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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33715
OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23 (https://dejure.org/2024,33715)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.05.2024 - 2 EO 603/23 (https://dejure.org/2024,33715)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. Mai 2024 - 2 EO 603/23 (https://dejure.org/2024,33715)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 56 Abs 2 VwGO, § 57 Abs 2 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis; Abbruch eines Auswahlverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
    Dies setzt voraus, dass die in ein Auswahlverfahren einbezogenen Beamten jederzeit zweifelsfrei über den Stand des Verfahrens informiert sind, weil ihr Bewerbungsverfahrensanspruch mit einem rechtmäßigen Abbruch des Auswahlverfahrens untergeht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 28; Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 19;… Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3/20 - Juris, Rn. 13;… Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2021 - 2 EO 715/20 - Juris, Rn. 18 ).

    Die Annahme, die maßgeblichen Erwägungen könnten auch erstmals im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens über die Besetzung der betroffenen Stelle dargelegt werden, mindert die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bewerber in unzumutbarer Weise (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - Juris, Rn. 23; BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 19;… Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3/20 - Juris, Rn. 13).

    So kann er aufgrund seines Beurteilungsspielraums bei der Bewerberauswahl das Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht oder das Verfahren womöglich nicht (mehr) zu einer rechtsfehlerfreien Auswahlentscheidung führen kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 27; Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 17;… Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 - Juris, Rn. 18;… Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12/20 - Juris, Rn. 30).

    In einer solchen Situation darf das bisherige Verfahren beendet werden, damit in einem anschließenden neuen Verfahren aufgrund eines aktualisierten Bewerberkreises eine dem Art. 33 Abs. 2 GG genügende Entscheidung getroffen werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 2/09 - Juris, Rn. 16, 20; Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 17, 20).

    Unsachlich hingegen sind etwa solche Gründe für einen Abbruch, die das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen oder einen bestimmten Bewerber bei der späteren Auswahlentscheidung zu bevorzugen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 27; Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 20).

    In einer solchen Situation darf er das bisherige Verfahren abbrechen, um in einem anschließenden neuen Verfahren aufgrund eines gegebenenfalls aktualisierten Bewerberkreises eine dem Art. 33 Abs. 2 GG genügende Entscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - Juris, Rn. 20, …sowie Beschluss vom 31. Mai 2013 - 2 C 25/13 - Juris, Rn. 6; BVerfG…, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 BvR 1686/15 - Juris, Rn. 18).

    Rn. 92 Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass das Bundesverwaltungsgericht in derselben Entscheidung keine ausdrückliche Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung vorgenommen, sondern sich vielmehr ausdrücklich auf sein Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - bezogen hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - Juris, Rn. 18).

    In diesem wiederum wird - ohne, dass auf die objektive Behebbarkeit des Mangels abgestellt wird - einerseits zu den Maßstäben ausgeführt, dass der Dienstherr das Verfahren abbrechen kann, weil er erkannt hat, dass das Stellenbesetzungsverfahren fehlerbehaftet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - Juris, Rn. 17) und andererseits betont, dass im Regelfall eine gerichtliche Beanstandung einen ausreichenden sachlichen Grund für den Abbruch darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - Juris, Rn. 20).

    Rn. 93 dd) Zwar mag es Fälle geben, in denen allein die gerichtliche Beanstandung einer Auswahlentscheidung noch keinen sachlichen Grund für einen Abbruch des Bewerbungsverfahrens darstellt, insbesondere wenn der Abbruch allein der Benachteiligung oder der Bevorzugung eines Bewerbers dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - Juris, Rn. 21; BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - Juris, Rn. 27; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 39;… VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 33; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Juris, Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 1 E 634/22

    Vollstreckung einer der Behörde auferlegten Verpflichtung zur Fortführung des …

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
    Nachdem der Antragsgegner der Antragstellerin mit Schreiben vom 18. März 2022 mitgeteilt hatte, dass beabsichtigt sei, den Dienstposten mit Herrn Leitenden Ministerialrat ... J ... zu besetzen, suchte die Antragstellerin am 8. April 2022 beim Verwaltungsgericht Weimar um vorläufigen Rechtsschutz nach (Az. 1 E 634/22 We).

