Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Oder, 14.07.2005 - 2 K 2245/99 |
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Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 14.07.2005 - 2 K 2245/99
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2007 - 4 N 176.05
Papierfundstellen
- EFG 1999, 940
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 03.08.2005 - I R 74/02
Untätigkeitsklage; Untätigkeitseinspruch
Der ergangene Ablehnungsbescheid wurde daher nicht nach § 365 Abs. 3 AO 1977 Gegenstand des Einspruchsverfahrens; zu seiner Anfechtung bedurfte es vielmehr eines gesonderten Einspruchs (…Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 347 AO Rz. 209, § 355 AO Rz. 88;… Pahlke in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 347 Rz. 30, § 365 Rz. 24;… Dumke in Schwarz, Abgabenordnung, § 347 Rz. 76;… derselbe in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 46 Rz. 32;… von Wedel in Beermann/Gosch, Steuerliches Verfahrensrecht, § 347 AO Rz. 20; s. auch FG Berlin, Urteil vom 9. Juni 1999 2 K 2245/99, EFG 1999, 940;… anders Haarmann in Haarmann/Schmieszek, Rechtsschutz in Steuer- und Abgabensachen, Fach 31107 Rz. 77; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 347 AO Tz. 30). - FG Düsseldorf, 31.01.2002 - 11 K 5687/99
Einkünftefeststellung; Konkurs; Unterbrechung des Besteuerungsverfahrens; …
Denn die formelle Bezeichnung hat keine Auswirkung auf die Rechtsqualität des Verwaltungsaktes, der Verwaltungsakt bleibt ein Erst- oder Änderungsbescheid (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 18. September 1980 III 84/80, EFG 1981, 251; FG Berlin, Urteil vom 9. Juni 1999 2 K 2245/99, EFG 1999, 940).
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Rechtsprechung
| FG Berlin, 09.06.1999 - 2 K 2245/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 03.08.2005 - I R 74/02
Untätigkeitsklage; Untätigkeitseinspruch
Der ergangene Ablehnungsbescheid wurde daher nicht nach § 365 Abs. 3 AO 1977 Gegenstand des Einspruchsverfahrens; zu seiner Anfechtung bedurfte es vielmehr eines gesonderten Einspruchs (…Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 347 AO Rz. 209, § 355 AO Rz. 88;… Pahlke in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 347 Rz. 30, § 365 Rz. 24;… Dumke in Schwarz, Abgabenordnung, § 347 Rz. 76;… derselbe in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 46 Rz. 32;… von Wedel in Beermann/Gosch, Steuerliches Verfahrensrecht, § 347 AO Rz. 20; s. auch FG Berlin, Urteil vom 9. Juni 1999 2 K 2245/99, EFG 1999, 940;… anders Haarmann in Haarmann/Schmieszek, Rechtsschutz in Steuer- und Abgabensachen, Fach 31107 Rz. 77; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 347 AO Tz. 30). - FG Hamburg, 14.04.2011 - 3 KO 201/10
FGO/ZPO/RVG-VV: Gebühren für Untätigkeitseinspruch und für Besprechung vor …
Mit anderen Worten ist der Untätigkeitseinspruch als Rechtsbehelf eigener Art dann nicht der außergerichtliche Rechtsbehelf des in diesen Vorschriften bezeichneten Vorverfahrens; der auf den Untätigkeitseinspruch ergangene inhaltliche Bescheid ist nämlich keine Einspruchsentscheidung, sondern der materielle Erstbescheid (FG Berlin vom 9. Juni 1999 2 K 2245/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1999, 940). - FG Düsseldorf, 31.01.2002 - 11 K 5687/99
Einkünftefeststellung; Konkurs; Unterbrechung des Besteuerungsverfahrens; …
Denn die formelle Bezeichnung hat keine Auswirkung auf die Rechtsqualität des Verwaltungsaktes, der Verwaltungsakt bleibt ein Erst- oder Änderungsbescheid (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 18. September 1980 III 84/80, EFG 1981, 251; FG Berlin, Urteil vom 9. Juni 1999 2 K 2245/99, EFG 1999, 940).
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