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| BVerwG, 24.02.1988 - 2 ER 401.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Wechsel der behördlichen Zuständigkeit vor Klageerhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.06.1981 - 2 ER 401.81
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 2 ER 401.87
Wie der Senat bereits entschieden hat, schließt die den föderativen Staatsaufbau berücksichtigende grundsätzliche Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Landesgerichtsbarkeit es aus, daß über die Verwaltungstätigkeit eines Landes im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen im Sinne des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO Gerichte eines anderen Landes befinden (vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 1981 - BVerwG 2 ER 401.81 - und vom 25. November 1981 - BVerwG 2 ER 402.81 -). - BVerwG, 25.11.1981 - 2 ER 402.81
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das Bundesverwaltungsgericht - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 2 ER 401.87
Wie der Senat bereits entschieden hat, schließt die den föderativen Staatsaufbau berücksichtigende grundsätzliche Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Landesgerichtsbarkeit es aus, daß über die Verwaltungstätigkeit eines Landes im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen im Sinne des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO Gerichte eines anderen Landes befinden (vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 1981 - BVerwG 2 ER 401.81 - und vom 25. November 1981 - BVerwG 2 ER 402.81 -).
- BVerwG, 24.07.2024 - 2 AV 1.24
Örtliche Zuständigkeit einer Klage aus einem früheren Beamtenverhältnis
Dies schließt es im Grundsatz aus, dass über die Verwaltungstätigkeit eines Landes im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen i. S. d. § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO Gerichte eines anderen Landes befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 1981 - 2 ER 401.81 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 22 S. 4 und vom 24. Februar 1988 - 2 ER 401.87 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 15 S. 2;… s. a. Beschluss vom 5. Februar 2024 - 1 AV 1.23 - NVwZ 2024, 844 = juris jeweils Rn. 12). - BVerwG, 05.02.2024 - 1 AV 1.23
Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei länderübergreifender …
Soweit die den föderativen Staatsaufbau berücksichtigende grundsätzliche Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Landesgerichtsbarkeit es ausschließt, dass über die Verwaltungstätigkeit eines Landes im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen im Sinne des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO Gerichte eines anderen Landes befinden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 1988 - 2 ER 401.87 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 15 m. w. N.), lässt sich diese einschränkende Auslegung auf die nach ihrem Wortlaut, ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Zwecksetzung eindeutige Regelung des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO ersichtlich nicht übertragen. - VG Freiburg, 15.08.2007 - 3 K 900/06
Entsprechende Anwendung von § 52 Nr. 4 Satz 2 VwGO
Mit der Anknüpfung in § 52 Nr. 4 Satz 2 VwGO an die Behörde, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat, ist aber die Frage entschieden, ob die Zuständigkeit sich nach der Ausgangsbehörde oder gegebenenfalls nach der Widerspruchsbehörde richten soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.02.1988 - 2 ER 401.87 -, Buchholz 310, § 53 VwGO Nr. 15).Rn. 6 Da nach § 52 Nr. 4 Satz 2 VwGO entscheidend ist, welche Behörde als zuständig hinsichtlich des ursprünglichen Verwaltungsakts in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.02.1988, aaO.), es also nicht darauf ankommt, welche Behörde bei richtiger Rechtsanwendung zuständig gewesen wäre, muss auch nicht der Frage nachgegangen werden, ob das Innenministerium Baden-Württemberg in seinem Schreiben vom 16.01.2006 zutreffender Weise aus § 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 der Verordnung des Innenministeriums u.a. zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge und des Sachschadensersatzes - UFZuVO - a.F. hergeleitet hat, dass das Regierungspräsidium Stuttgart für die Entscheidung der Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung nach § 43 BeamtVG zuständig gewesen sei.
- BVerwG, 06.02.2024 - 1 AV 2.23
Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in Streitigkeiten nach dem …
Soweit die den föderativen Staatsaufbau berücksichtigende grundsätzliche Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Landesgerichtsbarkeit es ausschließt, dass über die Verwaltungstätigkeit eines Landes im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen im Sinne des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO Gerichte eines anderen Landes befinden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 1988 - 2 ER 401.87 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 15 m. w. N.), lässt sich diese einschränkende Auslegung auf die nach ihrem Wortlaut, ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Zwecksetzung eindeutige Regelung des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO ersichtlich nicht übertragen. - VG Düsseldorf, 01.07.2011 - 13 K 3619/10
Geltung des § 52 Nr. 4 S. 2 VwGO analog für allgemeine Leistungsklagen bei …
Rn. 37 Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 24. Februar 1988 - 2 ER 401.87 -, Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 15; vgl. auch Beschluss v. 11. Juni 1981 - 2 ER 401.81 -, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 22; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 31.Januar 2007 - 13 K 6354/06 -, juris, Rdn. 7; Verwaltungsgericht H, Beschlüsse v. 22. Januar 2007 - 12 K 4214/05 -, juris, Rdn. 22 und 12 K 3825/06 , juris, Rdn. 23; Ziekow, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 52 Rdn. 37; Bier/Schenk, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Kommentar, Loseblatt, Stand: Mai 2010, § 52 Rdn. 40. - VG Ansbach, 26.11.2012 - AN 1 E 12.01993
Einstellung als Steuerinspektoranwärter; Verstreichen des Einstellungstermins; …
Rn. 56 Der Antrag nach § 123 VwGO, über den das Verwaltungsgericht Ansbach als örtlich zuständiges Verwaltungsgericht zu entscheiden hat (§ 52 Nr. 4 Satz 2 VwGO; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.6.1981 - 2 ER 401.81, Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 22 und vom 24.2.1988 - 2 ER 401.87, Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 15), bleibt ohne Erfolg. - VG Düsseldorf, 31.01.2007 - 13 K 6354/06
Zuständigkeit eines Gerichts in einer Beamtenangelegenheit
Rn. 9 Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Februar 1988 - 2 ER 401.87 -, Buchholz 310 § 53 Nr. 15 m.w.N.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 52 Rdn. 16. - VG Cottbus, 15.07.2022 - 9 L 168/22 Denn selbst wenn sich die Zuständigkeit nicht nach Satz 2 sondern im Grundsatz nach § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO richtet, schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 24. Februar 1988 - 2 ER 401.87 - juris Rn. 3 …und vom 11. Juni 1981 - 2 ER 401.81 - juris Rn. 5), der die Kammer folgt, die den föderativen Staatsaufbau berücksichtigende grundsätzliche Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Landesgerichtsbarkeit es aus, dass über die Verwaltungstätigkeit eines Landes im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen im Sinne des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO Gerichte eines anderen Landes befinden.
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