    Er teilte darin mit, das einstweilige Rechtsschutzverfahren gegen die Auswahlentscheidung (Az.: 1 E 634/22 We) sei rechtskräftig abgeschlossen.

    Rn. 34 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf die vorliegende Gerichtsakte (Az. Vorinstanz: 1 E 303/23 We und 1 E 1030/23 Ge) und die beigezogene Gerichtsakte (Az. 1 E 634/22 We) sowie auf die Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners (Beiakte 1: ein Ordner Verwaltungsvorgänge; Beiakte 2: Personalakte der Antragstellerin).

    Bereits die Vorinstanz hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner in dem der Antragstellerin zugestellten Schreiben vom 24. Januar 2023 (bereits) unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er das Auswahlverfahren abbrechen will (Beschlussumdruck S. 10) und als maßgebliche Gründe die Erwägungen des Verwaltungsgerichts Weimar in dessen Beschluss vom 16. November 2022 in dem vorausgegangenen Konkurrentenverfahren 1 E 634/22 We sowie seine personalwirtschaftliche Entscheidung angeführt hat, den Dienstposten mit einem statusgleichen Bediensteten zu besetzen; zugleich habe der Antragsgegner die Abbrucherwägungen in dem vom Staatssekretär am 24. Januar 2023 unterzeichneten Vermerk schriftlich niedergelegt (Beschlussumdruck S. 10).

    Rn. 82 Als Gründe für den Abbruch hat der Antragsgegner im Schreiben und im Vermerk vom 24. Januar 2023 maßgeblich dokumentiert, er nehme die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Weimar in dessen Beschluss vom 16. November 2022 (Az. 1 E 634/22 We), namentlich die von dem Gericht in dem Beschluss beanstandete rechtswidrige Erstellung der Anlassbeurteilung der Antragstellerin mit der Folge eines wesentlichen bzw. schwerwiegenden Mangels der Auswahlentscheidung zum Anlass, das Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen; dazu hat er sich auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen bezogen (OVG NRW…, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 6 A 604/05 - Juris, Rn. 23), wonach ein sachlicher Grund anzunehmen sei, wenn ein Gericht die Auswahlentscheidung beanstande und die gerichtlichen Erwägungen zumindest beachtenswert erschienen.

    Sie hat angenommen, dass der Abbruch bereits durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei, der den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG gerecht werde, weil der Dienstherr die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Weimar in dessen Beschluss vom 16. November 2022 (Az. 1 E 634/22 We) zum Anlass habe nehmen dürfen, das Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen (so S. 13 f. des vorinstanzlichen Beschlusses 1 E 1030/23 Ge).

    Ein Unterliegen des Dienstherrn im Verwaltungsstreitverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung allein (hier in dem vorausgegangenen Konkurrentenstreitverfahren 1 E 634/22 We) rechtfertige noch nicht die Annahme eines ausreichenden sachlichen Grundes für den Abbruch eines fehlerhaften Auswahlverfahrens (vgl. S. 18 f. der Beschwerdebegründung).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
    Dies setzt voraus, dass die in ein Auswahlverfahren einbezogenen Beamten jederzeit zweifelsfrei über den Stand des Verfahrens informiert sind, weil ihr Bewerbungsverfahrensanspruch mit einem rechtmäßigen Abbruch des Auswahlverfahrens untergeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 28;… Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 19;… Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3/20 - Juris, Rn. 13;… Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2021 - 2 EO 715/20 - Juris, Rn. 18 ).

    Die Annahme, die maßgeblichen Erwägungen könnten auch erstmals im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens über die Besetzung der betroffenen Stelle dargelegt werden, mindert die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bewerber in unzumutbarer Weise (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - Juris, Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 29; BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 19;… Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3/20 - Juris, Rn. 13).

    So kann er aufgrund seines Beurteilungsspielraums bei der Bewerberauswahl das Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht oder das Verfahren womöglich nicht (mehr) zu einer rechtsfehlerfreien Auswahlentscheidung führen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 27;… Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 17;… Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 - Juris, Rn. 18;… Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12/20 - Juris, Rn. 30).

    Unsachlich hingegen sind etwa solche Gründe für einen Abbruch, die das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen oder einen bestimmten Bewerber bei der späteren Auswahlentscheidung zu bevorzugen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 27;… Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 20).

