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Weitere Entscheidung unten: FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23833
OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12 (https://dejure.org/2014,23833)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.05.2014 - 2 K 54/12 (https://dejure.org/2014,23833)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 2 K 54/12 (https://dejure.org/2014,23833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2a Nr 17 S 2 LPlG ST, § 2b LPlG ST, § 3 Abs 4 LPlG ST, § 4 Abs 2 Nr 1a LPlG ST, § 4 Abs 2 Nr 2b LPlG ST
    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufstellen von allgemeinen Kriterien durch den Träger der Landesplanung bzgl. der Festlegung der Grundzentren durch die Regionalen Planungsgemeinschaften; Ausweisung eines Vorranggebietes für Rohstoffgewinnung durch den Plangeber zum Zweck der Sicherung der Lagerstätte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ausweisung eines Vorranggebietes zur Rohstoffgewinnung setzt künftigen Abbau des Rohstoffes voraus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufstellen von allgemeinen Kriterien durch den Träger der Landesplanung bzgl. der Festlegung der Grundzentren durch die Regionalen Planungsgemeinschaften; Ausweisung eines Vorranggebietes für Rohstoffgewinnung durch den Plangeber zum Zweck der Sicherung der Lagerstätte ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 804
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 K 53/12

    Festsetzung eines Vorranggebiets für Braunkohle im Landesentwicklungsplan

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
    Wird in einem Landesentwicklungsplan ein Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung festgesetzt, das sich nach seiner Zielstellung auf einen Lagerstättenschutz beschränkt, müssen bei der Abwägung noch nicht die Belange berücksichtigt werden, die sich aus künftigen Abbauvorhaben ergeben (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014 - 2 K 53/12 - juris).

    Deshalb ist in der Begründung zum Ziel 134 auch lediglich ausgeführt, Vorhaben zur Gewinnung stehe "grundsätzlich nichts entgegen" (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 23.01.2014 - 2 K 53/12 -, juris, RdNr. 92).

    Der Abwägungsvorgang hat sich im Grundsatz an den Vorgaben zu orientieren, die für die Aufstellung von Bauleitplänen und die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB entwickelt worden sind (Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 91;… OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, juris, Rn. 149).

    Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329 [334]; RdNr. 18 in juris), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 91;… OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003, a.a.O.;… vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, NVwZ 2001, 1063 [1064];… ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 -, UPR 1994, 110 [111]).

    Deshalb ist in der Begründung zum Ziel 134 auch lediglich ausgeführt, Vorhaben zur Gewinnung stehe "grundsätzlich nichts entgegen" (vgl. zum Ganzen: Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 92).

    Nur soweit die früher selbständigen Gemeinden, aus denen die Antragstellerin hervorgegangen ist, im Aufstellungsverfahren dargelegt haben, inwieweit sie von dem Vorranggebiet in ihren gemeindlichen Planungen konkret beeinträchtigt werden, war der Antragsgegner gehalten, sich mit diesem Aspekt im Rahmen seiner Abwägung ausdrücklich und im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 96, OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, juris, RdNr. 193).

    Die Schaffung einer solchen Wahrscheinlichkeit muss aber nicht als solche bereits auf der streitgegenständlichen Planungsebene abwägend berücksichtigt werden; denn ihr fehlt der hierfür erforderliche planerische Verdichtungsgrad (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 99).

    Die Ausweisung eines bloßen Lagerstättenschutzes lässt diese Belange noch nicht hinreichend erkennen (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 99).

    Dies darf der regionalen Planungsebene oder ggf. der Ebene der Genehmigung konkreter Abbauvorhaben vorbehalten bleiben (vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 101).

  • OVG Brandenburg, 27.08.2003 - 3 D 5/99

    Normenkontrolle, Gemeinsamer Landesentwicklungsplan für den engeren …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
    Der Abwägungsvorgang hat sich im Grundsatz an den Vorgaben zu orientieren, die für die Aufstellung von Bauleitplänen und die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB entwickelt worden sind (…Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 91; OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, juris, Rn. 149).

    Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329 [334]; RdNr. 18 in juris), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (…vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 91; OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003, a.a.O.;… vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, NVwZ 2001, 1063 [1064];… ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 -, UPR 1994, 110 [111]).

