Rechtsprechung
| VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 3 ff AsylVfG 1992
- milo.bamf.de
AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1
Afghanistan: keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender ernsthafter Schaden
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18
Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …
Auszug aus VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17
Entscheidend ist, ob in Anbetracht der Gesamtumstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - BVerwG 1 C 33.18 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).Diese Vermutung kann widerlegt werden; hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe dagegen sprechen, dass ihm erneut eine derartige Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - BVerwG 1 C 33.18 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
- VG München, 24.08.2021 - M 16 K 17.36736
Abschiebungsverbot für Afghanistan
Auszug aus VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17
Hieraus ist zu schließen, dass es im jeweiligen Einzelfall zwar möglich ist, dass einem Rückkehrer nach einem längeren Aufenthalt im westlichen Ausland eine unislamische Haltung bzw. eine Abkehr vom Islam oder womöglich sogar eine oppositionelle Haltung zu den Taliban unterstellt wird, da aber ebenso der wirtschaftliche Aspekt des Auslandsaufenthalts - jedenfalls bei nicht zur (vormaligen) "Elite" zählenden Rückkehrern, wie vorliegend dem Kläger - sowohl in der afghanischen Bevölkerung als auch bei den Taliban bekannt ist, erscheint es aus Sicht des Gerichts nicht beachtlich wahrscheinlich, dass Rückkehrern aus dem westlichen Ausland allein aufgrund ihres Auslandsaufenthalts pauschal unterstellt wird, in politischer und/oder religiös/weltanschaulicher Opposition zu den Taliban zu stehen (so im Ergebnis auch: VG Berlin…, Urteil vom 24. März 2022 - 20 K 666.17 A - juris Rn. 51; VG München, Urteil vom 24. August 2021 - M 16 K 17.36736 - juris Rn. 47).Zudem obliegt es dem Kläger, sich als Rückkehrer den neuen Gegebenheiten und den - auch unausgesprochenen - sozialen Normen in Afghanistan anzupassen, eine westliche Erscheinung etwa in Kleidung und Haarschnitt sowie westliches Verhalten (z.B. Alkoholkonsum) zu vermeiden und auch keine entspannte oder gar ablehnende Haltung gegenüber der Religion anzuzeigen (i.d.S auch: VG München, Urteil vom 24. August 2021 - M 16 K 17.36736 - juris Rn. 47).
- BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19
Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage; …
Auszug aus VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17
Insofern bedarf es eines zielgerichteten und bewussten Handelns bzw. Unterlassens eines Akteurs, das die schlechte humanitäre Lage hervorruft oder erheblich verstärkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11/19 - juris Rn. 11 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 924/17
Afghanistan: kein Abschiebungsverbot für leistungsfähige, erwachsene Männer - …
Auszug aus VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17
Soweit in den Jahrzehnte währenden bewaffneten Konflikten und damit in Handlungen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure i.S.d. § 3c AsylG eine Ursache für die schlechte humanitäre Situation zu sehen ist, genügt eine reine Kausalität alleine für die Zuerkennung subsidiären Schutzes nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. April 2018 - A 11 S 924/17 - juris Rn. 69 - 75). - VG Bremen, 14.01.2022 - 3 K 3558/17
Afghanistan: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG wegen schlechter …
Auszug aus VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17
Angesichts dessen, dass derartige Vorkommnisse aber deutlich abgenommen haben und der ISKP Schätzungen zufolge über eine Kerngruppe von lediglich 1.500 bis 2.200 Kämpfern verfügt, die sich auf autonom agierende Zellen und kleine Gruppierungen im ganzen Land verteilen (…vgl. BFA, Länderinformation der Staatendokumentation, Country of Origin Information, Afghanistan, 10. August 2022, S. 86; ACCORD, Afghanistan: Aktuelle Lage & Überblick über relevante Akteure;… Situation gefährdeter Gruppen, März 2022, S. 6 f.;… UK Home Office, Afghanistan, Security Situation, 09. Februar 2022, S. 16 ff.;… BFA Länderinformation der Staatendokumentation, Country of Origin Information, Afghanistan, 28. Januar 2022, S. 81 f.), kann aber nicht angenommen werden, dass diese Bedrohung aktuell ein Ausmaß erreicht, bei welchem für jede Zivilperson die Gefahr eines ernsthaften Schadens bzw. einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikt besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. März 2022 - 12 N 188/21 - n.v., S. 2 f. EA; VG Bremen, Urteil vom 14. Januar 2022 - 3 K 3558/17 - juris Rn. 39). - BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17
Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …
Auszug aus VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17
1 AsylG müssen kumulativ erfüllt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2018 - 1 C 29/17 - juris Rn. 29). - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …
Auszug aus VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17
Darüber hinaus ist die besondere Beweisnot des nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts mit der materiellen Beweislast hinsichtlich der guten Gründe für seine Verfolgungsfurcht beschwerten Schutzsuchenden zu berücksichtigen, indem dessen eigenen Erklärungen größere Bedeutung beizumessen ist, als dies meist sonst in der Prozesspraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109/84 - juris Rn. 16). - VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 1729/17
Afghanistan: keine willkürlicher Gewalt in der Provinz Maydan Wardak im April …
Auszug aus VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17
Bei der gebotenen Prognose, ob die Furcht des Ausländers vor Verfolgung im Rechtssinne begründet ist, ihm also Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, ist es Aufgabe des Gerichts, die Prognosetatsachen zu ermitteln, diese im Rahmen einer Gesamtschau zu bewerten und sich auf dieser Grundlage gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eine Überzeugung zu bilden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. April 2018 - A 11 S 1729/17 - juris Rn. 30). - BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 54.19
Anforderungen an den asylrechtlichen Begriff der "soziale Gruppe"
Auszug aus VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17
Das selbständige Erfordernis der "deutlich abgegrenzten Identität" schließt eine Auslegung aus, nach der eine "soziale Gruppe" im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG/Art. 10 Abs. 1 Buchst. d RL 2011/95/EU allein dadurch begründet wird, dass eine Mehr- oder Vielzahl von Personen in vergleichbarer Weise von etwa als Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a Abs. 1 oder 2 AsylG/Art. 9 Abs. 1 oder 2 RL 2011/95/EU zu qualifizierenden Maßnahmen betroffen wird; nach seinem insoweit eindeutigen Wortlaut greift auch § 3b Abs. 2 AsylG/Art. 10 Abs. 2 RL 2011/95/EU erst bei der tatsächlichen oder zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einem der im jeweiligen Absatz 1 genannten Verfolgungsgründe, nicht für die Konstitution der "sozialen Gruppe" selbst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 2019 - 1 B 54/19 - juris Rn. 8). - BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91
Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …
Auszug aus VG Cottbus, 30.01.2023 - 2 K 735/17
Er hat seine guten Gründe für eine ihm drohende Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig zu schildern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 1991 - 9 B 56/91 - juris Rn.5). - BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85
Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …
- VG Berlin, 24.03.2022 - 20 K 666.17
Asylrecht: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes …
- VG München, 21.04.2020 - M 16 K 17.41340
Interner Schutz für alleinstehende Männer im berufsfähigen Alter in Afghanistan
- VG Cottbus, 08.09.2020 - 3 K 1500/16
- VG Hamburg, 14.11.2019 - 1 A 2610/17
Flüchtlingsrecht -Gruppe der Rückkehrer nach Afghanistan
- VG Saarlouis, 11.09.2018 - 5 K 2596/16
Flüchtlingsanerkennung eines afghanischen Staatsangehörigen aufgrund Verfolgung …
- VG Saarlouis, 15.02.2023 - 5 K 333/22
Afghanistan: Keine generelle Verfolgung von Rückkehrern wegen Verwestlichung
aa) So kommt zunächst eine Flüchtlingsanerkennung von Rückkehrern aus dem westlichen Ausland unter dem Gesichtspunkt der Gruppenverfolgung nicht in Betracht, da die aus dem westlichen Ausland nach Afghanistan Zurückkehrenden auch unter Berücksichtigung einer etwaigen "westlichen Prägung" keine bestimmte soziale Gruppe i.S.d. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG bilden, mithin ein Verfolgungsgrund nicht allein aus der Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis hergeleitet werden kann (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 30.01.2023 - 2 K 735/17.A -, juris, Rn. 45 ff.; Sächsisches OVG…, Urteil vom 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, juris, Rn. 95 ff. m.w.N.).ddd) Hieraus ist zu schließen, dass es im jeweiligen Einzelfall zwar möglich ist, dass einem Rückkehrer nach einem längeren Aufenthalt im westlichen Ausland eine unislamische Haltung bzw. eine Abkehr vom Islam oder womöglich sogar eine oppositionelle Haltung zu den Taliban unterstellt wird, da aber ebenso der wirtschaftliche Aspekt des Auslandsaufenthalts sowohl in der afghanischen Bevölkerung als auch bei den Taliban bekannt ist, erscheint es aus Sicht des Gerichts nicht beachtlich wahrscheinlich, dass Rückkehrern aus dem westlichen Ausland allein aufgrund ihres Auslandsaufenthalts pauschal unterstellt wird, in politischer und/oder religiös/weltanschaulicher Opposition zu den Taliban zu stehen (so im Ergebnis auch: VG Cottbus, Urteil vom 30.01.2023 - 2 K 735/17.A -, juris, Rn. 43 - 51 unter Verweis auf VG Berlin…, Urteil vom 24.03.2022 - 20 K 666.17 A -, juris, Rn. 51; VG München…, Urteil vom 24.08.2021 - M 16 K 17.36736 -, juris, Rn. 47).