    Rn. 93 dd) Zwar mag es Fälle geben, in denen allein die gerichtliche Beanstandung einer Auswahlentscheidung noch keinen sachlichen Grund für einen Abbruch des Bewerbungsverfahrens darstellt, insbesondere wenn der Abbruch allein der Benachteiligung oder der Bevorzugung eines Bewerbers dient (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - Juris, Rn. 21; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - Juris, Rn. 27; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 39;… VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 33; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Juris, Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2022 - 6 B 564/22

    Stellenbesetzungsverfahren; Abbruch; Abbruchmitteilung; Dokumentation; sachlicher …

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
    Zudem hat es sich auf den inzwischen ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. August 2022 (Az.: 6 B 564/22) bezogen.

    Die seinerzeit ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2006 (Az.: 6 A 604/05) sei hiernach entgegen der Kritik der Antragstellerin gerade nicht überholt; vielmehr habe der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen an dieser Rechtsprechung zuletzt im Beschluss vom 26. August 2022 (Az.: 6 B 564/22) festgehalten (vgl. S. 15 des vorinstanzlichen Beschlusses).

    Rn. 90 Es ist nicht davon auszugehen, dass das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hätte mit der Folge, dass nunmehr allein maßgeblich sein soll, ob das Auswahlverfahren noch fehlerfrei zu Ende geführt werden kann (so auch OVG NRW, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 24 ff.;… VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Rn. 10 ff.; Nds. OVG…, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 - Juris, Rn. 26).

    Schließlich hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. September 2015 (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2015 - 2 BvR 1686/15 - Juris, Rn. 18) die gerichtliche Beanstandung als Regelfall eines sachlichen Grundes ausdrücklich ausreichen lassen (vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Juris, Rn. 11 f.; OVG NRW, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 24 ff.;… vgl. auch VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 30 ff.; Sächs. OVG…, Beschluss vom 2. September 2020 - 2 B 247/20 - Juris, Rn. 14, 20 f.; Nds. OVG…, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 - Juris, Rn. 25).

    Rn. 93 dd) Zwar mag es Fälle geben, in denen allein die gerichtliche Beanstandung einer Auswahlentscheidung noch keinen sachlichen Grund für einen Abbruch des Bewerbungsverfahrens darstellt, insbesondere wenn der Abbruch allein der Benachteiligung oder der Bevorzugung eines Bewerbers dient (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - Juris, Rn. 21; BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - Juris, Rn. 27; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 39;… VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 33; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Juris, Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2006 - 6 A 604/05
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
    In einem derartigen Fall liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ein an wesentlichen Fehlern leidendes Auswahlverfahren nicht unter Heilung dieser Fehler weiterzutreiben und mit einem neuen Verfahren "ganz von vorne" zu beginnen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15. Mai 2006, Az. 6 A 604/05;… zitiert nach juris, Rn. 23).

    Die im Vermerk vom 24. Januar 2023 genannten Gründe für den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens seien auch inhaltlich fehlerhaft dargestellt, die zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2006 (Az.: 6 A 604/05) sei überholt.

    Rn. 82 Als Gründe für den Abbruch hat der Antragsgegner im Schreiben und im Vermerk vom 24. Januar 2023 maßgeblich dokumentiert, er nehme die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Weimar in dessen Beschluss vom 16. November 2022 (Az. 1 E 634/22 We), namentlich die von dem Gericht in dem Beschluss beanstandete rechtswidrige Erstellung der Anlassbeurteilung der Antragstellerin mit der Folge eines wesentlichen bzw. schwerwiegenden Mangels der Auswahlentscheidung zum Anlass, das Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen; dazu hat er sich auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen bezogen (OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 6 A 604/05 - Juris, Rn. 23), wonach ein sachlicher Grund anzunehmen sei, wenn ein Gericht die Auswahlentscheidung beanstande und die gerichtlichen Erwägungen zumindest beachtenswert erschienen.

    Dabei hat es sich zur Begründung zum einen auf seinen Beschluss vom 30. September 2020 (Az.: 1 E 1051/20 Ge) bezogen (vgl. S. 14 des vorinstanzlichen Beschlusses); in jenem Beschluss hatte das Verwaltungsgericht Gera seinerzeit noch die - auch im Abbruchvermerk des Antragsgegners vom 24. Januar 2023 angeführte - Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2006 (Az.: 6 A 604/05, Juris, Rn. 23) zitiert (vgl. Beschlussumdruck S. 7 jenes Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gera).

