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Weitere Entscheidung unten: VG Weimar, 27.05.1999

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1359
OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97 (https://dejure.org/1999,1359)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.05.1999 - 2 K 23/97 (https://dejure.org/1999,1359)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 (https://dejure.org/1999,1359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von Bestimmungen einer Beitragssatzung und Gebührensatzung über die Erhebung von Abgaben für eine zentrale Abwasserbeseitigung; Erhebung des Abwasserbeitrags für die Schmutzwasserbeseitigung als nutzungsbezogenen Flächenbeitrag; Inanspruchnahmemöglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 3 Abs. 1; SchlHKAG §§ 8, 9
    Vollgeschoßmaßstab im Anschlußbeitragsrecht; Berücksichtigung der Tiefenbegrenzung)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 107
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (22)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1992 - 2 L 285/91

    Abwasserbeseitigung; Anschlußbeitrag; Beitragspflicht; Klärwerk; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
    Der Vorteil besteht bei der Herstellung einer Abwasseranlage nach der Rechtsprechung des Senats in der Inanspruchnahmemöglichkeit dieser öffentlichen Einrichtung (…Urt. v. 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, 322, 323; Urt. v. 30.11.1992 - 2 L 285/91 -, Die Gemeinde 1993, 216, 217;… Urt. v. 20.12.1995 - 2 L 292/95 -, u.a. S. 11).

    Das kann u.a. dadurch geschehen, daß sich die in den einzelnen Gebietsarten nach § 17 BauNVO in Betracht kommende unterschiedlich intensive bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke auch im Beitragsmaßstab wiederspiegelt (vgl. Urt. d. Senats v. 30.11.1992, a.a.O., S. 219).

    Das gilt sowohl für das Erschließungsbeitragsrecht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - 4 C 61-68 u. 80-84.75 -, Die Gemeinde 1979, 138;… Urt. v. 19.08.1994 - 8 C 23.92 -, KStZ 1996, 153) wie auch für das Ausbaubeitragsrecht (Urt. d. Senats v. 16.09.1997 - 2 L 198/96 -, Die Gemeinde 1998, 166; Beschl. v. 26.10.1993 - 2 M 53/93 -) und das Anschlußbeitragsrecht (Urt. d. Senats v. 30.11.1992, a.a.O., S. 217;… Urt. v. 23.05.1996 - 2 L 61/95 -, Die Gemeinde 1996, 331, 332; Beschl. v. 18.07.1997 - 2 M 53/96 - BVerwG, Beschl. v. 30.04.1996 - 8 B 31.96 -, Buchholz 401.9 Nr. 37 m.w.N.).

    Die Ermittlung des durch Beiträge zu deckenden Aufwandes für die Herstellung öffentlicher Einrichtungen kann grundsätzlich nach tatsächlich entstandenen Kosten vorgenommen werden (§ 8 Abs. 4 Satz 1 KAG), wird aber in der Regel auf einer (Voraus-)Kalkulation der nach dem umzusetzenden Bauprogramm zu veranschlagenden Kosten beruhen (vgl. Urt. d. Senats v. 30.11.1992, a.a.O., S. 217), weil die tatsächlichen Kosten nicht feststehen.

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
    Obwohl die Festlegung einer Tiefenbegrenzung für Grundstücke, die - jedenfalls teilweise - innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, in § 4 Abs. 3 Buchst. c) BGS geregelt und so mit dem Beitragsmaßstab verknüpft ist, liegt darin weder eine Maßstabsmodifizierung noch eine Abweichung von dem Grundsatz, daß das sogenannte Buchgrundstück Grundlage der Beitragsbemessung ist (vgl. insoweit zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 19.02.1982 - 8 C 27.81 -, DVBl. 1982, 552).

    Die Regelung soll im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität ausschließen, in jedem Einzelfall prüfen zu müssen, bis zu welcher Tiefe ein Grundstück Baulandqualität besitzt (…vgl. NdsOVG, Urt. v. 21.09.1995 - 9 L 6639/93 -, NdsVBl. 1996, 113; BVerwG, Urt. v. 19.02.1982, a.a.O.).

    Die damit verbundene Vermutung, Teilflächen von Grundstücken jenseits der Tiefengrenze gehörten nicht zum (bevorteilten) Bauland, wird durch eine darüber hinausgehende Bebauung regelmäßig widerlegt (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.07.1997 - 2 M 53/96 - BVerwG, Urt. v. 19.02.1982, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
    Der Vorteil besteht bei der Herstellung einer Abwasseranlage nach der Rechtsprechung des Senats in der Inanspruchnahmemöglichkeit dieser öffentlichen Einrichtung (Urt. v. 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, 322, 323;… Urt. v. 30.11.1992 - 2 L 285/91 -, Die Gemeinde 1993, 216, 217;… Urt. v. 20.12.1995 - 2 L 292/95 -, u.a. S. 11).