Angesichts dessen, dass derartige Vorkommnisse aber deutlich abgenommen haben und der ISKP Schätzungen zufolge über eine Kerngruppe von lediglich 1.500 bis 2.200 Kämpfern verfügt, die sich auf autonom agierende Zellen und kleine Gruppierungen im ganzen Land verteilen (…vgl. BFA, Länderinformation der Staatendokumentation, Country of Origin Information, Afghanistan, 10. August 2022, S. 86; ACCORD, Afghanistan: Aktuelle Lage & Überblick über relevante Akteure;… Situation gefährdeter Gruppen, März 2022, S. 6 f.;… UK Home Office, Afghanistan, Security Situation, 09. Februar 2022, S. 16 ff.;… BFA Länderinformation der Staatendokumentation, Country of Origin Information, Afghanistan, 28. Januar 2022, S. 81 f.), kann aber nicht angenommen werden, dass diese Bedrohung aktuell ein Ausmaß erreicht, bei welchem für jede Zivilperson die Gefahr eines ernsthaften Schadens bzw. einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikt besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.03.2022 - 12 N 188/21 - n.v., S. 2 f. EA; VG Bremen…, Urteil vom 14.01.2022 - 3 K 3558/17 -, juris, Rn. 39; zitiert nach VG Cottbus, Urteil vom 30.01.2023 - 2 K 735/17.A -, juris, Rn. 63).
- VG Braunschweig, 15.03.2024 - 6 A 225/18
Afghanistan: Keine Schutzform und kein Abschiebungsverbot für jungen und lt. …
Jedenfalls aber kann nicht angenommen werden, dass die Bedrohung aktuell ein Ausmaß erreicht, bei welchem für jede Zivilperson die Gefahr eines ernsthaften Schadens bzw. einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts besteht (vgl. bspw.: VG Braunschweig, U. v. 24.3.2023 - 6 A 46/21 -, V. n. b.;… VG d. Saarl., U. v. 15.2.2023 - 5 K 373/22 -, juris Rn. 62; VG Cottbus, U. v. 30.1.2023 - 2 K 735/17.A -, juris Rn. 63). - VG Karlsruhe, 25.09.2025 - A 7 K 3522/25 Rückkehrern aus dem westlichen Ausland droht dabei nicht allein deshalb Verfolgung durch die Taliban oder die afghanische Aufnahmegesellschaft, weil sie aus Afghanistan ausgereist sind, längere Zeit in einem nicht muslimisch geprägten Land gelebt und dort einen Asylantrag gestellt haben, es sei denn, es liegen besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vor (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22. Februar 2023 - A 11 S 1329/20 -, juris, Leitsatz 1, insbesondere Rn. 56 ff.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Januar 2025 - 2 A 79/23 -, juris Rn 20; so auch VG Saarlouis…, Urteil vom 15. Februar 2023 - 5 K 373/22 -, juris Rn. 55; VG Cottbus, Urteil vom 30. Januar 2023 - 2 K 735/17.A -, juris, Rn. 43 ff. VG München…, Urteil vom 24. August 2021 - M 16 K 17.36736 -, juris, Rn. 47; sowie grundsätzlich zum Maßstab für die identitätsprägende "Verwestlichung" VG Freiburg, Urteil vom 21. September 2021 -- A 14 K 9391/17 -, juris).
- VG Karlsruhe, 07.10.2025 - A 10 K 821/25 Rückkehrern aus dem westlichen Ausland droht dabei nicht allein deshalb Verfolgung durch die Taliban oder die afghanische Aufnahmegesellschaft, weil sie aus Afghanistan ausgereist sind, längere Zeit in einem nicht muslimisch geprägten Land gelebt und dort einen Asylantrag gestellt haben, es sei denn, es liegen besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vor (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.02.2023 - A 11 S 1329/20 - juris Ls. 1, insbesondere Rn. 56 ff.; Saarländisches OVG, Beschluss vom 10.01.2025 - 2 A 79/23 - juris Rn 20; so auch VG Saarlouis…, Urteil vom 15.02.2023 - 5 K 373/22 - juris Rn. 55; VG Cottbus, Urteil vom 30.01.2023 - 2 K 735/17.A - juris Rn. 43 ff.; VG München…, Urteil vom 24.08.2021 - M 16 K 17.36736 - juris Rn. 47; sowie grundsätzlich zum Maßstab für die identitätsprägende "Verwestlichung" VG Freiburg, Urteil vom 21.09.2021 - A 14 K 9391/17 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".