Rechtsprechung
| FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2008 - 2 K 228/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Entschädigungszahlungen an Pächter und Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen
- Judicialis
FGO § 48 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 1; ; EStR Abschn. 35; ; HGB § 238
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Im Rahmen des Fernstraßenbaus benötigte Grundstücke; Keine passive Rechnungsabgrenzung einer Pachtaufhebungsentschädigung; Rücklage für Ersatzbeschaffung nur in Höhe des Grundstückskaufpreises
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Persönliche Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter einer GbR bei bilanzsteuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden Grundstücken; Rechtsgrundlage für die Versteuerung von Pachtaufhebungsentschädigungen durch Bildung und Auflösung von passiven ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Im Rahmen des Fernstraßenbaus benötigte Grundstücke - Keine passive Rechnungsabgrenzung einer Pachtaufhebungsentschädigung - Rücklage für Ersatzbeschaffung nur in Höhe des Grundstückskaufpreises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 914
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 23.02.2005 - I R 9/04
Aufhebung von Schuldverhältnissen mit bestimmter Laufzeit gegen Entschädigung
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2008 - 2 K 228/06
Auf das Urteil des BFH vom 23.02.2005, Az. I R 9/04 (BStBl II 2005, S. 481) könne sich der Beklagte nicht berufen.Dementsprechend hat auch der BFH in seinem Urteil vom 23.02.2005, Az. I R 9/04 (BStBl II 2005, S. 481) entschieden, dass die Aufhebung eines für eine bestimmte Laufzeit begründeten Schuldverhältnisses gegen Entschädigung nicht zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens führt.
- BFH, 28.10.1998 - X R 96/96
Zinsen bei Enteignungsentschädigung
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2008 - 2 K 228/06
Dieses "gewohnheitsrechtlich verfestigte" Rechtsinstitut beruht auf der Erwägung, dass die durch das Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen erlangten Beträge ungeschmälert zur Ersatzbeschaffung sollen verwendet werden können, was nicht möglich wäre, wenn sie zum Teil weggesteuert würden (BFH, Urteil vom 28.10.1998, X R 96/96, BFHE 187, 450, BStBl II 1999, 217).Nur diese einschränkende Anwendung des Rechtsinstituts "Rücklage für Ersatzbeschaffung" entspricht seinem Sinn und Zweck, bei erzwungener Weggabe eines Wirtschaftsgutes die Versteuerung der in ihm ruhenden stillen Reserven zu vermeiden, damit diese ungeschmälert der alsbaldigen Ersatzbeschaffung zur Verfügung stehen (BFH, Urteil vom 28.10.1998 a.a.O.).
- BFH, 11.07.1973 - I R 140/71
Keine Rücklage nach § 6b EStG für Gewinne aus einer Entschädigung für künftige …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2008 - 2 K 228/06
Auch der Bundesfinanzhof -BFH- hat schon in seinem Urteil vom 11.07.1973, I R 140/71 (BFHE 110, 248, BStBl II 1973, 840) zu § 6b EStG entschieden, dass eine Ertragswertentschädigung nicht in eine Rücklage einzustellen ist, wenn ein Unternehmer an die Bundesstraßenverwaltung zur Vermeidung einer Enteignung ein betrieblich genutztes Grundstück zum Bau einer Straße veräußert und hierfür neben der Grundstückswertentschädigung außerdem eine - wie hier gesondert berechnete und ausgewiesene - Ertragswertentschädigung für die Beeinträchtigung des verbleibenden Betriebs erhält. - BFH, 12.01.1983 - IV R 132/80
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2008 - 2 K 228/06
Für diese Fallkonstellation ist die persönliche Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter anerkannt (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 12.01.1983, IV R 132/80, veröffentlicht nur in [...]). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2003 - 2 V 137/02
Vollziehung durch Aufrechnung seitens des Finanzamts; Zuordnung der einem …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2008 - 2 K 228/06
Wie dem Senat aus anderen Verfahren (vgl. z.B. 2 V 137/02) bekannt ist, erfolgte diese "Gestattung" nicht erst in den sog. Entschädigungsvereinbarungen, sondern schon vorher in den sog. "Besitzüberlassungsvereinbarungen" zwischen dem Pächter und der Straßenbauverwaltung.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 189/17
Trink- und Schmutzwassergebühren -Zulässigkeit einer Klage einer Gesellschaft …
Eines Parteiwechsels (Klageänderung) bedarf es dann nicht; das Aktivrubrum kann - wie erfolgt - schlicht berichtigt werden (VGH München…, Beschluss vom 1. Februar 2021 - 15 ZB 20.747 -, juris Rn. 30 m. w. N.; so auch FG Greifswald, Urteil vom 13. November 2008 - 2 K 228/06 -, juris Rn. 28). - FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 5 K 1131/09
Zur Rücklagefähigkeit von Entschädigungen: Zahlungen für die Grundstückssubstanz …
Rn. 18 Er verweist insbesondere auf das Urteil des Finanzgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. November 2008 (Aktenzeichen: 2 K 228/06, abgedruckt in: EFG 2009, S. 914). - FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 5 K 1727/10
Auslegung eines Grundstückskaufvertrags: Berücksichtigung einer …
Rn. 14 Das beklagte Finanzamt (FA), das während des Klageverfahrens durch gesetzlichen Organisationsakt in die Beklagtenstellung eingetreten ist, vertiefte seinen bisherigen Vortrag und bezieht sich wegen der Erwerbsverlustentschädigung auf das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. November 2008 2 K 228/06 (EFG 2009, 914).
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