Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 27 Abs 19 S 1 UStG 2005 vom 25.07.2014, § 27 Abs 19 S 3 UStG 2005 vom 25.07.2014, § 13b UStG 2005, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012
Umsatzsteuer: Anspruch des Unternehmers gegen das Finanzamt auf Annahme des Abtretungsangebots nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer 2011 und 2012
- IWW
§ 27 Abs. 19 S. 3 UStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 27 Abs. 19 S. 3
Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Annahme eines von ihm abgegebenen Abtretungsangebots
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vorausetzungen für eine Pflicht des Finanzamts zur Annahme eines Abtretungsangebots nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BFH, 23.02.2017 - V R 16/16
Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21
Nicht umsonst weise der BFH in seinem Urteil vom 23. Februar 2017 - V R 16, V R 24/16 darauf hin, dass das Finanzamt verpflichtet sei, die Abtretung anzunehmen.Das Finanzamt muss daher nicht erst im Erhebungsverfahren bei einer Entscheidung über die Abtretung, sondern bereits im Festsetzungsverfahren bei der Prüfung der Änderungsbefugnis nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG feststellen, ob ein abtretbarer Anspruch des Leistenden gegen den Leistungsempfänger besteht (BFH, Urteil vom 23. Februar 2017 - V R 16/16, V R 24/16, BStBl. II 2017, 760).
Die Änderungsbefugnis nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG erfordert somit als zusätzliches Tatbestandsmerkmal, dass dem leistenden Unternehmer ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht, was aus den unionsrechtlichen Grundprinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes folgt (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 2017 - V R 16/16, V R 24/16, BStBl. II 2017, 760;… Heuermann, in: Sölch/Ringleb, UStG, 92. EL Juni 2021, § 27 Rn. 58).
(1) Dass ein Zahlungsanspruch gegen die B... GmbH besteht, folgt nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23. Februar 2017 - V R 16, 24/16, BStBl. II 2017, 760) und des Bundesgerichtshofs -BGH- (Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17, Der Betrieb -DB- 2018, 1462) daraus, dass dem Bauunternehmer in Fällen wie dem hier streitigen aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Vertragsanpassung (§ 313 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) und auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zusteht, wenn der Bauträger vom Finanzamt die Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen.
- BFH, 22.08.2013 - V R 37/10
Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21
Mit Schreiben vom 2. Dezember 2015 teilte das für die B... GmbH zuständige Finanzamt H... dem Beklagten mit, dass die B... GmbH unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22. August 2013 - V R 37/10 die Erstattung der Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG) beantragt habe.Diese Annahme hat sich aufgrund des BFH-Urteils vom 22. August 2013 - V R 37/10 (BStBl. II 2014, 128) als unrichtig herausgestellt.
Dies entspricht der damaligen Verwaltungsauffassung vor dem BFH-Urteil vom 22. August 2013 - V R 37/10 (BStBl. II 2014, 128).
- BFH, 22.08.2019 - V R 21/18
Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21
Das Verfahren ruhte bis zum Abschluss des BFH-Verfahrens V R 21/18.Nachdem der BFH mit Urteil vom 22. August 2019 - V R 21/18 (Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2020, 35) entschieden hatte, dass es sich weder bei der Abtretung eines zivilrechtlichen Forderungsanspruchs nach § 398 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB- durch Angebot und Annahme noch bei der Mitwirkung des Finanzamts durch eine Angebotsannahme um Verwaltungsakte im Sinne des § 118 Satz 1 AO handelt, nahm der Kläger auf Hinweis des damaligen Berichterstatters die Klage am 3. Februar 2020 zurück.
- FG Münster, 17.06.2020 - 15 K 3839/17
Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zur Aufrechnung des Finanzamts mit nach § 27 Abs. …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21
Dabei stütze er sich auch auf die Urteile des Finanzgerichts -FG- Münster vom 17. Juni 2020 - 15 K 3839/17 und vom 1. Juli 2021 - 5 K 3578/18.Ergänzend trägt er vor, dass der Kläger bei der Bezugnahme auf das Urteil des FG Münster vom 17. Juni 2020 - 15 K 3839/17 verkenne, dass im vorliegenden Streitfall über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Abtretung zu entscheiden sei.
- FG Münster, 01.07.2021 - 5 K 3578/18
Erfüllungswirkung einer erfolgten Abtretung im Zusammenhang mit der Anwendung des …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21
Dabei stütze er sich auch auf die Urteile des Finanzgerichts -FG- Münster vom 17. Juni 2020 - 15 K 3839/17 und vom 1. Juli 2021 - 5 K 3578/18.Im Gegensatz zu dem im Urteil des FG Münster vom 1. Juli 2021 - 5 K 3578/18 entschiedenen Sachverhalt habe er, der Beklagte, die Abtretung im Verfahren 2 K 2157/21 nicht angenommen.
- BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17
Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21
(1) Dass ein Zahlungsanspruch gegen die B... GmbH besteht, folgt nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23. Februar 2017 - V R 16, 24/16, BStBl. II 2017, 760) und des Bundesgerichtshofs -BGH- (Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17, Der Betrieb -DB- 2018, 1462) daraus, dass dem Bauunternehmer in Fällen wie dem hier streitigen aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Vertragsanpassung (§ 313 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-) und auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zusteht, wenn der Bauträger vom Finanzamt die Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen. - FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1553/15
Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21
Diese allgemeine Mitwirkungspflicht begründet in Abgrenzung zu den speziellen Mitwirkungspflichten des § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 1 und Nr. 3 UStG (Ausstellung einer erstmaligen oder geänderten Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer und Anzeige der Abtretung) keine weitergehenden spezifischen Handlungspflichten des Bauleistenden (vgl. FG Münster, Urteil vom 15. März 2016 - 15 K 1553/15, Entscheidungen der FG -EFG- 2016, 855). - BFH, 25.04.2017 - VIII R 64/13
Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21
Zudem bleibt der Streitstoff im Wesentlichen unverändert (vgl. BFH, Urteil vom 25. April 2017 - VIII R 64/13, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2017, 1325). - BFH, 31.01.2024 - V R 24/21
Zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21
Er hat aber angeregt, die im Verfahren 2 K 2114/21 vom Gericht vorgeschlagene Verfahrensruhe wegen des beim BFH unter dem Aktenzeichen V R 24/21 geführten Verfahrens ebenso in diesem Verfahren zur Anwendung kommen zu lassen. - BFH, 14.04.2016 - III B 108/15
Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 2 K 2157/21
Es sei zu überlegen, ob nicht durch die falsche Rechtsbehelfsbelehrung des Beklagten in der Ablehnung die gesamte Ablehnung fehlerhaft sei (BFH, Beschluss vom 14. April 2016 - III B 108/15).
- BFH, 31.01.2024 - V R 24/21
Zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des …
Über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Abtretungsangebots, zum Beispiel aufgrund einer vom FA angenommenen Verletzung von Mitwirkungs- oder Rechnungserteilungspflichten, ist nicht im Festsetzungsverfahren, sondern in einem gesonderten, auf die Ablehnung des Abtretungsangebots bezogenen Verfahren (vgl. zur Zulassung der Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG BFH-Urteil vom 22.08.2019 - V R 21/18, BFHE 266, 10, BStBl II 2020, 35 und zu einer auf die Annahme des Abtretungsangebots bezogenen allgemeinen Leistungsklage FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.05.2022 - 2 K 2157/21, EFG 2022, 1157) zu entscheiden. - FG Münster, 16.12.2024 - 5 K 2205/20
Verfahren/Umsatzsteuer - Abtretungserklärung, Zulässigkeitsvoraussetzungen; …
Rn. 58 Da es sich weder bei der Abtretung eines zivilrechtlichen Forderungsanspruchs nach § 398 BGB durch Angebot und Annahme noch bei der Mitwirkung des Finanzamts durch eine Angebotsannahme um Verwaltungsakte i.S. von § 118 Satz 1 AO handelt (BFH…, Urteil vom 22.08.2019 V R 21/18, BStBl II 2020, 35, Rn. 15), ist insoweit die allgemeine Leistungsklage die statthafte Klageart (siehe insoweit BFH…, Urteil vom 31.01.2024 V R 24/21, BFH/NV 2024, 742, Rn. 18 mit Verweis auf FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.05.2022, 2 K 2157/21, EFG 2022, 1157).Auch in dem nachfolgenden Satz in dem Urteil, in dem der BFH ausführt "Über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Abtretungsangebots, …, ist nicht im Festsetzungsverfahren, sondern in einem gesonderten, auf die Ablehnung des Abtretungsangebots bezogenen Verfahren (vgl. zur Zulassung der Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG BFH-Urteil vom 22.08.2019 - V R 21/18, BFHE 266, 10, BStBl II 2020, 35 und zu einer auf die Annahme des Abtretungsangebots bezogenen allgemeinen Leistungsklage FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.05.2022 - 2 K 2157/21, EFG 2022, 1157) zu entscheiden" (Hervorhebung durch den Senat), stellt der BFH die beiden Begehren alternativ gegenüber.
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2025 - 7 K 7173/22
Verstoß gegen Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsauffassung
Rn. 57 II. Die Klage ist nicht deshalb unbegründet, weil der Kläger die abtretungsbezogenen Einwendungen, mit denen er geltend macht, der Beklagte habe ermessenswidrig sein Abtretungsangebot abgelehnt, nicht in einem gesonderten, auf die Ablehnung des Abtretungsangebots bezogenen Verfahren geltend gemacht hat (siehe hierzu BFH, Urteil vom 31.01.2024 - V R 24/21, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2024, 947) Finanzgericht - FG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.05.2022 - 2 K 2157/21 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2022, 1157).
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