Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Festsetzung eines Vorranggebiets für Braunkohle im Landesentwicklungsplan
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung eines Vorranggebiets für Braunkohle in einem Landesentwicklungsplan bzgl. Berücksichtigung der Belange aus künftigen Abbauvorhaben bei der Abwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Vorranggebiet für Braunkohle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung eines Vorranggebiets für Braunkohle in einem Landesentwicklungsplan bzgl. Berücksichtigung der Belange aus künftigen Abbauvorhaben bei der Abwägung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- OVG Brandenburg, 27.08.2003 - 3 D 5/99
Normenkontrolle, Gemeinsamer Landesentwicklungsplan für den engeren …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Der Abwägungsvorgang hat sich im Grundsatz an den Vorgaben zu orientieren, die für die Aufstellung von Bauleitplänen und die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB entwickelt worden sind (OVG Bbg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE - juris Rn. 149).Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 [334];… = juris Rn. 18), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (vgl. OVG Bbg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, a.a.O.;… vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 - NVwZ 2001, 1063 [1064];… ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 - UPR 1994, 110 [111]).
Fehlt es aber an einer solchen Geltendmachung, war der Antragsgegner auch nicht gehalten, sich mit diesem Aspekt im Rahmen seiner Abwägung ausdrücklich und im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. dazu OVG Bbg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE - juris Rn. 193).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12
Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Hierzu äußerte sich der Burgenlandkreis im Beteiligungsverfahren mit Schreiben vom 15.12.2008 (Band 20300 / 1 - 31: Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte zum 1. Entwurf, S. 89 ff.) wie folgt (dort S. 16 = Beiakte M zu 2 K 36/12 , S. 104):.Rn. 83 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und des vorgelegten Verwaltungsvorgangs zum Verfahren 2 K 36/12 verwiesen.
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Die dem Antragsgegner zustehende Gestaltungsbefugnis ist insoweit als besonders weit einzustufen, weil die angefochtene Vorranggebietsfestsetzung die Möglichkeit einer Braunkohlengewinnung auch zum Zwecke der Energieversorgung sichern soll und damit eine energiepolitische Entscheidung umfasst, die dem Plangeber wegen der überragenden Bedeutung der Sicherung der Energieversorgung für das Gemeinwohl einen erheblichen Einschätzungsspielraum eröffnet (BVerfG, Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08 u.a., juris Rn. 268 bis 289).
- BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03
Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Ein Vorranggebiet, das - wie auch hier - als Ziel der Raumordnung und damit als verbindliche Vorgabe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG) festgesetzt wird, ist hingegen unabhängig von der Rechtsnatur des Raumordnungsplans stets als Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO anzusehen (BVerwG, Urteil vom 20.01.2003 - BVerwG 4 CN 6.03 - BVerwGE 119, 217). - BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91
Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 [334];… = juris Rn. 18), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (…vgl. OVG Bbg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, a.a.O.;… vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 - NVwZ 2001, 1063 [1064];… ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 - UPR 1994, 110 [111]). - BVerwG, 15.06.2009 - 4 BN 10.09
Rechtsvorschrift; Vorbehaltsgebiet; Ziele der Raumordnung; Grundsätze der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Etwas anderes wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn der Antragsgegner das Rohstoffgebiet lediglich als Vorbehaltsgebiet und damit als bloßen Grundsatz der Raumordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG festgelegt hätte (vgl. zu Regionalen Entwicklungsplänen: BVerwG, Beschluss vom 15.06.2009 - BVerwG 4 BN 10/09 - juris, OVG LSA, Urteil vom 11.12.2008 - 2 K 235/06 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - 2 K 235/06
Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffgewinnung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Etwas anderes wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn der Antragsgegner das Rohstoffgebiet lediglich als Vorbehaltsgebiet und damit als bloßen Grundsatz der Raumordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG festgelegt hätte (vgl. zu Regionalen Entwicklungsplänen: BVerwG, Beschluss vom 15.06.2009 - BVerwG 4 BN 10/09 - juris, OVG LSA, Urteil vom 11.12.2008 - 2 K 235/06 - juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2001 - 4 K 9/99
