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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80, 2 CB 35.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3544
BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80, 2 CB 35.80 (https://dejure.org/1982,3544)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1982 - 2 ER 401.80, 2 CB 35.80 (https://dejure.org/1982,3544)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1982 - 2 ER 401.80, 2 CB 35.80 (https://dejure.org/1982,3544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung des Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Voraussetzungen des Rechts auf Ablehnung eines Richters im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Ausgestaltung der Mitwirkung der Personalvertretung bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
    Die Revision ist auch indiesen Fällen als unzulässig zu verwerfen (…vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [a.a.O.], vom 25. August 1964 - BVerwG 1 CB 92.64 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 17], vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz § 30 VwGO Nr. 13] und vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - [DVBl. 1981, 493]).

    Zu diesem Erfordernis hat der beschließende Senat im Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - (…a.a.O.) folgendes ausgeführt:.

    Für den Fall, daß die Hinderungsgründe zweifelhaft gewesen wären, hätten über den Präsidenten des Gerichts die ehrenamtlichen Richter zur Abgabe von entsprechenden Erklärungen veranlaßt werden können (vgl. Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 150.63

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge der nicht …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
    Die allgemeine Behauptung, bestimmte - auch namentlich genannte - ehrenamtliche Richter hätten am Verfahren nicht mitwirken dürfen, genügt nicht (vgl. Beschluß vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 96.64 - mit Bezugnahme auf Beschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 14]); denn mit ihr wird im wesentlichen nur die allgemeine Behauptung, des Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, wiederholt.

    Die Revision ist auch indiesen Fällen als unzulässig zu verwerfen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [a.a.O.], vom 25. August 1964 - BVerwG 1 CB 92.64 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 17], vom 13. Mai 1976 - BVerwG 7 C 5.76 - [Buchholz § 30 VwGO Nr. 13] und vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - [DVBl. 1981, 493]).

    "Bei der Frage, welche Tatsachen bei einer Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung der Richterbank vorgetragen werden müssen, ist zwar zu bedenken, daß es sich bei Besetzungsfragen i.d.R. um gerichtsinterne Vorgänge handelt, die dem Kl. für eine Darlegung i.S. des § 139 Abs. 2 Setz 2 VwGO nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen (vgl. dazu Beschlüsse vom 26.6.1964 - 7 C 150.63 -, a.a.O., und vom 19. Juni 1975 - 6 C 9.75 -, Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 10).

  • BFH, 05.03.1970 - V R 135/68

    Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
    Eine Verfahrensrüge ist dann unzulässig, wenn sie nicht "schlüssig" ist, d.h. wenn die zur Begründung, einer Rüge vorgetragenen Tatsachen schon als solche - also unabhängig von der Frage der Beweisbarkeit - nicht ausreichen oder nicht geeignet sind, den behaupteten Verfahrensmangel darzutun (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 5. März 1970 - V R 135/68 - [BFHE 98, 239 f.]).

    Er kann nur dann von der Fehlerhaftigkeit einer Verfahrenshandlung ausgehen, wenn seine Ermittlungen unbefriedigend verlaufen, d.h. wenn ihm die Aufklärung ganz oder teilweise verweigert wird oder ihm die erhaltene Auskunft unzutreffend erscheint oder wenn der angegebene Grund das gerichtliche Verfahren nicht rechtfertigt (BFH, Beschluß vom 5.3.1970 - V R 135/68 -, BFHE 98, 240).

  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
    Des Berufungsurteil weicht entgegen der auf Seite 14 der Beschwerdeschrift vom 27. Januar 1980 dargelegten Auffassung euch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1964 - BVerwG 6 C 35.62 - (BVerwGE 19, 216 ff. [BVerwG 28.08.1964 - VI C 35.62]) ab.

    Das Urteil vom 28. August 1964 - BVerwG 6 C 35.62 - (…a.a.O.) ist zu Art. 93 und 95 des Bayerischen Beamtengesetzes (1946) ergangen, nicht aber zu §§ 77 ff. des LBG Berlin, überdies könnte die Abweichungsrüge auch dann keinen Erfolg haben, wenn das angefochtene Urteil und des Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift ergangen wären.

