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Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 12.12.2012

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 27.09.2007 - 2 K 53/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9109
FG Schleswig-Holstein, 27.09.2007 - 2 K 53/07 (https://dejure.org/2007,9109)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.09.2007 - 2 K 53/07 (https://dejure.org/2007,9109)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. September 2007 - 2 K 53/07 (https://dejure.org/2007,9109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3a lit. aa; EStG § 32b
    Besteuerung der ausländischen Renten im Rahmen des Progressionsvorbehaltes als Leibrente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung einer ausländischen Rente im Rahmen des Progressionsvorbehaltes als Leibrente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen; Ermittlung der dänischen Renteneinkünfte; Berücksichtigung ausländischer Einkünfte für die Berechnung des Progressionsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung der ausländischen Renten im Rahmen des Progressionsvorbehaltes als Leibrente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Besteuerung ausländischer Renten im Rahmen des Progressionsvorbehalts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1408
  • EFG 2008, 685
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.05.1991 - I R 32/90

    Zur Ermittlung des gewerblichen Gewinns einer ausländischen Personengesellschaft …

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2007 - 2 K 53/07
    Im Übrigen wies es den Einspruch als unbegründet zurück und führte aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ausländische Einkünfte nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln seien (BFH-Urteil vom 22. Mai 1991, I R 32/90, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 94;… Schmidt/Heinicke, EStG, § 32 b Rn. 20).

    Die Einkünfte sind ohne ausdrückliche abweichende DBA-Regelung nach Art, Höhe sowie persönlicher und sachlicher Zurechnung nach deutschem Recht zu ermitteln (BFH-Urteil vom 22. Mai 1991, a.a.O.; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 27. März 2003 - VII 83/99-;… Schmidt/Heinicke, EStG-Kommentar, 26. Aufl., § 32 b Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2007 - 2 K 53/07
    Der Gesetzgeber hat aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618) mit Wirkung ab 1. Januar 2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 (BStBl I 2004, 554) neu geregelt.
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2007 - 2 K 53/07
    Pauschalierungen und Typisierungen im Interesse der Gesetzesvollziehbarkeit sind dem Gesetzgeber erlaubt (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 10. April 1997, BStBl II 1997, 518;… Blümich, a.a.O., Rz 125 b).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 37/08

    Steuerliche Behandlung dänischer Altersrenten im Rahmen des …

    Rn. 4 Das Finanzgericht (FG) wies die Klage des Klägers mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 685 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08

    Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte …

    Pauschalierungen und Typisierungen im Interesse der Gesetzesvollziehbarkeit sind dem Gesetzgeber erlaubt (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 10. April 1997, BStBl II 1997, 518;… Blümich, a.a.O., Rz 125 b; Finanzgericht Schleswig Holstein Urteil vom 27. September 2007, 2 K 53/07, EFG 2008, 685).
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Rechtsprechung
   FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45714
FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07 (https://dejure.org/2012,45714)
FG Köln, Entscheidung vom 12.12.2012 - 2 K 53/07 (https://dejure.org/2012,45714)
FG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 2 K 53/07 (https://dejure.org/2012,45714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Vergütungsantrags zur Vergütung von Vorsteuer bei Antragstellung per Fax und fehlender Übermittlung von Originalrechnungen

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer; Verfahren - Wirksamer Vorsteuervergütungsantrag eines im europ. Ausland ansässigen Unternehmers; Form und Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07
    Hierbei handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 V R 76/98, BFHE 190, 239, BStBl II 2000, 214; EuGH-Urteil vom 21. Juni 2012 C-294/11, HFR 2012, 916).

    Rn. 52 bb) Der BFH (Urteil vom 21. Oktober 1999 V R 76/98, BFHE 190, 239, BStBl II 2000, 214) hat für den Fall, dass ein Vorsteuervergütungsantrag entgegen der Vorgabe im amtlichen Vordruck nicht die nach Abschnitt 9 c erforderliche Verpflichtungserklärung des Unternehmers enthielt, jeden unrechtmäßig empfangenen Betrag zurückzuzahlen, entschieden, dass ein solcher Antrag unwirksam ist.

    Dies spricht dafür, dass die Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich verpflichtet sind, die Erstattung der geltend gemachten Vorsteuerbeträge vom Vorliegen der entsprechenden Erklärungen des Antragstellers abhängig zu machen (s.a. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 V R 76/98, BFHE 190, 239, BStBl II 2000, 214 zur nach Abschnitt 9 c erforderlichen Verpflichtungserklärung).

  • BFH, 18.01.2007 - V R 23/05

    Vorsteuervergütungsantrag: Vorlage der Original-Rechnung, Ausschlussfrist, …

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07
    Rn. 74 a) Aus dem Zusammenhang von § 18 Abs. 9 Satz 3 und 4 UStG ergibt sich, dass die Originalrechnungen mit dem Antrag innerhalb der Antragsfrist einzureichen sind (so auch BFH-Urteile vom 18. Januar 2007 V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430; vom 14. Mai 2008 XI R 58/06, BFHE 221, 505, BStBl II 2008, 831; FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2012 2 K 1218/10).

    Zudem kann die in § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG - neben der Verpflichtung, "die Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Rechnungen und Einfuhrbelegen im Original nachzuweisen" -, enthaltene Verpflichtung, "die Vergütung selbst zu berechnen", nur im Vergütungsantrag selbst erfüllt werden (BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430).

  • EuGH, 03.12.2009 - C-433/08

    Yaesu Europe - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der …

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07
    Wenn auch nach der Entscheidung des EuGH vom 3. Dezember 2009 (C-433/08) grundsätzlich die Unterschrift des Antragstellers, dessen gesetzlichen Vertreters oder eines Bevollmächtigten ausreiche, genüge ein per Telefax gestellter Antrag nicht dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift.

    Infolge der Rechtsprechung des EuGH (C-433/08 - Yaesu) war zwischen den Beteiligten zuletzt nicht mehr streitig, dass der Vergütungsantrag berechtigterweise von Herrn K unterzeichnet worden ist, da Herr K ausweislich der vorgelegten Vollmacht vom 2. Mai 1997 (Bl. 87 der GA) über die ihm erteilte Prokura hinaus bevollmächtigt war, die Klägerin in allen steuerlichen Angelegenheiten zu vertreten.

  • BFH, 04.07.2002 - V R 31/01

    Umsatzsteuer-Voranmeldung per Telefax

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07
    Schließlich folge aus dem Urteil des BFH vom 4. Juli 2002 (V R 31/01), dass sämtliche Steuererklärungen wirksam per Telefax übermittelt werden können.

    Rn. 30 Dem stehe weiterhin nicht das Urteil des BFH vom 4. Juli 2002 (V R 31/01), wonach eine gefaxte Umsatzsteuer-Voranmeldung ausreichend sei, entgegen, denn das Vorsteuervergütungsverfahren und das Umsatzsteuervoranmeldungsverfahren seien wegen des unterschiedlichen Erklärungsgehalts beider Arten von Erklärungen im jeweiligen Verfahren nicht miteinander vergleichbar.

  • BFH, 17.12.1998 - III R 87/96

    Investitionszulagenantrag per Telefax

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07
    Die Entscheidung des BFH vom 17. Dezember 1998 (III R 87/96) stehe dem nicht entgegen, da in jenem Fall - anders als hier - gerade das Faxexemplar und das Originalexemplar eines Antrags nicht identisch waren, sondern Unterschiede bei der Unterschrift sowie dem Firmenstempel aufwiesen.

    Hierzu verweist der Beklagte auf die Entscheidung des BFH vom 17. Dezember 1998 (III R 87/96, BStBl II 1999, 313), wonach ein eigenhändig unterzeichneter Investitionszulagenantrag nicht per Telefax gestellt werden könne.

  • BFH, 14.05.2008 - XI R 58/06

    Vorsteuervergütungsverfahren - Bindungswirkung der Unternehmerbescheinigung - …

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07
    Rn. 74 a) Aus dem Zusammenhang von § 18 Abs. 9 Satz 3 und 4 UStG ergibt sich, dass die Originalrechnungen mit dem Antrag innerhalb der Antragsfrist einzureichen sind (so auch BFH-Urteile vom 18. Januar 2007 V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430; vom 14. Mai 2008 XI R 58/06, BFHE 221, 505, BStBl II 2008, 831; FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2012 2 K 1218/10).
  • BFH, 24.07.2012 - V B 76/11

    Anforderungen an den Vergütungsantrag i. S. d. § 18 Abs. 9 UStG sind geklärt - …

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07
    Der BFH (Beschluss vom 24. Juli 2012 V B 76/11, BFH/NV 2012, 1840) hat dies nunmehr explizit auch für Abschnitt 9 b bestätigt und betont, dass die Antragsfrist für einen Vorsteuervergütungsantrag "nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt" wird.
  • FG Köln, 21.06.2012 - 2 K 1218/10

    Vorsteuervergütungsverfahren; Vorlage von Fotokopien der Originalrechnung zu …

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07
    Rn. 74 a) Aus dem Zusammenhang von § 18 Abs. 9 Satz 3 und 4 UStG ergibt sich, dass die Originalrechnungen mit dem Antrag innerhalb der Antragsfrist einzureichen sind (so auch BFH-Urteile vom 18. Januar 2007 V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430; vom 14. Mai 2008 XI R 58/06, BFHE 221, 505, BStBl II 2008, 831; FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2012 2 K 1218/10).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07
    Nichts anderes ergebe sich aus dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe vom 5. April 2000 (GmS-OGB 1/98).
  • BFH, 22.04.2010 - V R 9/09

    Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren …

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07
    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidungen des EuGH vom 27. Juli 2010 (C-188/09, UR 2010, 775) und vom 20. Mai 2000 (C-162/07, UR 2008, 534) sowie des BFH vom 20. April 2010 (V R 9/09, UR 2010, 579).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-162/07

    Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …

  • EuGH, 21.06.2012 - C-294/11

    Elsacom - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der …

  • EuGH, 29.07.2010 - C-188/09

    Profaktor Kulesza, Frankowski, Jóźwiak, Orłowski - …

  • EuGH, 11.06.1998 - C-361/96

    Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises / Bundesamt für …

  • FG Köln, 13.08.2015 - 2 K 630/13

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

    Zuvor bestand für den Beklagten soweit auch kein Anlass, da der Antrag ursprünglich aus anderen Gründen abgelehnt wurde (vgl. FG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 2 K 53/07, abrufbar unter juris; Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen: BFH…, Beschluss vom 09. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915; FG Köln…, Urteil vom 15. September 2011 - 2 K 4510/05, EFG 2012, 1199, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2012-XI B 111/11, a.a.O.).

    Die Verantwortung, innerhalb der Frist nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG einen ordnungsgemäßen Vergütungsantrag zu stellen, lag nach wie vor in der Sphäre der Klägerin als Steuerpflichtige, die eine Vorsteuervergütung begehrt (vgl. Köln, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 2 K 53/07, abrufbar unter juris).

  • FG Köln, 26.01.2015 - 2 K 2037/13

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

    Zuvor bestand für den Beklagten insoweit auch kein Anlass, da der Antrag ursprünglich aus anderen Gründen (Nichterreichen der Mindestvergütungssumme aufgrund des Nichtvorliegens der für den Vorsteuerabzug erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich des überwiegenden beantragten Betrages) abgelehnt wurde (vgl. FG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 2 K 53/07, abrufbar unter juris; Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen: BFH…, Beschluss vom 09. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915; FG Köln…, Urteil vom 15. September 2011 - 2 K 4510/05, EFG 2012, 1199, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XI B 111/11, a.a.O.).

    Die Verantwortung, innerhalb der Frist nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG einen ordnungsgemäßen Vergütungsantrag zu stellen, lag nach wie vor in der Sphäre der Klägerin als Steuerpflichtige, die eine Vorsteuervergütung begehrt (FG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 2 K 53/07, abrufbar unter juris).

  • FG Köln, 23.03.2015 - 2 K 1199/14

    Vorsteuervergütung: Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag - Fehlende …

    Die Verantwortung einen ordnungsgemäßen Vergütungsantrag zu stellen, liege der Sphäre der Klägerin als Steuerpflichtige, die die Vorsteuervergütung begehre, auch wenn sich die Finanzverwaltung zuvor nicht auf den unvollständigen Antrag berufen habe (vgl. FG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 2 K 53/07).
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