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Weitere Entscheidung unten: FG Saarland, 16.08.2012

Rechtsprechung
   FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28131
FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12 (https://dejure.org/2013,28131)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.05.2013 - 2 K 1014/12 (https://dejure.org/2013,28131)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 2 K 1014/12 (https://dejure.org/2013,28131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei unterjähriger Veräußerung des einzigsten Grundstücks und anschließender Kapitalverwaltung Abwicklungstätigkeiten wie Nebenkostenabrechnung keine Verwaltung eigenen Grundbesitzes i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei unterjähriger Veräußerung des einzigsten Grundstücks und anschließender Kapitalverwaltung - Abwicklungstätigkeiten wie Nebenkostenabrechnung keine Verwaltung eigenen Grundbesitzes i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 371
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.10.2007 - I B 148/07

    Kürzung bei der Gewerbesteuer für Wohnungsbauunternehmen

    Auszug aus FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
    Auch der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken gehören dazu, wenn diese beiden Vorgänge den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Fruchtziehung gerichteten Tätigkeit darstellen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Oktober 2007 - I B 148/07, BFH/NV 2008, 542 ).

    Die Veräußerung bildet dann den letzten Akt der begünstigten Tätigkeit (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Oktober 2007, a.a.O. und Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20. Februar 2013 - 2 K 207/11, juris).

  • FG Berlin, 16.09.1998 - 6 K 6278/96
    Auszug aus FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
    Wenn der Gesetzgeber bei Schaffung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG das Ziel vor Augen hatte, Kapitalgesellschaften partiell von der Gewerbesteuerpflicht zu befreien, so bedeutet dies nicht, dass er völlige Gleichbehandlung aller denkbaren Sachverhalte bei Kapitalgesellschaften einerseits und übrigen Steuerpflichtigen andererseits erreichen wollte (Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 16. September 1998 - 6 K 6278/96, EFG 1999, 246).

    Bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages für 2008 ist allerdings gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen im Sinne von §§ 7 und 8 GewStG von Amts wegen um 1, 2 Prozent des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen der Klägerin gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürzen, wenn - wie hier - der Antrag auf erweiterte Kürzung nicht durchgreift (Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 16. September 1998, a.a.O. und Lenski/Steinberg, GewStG , § 9 Nr. 1 Rz. 98;… a.A. Blümich, § 9 GewStG Rz. 50).

  • BFH, 11.08.2004 - I R 89/03

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages trotz Veräußerung des einzigen Grundstücks …

    Auszug aus FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
    Auch steht hier nicht lediglich eine Vereinbarung mit nur "technischen" Wirkungen in Rede (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. August 2004 - I R 89/03, BStBl II 2004, 1080), sondern eine solche, die eine Veräußerung und einen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums mehrere Monate vor Ablauf des Erhebungszeitraums zur Folge hatte.
  • BFH, 19.10.2010 - I R 1/10

    Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksverwaltungs-GmbH i. L. nach …

    Auszug aus FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
    Nur dieses umfassende zeitliche Verständnis des Begriffs der Ausschließlichkeit trägt dem Regelungswortlaut und -zweck des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Rechnung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Oktober 2010 - I R 1/10, BFH/NV 2011, 841).
  • BFH, 20.01.1982 - I R 201/78

    Keine erweiterte Kürzung beim Verkauf des letzten Grundstücks einer …

    Auszug aus FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
    Aber solange das Unternehmen während des Erhebungszeitraums überhaupt tätig ist, muss seine (Haupt-)Tätigkeit in der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes durchgängig bestehen, um begünstigt zu sein (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Januar 1982 - I R 201/78, BStBl II 1982, 477, 479 m.w.N.).
  • BFH, 29.04.1987 - I R 10/86

    Zur erweiterten Kürzung bei der Veräußerung von Grundbesitz durch …

    Auszug aus FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1987 ( I R 10/86, BStBl II 1987, 603 ) betraf die Frage, ob unter die Begriffe "verwalten" und "nutzen" von eigenem Grundbesitz auch die Veräußerung von Grundstücken zu subsumieren ist, nicht dagegen den Gesichtspunkt der Ausschließlichkeit der begünstigten Tätigkeit im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in zeitlicher Hinsicht während des gesamten Erhebungszeitraums.
  • BFH, 29.03.1973 - I R 199/72

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages bei Übergang von gewerblicher zur …

    Auszug aus FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
    Zugleich folgt dies aus dem Wesen der Gewerbesteuer als Jahressteuer (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. März 1973 - I R 199/72, BStBl II 1973, 563 ).
  • BFH, 20.12.2006 - II R 51/05

    Einheitswert: Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Auszug aus FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
    Eine solche Feststellung sieht § 132 Abs. 2 Satz 2 BewG für Mietwohngrundstücke vor, wenn, was hier der Fall ist, der Einheitswert erstmals für die Festsetzung anderer Steuern als der Grundsteuer erforderlich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Dezember 2006 - II R 51/05, BFH/NV 2007, 652 ).
  • BFH, 14.04.2000 - I B 104/99

    Erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksverwaltungs-GmbH i. L.

