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Rechtsprechung
   FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43043
FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11 F (https://dejure.org/2014,43043)
FG Münster, Entscheidung vom 30.10.2014 - 2 K 618/11 F (https://dejure.org/2014,43043)
FG Münster, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 2 K 618/11 F (https://dejure.org/2014,43043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktive Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken in der Schweiz i.S. des § 8 AStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außensteuergesetz; EU-Recht - Aktive Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken in der Schweiz i.S. des § 8 AStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinzurechnung von Vermietungseinkünften zum Einkommen im Rahmen der gesonderten Feststellung nach dem AStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
    Anhaltspunkt für einen gewerblichen Grundstückshandel ist danach die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (sog. Drei-Objekt-Grenze, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10.12.2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, m.w.N.).

    Gleichwohl kommt es auf diese Umstände dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen --ganz besonderen-- Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 und vom 10.12.2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Andererseits können auch bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten besondere Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen lassen (Beschluss des Großen Senats des BFH 10.12.2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
    Danach wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).

    Gleichwohl kommt es auf diese Umstände dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen --ganz besonderen-- Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 und vom 10.12.2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

  • BFH, 13.10.2010 - I R 61/09

    Aktivitätsvorbehalt bei einem Versicherungsunternehmen i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 3 …

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
    Dabei ist die Tätigkeit maßgebend, auf der nach allgemeiner Verkehrsauffassung das wirtschaftliche Schwergewicht liegt (vgl. BFH-Urteile vom 13.10.2010 I R 61/09, BFHE 231, 152, BStBl II 2011, 249; vom 16.05.1990 I R 16/88, BFHE 161, 495, BStBl II 1990, 1049; AEAStG, Tz. 8.0.2;… Wassermeyer/Schönfeld in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, § 8 AStG Rn. 31 ff.).

    Eine nach diesen Maßgaben einheitlich zu beurteilende Tätigkeit liegt insbesondere vor, wenn Einkünfte aus Hilfs- oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit zu beurteilen sind, wie z.B. bei Einkünften aus der Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren durch Kreditinstitute (BFH-Urteile vom 13.10.2010 I R 61/09, BFHE 231, 152, BStBl II 2011, 249) oder bei Erträgen aus der Stundung von Forderungen aus einer Handelstätigkeit (…Wassermeyer/Schönfeld in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, § 8 AStG Rn. 37).

  • BFH, 21.12.2005 - I R 4/05

    Erhöhung des Hinzurechnungsbetrages gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a.F. auch bei …

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
    Die in Rede stehende Alleinbeteiligung des Klägers an der K stellt eine Direktinvestition i.S. von Art. 64 Abs. 1 AEUV dar (vgl. BFH-Urteil vom 21.12.2005 I R 4/05, BFHE 212, 226, BStBl II 2006, 555).

    Nach Auffassung des Senats stimmen die §§ 7 ff. AStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung, zumindest soweit sie für den Streitfall maßgeblich sind, auch im Wesentlichen mit den §§ 7 ff. AStG in der am 31.12.1993 geltenden Fassung überein (so auch BFH-Urteil vom 21.12.2005 I R 4/05, BFHE 212, 226, BStBl II 2006, 555 für das Streitjahr 1994; FG München, Urteil vom 07.12.2009 7 K 1390/07, EFG 2010, 622 für die Streitjahre 1996 bis 2001; FG Baden Württemberg, Beschluss vom 26.10.2006 3 V 32/05, FR 2007, 198 für die Streitjahre 1999, 2001, 2002; FG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2013 16 K 2513/12 G, EFG 2014, 304 für das Streitjahr 2009;… a. A. zumindest für Hinzurechnungen nach dem 01.01.2001 Schönfeld in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, § 8 AStG Rn. 432).

  • BFH, 21.10.2009 - I R 114/08

    Schlussurteil "Columbus Container Services": § 20 Abs. 2 und 3 i. V. m. §§ 7 ff. …

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
    Die Hinzurechnung von Einkunftsteilen ausländischer Zwischengesellschaften nach Maßgabe von §§ 7 ff. AStG bezweckt die Abschöpfung sog. passiver Einkünfte im niedrig besteuernden Ausland und dient als solche einer typisierten Missbrauchsabwehr (BFH-Urteil vom 21.10.2009 I R 114/08, BFHE 227, 64, BStBl II 2010, 774).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
    Denn die Zahl der Veräußerungen innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf lässt den Schluss zu, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (BFH-Urteil vom 15.03.2000 X R 130/97, BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 22/06

    "Ständige Wohnstätte" i.S. des DBA-Schweiz

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
    Darin liegt die Qualifizierung der "ständigen Wohnstätte" gegenüber dem "Wohnsitz" im Sinne des § 8 der Abgabenordnung (AO), für dessen Begründung es ausreichen kann, dass eine Wohnung ständig zur Nutzung bereitgehalten und tatsächlich nur von Fall zu Fall genutzt wird (vgl. zum Begriff der "ständigen Wohnstätte" BFH-Urteil vom 05.06.2007 I R 22/06, BFHE 218, 217, BStBl II 2007, 812).
  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier …

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gilt die Fortbestandsgarantie des Art. 64 Abs. 1 AEUV auch für Regelungen, die nach dem 31.12.1993 erlassen worden sind, aber im Wesentlichen mit einer am 31.12.1993 bestehenden Regelung übereinstimmen (EuGH-Urteil vom 12.12.2006 C-446/04 "Test Claimants in the FII Group Litigation", Slg. 2006 I-11753).
  • BFH, 22.12.2010 - I R 84/09

    Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung - Keine …

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine Beschränkung des Kapitalverkehrs gegenüber einem Drittstaat gerechtfertigt, wenn es mit diesem Staat an einem steuerlichen Auskunftsaustausch, wie ihn die Richtlinie 77/799/EWG (sog. Amtshilferichtlinie, mit Wirkung vom 01.01.2013 ersetzt durch Richtlinie 2011/16/EU) zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorsieht, fehlt und deshalb das Interesse der Allgemeinheit, Steuerhinterziehung zu bekämpfen, und die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Steuerprüfungen zu wahren, durch eine hierfür geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Regelung in anderer Weise sichergestellt wird (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 28.10.2010 C-72/09 "Établissements Rimbaud", Slg 2010, I-10659, und vom 19.11.2009 C-540/07 "Kommission ./. Italien", Slg 2009, I-10983, HFR 2010, 196; vgl. auch BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09, BFHE 232, 352; BStBl II 2014 361 zur Rechtmäßigkeit einer Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung nach § 15 AStG).
  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
    Dies sei bei dem Rechtsinstitut des gewerblichen Grundstückshandels der Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige Tätigkeiten ergreife, die objektiv erkennbar auf die Durchführung von Grundstücksgeschäften gerichtet seien (BFH-Urteile vom 07.02.1973 I R 210/71, BStBl. II 1973, 642, vom 21.06.2001 III R 27/98, BStBl. II 2002, 537 und vom 28.04.2005 V R 17/04, BStBl. II 2005, 606).
  • BFH, 04.05.2011 - II R 51/09

    Gewerblich geprägte Personengesellschaft kein Unternehmen i. S. des Art. 22 Abs. …

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und …

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 19.11.2009 - C-540/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

  • BFH, 16.05.1990 - I R 16/88

    - Für die Subsumtion eines Gewinnanteils i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und …

  • BFH, 07.02.1973 - I R 210/71

    Verkauf unbebauter Grundstücke - Parzellierung - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 16 K 2513/12

    Gewerbesteuer: Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 AStG als Teil des …

  • BFH, 24.08.2006 - V R 17/04

    Steuersatz für Lieferung von Trinkwasser in verschlossenen 22,5 l-Behältnissen

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - 3 V 32/05

    Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG

  • FG München, 07.12.2009 - 7 K 1390/07

    Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG bei Auslagerung von Dienstleistungen …

  • FG Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 3 V 4193/13

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher unionsrechtlicher Zweifel an den …

    Rn. 12 Das FG Münster habe im Urteil vom 30. Oktober 2014 2 K 618/11 F (EFG 2015, 351) die Revision nach § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zugelassen.

    Rn. 24 Im späteren Verlauf des Verfahrens wies das Finanzamt auf das Urteil des FG Münster vom 30. Oktober 2014 2 K 618/11 F (EFG 2015, 351) und das insoweit anhängige Revisionsverfahren I R 78/14 hin.

    Zwar hat das FG Münster jüngst durch das Urteil vom 30. Oktober 2014 (EFG 2015, 351) in einem die Schweiz betreffenden Fall entschieden, dass die für gegeben erachtete Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit wegen der Fortbestandsgarantie für Ende 1993 bereits bestehende Regelungen zulässig sei.

    Denn der Antragsteller weist zutreffend darauf hin, dass das FG Münster die Revision im Urteil in EFG 2015, 351 zugelassen hat und diese mittlerweile auch eingelegt wurde.

    Die vom FG Münster in seinem Urteil (EFG 2015, 351) zitierte Auffassung, dass die Hinzurechnungsbesteuerung auch noch für das Jahr 2009 durch Art. 64 Abs. 1 AEUV gerechtfertigt werden könne (Zitat Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2014, 304), hat der BFH damit ausdrücklich nicht bestätigt.

  • BFH, 30.09.2020 - I R 12/19

    Vermietungseinkünfte aus in der Schweiz belegenem Grundbesitz - …

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30.10.2014 - 2 K 618/11 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Münster hat sie mit Urteil vom 30.10.2014 - 2 K 618/11 F (Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 351) als unbegründet abgewiesen.

  • FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 4/15

    Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbotes auf der …

    Das Finanzgericht Münster habe in seinem Urteil vom 30. Oktober 2014 2 K 618/11 F, EFG 2015, 351, gegen das Revision eingelegt worden sei (I R 78/14), in der Hinzurechnungsbesteuerung zwar grundsätzlich eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit gesehen, die jedoch wegen der Fortbestandsgarantie (Standstill-Klausel) des Art. 64 AEUV für die Streitjahre 2005 bis 2007 hinzunehmen sei.
  • FG Münster, 11.02.2022 - 2 V 1478/21

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) hinsichtlich eines …

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat auf die zutreffenden Ausführungen des BFH, Urteil vom 30.09.2020 I R 12/19 u.a., juris, die der erkennende Senat teilt und von denen abzuweichen auch hinsichtlich des Streitjahres 2016 kein Anlass besteht bzw. hält an seinen Ausführungen in dem Senatsurteil vom 30.10.2014, 2 K 618/11 F, juris, bestätigt durch vorgenannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs, fest.
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