Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 5 Abs 3 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 4 Abs 2 BeamtStG
Eilantrag auf Fortsetzung eines ablaufenden Beamtenverhältnisses auf Zeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 29.07.2021 - 1 E 826/21
- OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (11)
- VG Cottbus, 19.01.2017 - 4 L 477/16
Keine vorläufige Verlängerung des Beamtenverhältnisses für den Kanzler der BTU …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
Es ist nicht eindeutig, ob die Ausführungen des Verwaltungsgerichts in der Weise zu verstehen sind wie wohl die von ihm in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 L 477/16 - Juris, Rn. 12 ff.).Allerdings hält es der Senat für denkbar, dass ein erstrittener Anspruch auf Umwandlung des Beamtenverhältnisses, auch wenn diese im engeren Sinne nicht mehr möglich ist, zumindest in der Rechtsfolge den Anspruch verleiht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden (OVG BB…, Beschluss vom 20. Februar 2017 - OVG 4 S 2.17 - Juris, Rn. 11-13, Beschwerdeentscheidung zu VG Cottbus, Beschluss vom 19. Januar 2017, a. a. O.; a. A. unter Aufgabe der vorigen Rspr. OVG BB…, Urteil vom 22. Februar 2021 - OVG 4 B 1/20 - Juris, Rn. 36 f.).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
In jedem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - Juris, Rn. 17 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - Juris, Rn. 16 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 1006/14 - Juris, Rn. 10;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. Nw.). - BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
In jedem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - Juris, Rn. 17 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - Juris, Rn. 16 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 1006/14 - Juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. Nw.).
- BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
In jedem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - Juris, Rn. 17 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - Juris, Rn. 16 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 1006/14 - Juris, Rn. 10;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. Nw.). - BVerfG, 11.07.2014 - 2 BvR 1006/14
Nichtannahmebeschluss: Anspruch politischer Parteien auf Chancengleichheit bzgl …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
In jedem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - Juris, Rn. 17 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - Juris, Rn. 16 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 1006/14 - Juris, Rn. 10;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. Nw.). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 4 B 1.20
Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein Beamtenverhältnis auf …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
Allerdings hält es der Senat für denkbar, dass ein erstrittener Anspruch auf Umwandlung des Beamtenverhältnisses, auch wenn diese im engeren Sinne nicht mehr möglich ist, zumindest in der Rechtsfolge den Anspruch verleiht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden (OVG BB…, Beschluss vom 20. Februar 2017 - OVG 4 S 2.17 - Juris, Rn. 11-13, Beschwerdeentscheidung zu VG Cottbus…, Beschluss vom 19. Januar 2017, a. a. O.; a. A. unter Aufgabe der vorigen Rspr. OVG BB, Urteil vom 22. Februar 2021 - OVG 4 B 1/20 - Juris, Rn. 36 f.). - OVG Thüringen, 26.06.2019 - 2 EO 292/18
Konkurrentenstreit um Professorenstelle
Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
Dementsprechend kann die Entscheidung über eine Berufung bzw. hier über die Umwandlung einer Professorenstelle gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Juni 2019 - 2 EO 292/18 - Juris, Rn. 29 , m. w. Nw.). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17
Keine vorläufige Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit für den Kanzler …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
Allerdings hält es der Senat für denkbar, dass ein erstrittener Anspruch auf Umwandlung des Beamtenverhältnisses, auch wenn diese im engeren Sinne nicht mehr möglich ist, zumindest in der Rechtsfolge den Anspruch verleiht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden (OVG BB, Beschluss vom 20. Februar 2017 - OVG 4 S 2.17 - Juris, Rn. 11-13, Beschwerdeentscheidung zu VG Cottbus…, Beschluss vom 19. Januar 2017, a. a. O.; a. A. unter Aufgabe der vorigen Rspr. OVG BB…, Urteil vom 22. Februar 2021 - OVG 4 B 1/20 - Juris, Rn. 36 f.). - OVG Thüringen, 30.10.2015 - 2 EO 201/14
