Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2023

Rechtsprechung
   FG Sachsen, 23.09.2020 - 2 K 352/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39247
FG Sachsen, 23.09.2020 - 2 K 352/20 (https://dejure.org/2020,39247)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.09.2020 - 2 K 352/20 (https://dejure.org/2020,39247)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. September 2020 - 2 K 352/20 (https://dejure.org/2020,39247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Besteuerung der Frühstücksleistungen und Parkplatzangebote mit sieben Prozent i.R.v. Hotelübernachtungen; Vornahme der Aufteilung der Steuersätze i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Frühstück und Parkplatzgestellung bei einer Hotelübernachtung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Frühstück und Parkplatzüberlassung durch Hotels

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Von einem Hotel nur für Hotelgäste angebotene Parkplätze sowie Frühstücksbüffet als nicht dem ermäßigten Steuersatz, sondern dem Regelsteuersatz unterliegende Leistungen des Hotels

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2021, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - 7 K 7314/16

    Frühstücksleistungen als Nebenleistung zu Beherbergungsleistungen eines Hotels - …

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2020 - 2 K 352/20
    Anders als in der Fallgestaltung im Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 28. November 2018 - 7 K 7314/16, zitiert nach Juris) hat die Klägerin das Frühstück nicht als Pauschalpreis angeboten, sondern die Gäste hatten die Wahl, ob sie die Übernachtung mit oder ohne Frühstück buchen wollten.

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 28. November 2018 - 7 K 7314/16, zitiert nach Juris) an, wonach das Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG mit den europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Aufteilung von Übernachtungskosten und Frühstückskosten vereinbar ist, denn Art. 98 MwStSystRL normiert ein Wahlrecht, aber keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes.

    Außerdem benennt Anhang III Beherbergungsleistungen (Nr. 12) und Restaurationsdienstleistungen (Nr. 12a) als unterschiedliche Kategorien, was dafür spricht, dass aus Sicht des Richtliniengebers Restaurationsleistungen (also auch Frühstücksleistungen) gegenüber Beherbergungsleistungen von anderen konkreten und spezifischen Leistungsaspekten geprägt sind (Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. November 2018, a.a.O.).

  • BFH, 01.03.2016 - XI R 11/14

    Zur Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2020 - 2 K 352/20
    Die Einräumung von Parkmöglichkeiten dient nicht der Vermietung im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG , sondern der Verwahrung der von Hotelgästen mitgeführten Fahrzeuge, sodass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Übernachtung und der Parkplatzgestellung besteht und nicht von einer einheitlichen Leistung ausgegangen werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 1. März 2016 - XI R 11/14, zitiert nach Juris).

    Soweit die Klägerin einwendet, dass das Parken in der Umgebung kostenlos sei, kann dies dahinstehen, weil bereits die Einräumung von Parkmöglichkeiten eine Leistung darstellt (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 1. März 2016 - XI R 11/14, a.a.O.).

  • EuGH, 18.01.2018 - C-463/16

    Stadion Amsterdam - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer …

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2020 - 2 K 352/20
    Die Klägerin beruft sich für ihre Auffassung auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Januar 2018 ( C-463/16 - Stadion Amsterdam, DStR 2018, 246 ).
  • BFH, 24.04.2013 - XI R 3/11

    Regelsteuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste - Aufteilungsgebot - …

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2020 - 2 K 352/20
    Auch insoweit normiert § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG ein Aufteilungsgebot (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. April 2013 - XI R 3/11, BStBl II 2014, 86 ).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 2/16

    Kein ermäßigter Steuersatz für die Leistungen einer "Dinner-Show"

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2020 - 2 K 352/20
    Ob danach das Aufteilungsgebot auch bei Einordnung der Frühstücksleistungen als Nebenleistungen zu den Übernachtungsleistungen weiter gilt, ist vom Bundesfinanzhof noch nicht entschieden (zuletzt offengelassen: Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Juni 2018 - XI R 2/16, DStR 2018, 1919 ).
  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2020 - 2 K 352/20
    Der Gerichtshof der Europäischen Union ist ausdrücklich nicht von seinem Urteil in Sachen Kommission/Frankreich (Urteil vom 6. Mai 2010 - C-94/09, DStR 2010, 977 ) abgewichen, wo er entschieden hatte, dass eine selektive Anwendung eines ermäßigten Satzes nicht ausgeschlossen ist, sofern sie keine Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung nach sich zieht, dass die Mitgliedstaaten unter der Voraussetzung, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt, die Möglichkeit haben, konkrete und spezifische Aspekte einer Kategorie von Dienstleistungen im Sinne des Anhangs H der Sechsten Richtlinie mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen, und dass dies sogar dann gilt, wenn es sich um Teile einer nach allgemeinen Grundsätzen einheitlichen Leistung handelt.
  • EuGH, 08.12.2016 - C-208/15

