Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Die Erhebung der Vergnügungssteuer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Stückzahlmaßstab
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 9 Abs. 4 (n.F.) § 6 Abs. 4 (a.F.)
Steuer - Vergnügungssteuer; Spielgeräte; Maßstab; Rückwirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Stückzahlmaßstab bei Spielapparatesteuer wird nicht durch umsatzbezogene Besteuerung auf Antrag zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit einer Einhaltung der für die Zulässigkeit einer Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab gezogenen Grenzen; Zulässigkeit der Einräumung eines Wahlrechts zwischen dem Stückzahlmaßstab und dem Wirklichkeitsmaßstab im Falle einer Primärabrechnung nach dem ...
Papierfundstellen
- DÖV 2008, 929 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Rn. 3 Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 - den Stückzahlmaßstab für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur noch unter engen Voraussetzungen für zulässig erklärt hat, hat die Beklagte für die Zeit ab 01.01.2006 mit Änderungssatzung vom 11.10.2005 zwar den bisher verwendeten Stückzahlmaßstab beibehalten, daneben aber alternativ auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Besteuerung nach dem Spielumsatz vorgesehen.Erst in dem bereits genannten Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 - hat das Bundesverwaltungsgericht diese Erwägung für die Zeit nach dem 01.01.1997 nicht mehr für tragend gehalten, da ab diesem Zeitpunkt Spielgeräte ohne manipulationssichere Datenerfassung nicht mehr aufgestellt werden durften.
Auch in seinem Urteil vom 13.04.2005, a.a.O. ist das Bundesverwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die betroffene Kommune ihre Satzung nach Verwerfung des Pauschalmaßstabs im konkreten Fall neu fassen könne und hat hierfür ergänzende Hinweise gegeben.
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (…vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 …und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242;… Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.).Rn. 27 Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (…BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.;… vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. …und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).
Rn. 28 Ausgehend von diesen Voraussetzungen ist von der Rechtsprechung für die Vergnügungssteuer jahrzehntelang der Stückzahlmaßstab für zulässig gehalten worden (s. BVerwG, Urteile v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -).
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Ob eine als Vergnügungssteuer erhobene Abgabe örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG ist und demzufolge von dieser Gesetzgebungsbefugnis gedeckt wird, bestimmt sich nicht nach ihrer Bezeichnung, sondern nach ihrem Steuertatbestand, ihrem Steuermaßstab und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen, wobei für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen nach dem Grundgesetz maßgebend auf die Sicht des traditionellen deutschen Steuerrechts abzustellen ist (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76, 91).Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 …und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242;… Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.).
Rn. 27 Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.;… vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG…, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. …und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).
- BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93
Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten …
Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (…vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 …und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242; Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.).Rn. 27 Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (…BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.;… vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG…, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).
- BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 82.81
Unvollständigkeit der Verteilungsregelung - Gesamtnichtigkeit eines …
Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Zu Unrecht beruft sich die Klägerin insoweit auf die in der Rechtsprechung des BVerwG insbesondere zum Erschließungsbeitragsrecht entwickelte Fehlerfolgenlehre (s. grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.06.1982 - 8 C 82/81, 8 C 83/81 - juris).Das Bundesverwaltungsgericht geht jedoch ohne weiteres davon aus, dass ein insgesamt nichtiger Verteilungsmaßstab nachträglich durch eine Änderungssatzung ersetzt werden kann (s. BVerwG, Urt. v. 25.06.1982, a.a.O.).