Verpflichtung zum behindertengerechten Umbau eines Schulgebäudes im …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
Unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) darf eine derart weitreichende einstweilige Anordnung grundsätzlich nur ergehen, wenn der Eilantragsteller in der Hauptsache zumindest eindeutig überwiegende Erfolgsaussichten hat (Anordnungsanspruch) und er schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen werden müsste (Anordnungsgrund), und er die diesbezüglichen tatsächlichen Umstände glaubhaft macht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2/04 - Juris, Rn. 3 f.; Beschluss des Senats vom 30. Oktober 2015 - 2 EO 201/14 - Juris, Rn. 26 ; jeweils m. w. N.). - VG Hannover, 19.08.2019 - 13 B 3180/19
Anordnungsgrund; Anspruch; berufsbezogene Prüfung; Bewährung als Juniorprofessor; …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
Rn. 24 Darin unterscheidet sich der hier zu beurteilende Streitfall von der Konstellation, die der vom Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Beschluss vom 19. August 2019 - 13 B 3180/19) zugrunde lag. - VGH Bayern, 27.10.2014 - 7 CE 14.823
Antrag auf einstweilige Anordnung; Fortsetzung eines abgelaufenen …
- OVG Thüringen, 15.07.2025 - 2 EO 207/24
Entfristung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit (Professur).
Eine ablehnende Entscheidung des Fakultätsrats, die nicht zu einem Antrag auf Entfristung eines Professorenamts führt und der keine ablehnende Entscheidung des Präsidenten der Universität folgt, die sich aber mittelbar auf den künftigen Status des Beamten auf Zeit auswirkt, stellt kein bloßes Internum des Selbstverwaltungsorgans oder der Universität dar, sondern unterliegt als Maßnahme der öffentlichen Gewalt der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und muss einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich sein (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 27 ).Aus dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgt, dass ein Begehren auf Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit nach dessen Ablauf mit dem Antrag auf Ernennung zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgeführt werden kann (Anschluss an BVerwG…, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 Juris, Rn. 17; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 22 ).
Rn. 87 1. Ihr Verpflichtungsbegehren, gerichtet auf vorläufige Verpflichtung des Antragsgegners zur erneuten Entscheidung über ihre Ernennung unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, wie auch ihr Hilfsbegehren auf vorläufige Verpflichtung zur erneuten Entscheidung des Fakultätsrats über einen Antrag gemäß § 86 Abs. 2 Satz 1 ThürHG (als ein Zwischenschritt zur Entscheidung des Antragsgegners), sind auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 19 ; vgl. BayVGH…, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 7 CE 14.823 - Juris, Rn. 12).
Unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) darf eine derart weitreichende einstweilige Anordnung grundsätzlich nur ergehen, wenn der Eilantragsteller in der Hauptsache zumindest eindeutig überwiegende Erfolgsaussichten hat (Anordnungsanspruch) und er schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen werden müsste (Anordnungsgrund), und er die diesbezüglichen tatsächlichen Umstände glaubhaft macht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2/04 - Juris, Rn. 3 f. m. w. N.;… Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2015 - 2 EO 201/14 - Juris, Rn. 26 m. w. N.;… Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2020 - 2 EO 727/20 - Juris, Rn. 22 ; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 19 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 27. November 2024 - 2 EO 582/23 - Beschlussabdruck S. 12 f.).
In jedem Fall sind die grundrechtlichen Belange der Antragstellerin umfassend in die Abwägung einzustellen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2020 - 2 BvR 469/20 - Juris, Rn. 24;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - Juris, Rn. 17 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - Juris, Rn. 16 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 1006/14 - Juris, Rn. 10;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. N.;… Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2020 - 2 EO 727/20 - Juris, Rn. 23 ; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 20 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 27. November 2024 - 2 EO 582/23 - Beschlussabdruck S. 12 f.).