    Auszug aus FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
    Dies gilt auch für den Fall, dass es sich um die Verwaltung und Nutzung von Erträgen und Erlösen aus der vorangegangenen begünstigten Tätigkeit handelt (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. April 2000 - I B 104/99, BFH/NV 2000, 1497 ).
  • FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 207/11

    Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen

    Auszug aus FG Sachsen, 23.05.2013 - 2 K 1014/12
    Die Veräußerung bildet dann den letzten Akt der begünstigten Tätigkeit (…Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Oktober 2007, a.a.O. und Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20. Februar 2013 - 2 K 207/11, juris).
  • BFH, 12.07.1999 - I B 5/99

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach letzter Grundstücksveräußerung

  • BFH, 07.04.1967 - VI R 285/66

    Gewerbesteurrechtliche Behandlung der Verwaltung und Nutzung eigenen …

  • BFH, 26.02.2014 - I R 47/13

    Unwirksames Urteil bei unbestimmtem Tenor; erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages …

    Rn. 7 Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Sächsische Finanzgericht (FG) der Klage im Urteil vom 23. Mai 2013 2 K 1014/12, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 371, teilweise statt.
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 16.08.2012 - 2 K 1014/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35095
FG Saarland, 16.08.2012 - 2 K 1014/12 (https://dejure.org/2012,35095)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.08.2012 - 2 K 1014/12 (https://dejure.org/2012,35095)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. August 2012 - 2 K 1014/12 (https://dejure.org/2012,35095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an das Entstehen einer Erledigungsgebühr im Verfahren über den Einspruch gegen eine Kindergeldfestsetzung

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2310
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.02.2007 - III B 140/06

    Rechtsanwalt; Erledigungsgebühr

    Auszug aus FG Saarland, 16.08.2012 - 2 K 1014/12
    Wegen der geforderten anwaltlichen Mitwirkung ist eine über die Begründung der Klage hinausgehende Verfahrensförderung mit dem Ziel der Erledigung der Rechtssache erforderlich (vgl. BFH vom 12. Februar 2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109, m.w.N.; Hessisches Finanzgericht vom 29. November 1999 12 KO 1950/99, EFG 2000, 236, m.w.N.).
  • FG Hessen, 29.11.1999 - 12 Ko 1950/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erledigungsgebühr

    Auszug aus FG Saarland, 16.08.2012 - 2 K 1014/12
    Wegen der geforderten anwaltlichen Mitwirkung ist eine über die Begründung der Klage hinausgehende Verfahrensförderung mit dem Ziel der Erledigung der Rechtssache erforderlich (…vgl. BFH vom 12. Februar 2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109, m.w.N.; Hessisches Finanzgericht vom 29. November 1999 12 KO 1950/99, EFG 2000, 236, m.w.N.).
  • SG Saarbrücken, 27.01.2012 - S 19 SF 5/11
    Auszug aus FG Saarland, 16.08.2012 - 2 K 1014/12
    Anders als in dem von der Klägerin übermittelten Verfahren vor dem Sozialgericht für das Saarland (Beschluss vom 27. Januar 2012 S 19 SF 5/11 E, Bl. 41) konnte also die vom Bevollmächtigten der Klägerin durchgeführte (weitere) Beratung diese streitige und förmliche Entscheidung gerade nicht vermeiden.
  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2014 - 8 KO 1022/12

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 1 RVG - Bemessung des …

    Nach ganz überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur erfordert die Vergütung der Erledigungsgebühr Nr. 1002 RVG-VV daher ebenso wie die Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht allgemein auf Verfahrensförderung gerichtet ist, sondern ein besonderes Bemühen um eine Erledigung der Rechtssache ohne förmliche Entscheidung erkennen lässt (…BFH-Beschluss vom 12.2.2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109; FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.08.2007 8 KO 1/07, EFG 2007, 1972 und vom 10.3.2011 11 KO 5287/08, juris; FG Köln, Beschluss vom 17.6.2009 10 Ko 4491/08, EFG 2009, 1597; FG Hamburg, Beschluss vom 19.4.2011 3 KO 24/11, juris; Hessisches FG, Beschlüsse vom 10.5.2011 13 KO 276/11 u.a, juris und vom 31.1.2013 1 Ko 2202/11, EFG 2013, 644; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 29.5.2012 9 KO 1/12, EFG 2012, 2153 ; FG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 16.8.2012 2 K 1014/12, EFG 2012, 310;… Gräber/Stapperfend, FGO, 7. Auflage, § 139 Rz. 78;… Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 139 FGO, Rz. 471;… Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO, Rz. 85;… Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage, 1002 VV Rz. 9;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, VV 1002 Rz. 40).
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