Rechtsprechung
| VG Minden, 16.09.2009 - 2 K 148/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung einer Gesamtanwaltsvergütung an der Summe der festgesetzten Einzelstreitwerte; Berechnung einer Gesamtanwaltsvergütung bei Verfassen für verschiedene Verfahren einheitlich gleichgerichtete und begründungsgleiche klageabweisende Schriftsätze durch die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99
Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer …
Auszug aus VG Minden, 16.09.2009 - 2 K 148/08
Die Verfahren sind daher nach den von der Rechtsprechung für derartige Ausnahmefälle gebildeten Grundsätzen gebührenrechtlich als eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG anzusehen und gemäß § 22 Abs. 1 RVG nach dem zusammengerechneten Wert der einzelnen Gegenstände abzurechnen - vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1.99 juris, OVG NRW Beschluss v. 12.07.2005 - 15 E 424/05 juris, Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.04.2009 in 20 C 09.733, juris.Es ist daher Aufgabe der Rechtsprechung im konkreten Einzelfall das Vorliegen derselben Angelegenheit im anwaltsgebührenrechtlichen Sinne festzustellen - vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.2000 in 11 C 1/99, juris.
- BVerfG, 19.12.2001 - 1 BvR 814/01
Auszug aus VG Minden, 16.09.2009 - 2 K 148/08
Rn. 14 Der hiergegen vorgetragene und auf den Beschluss des BVerfG vom 19.12.2001 in 1 BvR 814/01 gestützte Einwand eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG liegt aus Sicht des erkennenden Gerichts nicht vor - a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.02.2009 in 9 OA 349/08, juris. - OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08
Möglichkeit der Bewertung der Streitgegenstände bei getrennten, die Festsetzung …
Auszug aus VG Minden, 16.09.2009 - 2 K 148/08
Rn. 14 Der hiergegen vorgetragene und auf den Beschluss des BVerfG vom 19.12.2001 in 1 BvR 814/01 gestützte Einwand eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG liegt aus Sicht des erkennenden Gerichts nicht vor - a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.02.2009 in 9 OA 349/08, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 E 424/05
Anspruch auf Erstattung aller außergerichtlichen Kosten auf der Grundlage der …
Auszug aus VG Minden, 16.09.2009 - 2 K 148/08
Die Verfahren sind daher nach den von der Rechtsprechung für derartige Ausnahmefälle gebildeten Grundsätzen gebührenrechtlich als eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG anzusehen und gemäß § 22 Abs. 1 RVG nach dem zusammengerechneten Wert der einzelnen Gegenstände abzurechnen - vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1.99 juris, OVG NRW Beschluss v. 12.07.2005 - 15 E 424/05 juris, Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.04.2009 in 20 C 09.733, juris. - VGH Bayern, 14.04.2009 - 20 C 09.733
Rechtsanwaltsgebühren in parallelen Klageverfahren; dieselbe Angelegenheit
Auszug aus VG Minden, 16.09.2009 - 2 K 148/08
Die Verfahren sind daher nach den von der Rechtsprechung für derartige Ausnahmefälle gebildeten Grundsätzen gebührenrechtlich als eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG anzusehen und gemäß § 22 Abs. 1 RVG nach dem zusammengerechneten Wert der einzelnen Gegenstände abzurechnen - vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1.99 juris, OVG NRW Beschluss v. 12.07.2005 - 15 E 424/05 juris, Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.04.2009 in 20 C 09.733, juris. - VG Minden, 23.11.2009 - 2 K 146/08
Vorliegen einer Angelegenheit bei mehreren Gegenständen i.S.d. § 22 Abs. 1 RVG ; …
Auszug aus VG Minden, 16.09.2009 - 2 K 148/08
Rn. 11 Die jeweils durch dieselben persönlich haftenden Gesellschafter gesetzlich vertretenen Klägerinnen der Verfahren 2 K 146/08 bis 2 K 149/08, haben jeweils gegen den an Sie aus demselben Rechtgrund gerichteten Beitragsbescheid zur gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung zeitgleich begründungsgleiche Klagen erhoben.
- VGH Hessen, 14.12.2017 - 4 C 59/15
Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit Fremdkörperfestsetzung für …
{RN: 24} Im Übrigen wird zur Ergänzung des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten Bezug genommen auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichts Kassel (2 K 148/08.KS und 2 K 150/08.KS), die beigezogenen Akten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Aktenzeichen: 4 N 3189/02, 4 NG 469/03, 4 UE 1207/05, 4 A 1649/08 und 4 B 1902/14) und die Bauakte des Landkreises Fulda 7200-BA-2012-0734, Bl. 1-340). - VG Berlin, 16.06.2010 - 14 KE 2.05
Kostenfestsetzung; Hochschulsache; Zulassung zum Studium; Gebühren eines …
Rn. 15 4. Hiernach kommt es für die Entscheidung nicht darauf an, ob entsprechend der Rechtsprechung des OVG Niedersachsen (Beschluss vom 5. Februar 2009, AGS 2009, 226; ebenso VG Minden, Beschluss vom 17. November 2009 - 6 K 1549/06 -, juris; dagegen aber VG Minden, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 K 148/08 -, juris) mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. Dezember 2001 (NVwZ-RR 2002, 389) die Vorschriften der §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 1 RVG wegen § 32 Abs. 1 RVG aufgrund des aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgenden Willkürverbots jedenfalls dann nicht isoliert auf die Rechtsanwaltsgebühren angewendet werden können, wenn der in ihnen zum Ausdruck kommende Gedanke - wie hier - nicht bereits bei der Festsetzung der Gerichtsgebühren für dieselben Personen herangezogen worden ist.
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