Rechtsprechung
| VG Gera, 01.09.2004 - 2 K 1925/98.GE |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87
Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung
Auszug aus VG Gera, 01.09.2004 - 2 K 1925/98
In diesem Fall kann ein Anspruch auf Verzugszinsen in entsprechender Anwendung des § 288 BGB bestehen (BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 - 7 C 42/87 - BVerwGE 81, 312 = DVBl. 1989, 930) Hiervon ausgehend ist der Zinsanspruch zu verneinen, weil eine öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage insbesondere dem Thüringer Straßengesetz nicht zu entnehmen ist und die geltend gemachte Forderung auch nicht in einem Austauschverhältnis mit Gegenleistungen auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht. - BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 66.76
Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen - Zinsen für …
Auszug aus VG Gera, 01.09.2004 - 2 K 1925/98
Eine entsprechende Anwendung der §§ 286, 288 BGB scheidet daher aus (BVerwG, Urteil vom 13. Juli 1979 - IV C 66.76 - DÖV 1979, 761).
- OVG Thüringen, 18.11.2008 - 4 EO 129/06
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht; …
Schließlich bedarf es hier auch keiner Entscheidung der Frage, ob § 23 Abs. 5 ThürStrG auch auf Anlagen anzuwenden ist, die vor dem Inkrafttreten des Thüringer Straßengesetzes am 14. Mai 1993 hergestellt oder erneuert worden sind (so VG Gera, Urt. v. 01.09.2004 - 2 K 1925/98.Ge -, ThürVBl 2005, 282; offen gelassen im Beschluss des VG Weimar vom 06.08.2008 - 3 E 802/07 We -).b) Der Verpflichtung des Trägers der Straßenbaulast aus § 23 Abs. 5 Satz 1 ThürStrG entspricht ein Anspruch der Gemeinde bzw. des Abwasserverbandes (so bereits VG Gera, Urt. v. 01.09.2004 - 2 K 1925/98.Ge -, ThürVBl 2005, 282).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 L 438/06
Befugnis zur Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Straßenbaulastträgern für …
§ 23 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA sieht für einen solchen Fall der erlaubten Mitbenutzung vor, dass die Gemeinde oder der Abwasserverband mit der Herstellung oder Erneuerung der Abwasseranlage einen gesetzlichen Anspruch gegen den jeweiligen Straßenbaulastträger auf Zahlung eines einmaligen Kostenanteils in dem Umfang erwirbt, wie es der Bau einer eigenen (getrennten) Straßenentwässerungsanlage durch den Straßenbaulastträger erfordern würde (so wohl auch VG Gera, Beschl. v. 2. September 2004 - 2 K 1925/98.GE - zit. nach JURIS zu § 23 ThürStrG).Dass § 51 Abs. 9 StrG LSA nur für die §§ 29 und 31 StrG LSA ausdrücklich eine Anwendung auf Bauvorhaben ausschließt, die vor Inkrafttreten des Straßengesetzes zugelassen waren oder für die eine Kostenregelung vereinbart worden war, lässt keinen Gegenschluss für die übrigen Bestimmungen des Straßengesetzes zu (a.M. VG Gera, Beschl. v. 2. September 2004, a.a.O. zu § 23 Abs. 5 ThürStrG).
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