    Da eine Möglichkeit der Inanspruchnahme bei der Schmutzwasserbeseitigung - anders als etwa beim Straßenausbau - dem Anschluß- und Benutzungszwang folgend nur in Verbindung mit baulichen Anlagen besteht, ist hier (allein) auf die bauliche Nutzbarkeit abzustellen, und zwar grundsätzlich auf die zulässige Nutzbarkeit (Urt. d. Senats v. 26.03.1992, a.a.O.; Beschl. v. 02.09.1998 - 2 M 19/98 -, NordÖR 1999, 166, 167).

    In Abkehr von dem ansonsten geltenden Prinzip der Einmaligkeit des Beitrags (vgl. Urt. d. Senats v. 26.03.1992, a.a.O., m.w.N.) entsteht bei Änderung der für die Beitragsbemessung maßgebenden Umstände im Falle der damit verbundenen Erhöhung des Vorteils ein zusätzlicher Beitrag, und zwar auch dann, wenn kein Aufwand mehr zu decken ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
    Das gilt sowohl für das Erschließungsbeitragsrecht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - 4 C 61-68 u. 80-84.75 -, Die Gemeinde 1979, 138;… Urt. v. 19.08.1994 - 8 C 23.92 -, KStZ 1996, 153) wie auch für das Ausbaubeitragsrecht (Urt. d. Senats v. 16.09.1997 - 2 L 198/96 -, Die Gemeinde 1998, 166; Beschl. v. 26.10.1993 - 2 M 53/93 -) und das Anschlußbeitragsrecht (…Urt. d. Senats v. 30.11.1992, a.a.O., S. 217;… Urt. v. 23.05.1996 - 2 L 61/95 -, Die Gemeinde 1996, 331, 332; Beschl. v. 18.07.1997 - 2 M 53/96 - BVerwG, Beschl. v. 30.04.1996 - 8 B 31.96 -, Buchholz 401.9 Nr. 37 m.w.N.).

    Allerdings steht der Gemeinde bei Beurteilung der Frage, welche Aufwendungen erforderlich sind, generell ein Ermessensspielraum zu (vgl. Urt. d. Senats v. 16.09.1997 -2 L 198/96 -, Die Gemeinde 1998, 166 hinsichtlich der Auswahl bestimmter Materialien für einen Straßenausbau).

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
    Es wäre auch unzulässig, die Beiträge für jedes anzuschließende Grundstück gleich zu bemessen oder aber jedenfalls einen einheitlichen Grundbetrag zu erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1982 - 8 C 54.81 -, DVBl. 1983, 46; Beschl. v. 19.09.1983 - 8 N 1.83 -, E 68, 36).

    Das Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG verlangt - wie auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG - keine Beitragsgerechtigkeit im Einzelfall, sondern lediglich eine Typengerechtigkeit, d.h. ein Abstellen auf Regelfälle eines Sachverhalts und deren gleichartige Behandlung als sogenannte typische Fälle (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1982 - 8 C 54.81 -, DVBl. 1983, 46, 47).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.1996 - 2 L 61/95

    Örtliche Verhältnisse; Anschlußbeitrag; Nutzungsfaktor; Vollgeschoß; Abgabebetrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
    Das gilt sowohl für das Erschließungsbeitragsrecht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - 4 C 61-68 u. 80-84.75 -, Die Gemeinde 1979, 138;… Urt. v. 19.08.1994 - 8 C 23.92 -, KStZ 1996, 153) wie auch für das Ausbaubeitragsrecht (Urt. d. Senats v. 16.09.1997 - 2 L 198/96 -, Die Gemeinde 1998, 166; Beschl. v. 26.10.1993 - 2 M 53/93 -) und das Anschlußbeitragsrecht (…Urt. d. Senats v. 30.11.1992, a.a.O., S. 217; Urt. v. 23.05.1996 - 2 L 61/95 -, Die Gemeinde 1996, 331, 332; Beschl. v. 18.07.1997 - 2 M 53/96 - BVerwG, Beschl. v. 30.04.1996 - 8 B 31.96 -, Buchholz 401.9 Nr. 37 m.w.N.).

