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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25334
VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02 (https://dejure.org/2004,25334)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.03.2004 - 2 K 1725/02 (https://dejure.org/2004,25334)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. März 2004 - 2 K 1725/02 (https://dejure.org/2004,25334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nichtigkeit einer die Zulässigkeit von Werbeanlagen regelnden Satzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
    Dabei sind die grundlegende Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten eines sozialgebundenen Privateigentums und das daraus ableitbare Gebot an die rechtsetzende Gewalt zu berücksichtigen, bei der Bestimmung des Eigentumsinhalts die Belange der Gemeinschaft und die privaten Interessen des einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (BVerwG, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 11.69 -, BVerwGE 40, 94 m.w.N., vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.02.2003 - 8 S 406/03 -, VENSA).

    Dabei war die Einsicht maßgebend, dass Werbeanlagen, die etwa in einem Gewerbegebiet oder Industriegebiet als angemessen empfunden werden und dort deshalb nicht generell untersagt werden dürfen, in anderen Baugebieten im Hinblick auf deren unterschiedliche städtebauliche Funktion und auf die sich daraus ergebende anders geartete Eigentumssituation einen störenden Eingriff bedeuten können (BVerwG, Urteile vom 22.02.1980 - IV C 44.76 -, DÖV 1980, 521 und vom 28.04.1972, a.a.O. jeweils m.w.N.).

    Unter solchen Umständen ist eine einheitliche, ein generelles Verbot bestimmter Werbeanlagen umfassende Regelung nicht sachgerecht und deshalb nicht mit den Grenzen vereinbar, die Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG für die Bestimmung und Beschränkung des Eigentums setzt (BVerwG, Urteile vom 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 und vom 28.04.1972, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.06.2003 - 3 S 2533/02 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.02.1992 - 11 A 2232/89 -, NVwZ 1993, 87).

    Eine einheitliche, ein generelles Verbot bestimmter Werbeanlagen umfassende baugestalterische Regelung, die ohne Rücksicht auf eine durch gewerbliche Nutzung geprägte tatsächliche Bebauung in einem Mischgebiet erfolgt ist, ist aber mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerwG, Urteil vom 29.04.1972 - IV C 11.69 -, BVerwGE 40, 94).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
    Unter solchen Umständen ist eine einheitliche, ein generelles Verbot bestimmter Werbeanlagen umfassende Regelung nicht sachgerecht und deshalb nicht mit den Grenzen vereinbar, die Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG für die Bestimmung und Beschränkung des Eigentums setzt (BVerwG, Urteile vom 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 …und vom 28.04.1972, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.06.2003 - 3 S 2533/02 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.02.1992 - 11 A 2232/89 -, NVwZ 1993, 87).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn das Abstellen auf die Stadteinfahrten und Hauptdurchfahrten eine tragfähige Differenzierung darstellen würde (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 16.03.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899, wo hinsichtlich eines Ausschlusses in Kerngebieten auf den Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- oder Naturdenkmälern abgestellt worden ist).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1992 - 11 A 2232/89

    Ermächtigung; Satzung zur Durchführung baugestalterischer Absichten; …

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
    Unter solchen Umständen ist eine einheitliche, ein generelles Verbot bestimmter Werbeanlagen umfassende Regelung nicht sachgerecht und deshalb nicht mit den Grenzen vereinbar, die Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG für die Bestimmung und Beschränkung des Eigentums setzt (BVerwG, Urteile vom 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 …und vom 28.04.1972, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.06.2003 - 3 S 2533/02 - sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.02.1992 - 11 A 2232/89 -, NVwZ 1993, 87).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
    Die nähere Umgebung muss insoweit berücksichtigt werden, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und soweit die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.1978 - IV C 9.77 -, BVerwGE 55, 369, 380).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für …

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Auslegung des § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO das Kriterium der Gebietsverträglichkeit maßgebend (BVerwG, Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1/02 -, BVerwGE 116, 155).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3 …

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
    Für die Bestimmung des nach § 34 BauGB maßgeblichen Bereichs muss dagegen eine bodenrechtliche Beurteilung Platz greifen, die darauf abstellt, ob verschiedene Bodennutzungen in einem engen räumlichen Zusammenhang miteinander verträglich sind oder nicht (BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 19/93 -, NVwZ 1995, 897, 898).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der …

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann hierbei nicht allein auf den optischen Eindruck abgestellt werden, wenn die Bebauung diesseits und jenseits der Straße jeweils unterschiedliche Nutzungen aufweist (BVerwG, Urteil vom 06.07.1984 - 4 C 28/83 -, NJW 1985, 1569).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 44.76

    Lichtwerbung - Ortsrechtliches Verbot - Ermächtigungsnorm - Eigentumsschutz - …

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
    Dabei war die Einsicht maßgebend, dass Werbeanlagen, die etwa in einem Gewerbegebiet oder Industriegebiet als angemessen empfunden werden und dort deshalb nicht generell untersagt werden dürfen, in anderen Baugebieten im Hinblick auf deren unterschiedliche städtebauliche Funktion und auf die sich daraus ergebende anders geartete Eigentumssituation einen störenden Eingriff bedeuten können (BVerwG, Urteile vom 22.02.1980 - IV C 44.76 -, DÖV 1980, 521 …und vom 28.04.1972, a.a.O. jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2003 - 8 S 406/03