Dies ergibt sich bereits aus dem Normgefüge des § 8 Abs. 1 BeamtStG; es folgt überdies daraus, dass die Umwandlung einer Ernennung bedarf (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG) und diese nicht rückwirkend (§ 8 Abs. 4 BeamtStG) verfügt werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 - Juris, Rn. 14; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 22 ).
Rn. 98 Aus dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgt, dass das Begehren auf Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit nach dessen Ablauf mit dem Antrag fortgeführt werden kann, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 - Juris, Rn. 17; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 22 ;… hierzu auch OVG Bln.-Brbg., Beschluss vom 20. Februar 2017 - OVG 4 S 2.17 - Juris, Rn. 11 bis 13, Beschwerdeentscheidung zu VG Cottbus…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 L 477/16 - Juris, Rn. 12 ff.).
Rn. 138 Zutreffend verweist die Antragstellerin auf den Beschluss vom 30. Juli 2021 (Az. 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 22), wonach es der Senat mit Blick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG für denkbar gehalten hat, dass ein erstrittener Anspruch auf Umwandlung des Beamtenverhältnisses, auch wenn diese im engeren Sinne nicht mehr möglich sei, zumindest in der Rechtsfolge den Anspruch verleihe, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden, ohne dass es dann noch eines erneuten hochschulrechtlichen Berufungsverfahrens bedürfe.
Es spricht nämlich vieles dafür, dass der ablehnende Beschluss des Fakultätsrats, der nicht zu einem Antrag auf Umwandlung führt und dem keine ablehnende Endentscheidung des Präsidenten folgt, der sich aber mittelbar auf den künftigen Status der Antragstellerin auswirkt, kein bloßes Internum des Selbstverwaltungsorgans oder der Universität darstellt, sondern als Maßnahme der öffentlichen Gewalt der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unterliegt und einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich sein muss (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Beschlussabdruck S. 10, Juris, Rn. 27).
Dementsprechend kann die Entscheidung über eine Berufung bzw. hier über die Umwandlung einer Professorenstelle gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (…Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - 2 EO 292/18 - Beschlussabdruck S. 9, Juris, Rn. 29 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Beschlussabdruck S. 10, Juris, Rn. 27).
Dieses Recht steht unter dem Vorbehalt, dass diese Gründe benannt und offenbart werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 31 ;… Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2023 - 2 EO 623/23 - Juris, Rn. 40 ), denn der Fakultätsrat tagt unter anderem in Personalangelegenheiten nichtöffentlich ( § 27 Abs. 1 ThürHG , § 25 Abs. 9 Satz 1 GrundO-FSU) und entscheidet über Personalangelegenheiten in geheimer Abstimmung ( § 25 Abs. 2 ThürHG ).
Rn. 226 Wie der Senat bereits entschieden hat und wie vorstehend in anderem Zusammenhang bereits festgestellt, hat der Betroffene grundsätzlich das Recht, die wesentlichen Gründe für die Entscheidung des Fakultätsrats zu erfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 31 ;… Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2023 - 2 EO 623/23 - Juris, Rn. 40 ).
Dieses Recht steht, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden und vorstehend festgestellt hat, unter dem Vorbehalt, dass diese Gründe benannt und offenbart werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 31 ;… Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2023 - 2 EO 623/23 - Juris, Rn. 40 ), wobei hier zu berücksichtigen ist, dass der Fakultätsrat unter anderem in Personalangelegenheiten nichtöffentlich tagt ( § 27 Abs. 1 ThürHG , § 25 Abs. 9 Satz 1 GrundO-FSU) und über Personalangelegenheiten in geheimer Abstimmung entscheidet ( § 25 Abs. 2 ThürHG ).
Insoweit weist der Antragsgegner zutreffend darauf hin, dass beispielsweise in dem vom erkennenden Senat mit Beschluss vom 30. Juli 2021 entschiedenen Verfahren (Az. 2 EO 445/21 ) der Antrag auf Entfristung durch jenen Antragsteller selbst gestellt wurde und dass letztlich maßgebend ist, dass ein solches Verfahren rechtzeitig gestartet wird.