    Dabei bleiben Geschoßflächen in Dachgeschossen, die nicht die landesrechtlichen Anforderungen an ein Vollgeschoß erfüllen (vgl. § 2 Abs. 5 LBO), gemäß § 20 Abs. 3 Satz1 BauNVO grundsätzlich unberücksichtigt (siehe hierzu aber Urt. d. Senats v. 23.05.1996, a.a.O., wo maßgeblich auf die Geschoßfläche in Dachgeschossen abgestellt wird).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
    Ortsteil ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - 4 C 31.66 -, E 31, 22, 26).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
    Die Erfordernisse einer der Richtlinie 92/50/EWG entsprechenden Auslegung des nationalen Rechts und eines effektiven Schutzes der Rechte des Einzelnen gebieten es dem nationalen Gericht zu prüfen, ob dem Einzelnen aufgrund der einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts ein Anspruch auf Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zuerkannt werden kann (EuGH, Urt. v. 17.09.1997 - Rs. C-54/96 -, EuZW 625, 628).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
    Zwar hat der Senat zum Gebührenrecht entschieden, daß die Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten in die Kalkulation unter bestimmten Voraussetzungen erst dann die Nichtigkeit des Gebührensatzes bewirke, wenn die Überschreitung mehr als 5% des ansatzfähigen Kostenvolumens ausmache (Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351), doch läßt sich das auf die hier zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht übertragen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97
    Ferner ist zu berücksichtigen, daß ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht des § 29 Abs. 1 GemHVO nicht ohne weiteres zur Rechtswidrigkeit des Beitragssatzes führen würde, sondern nur dann, wenn wegen einer unterlassenen Ausschreibung oder des Fehlens der Bekanntmachung nicht erforderlicher Aufwand in die Kalkulation eingeflossen wäre (so zum Gebührenrecht Urt. d. Senats v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Die Gemeinde 1998, 304 = NordÖR 1998, 314 = GHH 1998, 283; dahin tendierend wohl auch BVerwG, Beschl. v. 04.12.1998 - 8 B 184/98 -, NVwZ-RR 1999, 336).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 9 M 3626/98

    Kommunalabgaben; Kanalbaubeitrag; Tiefenbegrenzungsregelung; Beitragsberechnung

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 184.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Beweisantrags auf …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 1/89
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 135/92

    Anschlußbeitrag; Bauliche Nutzung; Grundstück; Satzungsermessen; Wohneinheit

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1994 - 2 K 3/91
  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken, …

  • BVerwG, 30.04.1996 - 8 B 31.96

    Festlegung eines Vollgeschossmaßstabs in einer Gemeindesatzung - Verstoß gegen …

  • OVG Niedersachsen, 21.09.1995 - 9 L 6639/93

    Kommunale Abgaben; Tiefenbegrenzungsregelung; Vermutung; Widerlegbarkeit; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1998 - 2 M 19/98

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anforderung eines …

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.07.1993 - 2 L 55/93

    Grundstücksfläche; Vollgeschoßmaßstab; Vollgeschoß; Anschlußbeitrag; Innenbereich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.1995 - 2 M 53/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2026 - 6 KN 4/24

    Normenkontrollantrag gegen eine Beitrags- und Gebührensatzung zur …

    Da eine Möglichkeit der Inanspruchnahme bei der Schmutzwasserbeseitigung - anders als etwa beim Straßenausbau - dem Anschluss- und Benutzungszwang folgend nur in Verbindung mit baulichen Anlagen besteht, ist hier (allein) auf die bauliche Nutzbarkeit abzustellen, und zwar grundsätzlich auf die zulässige Nutzbarkeit (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 17 f. m.w.N.;… Habermann, in: PdK, KAG SH, Stand 08.2024, § 8 Rn. 460 f.;… Thiem/Böttcher, KAG, Stand Mai 2025, § 8 Rn. 1006).

    Der so kombinierte Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab, der in der Regel verkürzt als Vollgeschossmaßstab bezeichnet wird, ist in der Rechtsprechung des zuvor für das kommunale Abgabenrecht zuständigen 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts seit langem als ein grundsätzlich geeigneter Beitragsmaßstab u.a. für das Anschlussbeitragsrecht anerkannt (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 07.04.2004 - 2 LB 45/03 -, juris Rn. 27, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 24 m.w.N.;… Thiem/Böttcher, KAG, Stand Mai 2025, § 8 Rn. 1019 ff.).