    Örtliche Bauvorschrift - Verbot bestimmter Werbeanlagen - Eigentumsgarantie

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
    Dabei sind die grundlegende Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten eines sozialgebundenen Privateigentums und das daraus ableitbare Gebot an die rechtsetzende Gewalt zu berücksichtigen, bei der Bestimmung des Eigentumsinhalts die Belange der Gemeinschaft und die privaten Interessen des einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (BVerwG, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 11.69 -, BVerwGE 40, 94 m.w.N., vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.02.2003 - 8 S 406/03 -, VENSA).
  • VG Gera, 15.08.1996 - 4 K 159/96

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbetafel; Gestaltung von …

    Auszug aus VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02
    Dies ist unverhältnismäßig, weil damit nicht lediglich in seltenen oder atypischen Fällen, sondern regelmäßig bei Unternehmen der Werbebranche eine Ausnahme erforderlich wäre, weil das Standardwerbeformat nicht zulässig ist (vgl. dazu VG Gera, Urteil vom 15.08.1996 - 4 K 159/96.GE -, NVwZ 1997, 623).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2025 - 5 S 584/24

    Baurechtliche Genehmigung von für Anschläge bestimmte Werbeanlagen

    Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der Hxx um eine Straße von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung handeln würde, sind im Übrigen nach den herangezogenen Lichtbildern weder ersichtlich noch vorgetragen (vgl. zur Hauptein- und Durchfahrtsstraße auch: VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24.3.2004 - 2 K 1725/02 -, juris Rn. 28; VG Ansbach…, Urteil vom 22.11.2016 - AN 9 K 16/00421 -, juris Rn. 40).
  • VG Augsburg, 31.07.2013 - Au 4 K 12.1462

    Werbeanlagensatzung des Marktes ... vom 7.12.2011

    Eine herausragende Bedeutung der Ortsdurchfahrt über den sehr weiten Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung weg vom Ortskern, die die fehlende Differenzierung rechtfertigen könnte (vgl. VG Freiburg, U.v. 24.3.2004 - 2 K 1725/02 - juris Rn. 31), ist vorliegend nicht gegeben.

    Die Abweichungsmöglichkeit des § 6 WAS, von der die Beigeladene trotz Anregung des Gerichts keinen Gebrauch gemacht hat, vermag wegen Unverhältnismäßigkeit an der Unwirksamkeit der Werbeanlagensatzung insoweit nichts zu ändern, da aufgrund des generellen Verbots der Fremdwerbung nicht nur in seltenen oder atypischen Fallkonstellationen, sondern regelmäßig eine Ausnahme bei Standardwerbeanlagen erforderlich wäre (VG Freiburg, U.v. 23.4.2004 - 2 K 1725/02 - juris Rn. 33).

  • VG Aachen, 29.11.2012 - 5 K 944/11

    Gestaltungssatzung der Stadt Aachen ist unwirksam

    Rn. 43 vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. April 1986 - 6 A 147/84 -, BRS 46, Nr. 120; VG Düsseldorf, Urteil vom 3. September 2010 - 25 K 3720/10 -, (Sicherung des Erscheinungsbildes des Straßenraums bzw. des gewachsenen Erscheinungsbilds der Straßenfluchten) juris; VG Freiburg, Urteil vom 24. März 2004 - 2 K 1725/02 -, (Stadteinfahrten als 'Visitenkarte') juris.
  • VG Ansbach, 22.11.2016 - AN 9 K 15.02380

    Baugenehmigung einer Werbeanlage bei generalisierendem Verbot durch …

    Allein die Erwägung, die Ortsdurchgangsstraße sei die "Visitenkarte" einer Gemeinde vermag insoweit eine besondere städtebauliche Bedeutung bzw. einheitliche Schutzwürdigkeit nicht zu begründen (vgl. VG Freiburg, U.v. 24.3.2004 - 2 K 1725/02 - EckRS 2006, 22026).
  • VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079

    Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke

    Hauptdurchfahrtsstraßen sind nicht per se ortsbildprägend (vgl. VG Freiburg, U. v. 24.3.2004 - 2 K 1725/02 - juris Rn. 28).
  • VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00080

    Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke

    Hauptdurchfahrtsstraßen sind nicht per se ortsbildprägend (vgl. VG Freiburg, U. v. 24.3.2004 - 2 K 1725/02 - juris Rn. 28).
  • VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00221

    Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke

    Hauptdurchfahrtsstraßen sind nicht per se ortsbildprägend (vgl. VG Freiburg, U. v. 24.3.2004 - 2 K 1725/02 - juris Rn. 28).
  • VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10

    Ausschluss des Baus einer selbstständigen Fremdwerbeanlage in einem Mischgebiet …

    Eine einheitliche, ein generelles Verbot bestimmter Werbeanlagen umfassende baugestalterische Regelung, die ohne Rücksicht auf eine durch gewerbliche Nutzung geprägte tatsächliche Bebauung in einem Mischgebiet erfolgt ist, ist deshalb mit Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG nicht vereinbar (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 24. März 2004 - 2 K 1725/02 - zitiert nach juris).
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