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Rechtsprechung
   FG Köln, 14.03.1996 - 2 K 3239/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,33628
FG Köln, 14.03.1996 - 2 K 3239/93 (https://dejure.org/1996,33628)
FG Köln, Entscheidung vom 14.03.1996 - 2 K 3239/93 (https://dejure.org/1996,33628)
FG Köln, Entscheidung vom 14. März 1996 - 2 K 3239/93 (https://dejure.org/1996,33628)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 1153
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 15.06.2010 - X R 23/08

    Keine Abziehbarkeit von Zahlungen für den Ausschluss eines schuldrechtlichen …

    Ein Abzug der Aufwendungen für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen scheidet aus (im Ergebnis ebenso FG Köln, Urteile vom 14. März 1996 2 K 3239/93, EFG 1996, 1153, und vom 16. Februar 2005 11 K 1795/01, EFG 2005, 1030, jeweils zu Ausgleichszahlungen gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich --VAHRG--;… Steger/Venturelli, Die Information über Steuer und Wirtschaft 2006, 938, ebenso wohl Schmidt/ Heinicke, EStG, 29. Aufl. § 10 Rz 63; a.A. Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 33 EStG Rz 155 zu Abfindungen nach § 15871 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- a.F.).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 152/97

    Abziehbarkeit der Ausgleichsrente nach § 1587g BGB als SA

    Auch das FG Köln (Urteil vom 14. März 1996 2 K 3239/93, EFG 1996, 1153) hat entschieden, dass mit der Ausgleichszahlung "lediglich eine bereits während der Ehe eingetretene Vermögensminderung durch einen Barausgleich ersetzt" werde, so dass sich die Vermögenssituation des Ausgleichsverpflichteten durch die Zahlung nicht ändere.
  • FG Düsseldorf, 11.10.2013 - 13 K 3322/11

    Steuerliche Berücksichtigung von Rentenzahlungen an die …

    Bei wertender Beurteilung bestand daher ein vorrangiger Veranlassungszusammenhang zu einem Vorgang auf der privaten Vermögensebene und nicht zur einkommensteuerlich relevanten Erwerbssphäre (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 21.10.1983 VI R 198/79, BFHE 139, 524, BStBl II 1984, 106; vgl. ferner Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.2.1987 1 BvR 427/86, Information Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1987, 215;… BFH-Beschluss vom 19.6.2000 VI B 30/00, BFH/NV 2000, 1467; Urteil des FG Niedersachsen vom 17.11.1995 IX 59/94, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 173; Urteil des FG Köln vom 14.3.1996 2 K 3239/93, EFG 1996, 1153; Urteil des FG Köln vom 16.2.2005 11 K 1795/01, EFG 2005, 1030;… von Bornhaupt, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rdnr. B 700, Stichwort "Versorgungsausgleich").

    Anders ist dagegen der Fall zu beurteilen, dass durch die Zahlung weder eine Kürzung der Einkünfte der Bezüge verhindert noch eigene Ansprüche auf eine Rente begründet werden (so bereits BFH-Urteil vom 21.10.1983 VI R 198/79, BFHE 139, 524, BStBl II 1984, 106; vgl. ferner Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.2.1987 1 BvR 427/86, Inf 1987, 215; Urteil des FG Köln vom 14.3.1996 2 K 3239/92, EFG 1996, 1153).

    Da diese Hälfte wirtschaftlich nicht dem pensionsberechtigten Ehegatten, sondern dem anderen Ehegatten gehört, die Übertragung dieser Hälfte aber aus den oben dargestellten Gründen nicht möglich ist, ist die für diese halbe Anwartschaft ersatzweise zu leistende Zahlung kein Aufwand im Sinne des § 33 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 21.10.1983 VI R 198/79, BFHE 139, 524, BStBl II 1984, 106;… vom 15.6.2010 X R 23/08, BFH/NV 2010, 1807; Urteil des FG Köln vom 14.3.1996, EFG 1996, 1153; Urteil des FG Niedersachsen vom 17.11.1995 IX 59/94, EFG 1996, 173; Mellinghoff, Steuerberatung 1999, 60, 71).

  • FG Köln, 16.02.2005 - 11 K 1795/01

    Zahlungen auf das Rentenkonto des geschiedenen Ehegatten steuerlich unbeachtlich

    Dies gelte auch für Zahlungen zur Begründung einer Rentenanwartschaft als Versorgungsausgleich (FG Köln EFG 1996, 1153, rkr.).

    Die Sachlage ist insofern nicht anders als bei Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten, die ebenfalls mit der Höhe der durch die berufliche Tätigkeit erzielten Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten zusammenhängen (ebenso BFH-Urteil vom 21.10.1983 VI R 198/79, BStBl II 1984, 106, sowie Urteil des FG Köln vom 14.3.1996 2 K 3239/93, EFG 1996, 1153).

    Hieraus wird zu Recht der Schluss gezogen, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs für den Ausgleichsverpflichteten keine Vermögensminderung bewirken, sondern lediglich eine bereits während der Ehezeit eingetretene Vermögensminderung durch einen Barausgleich ersetzt wird (vgl. Urteil des FG Köln vom 14.3.1996 2 K 3239/93, EFG 1996, 1153).

  • BFH, 15.10.2003 - X R 29/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich; Ausgleichsrente nach § 1587g BGB

    Auch das FG Köln (Urteil vom 14. März 1996 2 K 3239/93, EFG 1996, 1153) hat entschieden, dass mit der Ausgleichszahlung "lediglich eine bereits während der Ehe eingetretene Vermögensminderung durch einen Barausgleich ersetzt" werde, so dass sich die Vermögenssituation des Ausgleichsverpflichteten durch die Zahlung nicht ändere.
  • FG Hessen, 10.09.2007 - 11 K 3563/06

    Abziehbarkeit von Rechtanwaltskosten und Prozesskosten in Zusammenhang mit der …

    Aufwendungen, die anlässlich einer Ehescheidung entstehen, sind jedoch grundsätzlich der persönlichen Lebensführung zuzurechnen und als solche nach § 12 Nr. 1 bzw. Nr. 2 EStG nicht als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. hierzu auch FG Köln, Urteil vom 14. März 1996, 2 K 3239/93, EFG 1996, 1153).
  • FG Hessen, 21.02.2008 - 13 K 1754/07

    Steuerliche Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit einem …

    Hieraus wird zu Recht der Schluss gezogen, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs für den Ausgleichsverpflichteten keine Vermögensminderung bewirken, sondern lediglich eine bereits während der Ehezeit eingetretene Vermögensminderung durch einen Barausgleich ersetzt wird (vgl. FG Köln, Urteil vom 14.3.1996 2 K 3239/93, EFG 1996, 1153).
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