    Die Modifizierung des Grundstücksflächenmaßstabs durch einen von der Zahl der Vollgeschosse abhängigen Nutzungsfaktor beruht auf dem Erfahrungssatz, dass - von Ausnahmen abgesehen - mit zunehmender Zahl der Vollgeschosse eine Steigerung der zulässigen Intensität der baulichen Nutzung und damit eine Erhöhung des Vorteils verbunden ist (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 07.04.2004 - 2 LB 45/03 -, juris Rn. 27, Besch. v. 18.04.2004 - 2 MB 20/04 -, juris Rn. 5, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 25).

    Rn. 69 Ob oder in welchen Fällen der Vollgeschossmaßstab vor diesem Hintergrund einer weiteren Modifizierung bedarf, in welcher Weise eine solche Modifizierung in die Maßstabsregel einfließen kann oder ob Gründe der Pauschalierung und Generalisierung es rechtfertigen, insoweit nicht zu differenzieren, ist in der bisherigen Schleswig-Holsteinischen Rechtsprechung nicht ausdrücklich beantwortet worden und hängt letztlich auch von der Siedlungsstruktur vor Ort ab (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 30.11.1992 - 2 L 285/91 -, juris Rn. 36, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 23 ff.;… Habermann, in: PdK, KAG SH, Stand 08.2024, § 8 Rn. 481).

    Zu beanstanden ist insoweit, dass danach nur die tatsächlich angeschlossenen Baulichkeiten erfasst werden, nicht jedoch die anschließbaren Baulichkeiten, denen bereits aufgrund der möglichen Anschlussnahme der Vorteil durch die öffentliche Einrichtung geboten wird (OVG Schleswig, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 32).

    Eine solche Betrachtung stellt auf eine Ausnahmesituation und nicht - wie geboten - auf einen typischen Geschehensablauf ab (OVG Schleswig, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 34).

    Dies kann bei bloßen Rechenfehlern, einer fehlerhaften Einstellung einzelner Aufwandspositionen oder Nichtberücksichtigung einzelner Grundstücke auf der Flächenseite der Kalkulation der Fall sein, sofern dadurch keine beachtenswerte Abweichung vom Kalkulationsergebnis zu Lasten des Beitragsschuldners eintritt (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 67;… OVG Lüneburg, Urt. v. 14.03.1989 - 9 L 64/89 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Da es sich in einem solchen Fall um eine grundlegende, von der Gemeindevertretung zu treffende Entscheidung über die Handhabung der Satzung handelt, ist der Beitragssatz selbst dann rechtswidrig, wenn er rechnerisch an anderer Stelle aufgrund weiterer Fehler eine Kompensation erfährt (OVG Schleswig, Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 67;… vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 02.06.1995 - 15 A 3123/93 -, juris Rn. 8).

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; …

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2001 - 15 A 5184/99

    Anwendung der Tiefenbegrenzung

    Rn. 45 Vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 9 M 3626/98 -, NVwZ-RR 2000, 249 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. November 1999 - 1 M 103/99 -, NVwZ-RR 2000, 822 (823); zustimmend Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 35 Rn. 32; anderer Ansicht OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. September 2000 - 1 K 14/00 -, NVwZ-RR 2001, 471 (474); OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, NVwZ-RR 2000, 107 (109).
  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband; …

    Da bei der gebotenen Ermittlung, bis zu weicher Tiefe ein Grundstück im Übergangsbereich vom unbeplanten Innenbereich in den Außenbereich Baulandqualität besitzt, eine auf Meter und Zentimeter genaue Grenzziehung schwierig ist, ist im Anschlussbeitragsrecht nur für diese Anwendungsfälle eine satzungsrechtliche Regelung der Tiefenbegrenzung im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität zulässig (so auch Nds.OVG, Urteil vom 19.01.1999 - 9 L 3626/98 - Nds.VBl. 1999, 112 und Beschluss vom 06.09.1999 - 9 L 2901/99 - Nds.VBl. 2000, 71; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.05.1999 - 2 K 23/97 - NVwZ-RR 2000, 107;… Driehaus, a.a.O., Rn. 411 d, 1030 ff. zu § 8; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.09.2000 - 1 K 14/00 -).

    Der Senat teilt nicht die teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, es sei nicht zu beanstanden, wenn sich eine Tiefenbegrenzungsregelung gleichwohl auf alle Grundstücke beziehe, für die kein Bebauungsplan bestehe und die jedenfalls teilweise im unbeplanten Innenbereich liegen, weil die Formulierung und praktische Anwendung einer Tiefenbegrenzungsregelung für die Ortsrandlagen und andere Übergangsbereiche zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führe (so OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.05.1999 - 2 K 23/97 - a.a.O.).