- OVG Thüringen, 14.12.2023 - 2 EO 623/23
Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit - Professur - in ein …
Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 GrundO-FSU gehören dazu unter anderem insbesondere die Beschlussfassung über Berufungsvorschläge für Professoren und Professorinnen gemäß § 85 Abs. 2 ThürHG und Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen gemäß § 89 Abs. 5 ThürHG und damit ersichtlich auch Entscheidungen - wie vorliegend - über die Entfristung eines Professorenamts; die Beschlussfassung über einen Berufungsvorschlag steht einer Entscheidung darüber gleich, ob ein Professor weiterhin und auf Lebenszeit der Universität angehören soll (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Beschlussabdruck S. 10 f., Juris, Rn. 29).Es spricht nämlich vieles dafür, dass der ablehnende Beschluss des Fakultätsrats, der sich mittelbar auf den künftigen Status der Antragstellerin auswirkt, kein bloßes Internum des Selbstverwaltungsorgans oder der Universität darstellt, sondern als Maßnahme der öffentlichen Gewalt der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unterliegt und einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich sein muss (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Beschlussabdruck S. 10, Juris, Rn. 27).
Dementsprechend kann die Entscheidung über eine Berufung bzw. hier über die Umwandlung einer Professorenstelle gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (…Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - 2 EO 292/18 - Beschlussabdruck S. 9, Juris, Rn. 29 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Beschlussabdruck S. 10, Juris, Rn. 27).
Dieses Recht steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass diese Gründe benannt und offenbart werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 31 ).
- BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses …
Rn. 17 c) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts folgt aus dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG aber, dass das Begehren auf Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit nach dessen Ablauf mit dem Antrag, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden, fortgeführt werden kann (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - DÖD 2021, 317 Rn. 22; hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 4 S 2.17 - juris Rn. 13).
- OVG Thüringen, 30.06.2026 - 4 EO 511/25
Zur Anrechnung von an einer Fachhochschule erbrachten Studienteilleistungen durch …
Unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist der Erlass einer die Hauptsache vorwegnehmenden einstweiligen Anordnung hier aber ausnahmsweise zulässig (und nach Auffassung des Senats auch geboten), da der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht (2.) und der Antragstellerin ohne die begehrte Anordnung schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (3.), würde sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen werden (vgl. zu diesem verschärften Maßstab: Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 -, Rn. 19 , juris…, vom 30. Oktober 2015 - 2 EO 201/14 -, Rn. 26 , juris …und vom 10. Mai 1996 - 2 EO 326/96 -, Rn. 34 juris m. w. N.;… Dombert, in: Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 8. Auflage 2025, § 17 Rn. 20 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung in Fn. 81). - OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 470/23
Wahl des Bildungsganges; Schulkapazität Klassenstufe 5; Aufnahme in eine …
Nur ausnahmsweise darf unter dem Gesichtspunkt des Gebotes des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) eine die Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung erlassen werden, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht (Anordnungsanspruch) und ein Anordnungsgrund zu bejahen ist, weil dem Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen werden müsste (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - juris Rn. 19 , vom 30. Oktober 2015 - 2 EO 201/14 - juris Rn. 26 …und vom 10. Mai 1997 - 2 EO 326/96 - juris Rn. 34 m. w. N;… Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 190 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung in Fn. 324, fortan: Finkelnburg/Dombert/Külpmann). - OVG Thüringen, 17.01.2025 - 4 EO 404/24
Berechtigung des Schulleiters, für den kommunalen Schulträger die Zügigkeit eine …
