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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 15.11.2000 - 2 K 353/98.Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21456
VG Meiningen, 15.11.2000 - 2 K 353/98.Me (https://dejure.org/2000,21456)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15.11.2000 - 2 K 353/98.Me (https://dejure.org/2000,21456)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15. November 2000 - 2 K 353/98.Me (https://dejure.org/2000,21456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vereinbarung eines Schuldbeitritts zur Absicherung einer Zuwendung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • VG Meiningen, 01.07.1998 - 2 K 644/97
    Auszug aus VG Meiningen, 15.11.2000 - 2 K 353/98
    Zudem muss bei der Gewährung einer Zuwendung aus GA-Mitteln der Zuwendungszweck innerhalb des gesamten Zweckbindungszeitraumes erreicht werden (VG Meiningen, U. v. 01.07.1998, 2 K 644/97. Me).

    Auch wenn man den Erlass eines Leistungsbescheides im Gesamtvollstreckungsverfahren für zulässig hält (so VG Meiningen, U. v. 01.07.1998, 2 K 644/97. Me) ist doch eine Einzelzwangsvollstreckung hieraus nicht mehr möglich (vgl. § 7 Abs. 3 Gesamtvollstreckungsordnung [GesO]).

  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 250/95

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen Überrumpelung

    Auszug aus VG Meiningen, 15.11.2000 - 2 K 353/98
    Solche Belastungen können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Gläubiger die Geschäftsunerfahrenheit oder eine seelische Zwangslage des Bürgen ausnutzt oder auf andere Weise ihn in seiner Entscheidungsfreiheit unzulässig beeinträchtigt (BGH, Urt. v. 16.01.1997, NJW 1997, 1980, 1981) [BGH 16.01.1997 - IX ZR 250/95].

    Aber auch im Falle der finanziellen Überforderung des Bürgen macht dies die Übernahme der Bürgschaft noch nicht sittenwidrig, wenn der Bürge sie in voller Eigenverantwortlichkeit eingeht (BGH, Urt. v. 16.01.1997, NJW 1997, 1980, 1981) [BGH 16.01.1997 - IX ZR 250/95].

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Auszug aus VG Meiningen, 15.11.2000 - 2 K 353/98
    Zum Umfang des der Behörde eingeräumten Ermessens bzw. dessen Ausübung in Fällen wie in dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 16.06.1997, DVBl. 1998, 145) ausgeführt, dass den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Widerruf einer Subventionsbewilligung wegen Zweckverfehlung eine ermessenslenkende Bedeutung zukomme.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage; …

    Dabei mag offen bleiben, ob der Dritte dahingehende Einwendungen schon gegen den Rücknahme- oder Widerrufsbescheid selbst geltend machen darf (die Klagebefugnis verneint etwa VG Meiningen, Urteil vom 15. November 2000 - 2 K 353/98.Me - ThürVBl 2001, 111 ) und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen geltend machen muss oder ob er sie - ggf. ungeachtet einer etwaigen Unanfechtbarkeit des Rücknahme- oder Widerrufsbescheides - auch oder allein gegen den Leistungsbescheid vorbringen kann (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 12. August 1998 - 4 B 31/98 - NJW 1998, 3513 unter Berufung auf § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 417 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 13.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage; …

    Dabei mag offen bleiben, ob der Dritte dahingehende Einwendungen schon gegen den Rücknahme- oder Widerrufsbescheid selbst geltend machen darf (die Klagebefugnis verneint etwa VG Meiningen, Urteil vom 15. November 2000 - 2 K 353/98.Me - ThürVBl 2001, 111 ) und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen geltend machen muss oder ob er sie - ggf. ungeachtet einer etwaigen Unanfechtbarkeit des Rücknahme- oder Widerrufsbescheides - auch oder allein gegen den Leistungsbescheid vorbringen kann (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 12. August 1998 - 4 B 31/98 - NJW 1998, 3513 unter Berufung auf § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 417 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

    Die an den Erstattungsschuldner gerichteten Bescheide berühren Rechte des Haftungsschuldners noch nicht, so dass Widerspruch und Klage dagegen unzulässig wären (vgl. dazu den Beschluss des seinerzeit zuständigen 2. Senats dieses Gerichts vom 10.07.2000 - 2 ZKO 273/00 - n. v.; ebenso auch schon VG Meiningen, Urteil vom 15.11.2000 - 2 K 353/98.Me -, ThürVBl.
  • VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05

    Sperrwirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gegenüber der Heranziehung …

    Für Einwendungen und Einreden des Schuldbeitretenden, der als Gesamtschuldner in das Schuldverhältnis eintritt, gilt § 173 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - i.V.m. § 417 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - entsprechend, d.h., er kann die Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem bisherigen Schuldner geltend machen (BGH, Urteil vom 27.03.1972 - VII ZR 31/71 - BGHZ 58, 251; 254 f.; ThürOVG, Beschluss vom 10.07.2000 - 2 ZKO 237/00 -, nicht veröffentlicht; VG Meiningen, Urt. v. 15.11.2000 - 2 K 353/98.Me -, ThürVBl 2001, 111;… Schulze, BGB, Handkommentar, 5. Aufl. 2000, Vorb. zu §§ 414-419 Rdnr. 6).
  • VG Koblenz, 20.12.2010 - 4 K 792/10

    Rückforderungen von Subventionen; Insolvenz; Schuldbeitritt; Mietverkauf

    Statt dessen genügt die - im Bescheid angekündigte - Anmeldung zur (Insolvenz-)Tabelle (wie VG Meiningen, Urteil vom 15.11.2000 - 2 K 353/98.Me - juris) als Geltendmachung der Forderung.
  • VG Saarlouis, 08.01.2020 - 3 K 1888/18

    Klagebefugnis eines Dritten gegen die Ausgestaltung der Förderung nach dem …

    Ungeachtet der Frage, ob dem Kläger mit Blick auf den seitens der Beigeladenen erklärten Rechtsmittelverzicht eine Bestandskraft des Aufhebungsbescheides entgegengehalten werden kann(vgl. dazu: VG Meiningen, Urteil vom 15.11.2000, 2 K 353/98.Me), ist der Kläger nicht klagebefugt (§ 42 Abs. 1 VwGO).
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