    Stock '94 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus FG Sachsen, 23.09.2020 - 2 K 352/20
    Zur Klärung der Frage, ob die erbrachten Leistungen mehrere voneinander unabhängige Leistungen oder eine einheitliche Leistung darstellen, sind die charakteristischen Merkmale des betreffenden Umsatzes zu ermitteln (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. Dezember 2016 - C-208/15 - Stock ´94, UR 2017, 28 ).
  • BFH, 21.05.2026 - V R 8/26

    Steuersatzermäßigung im Hotel I: Frühstück und Parkplätze

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23.09.2020 - 2 K 352/20 aufgehoben.

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 244 veröffentlichten Urteil ging das Finanzgericht (FG) davon aus, dass Frühstück und Parkplatzüberlassung keine Nebenleistungen zur Beherbergung, sondern selbständige Hauptleistungen seien.

  • BFH, 10.01.2024 - XI R 11/23

    EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbständiger …

    Rn. 7 Das Sächsische Finanzgericht (FG) wies mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2021, 244 veröffentlichten Urteil vom 23.09.2020 - 2 K 352/20 die Klage ab.
  • BFH, 21.05.2026 - XI R 34/20
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23.09.2020 - 2 K 352/20 aufgehoben.

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 244 veröffentlichten Urteil ging das Finanzgericht (FG) davon aus, dass Frühstück und Parkplatzüberlassung keine Nebenleistungen zur Beherbergung, sondern selbständige Hauptleistungen seien.

  • BFH, 07.03.2022 - XI B 2/21

    Beherbergungsumsätze; Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG …

    Rn. 34 (b) Die veröffentlichte Rechtsprechung der FG geht ebenso wie das FG Nürnberg in der Vorentscheidung davon aus, dass das Aufteilungsgebot i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam (EU:C:2018:22) den unionsrechtlichen Vorgaben genüge (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2018 - 7 K 7314/16, EFG 2019, 294, rechtskräftig; Hessisches FG, Urteil vom 16.09.2020 - 1 K 772/19, juris, Rev. unter XI R 7/21 anhängig; Sächsisches FG, Urteil vom 23.09.2020 - 2 K 352/20, EFG 2021, 244, Rev. unter XI R 34/20 anhängig; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.09.2020 - 6 K 2273/17, EFG 2020, 1887, Rev. unter XI R 35/20 anhängig; Niedersächsisches FG, Urteil vom 19.08.2021 - 5 K 174/19, EFG 2022, 140, Rev. unter XI R 22/21 anhängig).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2021 - 5 K 174/19

    Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf einen Teil der Umsatzerlöse

    Rn. 43 (2) In zwei jüngeren Entscheidungen des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 23. September 2020 2 K 352/20, EFG 2021, 244) und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24. September 2020 6 K 2273/17, EFG 2020, 1887) haben die Finanzgerichte entschieden, dass die in den Urteilsfällen beklagten Finanzämter jeweils zu Recht von Beherbergungsbetrieben erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit einem Frühstücksangebot und in dem vom Sächsischen Finanzgericht entschiedenen Fall auch im Zusammenhang mit der nicht gesondert vereinbarten oder abgerechneten Überlassung von Parkplätzen dem Regelsteuersatz unterworfen haben.
  • FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 1132/18

    Einordnung der Überlassung von Brennrechten und Zahlungsansprüchen aus dem …

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn ein gesetzliches Aufteilungsgebot bestünde, wie sich aus einer weiteren Entscheidung des FG Hannover vom 23.09.2020 (2 K 352/20) herleiten ließe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Sachsen

Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2023 - 2 K 352/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17462
FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2023 - 2 K 352/20 (https://dejure.org/2023,17462)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.02.2023 - 2 K 352/20 (https://dejure.org/2023,17462)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Februar 2023 - 2 K 352/20 (https://dejure.org/2023,17462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,17462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerpflichtige Behandlung der Nutzung von Abwärme aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) für das unentgeltliche Trocknen von Holzhackschnitzeln für einen Dritten