Ausweisung von Eignungsraum für Windenergieanlagen in der Raumordnungsplanung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 [334];… = juris Rn. 18), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (…vgl. OVG Bbg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, a.a.O.; vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 - NVwZ 2001, 1063 [1064];… ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 - UPR 1994, 110 [111]). - VGH Baden-Württemberg, 18.06.1993 - 8 S 1063/93
Keine Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans nach Erteilung mehrerer Befreiungen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 [334];… = juris Rn. 18), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (…vgl. OVG Bbg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, a.a.O.;… vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 - NVwZ 2001, 1063 [1064]; ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 - UPR 1994, 110 [111]). - VGH Bayern, 08.07.1993 - 22 N 92.2522
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12
Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 [334];… = juris Rn. 18), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (…vgl. OVG Bbg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, a.a.O.;… vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 - NVwZ 2001, 1063 [1064]; ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 - UPR 1994, 110 [111]).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt
Wird in einem Landesentwicklungsplan ein Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung festgesetzt, das sich nach seiner Zielstellung auf einen Lagerstättenschutz beschränkt, müssen bei der Abwägung noch nicht die Belange berücksichtigt werden, die sich aus künftigen Abbauvorhaben ergeben (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014 - 2 K 53/12 - juris).Deshalb ist in der Begründung zum Ziel 134 auch lediglich ausgeführt, Vorhaben zur Gewinnung stehe "grundsätzlich nichts entgegen" (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 23.01.2014 - 2 K 53/12 -, juris, RdNr. 92).
Der Abwägungsvorgang hat sich im Grundsatz an den Vorgaben zu orientieren, die für die Aufstellung von Bauleitplänen und die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB entwickelt worden sind (Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 91;… OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, juris, Rn. 149).
Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329 [334]; RdNr. 18 in juris), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 91;… OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003, a.a.O.;… vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, NVwZ 2001, 1063 [1064];… ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 -, UPR 1994, 110 [111]).
Deshalb ist in der Begründung zum Ziel 134 auch lediglich ausgeführt, Vorhaben zur Gewinnung stehe "grundsätzlich nichts entgegen" (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 92).
Nur soweit die früher selbständigen Gemeinden, aus denen die Antragstellerin hervorgegangen ist, im Aufstellungsverfahren dargelegt haben, inwieweit sie von dem Vorranggebiet in ihren gemeindlichen Planungen konkret beeinträchtigt werden, war der Antragsgegner gehalten, sich mit diesem Aspekt im Rahmen seiner Abwägung ausdrücklich und im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 96, OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, juris, RdNr. 193).
Die Schaffung einer solchen Wahrscheinlichkeit muss aber nicht als solche bereits auf der streitgegenständlichen Planungsebene abwägend berücksichtigt werden; denn ihr fehlt der hierfür erforderliche planerische Verdichtungsgrad (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 99).
Die Ausweisung eines bloßen Lagerstättenschutzes lässt diese Belange noch nicht hinreichend erkennen (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 99).
Dies darf der regionalen Planungsebene oder ggf. der Ebene der Genehmigung konkreter Abbauvorhaben vorbehalten bleiben (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 101).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12
Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt
Der Abwägungsvorgang hat sich im Grundsatz an den Vorgaben zu orientieren, die für die Aufstellung von Bauleitplänen und die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB entwickelt worden sind (Urt. d. Senats v. 23.01.2014 - 2 K 53/12 -, juris, RdNr. 91;… OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, juris, Rn. 149).Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329 [334]; RdNr. 18 in juris), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 91;… OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003, a.a.O.;… vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, NVwZ 2001, 1063 [1064];… ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 -, UPR 1994, 110 [111]).
- VG Arnsberg, 27.06.2017 - 4 K 2358/16
Verpflichtung zur Erteilung einer Genehmigung nach § 6 BauGB für die Ansiedlung …
Rn. 97 Vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 K 53/12 -, juris Rn. 96.
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