  • BVerwG, 18.07.1980 - 2 B 7.80

    Beiordnung eines Rechtsanwalts - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
    Dabei ist es für das Prozeßgericht unerheblich, ob der Kläger mit der Prozeßführung seines Pflegers und des von diesem beauftragten Prozeßbevollmächtigten einverstanden ist oder nicht (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1979 - BVerwG 7 ER 400.79 - [Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 1 = NJW 1979, 2117]; Beschlüsse vom 18. Juli 1980 - BVerwG 2 ER 403.79/BVerwG 2 B 57.79, BVerwG 2 ER 406.79/BVerwG 2 B 85.79, BVerwG 2 B 7.80 und Beschluß vom heutigen Tage BVerwG 2 ER 402.79/BVerwG 2 B 44.79 - alle in anderen Verwaltungsstreitsachen des Klägers).

    Die vom Kläger gegen alle an den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts 2 B 73.78, 2 ER 403.79, 2 ER 406.79, 2 B 7.80 und 2 ER 400.81 beteiligten Richter (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Niedermaier, Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Franke und Richter am Bundesverwaltungsgericht Sommer und Dr. Lemhöfer) angebrachten Ablehnungsgesuche sind hinsichtlich der hier nicht mitwirkenden Richterin Dr. Franke und des Richters Sommer gegenstandslos, im übrigen rechtsmißbräuchlich.

  • BVerwG, 18.07.1980 - 2 ER 403.79

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
    Dabei ist es für das Prozeßgericht unerheblich, ob der Kläger mit der Prozeßführung seines Pflegers und des von diesem beauftragten Prozeßbevollmächtigten einverstanden ist oder nicht (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1979 - BVerwG 7 ER 400.79 - [Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 1 = NJW 1979, 2117]; Beschlüsse vom 18. Juli 1980 - BVerwG 2 ER 403.79/BVerwG 2 B 57.79, BVerwG 2 ER 406.79/BVerwG 2 B 85.79, BVerwG 2 B 7.80 und Beschluß vom heutigen Tage BVerwG 2 ER 402.79/BVerwG 2 B 44.79 - alle in anderen Verwaltungsstreitsachen des Klägers).

    Die vom Kläger gegen alle an den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts 2 B 73.78, 2 ER 403.79, 2 ER 406.79, 2 B 7.80 und 2 ER 400.81 beteiligten Richter (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Niedermaier, Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Franke und Richter am Bundesverwaltungsgericht Sommer und Dr. Lemhöfer) angebrachten Ablehnungsgesuche sind hinsichtlich der hier nicht mitwirkenden Richterin Dr. Franke und des Richters Sommer gegenstandslos, im übrigen rechtsmißbräuchlich.

  • BVerwG, 18.07.1980 - 2 ER 406.79

    Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht - Beiordnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
    Dabei ist es für das Prozeßgericht unerheblich, ob der Kläger mit der Prozeßführung seines Pflegers und des von diesem beauftragten Prozeßbevollmächtigten einverstanden ist oder nicht (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1979 - BVerwG 7 ER 400.79 - [Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 1 = NJW 1979, 2117]; Beschlüsse vom 18. Juli 1980 - BVerwG 2 ER 403.79/BVerwG 2 B 57.79, BVerwG 2 ER 406.79/BVerwG 2 B 85.79, BVerwG 2 B 7.80 und Beschluß vom heutigen Tage BVerwG 2 ER 402.79/BVerwG 2 B 44.79 - alle in anderen Verwaltungsstreitsachen des Klägers).

    Die vom Kläger gegen alle an den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts 2 B 73.78, 2 ER 403.79, 2 ER 406.79, 2 B 7.80 und 2 ER 400.81 beteiligten Richter (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Niedermaier, Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Franke und Richter am Bundesverwaltungsgericht Sommer und Dr. Lemhöfer) angebrachten Ablehnungsgesuche sind hinsichtlich der hier nicht mitwirkenden Richterin Dr. Franke und des Richters Sommer gegenstandslos, im übrigen rechtsmißbräuchlich.

  • BFH, 30.10.1974 - I R 40/72

    Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der dem Betrieb dienende …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
    So wäre zumindest zu fordern, daß sich der Kl. bei Gericht um die Klärung seiner Zweifel bemühte ... Da die Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO verlangt, daß Tatsachen bezeichnet werden, die den Mangel ergeben, genügt es nicht, daß der Kl. sozusagen auf mögliche Verfahrensmängel behauptet, die das Revisionsgericht dann in tatsächlicher Form zu prüfen hätte (BFH, Urteil vom 30.10.1974 - I R 40/71 -, BFHE 114, 85 [BFH 30.10.1974 - I R 40/72]).
  • BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines ehrenamtlichen Richters - Heranziehung eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
    "Bei der Frage, welche Tatsachen bei einer Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung der Richterbank vorgetragen werden müssen, ist zwar zu bedenken, daß es sich bei Besetzungsfragen i.d.R. um gerichtsinterne Vorgänge handelt, die dem Kl. für eine Darlegung i.S. des § 139 Abs. 2 Setz 2 VwGO nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen (…vgl. dazu Beschlüsse vom 26.6.1964 - 7 C 150.63 -, a.a.O., und vom 19. Juni 1975 - 6 C 9.75 -, Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 10).
  • BFH, 14.11.1969 - VI R 50/68