    Nur soweit die früher selbständigen Gemeinden, aus denen die Antragstellerin hervorgegangen ist, im Aufstellungsverfahren dargelegt haben, inwieweit sie von dem Vorranggebiet in ihren gemeindlichen Planungen konkret beeinträchtigt werden, war der Antragsgegner gehalten, sich mit diesem Aspekt im Rahmen seiner Abwägung ausdrücklich und im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 96, OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003 - 3 D 5/99.NE -, juris, RdNr. 193).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
    Sie sind anders als Grundsätze der Raumordnung nicht bloß Maßstab, sondern als räumliche und sachliche Konkretisierung der Entwicklung des Planungsraumes das Ergebnis landesplanerischer Abwägung; einer weiteren Abwägung auf einer nachgeordneten Planungsstufe sind sie nicht zugänglich (BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, BVerwGE 138, 301 [303], RdNr. 7, m.w.N.).

    Sie sind anders als Grundsätze der Raumordnung nicht bloß Maßstab, sondern als räumliche und sachliche Konkretisierung der Entwicklung des Planungsraumes das Ergebnis landesplanerischer Abwägung; einer weiteren Abwägung auf einer nachgeordneten Planungsstufe sind sie nicht zugänglich (BVerwG, Urt. v. 16.12.2010, a.a.O., S. 303, RdNr. 7).

    Landesplanerische Aussagen in Gestalt einer Soll-Vorschrift erfüllen nur dann die Merkmale eines die nachfolgende Ebene bindenden Ziels der Raumordnung, wenn die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Soll-Vorschrift auch ohne förmliches Zielabweichungsverfahren eine Ausnahme von der Zielbindung zulässt, im Wege der Auslegung auf der Grundlage des Plans hinreichend bestimmt oder doch wenigstens bestimmbar sind (BVerwG, Urt. v. 16.12.2010, a.a.O., S. 304 f., RdNr. 10).

  • BVerwG, 01.07.2005 - 4 BN 26.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
    Dem Willen des Plangebers ist zwar bei der Auslegung Rechnung zu tragen; entscheidend ist indes der materielle Gehalt (BVerwG, Beschl. v. 01.07.2005 - 4 BN 26.05 -, ZfBR 2005, 807 [808], RdNr. 4 in juris).

    Weist die Planaussage nicht die Merkmale einer verbindlichen Vorgabe in Form einer räumlich und sachlich bestimmten, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegung auf, so ist sie nicht geeignet, normative Bindungen zu erzeugen (BVerwG, Beschl. v. 01.07.2005, a.a.O.).

    Weist die Planaussage nicht die Merkmale einer verbindlichen Vorgabe in Form einer räumlich und sachlich bestimmten, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegung auf, so ist sie nicht geeignet, normative Bindungen zu erzeugen (BVerwG, Urt. v. 01.07.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
    Soweit für die Gemeinde Anpassungspflichten begründet werden, ist sie in den überörtlichen Planungsprozess einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329 [335], RdNr. 19 in juris).

    Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329 [334]; RdNr. 18 in juris), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (…vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 91;… OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003, a.a.O.;… vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, NVwZ 2001, 1063 [1064];… ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 -, UPR 1994, 110 [111]).

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
    Ist eine Gemeinde bei der Aufstellung eines Raumordnungsplans in einem frühen Verfahrensstadium angehört worden, versteht sich vom Sinn des Beteiligungsverfahrens her von selbst, dass eine erneute Anhörung unverzichtbar ist, wenn nachträgliche Änderungen beschlossen werden, die sich auf den Umfang der gemeindlichen Zielbindung auswirken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.03.2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869 [871], RdNr. 18 in juris).

    Ist eine untergesetzliche Rechtsvorschrift wegen eines Mangels ungültig, muss sie nicht zwangsläufig nach § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO in vollem Umfang für unwirksam erklärt werden; ist nur ein abtrennbarer Teil der Norm fehlerhaft, so kommt eine Erklärung der Teilunwirksamkeit in Betracht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.03.2002, a.a.O., RdNr. 27 in juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2010 - 4 K 17/06

    Mittelzentrum Heringsdorf - Normenkontrollantrag einer Gemeinde gegen Ausweisung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
    Dass den erforderlichen Einwohnerzahlen besondere Bedeutung zuerkannt wurde, ist mit Blick auf die dem Zentrale-Orte-Prinzip generell zugemessene Bündelungsfunktion beim Einsatz finanzieller, aber auch sonstiger Ressourcen nicht zu beanstanden (vgl. OVG MV, Urt. v. 14.07.2010 - 4 K 17/06 -, NordÖR 2011, 277, RdNr. 39 in juris).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95

    Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
    Für die Auslegung einer Norm sind aber neben ihrem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang auch ihr Zweck, die zu ihr vorliegenden Materialien und die Entstehungsgeschichte heranzuziehen; die Interpretation ist nicht durch den formalen Wortlaut der Norm begrenzt, ausschlaggebend ist vielmehr der objektive Wille des Normgebers, soweit er "wenigstens andeutungsweise im Gesetzestext einen Niederschlag gefunden" hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1995 - 4 N 2.95 -, NVwZ-RR 1996, 429, RdNr. 14 in juris).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
    Mängel sind auf das Abwägungsergebnis dann von Einfluss gewesen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. zu Mängeln im Abwägungsvorgang: BVerwG, Beschl. v. 09.10.2003 - 4 BN 47.03 -, BauR 2004, 1130, RdNr. 4 in juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2001 - 4 K 9/99

    Ausweisung von Eignungsraum für Windenergieanlagen in der Raumordnungsplanung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 54/12
    Im Hinblick auf den Charakter der Raumordnung als Rahmenplanung, die auf weitere Konkretisierung angelegt ist und Zielaussagen unterschiedlicher inhaltlicher Dichte aufweist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329 [334]; RdNr. 18 in juris), muss das Maß der Abwägung für die einzelnen raumordnerischen Festlegungen allerdings jeweils konkret ermittelt werden (…vgl. Urt. d. Senats v. 23.01.2014, a.a.O., RdNr. 91;… OVG BBg, Urt. v. 27.08.2003, a.a.O.; vgl. auch OVG MV, Urt. v. 19.01.2001 - 4 K 9/99 -, NVwZ 2001, 1063 [1064];… ähnlich BayVGH, Urt. v. 08.07.1993 - 22 N 92.2522 -, UPR 1994, 110 [111]).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1993 - 8 S 1063/93

    Keine Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans nach Erteilung mehrerer Befreiungen …

  • VGH Bayern, 08.07.1993 - 22 N 92.2522
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06

    Konzentrationsflächen für Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz …

  • BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79

    Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan - …

  • OVG Brandenburg, 24.08.2001 - 3 D 4/99

    Normenkontrolle einer raumordnungsrechtlichen Festlegung zum Standort eines …

  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 N 08.708

    Antragsbefugnis; Regionalplan; Öffentlichkeitsbeteiligung; Vorbehaltsgebiet für …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2013 - 4 K 17/11

    Normenkontrolle gegen Festlegungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15

    Festlegung eines Grundzentrums in einem sachlichen Teil-(raumordnungs-)plan

    Gemäß § 2a Nr. 3 e) LPlG LSA (nunmehr § 4 Nr. 3 e) LEntwG) sind die Zentralen Orte entsprechend ihrer Funktionen besonders zu fördern (vgl. Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 K 54/12 -, juris, RdNr. 61).

    Rn. 64 Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15.05.2014 - 2 K 54/12 -, juris, RdNr. 95 ff.) sind diese Vorgaben im LEP LSA 2010 rechtlich unbedenklich und belassen den Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Festlegung der Grundzentren im Rahmen der im Ziel Z 39 formulierten Vorgaben genügend Spielraum, um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

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dejure.org Übersicht OVG Sachsen-Anhalt

Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52777
FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12 (https://dejure.org/2012,52777)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.06.2012 - 2 K 54/12 (https://dejure.org/2012,52777)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 2 K 54/12 (https://dejure.org/2012,52777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Klage gegen Schätzungsbescheide keine Unterbrechung einer Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehren durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers Abweisung einer bereits vor Insolvenzeröffnung ...

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit einer Klage gegen schätzungsweise ergangene Steuerbescheide

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bezeichnung des Klagebegehrens bei Klage gegen Schätzungsbescheide - keine Unterbrechung einer Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehren durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers - Abweisung einer bereits vor ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.02.2005 - III S 17/04

    NZB: Verfahrensmangel, fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12
    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin nach Ansicht des Klägers die ihn treffende Rechtsverletzung liegt (BFH-Beschluss vom 22. Februar 2005, III S 17/04, BFH/NV 2005, 1124 ).

    Auch eine allgemein gehaltene Behauptung, die Besteuerungsgrundlagen seien zu hoch geschätzt, ist unzureichend (BFH-Beschluss vom 22. Februar 2005, III S 17/04, BFH/NV 2005, 1124 ;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 24. März 1995, BFH/NV 1995, 908).

  • BFH, 09.05.2007 - IV B 10/07

    Keine Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde nach Einführung des § …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12
    Dieser Ansicht folgt für den Fall einer Unterbrechung nach § 244 ZPO auch der Bundesfinanzhof (BFH-Beschluss vom 09. Mai 2007, IV B 10/07, BFH/NV 2007, 2118 ).
  • BFH, 30.07.2003 - IV B 38/02

    NZB: Divergenz, Verfahrensmangel, Prozessurteil

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12
    Denn ein Antrag auf Fristverlängerung muss zumindest andeutungsweise den Zeitraum erkennen lassen, um den die Frist zu verlängern ist (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003, IV B 38/02, BFH/NV 2003, 1602 ).
  • BFH, 24.03.1995 - V B 100/94

    Zulassung einer Revision bei einer Abweichung von einer Entscheidung des BFH

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12
    Auch eine allgemein gehaltene Behauptung, die Besteuerungsgrundlagen seien zu hoch geschätzt, ist unzureichend (…BFH-Beschluss vom 22. Februar 2005, III S 17/04, BFH/NV 2005, 1124 ; vgl. auch BFH-Beschluss vom 24. März 1995, BFH/NV 1995, 908).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 21 U 25/00

    Verwerfung der Berufung als unzulässig während Unterbrechung aufgrund Insolvenz

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12
    Der Senat schließt sich jedoch der vom Bundesgerichtshof - BGH - und vom Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf vertretenen Ansicht an, dass ein bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig gewesenes oder - wie hier - gewordenes Rechtsmittel noch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden kann, weil diese Sachlage der von § 249 Abs. 3 ZPO vorausgesetzten Sachlage vergleichbar ist (vgl. BGH-Beschluss vom 16. Januar 1959, I ZR 33/58, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2000, 21 U 25/00, MDR 2001, 470, jeweils für den Fall einer Unterbrechung nach § 240 ZPO ).
  • BFH, 24.03.1999 - V B 136/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Ausschlussfrist gem. § 65 Abs. 2 Satz 1 …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12
    Der Antragsteller muss die erheblichen Gründe für eine Fristverlängerung noch vor Ablauf der gesetzten Frist glaubhaft machen (…BFH-Beschluss vom 01. August 1996, XI B 149-150/95, BFH/NV 1997, 131; BFH-Beschluss vom 24. März 1999, V B 136/98, BFH/NV 1999, 1237 ).
  • BFH, 01.08.1996 - XI B 149/95
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12
    Der Antragsteller muss die erheblichen Gründe für eine Fristverlängerung noch vor Ablauf der gesetzten Frist glaubhaft machen (BFH-Beschluss vom 01. August 1996, XI B 149-150/95, BFH/NV 1997, 131;… BFH-Beschluss vom 24. März 1999, V B 136/98, BFH/NV 1999, 1237 ).
  • BGH, 16.01.1959 - I ZR 33/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2012 - 2 K 54/12
    Der Senat schließt sich jedoch der vom Bundesgerichtshof - BGH - und vom Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf vertretenen Ansicht an, dass ein bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig gewesenes oder - wie hier - gewordenes Rechtsmittel noch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden kann, weil diese Sachlage der von § 249 Abs. 3 ZPO vorausgesetzten Sachlage vergleichbar ist (vgl. BGH-Beschluss vom 16. Januar 1959, I ZR 33/58, NJW 1959, 532; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 2000, 21 U 25/00, MDR 2001, 470, jeweils für den Fall einer Unterbrechung nach § 240 ZPO ).
  • BFH, 29.03.2017 - VI R 83/14

    Entscheidung über unzulässige Revision trotz Unterbrechung des Verfahrens

    Allerdings kann ein Rechtsmittel, das --wie vorliegend-- bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2013 III ZR 358/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 562, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 IV B 10/07, BFH/NV 2007, 2118, m.w.N., sowie FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Juni 2012 2 K 54/12, juris).
  • FG München, 13.06.2022 - 7 K 2347/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und § 38 KStG

    Eine Frist von vier Wochen ist regelmäßig ausreichend und nicht ermessensfehlerhaft (…BFH-Beschluss vom 22. November 1995, IV B 50/95, BFH/NV 1996, 348; FG Mecklenburg-Vorpommern vom 18.6.2012, 2 K 54/12, rkr.).
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