  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer …

    Sie sind unbeachtlich, sofern dadurch der Beitragssatz nicht beachtenswert zum Nachteil der Beitragspflichtigen beeinträchtigt ist, weil er ohnehin nur auf kalkulatorischen Ansätzen beruht und eine Kalkulation naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, juris, Rn. 67; OVG Lüneburg…, Urteil vom 14. März 1989 - 9 L 64/89 -, juris, Rn. 27 m. w. N.; vgl. auch OVG Greifswald…, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris, Rn. 50).

    Sie sind unbeachtlich, sofern dadurch der Beitragssatz nicht beachtenswert zum Nachteil der Beitragspflichtigen beeinträchtigt ist, weil er ohnehin nur auf kalkulatorischen Ansätzen beruht und eine Kalkulation naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, juris, Rn. 67; OVG Lüneburg…, Urteil vom 14. März 1989 - 9 L 64/89 -, juris, Rn. 27 m. w. N.; vgl. auch OVG Greifswald…, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris, Rn. 50).

    Wie bereits ausgeführt, liegt die Toleranzgrenze nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig zum Gebührenrecht bei 5% (…vgl. Urteil vom 26. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, juris, Rn. 22; Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, juris, Rn. 67).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
    Der Senat teilt nicht den Ansatz des OVG Schleswig, wonach ein linearer Steigerungssatz je Vollgeschoss dem Vorteilsprinzip in der Regel nicht gerecht werde (so OVG Schleswig, U. vom 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, NVwZ-RR 2000, 107 ff. = NordÖR 1999, 304, 305).

    c) § 5 Abs. 3c EAS 99 enthält bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen (§ 34 BauGB), eine Tiefenbegrenzungsregelung von 50 m. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senates (vgl. Urteil vom 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, KStZ 1996, 114 ff.; siehe auch OVG Schleswig, U. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, a.a.O.; Aussprung in Aussprung/Siemers/Holz, KAG MV, § 8 Anmerkung 2.4.10.) ist für das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen eine Tiefenbegrenzungsregelung als zulässig anzusehen.

    Eine Tiefenbegrenzungsregelung findet gerade im Anschlussbeitragsrecht ihre Rechtfertigung darin, dass im Rahmen der Beitragskalkulation eine Ermittlung der Gesamtbeitragsfläche erforderlich ist, die auf metrische Festlegungen angewiesen ist (OVG Schleswig, U. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, NordÖR 1999, 304, 306).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 45/03

    Anschlussbeitrag, Ausbau, Herstellung, Steigerungssatz, Tiefenbegrenzung, …

    Da eine Möglichkeit der Inanspruchnahme bei der Schmutzwasserbeseitigung dem Anschluss- und Benutzungszwang folgend nur in Verbindung mit baulichen Anlagen besteht, ist hier (allein) auf die bauliche Nutzbarkeit abzustellen, und zwar grundsätzlich auf die zulässige Nutzbarkeit (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urt. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, Die Gemeinde 1999, 185 m.w.N.).

    Der kombinierte Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab, der in der Regel verkürzt als Vollgeschossmaßstab bezeichnet wird, ist in der Rechtsprechung seit langem als ein grundsätzlich geeigneter Beitragsmaßstab anerkannt (Urt. des Senats v. 26.05.1999, a.a.O., S. 186 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Steigerungssatz dann vorteilswidrig, wenn damit typisierend auf einen in der Regel nicht zu erreichenden Ausnahmefall abgestellt wird (Urt. v. 26.05.1999, a.a.O., S. 186).

    Obwohl die Festlegung einer Tiefenbegrenzung für Grundstücke, die - jedenfalls teilweise - innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, in § 4 Abs. 3 Buchst. c) BGS geregelt und so mit dem Beitragsmaßstab verknüpft ist, liegt darin weder eine Maßstabsmodifizierung noch eine Abweichung von dem Grundsatz, dass das sogenannte Buchgrundstück Grundlage der Beitragsbemessung ist (Urt. des Senats v. 26.05.1999, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 24/99

    Angabe des Ausgabetages eines amtlichen Bekanntmachungsblattes als Erfordernis …

    "§ 5 Abs. 3 c EAS 99 enthält bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen ( § 34 BauGB ), eine Tiefenbegrenzungsregelung von 50 m. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senates (vgl. Urteil vom 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, KStZ 1996, 114 ff.; siehe auch OVG Schleswig, U. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 - a.a.O.; Aussprung in Aussprung/Siemers/Holz, KAG MV, § 8 Anmerkung 2.4.10.) ist für das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen eine Tiefenbegrenzungsregelung als zulässig anzusehen.