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerpflichtige Behandlung der Nutzung von Abwärme aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) für das unentgeltliche Trocknen von Holzhackschnitzeln für einen Dritten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    § 3 Abs 1b S 3 UStG 2005, § 3 Abs 9a Nr 2 UStG 2005, Art 26 Abs 1 Buchst a EGRL 112/2006, Art 26 Abs 1 Buchst b EGRL 112/2006, § 15 Abs 1 Nr 1 UStG 2005
    Nicht steuerbare unentgeltliche Leistung aus unternehmerischen Gründen - Umsatzsteuerliche Behandlung der betriebsfremden Nutzung der Abwärme für das Betreiben einer Trocknungsanlage, in der unentgeltlich Holzhackschnitzel für ein verbundenes Unternehmen getrocknet ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Nutzung von Abwärme aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks für das unentgeltliche Trocknen von Holzhackschnitzeln für einen Dritten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2023 - 2 K 352/20
    Die Beteiligten hätten im vorliegenden Fall von einer entgeltlichen Leistung ausgehen dürfen; der Bundesfinanzhof (BFH) habe erst mit dem Urteil vom 31.05.2017 (XI R 2/14) entschieden, dass der KWK-Bonus kein Entgelt des Stromnetzbetreibers für die (kostenlose) Wärmenutzung des Stromerzeugers gegenüber Dritten darstelle.

    Die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 31.05.2017 - XI R 2/14) sei auch für die Streitjahre anwendbar, weil der BFH darin die bisher angewendete Verwaltungsauffassung lediglich bestätigt habe.

    Für die vom Beklagten angenommene Vergleichbarkeit mit der BFH-Entscheidung vom 31.05.2017 (XI R 2/14) genüge es nicht, dass der BFH in Rz. 3 die "Trocknung von Holz in Containern" erwähne.

    Der BFH habe mit seinem Urteil vom 31.05.2017 (XI R 2/14) entschieden, dass der KWK-Bonus ein Entgelt für die Stromlieferung sei.

    Rn. 44 Der Beklagte sehe im Streitfall eine Vergleichbarkeit mit dem BFH-Urteil vom 31.05.2017 (XI R 2/14).

  • BFH, 25.11.2021 - V R 45/20

    Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2023 - 2 K 352/20
    Voraussetzung ist aber nach Satz 2 dieser Vorschrift, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392 m. w. N., juris Rz. 8, 9).

    Rn. 78 Auch wenn der BFH in seinem Urteil vom 25.11.2021 (V R 45/20, BFHE 275, 392, juris Rz. 22) noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es sich bei der Strom- und Wärmeerzeugung um unterschiedliche Verwendungszwecke mit jeweils eigenständigem Charakter handelt, sieht das Gericht die Möglichkeit zur gesonderten Vermarktung nicht als Hinderungsgrund, gleichwohl den KWK-Bonus als unternehmerischen Grund bei der Beurteilung der Wärmenutzung anzuerkennen.

  • BFH, 15.03.2022 - V R 34/20

    Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2023 - 2 K 352/20
    Rn. 67 Zwar steht es nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, juris Rz. 27) im Fall einer unentgeltlichen Wärmeabgabe der Bejahung des Entnahmetatbestandes nicht entgegen, wenn die Wärmeabgabe zur Erlangung des als Leistungsentgelt zu erfassenden KWK-Bonus diente.

    Diesem Entnahmetatbestand steht es nicht entgegen, wenn eine Weitergabe für die Zwecke des Unternehmens stattfindet (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, juris Rz. 27).

  • BFH, 06.05.2010 - V R 29/09

    Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2023 - 2 K 352/20
    Rn. 82 Der Unternehmer ist somit zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen (§ 2 Abs. 1 UStG) und damit für seine wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Erbringung entgeltlicher Leistungen (wirtschaftliche Tätigkeiten) zu verwenden beabsichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 06.05.2010 - V R 29/09, BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885).
  • BFH, 16.12.2020 - XI R 26/20

    Zum Vorsteuerabzug und zur unentgeltlichen Zuwendung - Nachfolgeentscheidung zum …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2023 - 2 K 352/20
    Unter diesen Voraussetzungen droht nicht die Gefahr eines unversteuerten Endverbrauchs, den u.a. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG und § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG verhindern (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2020 - XI R 26/20, BFHE 272, 240, juris Rz. 26, 27, 28, 38).
  • BFH, 10.06.2020 - XI R 25/18

    Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2023 - 2 K 352/20
    Rn. 76 aa) Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Gewährung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus unternehmerischen Gründen nicht steuerbar (vgl. BFH-Urteil vom 10.06.2020 - XI R 25/18, BFHE 270, 181, BStBl II 2020, 2240, juris Rz. 48 ff. m. w. N.).
  • BFH, 11.12.2024 - XI R 4/23

    Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel zur Erlangung eines KWK-Bonus …

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 27.02.2023 - 2 K 352/20 aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Mecklenburg-Vorpommern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht