241 f.] …und vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Juris Rdn. 43 a. E.; vgl. zu allem: Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 - juris Rdn. 2 ff. ).
  • OVG Thüringen, 22.05.2020 - 2 EO 269/19

    Bezeichnung der Beteiligtenrollen im Abänderungsverfahren; Versetzung wegen …

    Die voraussichtliche Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, die sich aus einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ergibt, ist allerdings als abwägungserheblicher Belang in die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung der widerstreitenden Interessen aufzunehmen (vgl. Beschluss des Senats vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 - Juris, Rn. 2 f, m. w. Nw.).
  • VG München, 05.06.2015 - M 7 S 15.2222

    Beschränkungen einer Versammlung; Routenwahl beim Sternmarsch anlässlich des G …

    Dieses Interesse kann sich auch aus Art. 8 GG ergeben, so dass einer Delegation von Versammlungsteilnehmern aufgrund des im Versammlungsrecht geltenden Konzentrationsgrundsatzes (BVerwG, U. v. 21. April 1989 - 7 C 50/88 - juris Rn 15; OVG TH, B. v. 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 - juris Rn 6 f.) eine Betretenserlaubnis zu erteilen ist, soweit keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen.
  • OVG Thüringen, 20.02.2025 - 3 EO 540/24

    Anwendungsbereich tierschutzrechtlicher Anordnungen nach TierSchG § 16a Abs 1 S 1 …

    Ergibt allerdings die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache geringe Erfolgsaussicht hat, so spricht bereits vieles dafür, dass das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung in der Regel zurückstehen muss; das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG steht dem nicht entgegen (vgl. Thüringer OVG, Beschlüsse vom 02.04.2020 - 3 EO 231/19 - und vom 4 Juli 2013 - 2 EO 414/13 - jeweils juris).
  • OVG Thüringen, 02.04.2020 - 3 EO 231/19

    Widerruf der Berufsbezeichnung Krankenschwester wegen Misshandlung von Patienten

    Ergibt allerdings die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache geringe Erfolgsaussicht hat, so wird das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung in der Regel zurückstehen müssen; das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG steht dem nicht entgegen (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241, vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, 241 [241 f.] …und vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Juris Rdn. 43 a. E.; vgl. zu allem: Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 - juris Rdn. 2 ff. ).
  • VGH Hessen, 27.08.2022 - 2 B 1510/22
    Die Versammlungsbehörde hat bei zu erwartenden Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs grundsätzlich die ansonsten zuständigen Behörden zu beteiligen und Bedenken dieser Behörden gegen die Durchführung der Versammlung zu berücksichtigen und etwaige von diesen Behörden genannte Auflagen in ihre eigene Entscheidung einfließen zu lassen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. April 1989 - 7 C 50.88 -, juris Rn. 15; Hess. VGH…, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 6 B 1629/08 -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18. September 2019 - 15 B 1272/19 -, juris Rn. 7; Thüringer OVG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 EO 414/13 -, juris Rn. 7; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 12. November 2004 - 1 W 41/04 -, juris Rn. 11).
  • OVG Thüringen, 15.05.2023 - 3 EO 148/23

    Gutachten eines beamteten Tierarztes nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG als …

    Ergibt allerdings die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache geringe Erfolgsaussicht hat, so spricht bereits vieles dafür, dass das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung in der Regel zurückstehen muss; das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG steht dem nicht entgegen (vgl. nur Thüringer OVG, Beschluss vom 02.04.2020 - 3 EO 231/19 -;Thüringer OVG, Beschluss vom 4 Juli 2013 - 2 EO 414/13 - jeweils juris).
  • VG Weimar, 09.12.2024 - 7 E 393/24

    Verpflichtung zur Verbringung von Abfallbehältern an einen Abfallsammelplatz, …

    Ergibt allerdings die summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage, dass sich ein angegriffener Bescheid voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird und dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache geringe Erfolgsaussicht hat, so spricht bereits vieles dafür, dass das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung in der Regel zurückstehen muss; das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG steht dem nicht entgegen (vgl. nur ThürOVG, Beschluss vom 02.04.2020, Az.: 3 EO 231/19 ; ThürOVG, Beschluss vom 04.07.2013, Az.: 2 EO 414/13 - Fundstellen: juris).
  • OVG Thüringen, 28.08.2025 - 3 EO 256/25

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung des unverzüglichen Zurückverbringens …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Thüringen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht