Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 33 Abs 2 GG, § 109 GewO
Auswahlentscheidung zwischen Angestellten und Beamten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2 ; GewO § 109
Anforderungen an die Auswahlentscheidung im öffentlichen Dienst; Vergleich qualifizierter Arbeitszeugnisse eines Taribeschäftigten und der dienstlichen Beurteilung eines Beamten; Anlegen eines wohlwollenden Maßstabes bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auswahlentscheidung zwischen Angestellten und Beamten
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Vergleich von Arbeitszeugnis und dienstlicher Beurteilung bei Auswahlentscheidung zwischen Angestellten und Beamten nicht zu beanstanden
Verfahrensgang
- VG Weimar, 09.11.2017 - 1 E 276/17
- OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 738
- NZA-RR 2019, 448
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17
Dies ergebe sich bereits aufgrund der unterschiedlichen Zweckrichtung von dienstlicher Beurteilung und Arbeitszeugnis (Hinweis auf ThürOVG, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 ).Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - Juris Rn. 65; Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 10 , m. w. Nw.).
Rn. 17 Eine Vergleichbarkeit der Leistungseinschätzungen scheitert nicht daran, dass die Bewerber nicht denselben Status (Beamte, Tarifbeschäftigte) oder nicht dieselben Statusämter innehaben (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 11 ).
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - Juris, Rn. 37 f.; Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 12 ff.).
Danach kann der Dienstherr grundsätzlich die in einem qualifizierten Arbeitszeugnis getroffenen Feststellungen zu den Leistungen und Fähigkeiten des Tarifbeschäftigten nach Maßgabe der für die Beamtenbeurteilungen einschlägigen Beurteilungsrichtlinie "übersetzen" (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - Juris, Rn. 38 f.;… Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 - Juris, Rn. 11 ; Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 12 ff.).
Wegen der sich dabei ergebenden Schwierigkeiten kann es im Interesse der Vergleichbarkeit der Leistungsbewertungen sachgerecht sein, dass der Dienstherr für den Tarifbeschäftigten eine Beurteilung wie für einen Beamten erstellen lässt oder nach Maßgabe seiner einschlägigen Beurteilungsrichtlinie und seines Beurteilungsmaßstabs bei dem Arbeitgeber, der das Arbeitszeugnis erstellt hat, eine ergänzende Stellungnahme anfordert, um aus dem Arbeitszeugnis vergleichbare aussagekräftige Bewertungen zu gewinnen (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 12 ).
- BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger; …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - Juris, Rn. 37 f.;… Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 12 ff.).Danach kann der Dienstherr grundsätzlich die in einem qualifizierten Arbeitszeugnis getroffenen Feststellungen zu den Leistungen und Fähigkeiten des Tarifbeschäftigten nach Maßgabe der für die Beamtenbeurteilungen einschlägigen Beurteilungsrichtlinie "übersetzen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - Juris, Rn. 38 f.;… Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 - Juris, Rn. 11 ;… Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 12 ff.).
In der Praxis hat sich ein Sprachgebrauch herausgebildet, der ein Arbeitszeugnis - ungeachtet in der Regel beschönigender Formulierungen - jedenfalls für personalbearbeitende Stellen "übersetzbar" und damit verwertbar macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - Juris, Rn. 38).
Auch wenn qualifizierte Arbeitszeugnisse einer dienstlichen Beurteilung nicht ohne Weiteres und kritiklos gleichgestellt werden können, ist es auf der anderen Seite nicht vertretbar, auf die Heranziehung eines Arbeitszeugnisses mit dem Argument zu verzichten, dass ein Vergleich zwischen dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnissen schlechterdings unmöglich sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - Juris, Rn. 38).
- BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17
Ein Zeugnis kann daher nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (vgl. BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Juris, Rn. 19).Bei der Beurteilung der Leistung ist auf die konkrete Arbeitsaufgabe abzustellen, die sich an den objektiven Anforderungen orientiert, die üblicherweise an einen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Aufgabe gestellt werden (vgl. BAG…, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - Juris, Rn. 28; Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Juris, Rn. 10).
Die der Beigeladenen bescheinigte zusammenfassende Gesamtbeurteilung "stets zur 'vollsten' Zufriedenheit" ist der Note "sehr gut" zuzuordnen (vgl. BAG…, Urteil vom 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - Juris, Rn. 20; Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Juris, Rn. 12;… ErfK/Müller-Glöge, 19. Aufl. 2019, § 109 GewO, Rn. 31 ff.).
Der Antragsgegner durfte zu Recht davon ausgehen, dass diese höchste Bewertung, übertragen auf die Maßstäbe einer beamtenrechtlichen Beurteilung wie die der Antragstellerin, mindestens einem Gesamturteil mit dem Prädikat "Übertrifft erheblich die Anforderungen - oberer Bereich" entspricht; dies gilt sowohl dann, wenn man der Gesamtbeurteilung des Arbeitszeugnisses eine fünfstufige Notenskala zugrunde legte, als auch - erst recht - bei einer Notenskala, die wie das beamtenrechtliche Beurteilungssystem sechs Bewertungsstufen aufweist (zur fünf- bzw. sechsstufigen Notenskala bei Arbeitszeugnissen vgl. BAG, Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Juris, Rn. 12;… ErfK/Müller-Glöge, 19. Aufl. 2019, § 109 GewO, Rn. 31, fünfstufig;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 15. Aufl. 2013, § 147, Rn. 23, sechsstufig).
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03
Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17
Das gilt auch für eine zusammenfassende Endbeurteilung (vgl. BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - Juris, Rn. 26).Bei der Beurteilung der Leistung ist auf die konkrete Arbeitsaufgabe abzustellen, die sich an den objektiven Anforderungen orientiert, die üblicherweise an einen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Aufgabe gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - Juris, Rn. 28;… Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Juris, Rn. 10).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17
Der Beamte kann beanspruchen, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften ermessens- und beurteilungsfehlerfrei ausübt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; stRspr., vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Juris, Rn. 19 f.; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - Juris, Rn. 10; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl. 2011, 245 m. w. N.). - BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
Nichtannahmebeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17
Der Beamte kann beanspruchen, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften ermessens- und beurteilungsfehlerfrei ausübt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; stRspr., vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Juris, Rn. 19 f.; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - Juris, Rn. 10; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl. 2011, 245 m. w. N.). - BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
- BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06
Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17
Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - Juris Rn. 65;… Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 10 , m. w. Nw.). - BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91
Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17
Die der Beigeladenen bescheinigte zusammenfassende Gesamtbeurteilung "stets zur 'vollsten' Zufriedenheit" ist der Note "sehr gut" zuzuordnen (vgl. BAG, Urteil vom 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - Juris, Rn. 20;… Urteil vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 - Juris, Rn. 12;… ErfK/Müller-Glöge, 19. Aufl. 2019, § 109 GewO, Rn. 31 ff.). - OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09
Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches …
- OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle des Präsidenten eines …
- LAG Hamm, 22.05.2002 - 3 Sa 231/02
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis
- OVG Thüringen, 20.07.2012 - 2 EO 361/12
Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten
- OVG Thüringen, 30.04.2014 - 2 EO 366/13
Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens - Auswahlentscheidung …
- OVG Thüringen, 09.02.2017 - 2 EO 802/16
Zulassung zum Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche …
- OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und einem Tarifbeschäftigten; …
Dies wird umso mehr geboten sein, je näher die Bewerber im Leistungsvergleich beieinander liegen (zum Vergleich eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit einer dienstlichen Beurteilung: Beschluss des Senats vom 26. Februar 2019 - 2 EO 883/17 - Juris, Rn. 16 ff., m. w. Nw.).Unklar scheint nach Aktenlage auch, ob die systematische Leistungsbewertung unabhängig von Eingruppierung und Status des Beschäftigten allein an der Erreichung vereinbarter Ziele, Erfolge oder Leistungen bemessen wurde oder wie bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis oder bei der dienstlichen Beurteilung an den objektiven Anforderungen der übertragenen Aufgabe bzw. an den Anforderungen des statusrechtlichen Amts (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 26. Februar 2019 - 2 EO 883/17 - Juris, Rn. 20 ).
- VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Anforderungen an die Herstellung der Vergleichbarkeit von dienstlichen …
Erforderlichenfalls hat die auswählende Stelle eine erläuternde Stellungnahme einzuholen oder eine Ergänzung zu erbitten (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, juris Rn. 79 …und vom 10. August 2021 - 1 B 372/20 -, juris Rn. 29; vgl. auch OVG Th, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 2 EO 883/17 -, juris Rn. 17 f.). - VG Bremen, 08.12.2021 - 6 V 1457/21
Recht der Landesbeamten - Erfolgsaussichten bei erneuter Auswahlentscheidung; …
Das Urteil "stets zur vollsten Zufriedenheit" entspricht dabei der Höchstnote dieses Beurteilungssystems (OVG Thüringen, Beschl. v. 26.02.2019 - 2 EO 883/17 -, juris Rn. 21 m.w.N. aus der Rspr. des BAG). - VG Schleswig, 16.11.2023 - 12 B 49/23 Wegen der sich dabei ergebenden Schwierigkeiten kann es im Interesse der Vergleichbarkeit der Leistungsbewertungen sachgerecht sein, dass der Dienstherr für den Tarifbeschäftigten eine Beurteilung wie für einen Beamten erstellen lässt oder nach Maßgabe seiner einschlägigen Beurteilungsrichtlinie und seines Beurteilungsmaßstabs bei dem Arbeitgeber, der das Arbeitszeugnis erstellt hat, eine ergänzende Stellungnahme anfordert, um aus dem Arbeitszeugnis vergleichbare aussagekräftige Bewertungen zu gewinnen (OVG Weimar, Beschluss vom 26. Februar 2019, Az. 2 EO 883/17, PersV 2019, 299-302 (301);VGH Kassel…, Beschluss vom 29. Juni 2022, Az. 1 B 873/22, Rn. 48, juris).
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