    Die seinerzeit ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2006 (Az.: 6 A 604/05) sei hiernach entgegen der Kritik der Antragstellerin gerade nicht überholt; vielmehr habe der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen an dieser Rechtsprechung zuletzt im Beschluss vom 26. August 2022 (Az.: 6 B 564/22) festgehalten (vgl. S. 15 des vorinstanzlichen Beschlusses).

  • BVerwG, 29.07.2020 - 2 VR 3.20

    Anforderungen an Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
    Dies setzt voraus, dass die in ein Auswahlverfahren einbezogenen Beamten jederzeit zweifelsfrei über den Stand des Verfahrens informiert sind, weil ihr Bewerbungsverfahrensanspruch mit einem rechtmäßigen Abbruch des Auswahlverfahrens untergeht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 28;… Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 19; Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3/20 - Juris, Rn. 13;… Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2021 - 2 EO 715/20 - Juris, Rn. 18 ).

    Die Annahme, die maßgeblichen Erwägungen könnten auch erstmals im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens über die Besetzung der betroffenen Stelle dargelegt werden, mindert die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bewerber in unzumutbarer Weise (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluss vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - Juris, Rn. 23; BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 29; BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 19; Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3/20 - Juris, Rn. 13).

    Zum einen finden sich weiterhin jeweils Verweise auf das Urteil vom 29. November 2012 (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12.20 - Juris, Rn. 30; Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - Juris, Rn. 13 …und vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - Juris, Rn. 18).

    Und zum anderen findet sich die von der Antragstellerin erwähnte Textstelle in den jüngeren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht als abschließendes Bewertungskriterium, sondern lediglich als Beispielaufzählung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12.20 - Juris, Rn. 30 und Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - Juris, Rn. 13 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - 4 S 1431/21

    Voraussetzungen für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
    Rn. 84 Weil das vorausgegangene Konkurrentenstreitverfahren die Antragstellerin betraf und die Gründe der Entscheidung ihr daher bekannt waren, bedurfte es ihr gegenüber auch keiner weiteren Präzisierung dieses mit Verweis auf die gerichtliche Beanstandung bezeichneten Abbruchsgrundes, die nur in einer Wiederholung der maßgeblichen Gründe des in Bezug genommenen Beschlusses hätte bestehen können (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 22).

    Rn. 90 Es ist nicht davon auszugehen, dass das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hätte mit der Folge, dass nunmehr allein maßgeblich sein soll, ob das Auswahlverfahren noch fehlerfrei zu Ende geführt werden kann (so auch OVG NRW…, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 24 ff.; VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Rn. 10 ff.; Nds. OVG…, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 - Juris, Rn. 26).

    Schließlich hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. September 2015 (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2015 - 2 BvR 1686/15 - Juris, Rn. 18) die gerichtliche Beanstandung als Regelfall eines sachlichen Grundes ausdrücklich ausreichen lassen (vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Juris, Rn. 11 f.; OVG NRW…, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 24 ff.; vgl. auch VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 30 ff.; Sächs. OVG…, Beschluss vom 2. September 2020 - 2 B 247/20 - Juris, Rn. 14, 20 f.; Nds. OVG…, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 - Juris, Rn. 25).

    Rn. 93 dd) Zwar mag es Fälle geben, in denen allein die gerichtliche Beanstandung einer Auswahlentscheidung noch keinen sachlichen Grund für einen Abbruch des Bewerbungsverfahrens darstellt, insbesondere wenn der Abbruch allein der Benachteiligung oder der Bevorzugung eines Bewerbers dient (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - Juris, Rn. 21; BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - Juris, Rn. 27; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 39; VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 33; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Juris, Rn. 13).

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
    Sie - die Antragstellerin - verstehe wie auch einige Oberverwaltungsgerichte den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 2016 (Az.: 2 VR 2.15) in dem Sinne, dass ein sachlicher Grund zum Abbruch des Auswahlverfahrens nur dann vorliege, wenn die Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens nicht mehr möglich sei (vgl. S. 18 der Beschwerdebegründungsschrift).

    Rn. 91 Zwar führt das Bundesverwaltungsgericht in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung vom 10. Mai 2016 (vgl. S. 17 und S. 18 f. der Beschwerdebegründungsschrift) zu den Voraussetzungen des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens aus, dass ein Abbruch gerechtfertigt sei, "wenn es fehlerhaft ist und nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen kann" (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - Juris, Rn. 18), woraus die Antragstellerin herleitet, dass stets auf die Behebbarkeit des Mangels abzustellen sei.

    Rn. 92 Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass das Bundesverwaltungsgericht in derselben Entscheidung keine ausdrückliche Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung vorgenommen, sondern sich vielmehr ausdrücklich auf sein Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - bezogen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - Juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 C 12.20

    Ausschluss von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen bei rechtmäßigem …

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
    So kann er aufgrund seines Beurteilungsspielraums bei der Bewerberauswahl das Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht oder das Verfahren womöglich nicht (mehr) zu einer rechtsfehlerfreien Auswahlentscheidung führen kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 - Juris, Rn. 27;… Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 - Juris, Rn. 17;… Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 - Juris, Rn. 18; Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12/20 - Juris, Rn. 30).

    Zum einen finden sich weiterhin jeweils Verweise auf das Urteil vom 29. November 2012 (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12.20 - Juris, Rn. 30;… Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - Juris, Rn. 13 …und vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - Juris, Rn. 18).

    Und zum anderen findet sich die von der Antragstellerin erwähnte Textstelle in den jüngeren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht als abschließendes Bewertungskriterium, sondern lediglich als Beispielaufzählung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - 2 C 12.20 - Juris, Rn. 30 …und Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 - Juris, Rn. 13 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2021 - 2 MB 26/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens, wenn dem Dienstherrn im Wege einer …

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.05.2024 - 2 EO 603/23
    Rn. 90 Es ist nicht davon auszugehen, dass das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hätte mit der Folge, dass nunmehr allein maßgeblich sein soll, ob das Auswahlverfahren noch fehlerfrei zu Ende geführt werden kann (so auch OVG NRW…, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 24 ff.;… VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 32; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Rn. 10 ff.; Nds. OVG…, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 - Juris, Rn. 26).

    Schließlich hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. September 2015 (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2015 - 2 BvR 1686/15 - Juris, Rn. 18) die gerichtliche Beanstandung als Regelfall eines sachlichen Grundes ausdrücklich ausreichen lassen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Juris, Rn. 11 f.; OVG NRW…, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 24 ff.;… vgl. auch VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 30 ff.; Sächs. OVG…, Beschluss vom 2. September 2020 - 2 B 247/20 - Juris, Rn. 14, 20 f.; Nds. OVG…, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 - Juris, Rn. 25).

    Rn. 93 dd) Zwar mag es Fälle geben, in denen allein die gerichtliche Beanstandung einer Auswahlentscheidung noch keinen sachlichen Grund für einen Abbruch des Bewerbungsverfahrens darstellt, insbesondere wenn der Abbruch allein der Benachteiligung oder der Bevorzugung eines Bewerbers dient (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - Juris, Rn. 21; BVerwG…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - Juris, Rn. 27; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 26. August 2022 - 6 B 564/22 - Juris, Rn. 39;… VGH Baden-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 - Juris, Rn. 33; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 - Juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art …

  • BVerfG, 24.09.2015 - 2 BvR 1686/15

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 19 …

  • BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18

    Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; …

  • OVG Thüringen, 01.12.2021 - 2 EO 715/20

    Sachlicher Grund für Abbruch eines Auswahlverfahrens

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2018 - 5 ME 41/18
  • LSG Hamburg, 14.12.2023 - L 4 SO 51/22

    Anforderungen an den Nachweis des wirksamen Zugangs eines Urteils im Wege der …

  • OVG Sachsen, 11.09.2020 - 2 B 273/20

    Abbruch eines Auswahlverfahrens; Organisationsgewalt des Dienstherrn; …

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …

  • BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14

    Berufungsfristversäumung: Zustellung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigen …

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 2.09

    Schadensersatzanspruch; Bewerberauswahl; Auswahlverfahren; rechtmäßiger Abbruch; …