Nur ausnahmsweise darf unter dem Gesichtspunkt des Gebotes des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) eine die Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung erlassen werden, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht (Anordnungsanspruch) und ein Anordnungsgrund zu bejahen ist, weil dem Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen werden müsste (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - juris Rn. 19 , vom 30. Oktober 2015 - 2 EO 201/14 - juris Rn. 26 …und vom 10. Mai 1997 - 2 EO 326/96 - juris Rn. 34 m. w. N;… Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 190 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung in Fn. 324). - OVG Thüringen, 14.11.2025 - 2 EO 257/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Personalakten zu einem Disziplinarverfahren
Unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) darf eine derart weitreichende einstweilige Anordnung grundsätzlich nur ergehen, wenn der Eilantragsteller in der Hauptsache zumindest eindeutig überwiegende Erfolgsaussichten hat (Anordnungsanspruch) und er schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen werden müsste (Anordnungsgrund), und er die diesbezüglichen tatsächlichen Umstände glaubhaft macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2/04 - Juris, Rn. 3 f.; Beschluss des Senats vom 30. Oktober 2015 - 2 EO 201/14 - Juris, Rn. 26 ; Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 2 EO 727/20 - Juris, Rn. 22 ; Beschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 19 m. w. N.; Beschluss vom 27. November 2024 - 2 EO 582/23 - zur Veröff. - OVG Thüringen, 27.11.2024 - 2 EO 582/23
Anspruch auf Ernennung zur Professorin, abgeleitet aus Ruf und …
Unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) darf eine derart weitreichende einstweilige Anordnung grundsätzlich nur ergehen, wenn die Eilantragstellerin in der Hauptsache zumindest eindeutig überwiegende Erfolgsaussichten hat (Anordnungsanspruch) und sie schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen werden müsste (Anordnungsgrund), und sie die diesbezüglichen tatsächlichen Umstände glaubhaft macht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2/04 - Juris, Rn. 3 f.;… Beschlüsse des Senats vom 30. Oktober 2015 - 2 EO 201/14 - Juris, Rn. 26 und vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 19 ). - OVG Thüringen, 18.01.2024 - 4 EO 460/23
Wahl des Bildungsganges bei Antrag auf Aufnahme in die Sekundarstufe einer …
Nur ausnahmsweise darf unter dem Gesichtspunkt des Gebotes des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) eine die Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung erlassen werden, wenn der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht (Anordnungsanspruch) und ein Anordnungsgrund zu bejahen ist, weil dem Antragsteller schwere, unzumutbare und anders nicht abwendbare Nachteile drohen, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen werden müsste (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - juris Rn. 19 , vom 30. Oktober 2015 - 2 EO 201/14 - juris Rn. 26 …und vom 10. Mai 1997 - 2 EO 326/96 - juris Rn. 34 m. w. N;… Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 190 mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung in Fn. 324, fortan: Finkelnburg/Dombert/Külpmann). - VG Weimar, 23.04.2025 - 1 E 645/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch bezüglich eines Disziplinarverfahrens gegen …
Unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) darf eine derart weitreichende einstweilige Anordnung grundsätzlich nur ergehen, wenn die Eilantragstellerin in der Hauptsache zumindest eindeutig überwiegende Erfolgsaussichten hat (Anordnungsanspruch) und sie schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn sie auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen werden müsste (Anordnungsgrund), und sie die diesbezüglichen tatsächlichen Umstände glaubhaft macht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2/04 - Juris, Rn. 3 f.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - 2 EO 201/14 - Juris, Rn. 26 , Beschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 19 , Beschluss vom 27. November 2024 - 2 EO 582/23 - Seite 12 des Abdrucks). - OVG Thüringen, 19.03.2024 - 2 EO 114/24
Verlängerung des Vorbereitungsdienstes; Prognoseentscheidung, ob der Beamte die …
- OVG Thüringen, 04.07.2024 - 4 EO 294/24
Rechtsbegriff des Auslandsaufenthalts im Rahmen der gymnasialen Oberstufe; …
- VGH Bayern, 12.03.2026 - 3 CE 26.294
Akademische Rätin auf Zeit, Keine Möglichkeit der Verlängerung eines bereits …
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