- BFH, 05.12.2002 - IV R 28/02
Vereinnahmte Miet- und Pachtzinsen als Bestandteil der Gewinnermittlung nach …
Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Insoweit sind in der Rechtsprechung bislang zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der konkreten Wertansätze bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen und der sich daraus ergebenden, möglicherweise zu geringen Gewinne erwogen worden, nicht aber hinsichtlich der Besteuerungsmethode als solcher und der in diesem Rahmen gegebenen Wahlmöglichkeit (vgl. BFH, Urt. v.13.10.1983 - IV R 217/80 - BFHE 139, 514 u. v. 05.12.2002 - IV R 28/02 - BFHE 201, 175 beide auch in juris). - OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 MB 22/07
Vergnügungssteuer - Wahl der Bemessungsgrundlage
Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Dies ist nach Ansicht der Kammer schon deshalb rechtswidrig, weil ein einmal als rechtswidrig erkannter Besteuerungsmaßstab nicht dadurch rechtmäßig werden kann, dass er den Beteiligten zur freien Auswahl gestellt wird (wie hier: OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 03.12.2007 - 2 MB 22/07 - juris; dagegen wird in einem [Berichterstatter-] Urteil der Kammer vom 26.02.2007 - 2 K 506/06 - die Änderungssatzung der Beklagten vom 11.10.2005 für rechtmäßig gehalten, ohne dass allerdings die von der Kammer in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gerückte Frage problematisiert wird). - BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80
Zur Frage der Entscheidungserheblichkeit einer möglichen Verfassungswidrigkeit …
Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Insoweit sind in der Rechtsprechung bislang zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der konkreten Wertansätze bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen und der sich daraus ergebenden, möglicherweise zu geringen Gewinne erwogen worden, nicht aber hinsichtlich der Besteuerungsmethode als solcher und der in diesem Rahmen gegebenen Wahlmöglichkeit (vgl. BFH, Urt. v.13.10.1983 - IV R 217/80 - BFHE 139, 514 u. v. 05.12.2002 - IV R 28/02 - BFHE 201, 175 beide auch in juris). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Die Rückwirkung ist zulässig, weil die Automatenaufsteller mit der Neuregelung rechnen mussten (vgl. zusammenfassend zur Zulässigkeit einer Rückwirkung Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl. 2002, § 4 Rn 173 m.z.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auch für belastende Steuergesetze, vgl. bereits BVerfG, Urt. v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261). - BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten
Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (…vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242;… Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.). - BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
- BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte
- BFH, 01.02.2007 - II B 51/06
Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß
- BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte; …
- BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen
- BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76
Rückwirkende Abgabensatzungen - Schlechterstellungsverbot - Höhe der Abgabe - …
- BVerwG, 22.11.1996 - 8 B 221.96
- BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 83.81
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
Rn. 48 Abgesehen davon, dass schon das Einspielergebnis nicht als einzige Bemessungsgrundlage der Spielapparatesteuer in Betracht kommt (BVerwG, U. v. 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218, 235;… BFH, Beschlüsse v. 01.02.2007 - II B 58/06 -, juris, Rdnr. 25;-II B 51/06 -, DStRE 2007, 1412, 1414 r. Sp.; VG Karlsruhe, U. v. 15.05.2008 - 2 K 481/07 -, GewArch 2008, 446, 447 r. Sp.;… VG Leipzig, U. v. 13.02.2008 - 1 K 1460/06 -, juris Rdnr. 27; Köster, KStZ 2007, 81, 84, l. Sp.) besagt der Begriff Einspielergebnis nicht, dass dieser nur im Sinne der elektronisch gezählten Bruttokasse, also letztlich im Sinne des Saldos 2, zu verstehen ist. - VG Wiesbaden, 13.04.2018 - 1 K 259/16 Aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung in den Jahren 2001 bis 2008 sei es für die informierte Klägerin vorhersehbar gewesen (so z. B. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.04.2003, Az. 4 A 191/99 und Beschluss vom 03.12.2007, Az. 2 MB 22/07; VG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2008, Az. 2 K 481/07; VGH Hessen, Beschluss vom 28.12.2005, Az. 5 TG 2812/05; VG Stade, Urteil vom 26.08.2004, Az. 1 A 2230/03), dass es zu einem Wegfall des Stückzahlmaßstabes kommen werde.
- VG Karlsruhe, 13.10.2008 - 2 K 1630/08
Erledigung des Rechtsstreits bei übereinstimmender teilweiser Erledigung und …
Zur Begründung wird auf das den Beteiligten bekannte Urteil der Kammer vom 15.05.2008 (2 K 481/07, juris) verwiesen, an dessen Aussagen die Kammer festhält. - VG Wiesbaden, 13.04.2018 - 1 K 260/16
Rechtmäßigkeit der Spielapparatesteuer der Landeshauptstadt Wiesbaden
Aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung in den Jahren 2001 bis 2008 sei es für die informierte Klägerin vorhersehbar gewesen (so z. B. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.04.2003, Az. 4 A 191/99 und Beschluss vom 03.12.2007, Az. 2 MB 22/07; VG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2008, Az. 2 K 481/07; VGH Hessen, Beschluss vom 28.12.2005, Az. 5 TG 2812/05; VG Stade, Urteil vom 26.08.2004, Az. 1 A 2230/03), dass es zu einem Wegfall des Stückzahlmaßstabes kommen werde.
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Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 30.10.2008 - A 2 K 481/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
AsylVfG 1992, § 71 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; VwVfG, § 51; ZPO, § 580
Abschiebungsverbot für eine Klägerin nach AufenthG § 60 Abs 7 wegen schwerer psychischer Erkrankung - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- FG Sachsen, 04.06.2008 - 2 K 482/07
Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen überschuldeter GmbH und …
Auszug aus VG Stuttgart, 30.10.2008 - A 2 K 481/07
Auf den gleichzeitig gestellten Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 04.07.2007 (A 2 K 482/07) die Beklagte verpflichtet, gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart zu erklären, dass eine Abschiebung der Klägerin Ziffer 2 vorläufig nicht erfolgen dürfe.Im übrigen nimmt das Gericht Bezug auf die beigezogenen Behördenakten, den Inhalt der Gerichtsakten und des vorangegangenen Eilverfahrens (A 2 K 482/07), sowie die verwerteten Erkenntnisquellen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.
Wie bereits im Eilbeschluss vom 04.07.2007 (A 2 K 482/07) ausgeführt, ist die - zumindest im Ergebnis - nicht zu beanstanden.
- BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03
Asylantrag; Abschiebungsschutz; individuelle Rechtsposition; Familienangehörige; …
Auszug aus VG Stuttgart, 30.10.2008 - A 2 K 481/07
Die im Wege umfassender Bewertung zu beurteilenden Gefahren müssen dem Betroffenen dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit und persönlich drohen, sowie eine Beeinträchtigung in erheblicher Weise befürchten lassen (BVerwG, Urt. v. 16.06.2004 - 1 C 27/03 -). - BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches …
Auszug aus VG Stuttgart, 30.10.2008 - A 2 K 481/07
§ 60 Abs. 7 AufenthG vermittelt insoweit bei Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen Abschiebungsschutz, sofern im Zielstaat eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung durch eine wesentliche oder gar lebensbedrohliche Verschlechterung des Zustandes droht, weil dort keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten bestehen oder diese für den Betroffenen aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002 - 1 B 59/02 - ).
- BVerwG, 11.12.1989 - 9 B 320.89
Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens - …
Auszug aus VG Stuttgart, 30.10.2008 - A 2 K 481/07
Darüber hinaus muss der Antrag binnen drei Monaten gestellt werden (vgl. § 51 Abs. 3 S. 1 VwVfG), und bereits im Antrag bzw. innerhalb der Antragsfrist muss substantiiert und schlüssig der jeweils geltend gemachte Wiederaufgreifensgrund dargelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 11.12.1989, NVwZ 1990, 359; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.1984 - A 12 S 1084/83 -, BWVPr 1985, 111). - VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - A 6 S 1027/05
Verfolgung Angehörigen der Ashkali im Kosovo; Abschiebungsverbot
Auszug aus VG Stuttgart, 30.10.2008 - A 2 K 481/07
Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des VGH Baden-Württemberg als auch der Kammer sind Angehörige der Volksgruppe der Ashkali im Kosovo keiner Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt, vor der Schutz zu bieten auch internationale Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens wären (…vgl. u. a. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 3 0 . 1 1 . 2 0 0 6 - A 6 S 674/05 - Juris; Urt. vom 21.3.2006 - A 6 S 1027/05 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 30.11.2006 - A 6 S 674/05
Keine Verfolgung der Minderheiten der Ashkali und Ägypter im Kosovo - Zum …
Auszug aus VG Stuttgart, 30.10.2008 - A 2 K 481/07
Nach der ständigen Rechtsprechung sowohl des VGH Baden-Württemberg als auch der Kammer sind Angehörige der Volksgruppe der Ashkali im Kosovo keiner Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt, vor der Schutz zu bieten auch internationale Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens wären (vgl. u. a. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 3 0 . 1 1 . 2 0 0 6 - A 6 S 674/05 - Juris;… Urt. vom 21.3.2006 - A 6 S 1027/05 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 28.06.1984 - A 12 S 1084/83
Notwendiger Inhalt von Folgeanträgen
Auszug aus VG Stuttgart, 30.10.2008 - A 2 K 481/07
Darüber hinaus muss der Antrag binnen drei Monaten gestellt werden (vgl. § 51 Abs. 3 S. 1 VwVfG), und bereits im Antrag bzw. innerhalb der Antragsfrist muss substantiiert und schlüssig der jeweils geltend gemachte Wiederaufgreifensgrund dargelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 11.12.1989, NVwZ 1990, 359; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.1984 - A 12 S 1084/83 -, BWVPr 1985, 111).
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