  • OLG München, 26.04.2024 - 23 U 8369/21

    Streit um Zustellungsdatum: Vorlage des beA-Nachrichtenjournals angeordnet!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2015 - 6 A 371/12

    Berufung eines Kriminalhauptkommissars i.R.e. Klage gegen seine Versetzung in den …

  • OVG Saarland, 10.03.2022 - 1 A 267/20

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen elektronisches Empfangsbekenntnis …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2019 - 1 B 1051/19

    Richter auf Probe; ernennungsreif; Verplanung; Verplanungsbewerber; …

  • BVerwG, 31.05.2013 - 2 C 25.13

    Schadensersatz wegen der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2022 - 4 S 53.21

    Abbruch eines Richterbeförderungsverfahrens; Verlängerung der …

  • OVG Sachsen, 02.09.2020 - 2 B 247/20

    Stellenbesetzung Vizepräsident FG; Abbruch des Besetzungsverfahrens; sachlicher …

  • OVG Thüringen, 09.02.2017 - 2 EO 802/16

    Zulassung zum Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2015 - 6 B 287/15

    Wahrung der Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten durch eine …

  • BGH, 17.01.2024 - VII ZB 22/23

    Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an ein anwaltliches …

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2018 - 1 B 1146/17

    Beanspruchung der Fortführung eines beendeten Auswahl- und Besetzungsverfahrens …

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 4 LA 211/18

    Ausländerrecht: Antrag auf Zulassung der Berufung; Maßgeblichkeit der schriftlich …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2023 - 1 B 1215/22

    Einlegen der Beschwerde i.R.d. Frist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - 11 A 481/21

    Erfolglosigkeit einer mit einer erneuten Anhörungsrüge beantragten …

  • OLG Koblenz, 13.01.2021 - 13 UF 578/20
  • BFH, 03.06.2025 - VIII R 16/23

    Zustellung eines elektronischen Dokuments bei fehlender Rücksendung des …

    Der Tag der Entgegennahme des elektronischen Dokuments mit Empfangswillen kann in diesem Fall mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nachgewiesen werden (vgl. BSG-Beschluss vom 18.12.2024 - B 8 SO 1/24 B, Rz 7, juris; s.a. BGH-Beschluss vom 13.01.2015 - VIII ZB 55/14, HFR 2016, 83, Rz 7, m.w.N.; BVerwG-Beschluss vom 17.05.2006 - 2 B 10.06, HFR 2007, 1250, Rz 5; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.05.2024 - 2 EO 603/23, Rz 42, 43; BayVGH-Beschluss vom 10.08.2023 - 6 ZB 23.1135, Rz 5;… Biallaß in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 2. Aufl., § 173 ZPO (Stand: 28.08.2024), Rz 77 und 78;… Wieczorek/Schütze/Rohe, 5. Aufl., § 173 ZPO Rz 22, 23).
  • BSG, 18.12.2024 - B 8 SO 1/24 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Der Gesetzgeber hat auch für den Fall der elektronischen Übermittlung eines Dokuments an einen Rechtsanwalt daran festgehalten, den Nachweis der Zustellung an ein voluntatives Element zu knüpfen und hierfür nicht allein die automatisierte Eingangsbestätigung (ggf in Verbindung mit einem bestimmten Zeitablauf) ausreichen zu lassen (BGH vom 17.1.2024 - VII ZB 22/23 - RdNr 10; BVerwG vom 19.9.2022 - 9 B 2/22 - RdNr 10; Thüringer Oberverwaltungsgericht vom 22.5.2024 - 2 EO 603/23 - RdNr 38;… Biallaß in jurisPK-ERV Band 2, 2. Aufl 2022, § 173 ZPO RdNr 100, Stand 28.8.2024; aA Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.7.2023 - 12 BV 23.293 - RdNr 3, 6).
  • VG Schwerin, 15.07.2026 - 1 A 4136/25

    Fiktion der Klagerücknahme auch bei fehlendem Empfangsbekenntnis möglich

    Rn. 9 Die dem entgegenstehende (obergerichtliche) Rechtsprechung (etwa OVG Weimar, Beschluss vom 22.05.2024 - 2 EO 603/23, BeckRS 2024, 33205 Rn. 5, beck-online oder OVG Saarlouis, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 A 267/20, BeckRS 2022, 4212) überzeugt indes nicht.
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