    Eine Tiefenbegrenzungsregelung findet gerade im Anschlußbeitragsrecht ihre Rechtfertigung darin, daß im Rahmen der Beitragskalkulation eine Ermittlung der Gesamtbeitragsfläche erforderlich ist, die auf metrische Festlegungen angewiesen ist ( OVG Schleswig, U. v. 26.05.1999 - 2 K 23/97 -, NordÖR 1999, 304, 306).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11

    Vorauszahlung für Anschlussbeitrag; Erstattung; Eintritt der …

    Rn. 23 Zwar bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des seinerzeit in § 4 der Satzung geregelten Beitragsmaßstabes, der je Vollgeschoss von 100 % der Grundstücksfläche ausging, obwohl dieser Beitragsmaßstab nicht vorteilsgerecht war (unter Verweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 26.05.1999 - 2 K 23/97, NordÖR 1999, 304).

    Zwar hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass der in der Beitragssatzung 1996 ursprünglich verwendete Beitragsmaßstab (nach § 4 Abs. 2 wurden je Vollgeschoß 100 % der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht) im Urteil des Senats vom 26.05.1999 - 2 K 23/97, NordÖR 1999, 304 beanstandet wurde.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands; …

    Der Gemeinde steht bei der Beurteilung der Frage, welche Aufwendungen erforderlich sind, grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum zu (…vgl. Senatsurteile vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris Rn. 36, und vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, juris Rn. 59 m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 9 S 68.06

    Beschwerde, Abgabenbescheid, Vollziehung, Anschlussbeitrag, …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2000 - 1 K 14/00

    Voraussetzung der Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2003 - 1 M 180/03

    Wirksamkeit einer Kanalbaubeitragssatzung; Erhebung von Kanalbaubeiträgen; …

  • VG Cottbus, 05.02.2009 - 6 K 24/08

    Satzungsregelungen zu Kanalanschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 24.02.2011 - 6 K 953/06

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Koblenz, 30.12.2021 - 3 K 616/20

    Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist …

  • VG Cottbus, 03.03.2011 - 6 K 351/09

    Beitragsmaßstab bei der Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag

  • VG Weimar, 05.02.2014 - 3 K 1548/12

    Heranziehung zur Zahlung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags

  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 6 K 447/06

    Rechtsschutz gegen die Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
  • VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06

    Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu …

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2004 - 2 MB 20/04

    Anschlussbeitrag, Vollgeschoss, Vollstreckung, Zulässigkeit

  • VG Cottbus, 28.05.2010 - 6 L 241/08

    Rückwirkung einer Abwasserbeitragssatzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.07.1993 - 2 L 55/93

    Grundstücksfläche; Vollgeschoßmaßstab; Vollgeschoß; Anschlußbeitrag; Innenbereich

  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13

    Abwasserbeitrag; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

  • VG Schleswig, 08.09.2011 - 9 A 258/09

    Ausbaubeitrag - Inanspruchnahmemöglichkeit gefangener Hinterliegergrundstücke im …

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2006 - 2 MB 14/06
  • VG Aachen, 29.07.2004 - 9 K 1994/01

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Anwendung von …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 254/94
  • VG Schleswig, 13.09.2011 - 9 A 258/09

    Rechtmäßigkeit eines Ausbaubeitragsbescheids für ein Hinterliegergrundstück; …

  • VG Halle, 09.08.2001 - 4 A 1280/99
  • VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10

    Anschlussbeitragsrecht: Zulässigkeit einer "qualifizierten" Tiefenbegrenzung

  • VG Aachen, 26.08.2004 - 9 K 1994/01

    Zulässigkeit von satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzungsregelungen im unbeplanten …

  • VG Schleswig, 10.07.2002 - 9 B 113/01

    Anschlussbeiträge, Abwasserzweckverband, Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, …

  • VG Schleswig, 10.07.2002 - 9 B 124/01
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Rechtsprechung
   VG Weimar, 27.05.1999 - 2 K 23/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,53194
VG Weimar, 27.05.1999 - 2 K 23/97 (https://dejure.org/1999,53194)
VG Weimar, Entscheidung vom 27.05.1999 - 2 K 23/97 (https://dejure.org/1999,53194)
VG Weimar, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 2 K 23/97 (https://dejure.org/1999,53194)
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