    Unterhaltszahlungen - Sonderausgaben - Scheidung - Gesetzliche …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80
    Er kann nur dann von der Fehlerhaftigkeit einer Verfahrenshandlung ausgehen, wenn seine Ermittlungen unbefriedigend verlaufen, d.h. wenn ihm die Aufklärung ganz oder teilweise verweigert wird oder ihm die erhaltene Auskunft unzutreffend erscheint oder wenn der angegebene Grund das gerichtliche Verfahren nicht rechtfertigt (BFH, Beschluß vom 5.3.1970 - V R 135/68 -, BFHE 98, 240).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf …

  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

  • BVerwG, 28.02.1972 - II B 5.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Revision - Umzugskostenvergütung bei …

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des …

  • BVerwG, 29.10.1979 - 2 CB 30.77

    Notwendige Beiladung einer politischen Partei mit verfassungsfeindlichen …

  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung …

  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 73.68

    Anspruch auf Bereitstellung von Förderungsmitteln aus dem Bundesjugendplan - …

  • BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71

    Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom …

  • BVerwG, 13.04.1978 - II C 5.74

    Fortführung eines Verwaltungsstreitverfahrens - Zwangspensionierungsbescheid - …

  • BVerwG, 14.05.1979 - 7 ER 400.79

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei bereits bestehender Pflegschaft durch einen …

  • BVerwG, 13.05.1976 - 7 C 5.76

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters - Urlaub eines Verwaltungsrichters

  • BVerwG, 07.09.1982 - 2 B 44.79
  • BVerwG, 25.08.1964 - I CB 92.64

    Ausübung der Funktion des Vorsitzenden des erkennenden Senats durch den …

  • BVerwG, 30.04.1965 - VII C 96.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.03.1981 - 2 ER 400.81

    Rechtsmittel

  • LSG Hessen, 14.08.2017 - L 9 SF 37/17

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Rechtsmissbrauch wird etwa angenommen, wenn verfahrenswidrige Zwecke verfolgt werden, z. B. um Richter, die eine missliebige Rechtsansicht vertreten, auszuschalten (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 1. Februar 2001 - L 5 AR 9/01 RA - m. w. N.;… Keller s. o. § 60 Rn. 10c m. w. N.), wenn gegen den Richter unqualifizierbare Angriffe wegen seiner angeblich rechtsstaatswidrigen Rechtsfindung erhoben werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - NVwZ-RR 2008, 289; BVerwG, Beschluss vom 28. September 1982 - 2 ER 401/80, 2 CB 35/80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 30), um eine (abgelehnte) Terminverlegung zu erzwingen (LSG Thüringen, Urteil vom 28. März 2007 - L 1 U 809/02 - m. w. N.), der Beteiligte nur Handlungen beanstandet, die nach der Prozessordnung vorgeschrieben sind oder sich ohne weiteres aus der Stellung des Richters ergeben (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - B 13 R 337/15 B -), wenn eine Richterablehnung ohne neue Gesichtspunkte wiederholt wird, das Gesuch offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll oder der gesamte Spruchkörper pauschal abgelehnt wird (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 11. März 2013 s. o.; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11; BSG…, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 3/07 - NJW-RR 2008, 216).
  • BVerwG, 31.10.1994 - 8 B 112.94

    Zulässigkeit der Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über …

    Die vom Kläger als vermeintlich grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, "ob ein abgelehnter Richter an der Entscheidung über seine Ablehnung selbst mitwirken und das Ablehnungsgesuch in seiner eigenen Sache als offensichtlich rechtsmißbräuchlich und unzulässig zurückweisen darf", ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin gehend geklärt, daß der rechtsmißbräuchlich abgelehnte Richter an der Entscheidung des Gerichts über das Ablehnungsgesuch teilnehmen darf (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Februar 1960 - 2 BvR 36/60 - BVerfGE 11, 1 [3] und vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343 [348]; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG II B 33.71/11 C 16.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 10 und vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 30).
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