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Weitere Entscheidung unten: VG Wiesbaden, 10.08.2010

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 207/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32840
FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 207/09 (https://dejure.org/2009,32840)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2009 - 2 K 207/09 (https://dejure.org/2009,32840)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 2 K 207/09 (https://dejure.org/2009,32840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Spielgerätesteuer: Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 207/09
    Der Beklagte führt zur Begründung aus, dass die Erhebung der Spielgerätesteuer rechtmäßig sei und bezieht sich dabei ausdrücklich auf den Beschluss des BVerfG vom 04.02.2009 (Az.: 1 BvL 8/05) sowie auf das Urteil des BFH vom 29.03.2006 (Az.: II R 59/04).

    Mit Beschluss vom 09.09.2004 ist das Verfahren betreffend Spielgerätesteuer ab Januar 1995 wegen der ausstehenden Entscheidung des BFH in der Sache II R 59/04 und später mit Beschluss vom 28.03.2007 wegen der Verfassungsbeschwerde BvR 1686/06 zum Ruhen gebracht worden.

    Insoweit wird auf das Urteil des BFH vom 29.03.2006 (II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354), das auf die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30.06.2004 (VII 4/01, DStRE 2004, 1309) ergangen ist, Bezug genommen.

    Diese Entscheidung ist von dem BFH bestätigt worden (II R 59/04, a. a. O.).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Spielgerätesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 207/09
    Nachdem das Einspruchsverfahren betreffend die Spielgerätesteueranmeldung ab Januar 2002 zunächst geruht hatte, hat der Beklagte den Einspruch mit der Einspruchsentscheidung vom 31.07.2009 mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 04.02.2009 (Az.: 1 BvL 8/05) im Normenkontrollverfahren als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Beklagte führt zur Begründung aus, dass die Erhebung der Spielgerätesteuer rechtmäßig sei und bezieht sich dabei ausdrücklich auf den Beschluss des BVerfG vom 04.02.2009 (Az.: 1 BvL 8/05) sowie auf das Urteil des BFH vom 29.03.2006 (Az.: II R 59/04).

    In der Entscheidung vom 04.02.2009 (1 BvL 8/05) führt das BVerfG aus, dass weder ein Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers nach Art. 105 Abs. 2a GG vorliegt noch eine Abwälzbarkeit der Steuer nicht möglich ist.

  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 207/09
    Eine erneute Befassung des BVerfG aufgrund einer Richtervorlage nach Art. 100 GG ist lediglich dann nicht ausgeschlossen, wenn tatsächliche oder rechtliche Veränderungen eingetreten sind, die die Grundlage der früheren Entscheidung berühren oder deren Überprüfung nahe legen (vgl. BFH, Urteil vom 21.07.2004 - X R 72/01 BFH/NV 2005, 513).

    Für eine erneute Vorlage dieser Entscheidung gibt es keine verfahrensrechtliche Grundlage (vgl. BFH, Urteil vom 21.07.2004 - X R 72/01, a. a. O.).

  • BVerfG, 08.07.2009 - 1 BvR 1686/06
    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 207/09
    Nach Entscheidung des BVerfG mit Beschluss vom 08.07.2009 (1 BvR 1686/06) ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.

    Eine dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1686/06) hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

  • FG Hamburg, 30.06.2004 - VII 4/01

    Spielgerätesteuer: Keine erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 207/09
    Insoweit wird auf das Urteil des BFH vom 29.03.2006 (…II R 59/04, BFH/NV 2006, 1354), das auf die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30.06.2004 (VII 4/01, DStRE 2004, 1309) ergangen ist, Bezug genommen.
  • BFH, 24.05.2000 - II R 25/99

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 207/09
    Es kann dahinstehen, ob auch die Anordnung der Weitergeltung Gesetzeskraft nach § 31 Abs. 2 BVerfGG hat (ablehnend Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Kommentar § 31 Rn 248;… Heusch in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG Mitarbeiterkommentar, 2. Auflage 2005, § 31 Rn. 82; a. A. BFH, 24.05.2000 - II R 25/99, BStBl II 2000, 378), denn jedenfalls erlangt diese Entscheidung Verbindlichkeit nach § 31 Abs. 1 BVerfGG (Bethge in Maunz/ Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 31 Rn 248;… Heusch in Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG § 31 Rn. 55) und löst damit Bindungswirkung für den entscheidenden Senat aus.
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dejure.org Übersicht FG Hamburg

Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 10.08.2010 - 2 K 207/09. WI.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,50735
VG Wiesbaden, 10.08.2010 - 2 K 207/09. WI.A (https://dejure.org/2010,50735)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 10.08.2010 - 2 K 207/09. WI.A (https://dejure.org/2010,50735)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 10. August 2010 - 2 K 207/09. WI.A (https://dejure.org/2010,50735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • milo.bamf.de

    AsylVfG 1992, § 27a; AsylVfG 1992, § 34a Abs 1; VwGO, § 42 Abs 1; VwGO, § 113 Abs 1; EGV 343/2003, Art 6
    Pakistan: Bundesrepublik Deutschland zuständig für Entscheidung über Asylantrag, da Überstellung nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten durchgeführt wurde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • VG Frankfurt/Oder, 23.09.2009 - 3 L 208/09
    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.08.2010 - 2 K 207/09
    Auf die am 03. März 2009 beantragte Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurde durch Beschluss des Einzelrichters vom 2. April 2009, Az.: 3 L 208/09.W1, die aufschiebende Wirkung der gleichzeitig erhobenen Klage angeordnet.

