Rechtsprechung
| FG Köln, 31.08.2000 - 2 K 4876/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Rückforderung von unberechtigt ausgezahltem Kindergeld, kein Entreicherungsseinwand möglich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld - Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Rückforderung von unberechtigt ausgezahltem Kindergeld, kein Entreicherungsseinwand möglich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 1394
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.04.1998 - VII B 296/97
Rückforderung vom Abtretungsempfänger
Auszug aus FG Köln, 31.08.2000 - 2 K 4876/99
Diese Vorschrift ist im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO nicht anwendbar (Bundesfinanzhof - Beschluß vom 27.04.1998 VII B 296/97, BStBl II 1998, 499).
- FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2342/07
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bei einem groben Verschulden eines …
Der Einwand der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist im Rahmen des öffentlich-rechtlich Rückforderungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO nicht anwendbar (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 27. April 1998, VII B 296/97, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 499, FG-Köln, Urteil vom 31. August 2000 2 K 4876/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1394). - FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98
Rückwirkende Aufhebung des Kindergeldbescheides wegen zu hoher Einkünfte des …
Die insoweit als Anhaltspunkt dienende Frist des § 171 Abs. 8 AO (vgl. FG Köln, Urteil vom 31.August2000 2K4876/99, EFG 2000, 1394 - rechtskräftig) ist vorliegend überschritten, da die Aufhebung am 07.09.1998 erst über 20 Monate nach dem Zeitpunkt erfolgte, in dem die Festsetzung durch die Gesetzesänderung rechtswidrig geworden war. - FG Niedersachsen, 19.07.2001 - 10 K 435/98
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Rückforderung von Kindergeld; Pflicht zur …
Rn. 22 Soweit einzelne Finanzgerichte hier in Anlehnung an die Frist des § 171 Abs. 8 AO - danach endet die Festsetzungsfrist, wenn die Festsetzung der Steuer nach § 165 AO ausgesetzt oder die Steuer vorläufig festgesetzt ist, nicht vor Ablauf eines Jahres, nachdem die Ungewissheit beseitigt ist und die Finanzbehörde hiervon Kenntnis erlangt hat (sog. Ablaufhemmung) - die Bildung eines zu berücksichtigenden Vertrauenstatbestandes bei Weiterzahlung des Kindergeldes über mehr als 1 Jahr für denkbar halten (jeweils in obiter dicta: Urteil des FG Köln vom 31.08.2000 2 K 4876/99, EFG 2000, 1394, zugleich mit Zweifeln, ob die bloße Weiterzahlung überhaupt einen Vertrauenstatbestand schaffen kann; Nds. FG Urteil vom 10.04.2001 6 K 810/98 Ki, zur Veröffentlichung freigegeben, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
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