    Es kann dabei offenbleiben, ob der Bescheid von Anfang an rechtswidrig war, weil - wovon der Einzelrichter im Beschluss vom 02. April 2009, Az.: 3 L 208/09.WI.A, bei summarischer Prüfung ausgegangen war - eine Überstellung des Klägers nach Ungarn daran scheitern sollte, dass die Voraussetzungen des Art. 6 der EG-Verordnung Nr. 343/2003 (Dublin II VO, EG-AsylZustVO) bezüglich unbegleiteter Minderjähriger gegeben seien, da der Bruder des Klägers durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 28. August 2008, Az.: 44 VII 765/08, zu seinem Vormund bestellt worden und deshalb gemäß Art. 6 Abs. 1 EG-AsylZustVO die Bundesrepublik Deutschland für die Prüfung seines Asylbegehrens zuständig gewesen sei.

  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.08.2010 - 2 K 207/09
    Auch aus der Entscheidung des EUGH, Urteil vom 29. Januar 2009, Az.: C- 19/08, dessen Tenor davon ausgeht, dass "die Rechtsvorschriften des ersuchenden Mitgliedstaates vorsehen, dass ein Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat", folgt nichts anderes.
  • VG Ansbach, 16.04.2009 - AN 3 K 09.30012

    Abschiebung nach Griechenland; Fristbeginn für Überstellungsfrist; § 34 a AsylVfG

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.08.2010 - 2 K 207/09
    Da europarechtliche Vorschriften nach der von der Einzel richterin vertretenen Auffassung nur die jeweilige durch gesetzliche Vorschriften geregelte nationale Rechtslage ins Auge fassen kann, kann es auf die insoweit ergangenen und ergehenden gerichtlichen Entscheidungen nicht ankommen (vergl. im Ergebnis VG Neustadt, Urteil vom 16.06.2009, Az.: 5 K 1166/08 mit weiteren Hinweisen wie auch VG Ansbach, Urteil vom 16.04.2009, Az.: AN 3 K 09.30012 mit weiteren Hinweisen zitiert nach Juris).
  • VG Neustadt, 16.06.2009 - 5 K 1166/08

    Asylrecht; EGV 343/2003 - sog. Dublin II VO - und Fristberechnung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 10.08.2010 - 2 K 207/09
    Da europarechtliche Vorschriften nach der von der Einzel richterin vertretenen Auffassung nur die jeweilige durch gesetzliche Vorschriften geregelte nationale Rechtslage ins Auge fassen kann, kann es auf die insoweit ergangenen und ergehenden gerichtlichen Entscheidungen nicht ankommen (vergl. im Ergebnis VG Neustadt, Urteil vom 16.06.2009, Az.: 5 K 1166/08 mit weiteren Hinweisen wie auch VG Ansbach, Urteil vom 16.04.2009, Az.: AN 3 K 09.30012 mit weiteren Hinweisen zitiert nach Juris).
  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 2 A 1863/10

    Überstellung nach der Dublin-II-VO bei aufschiebender Wirkung eines Rechtsbehelfs

    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 10. August 2010 - 2 K 207/09.WI.A - wird abgelehnt.

    Die von einigen erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten (etwa VG Ansbach, Urteil vom 16. April 2009 - AN 3 K 09.30012 m. w. N. sowie VG Wiesbaden im vorliegenden Verfahren - 2 K 207/09.WI.A -) vertretene Auffassung, aus dem Zusammenhang des Art. 19 Abs. 3 Dublin-VO mit Art. 19 Abs. 2 Satz 4 Dublin-II-VO ergebe sich, dass die Frist bereits mit der Zustimmung zur Wiederaufnahme des Asylbewerbers beginne, ist zweifellos unzutreffend.

  • VG Magdeburg, 26.07.2011 - 9 A 346/10

    Abschiebung nach Italien zur Durchführung eines Asylverfahrens

    Insoweit schließt sich das Gericht der Rechtsprechung anderer erstinstanzlicher Gerichte (VG Düsseldorf, U.v. 15.01.2010 m.w.N., 11 K 8136/09.A; VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 10.08.2010, 2 K 207/09.WI.A) an.
  • VG Magdeburg, 21.11.2011 - 9 A 100/11

    Rückschiebung nach Italien

    Insoweit schließt sich das Gericht der Rechtsprechung anderer Gerichte an (ausführlich: Hess. VGH, Beschl. v. 23.08.2011, 2 A 1863/10.Z:A; VG Düsseldorf, U. v. 15.01.2010 m. w. N., 11 K 8136/09.A; VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 10.08.2010, 2 K 207/09.WI.A; vgl. VG Magdeburg, Urteil v. 26.07.2011, 9 A 346/10 , juris).
  • VG Aachen, 18.12.2012 - 2 K 669/11

    Prüfung der Zuständigkeit eines anderen Staates auf Grund von Rechtsvorschriften …

    Dem steht nicht entgegen, dass gemäß Art. 20 Abs. 1 lit. e) Satz 5 EG-AsylZustVO ein gegen die Entscheidung zur Überstellung eingelegter Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung für die Durchführung der Überstellung hat, es sei denn, die Gerichte oder zuständigen Stellen entscheiden im Einzelfall nach Maßgabe ihres innerstaatlichen Rechts anders, wenn es nach ihrem innerstaatlichen Recht zulässig ist, vgl. so aber mit Blick auf die bestehende Rechtslage nach § 34 a Abs. 2 AsylVfG: VG Ansbach, Urteil vom 16. April 2009 - An 3 K 09.30012 -, m.w.Nw. und VG Wiesbaden, Urteil vom 10. August 2010 - 2 K 207/09.A - jeweils juris; Hruschka, EUGH-Rechtsprechung zur Überstellungsfrist in Dublin-Verfahren, Asylmagazin 2009 S.6.
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