Rechtsprechung
| FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23 |
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VergnStG BR § 2 Abs. 1; VergnStG BR § 3 Abs. 1
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes im Rahmen der einer Klage gegen die Ablehnung der Änderung von Vergnügungssteuerfestsetzungen
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erhebung von Vergnügungsteuer nach dem Bremischen Vergnügungssteuergesetz (VergnStG BR) in den Streitjahren 2015 bis 2018 für Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit verfassungs- und unionsrechtskonform: Gesetzgebungskompetenz für Vergnügungsteuer als ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (30)
- FG Bremen, 17.03.2021 - 2 K 119/20
Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit im Land …
Auszug aus FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Rn. 2 Wegen anderer Zeiträume hatte die Klägerin bereits ein entsprechendes Verfahren beim Finanzgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 2 K 119/20 geführt.Mit rechtskräftigem Urteil vom 17. März 2021, auf dessen Inhalt wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, wurde die Klage zum Aktenzeichen 2 K 119/20 abgewiesen.
Rn. 14 Die Entwicklung der Zahl der Aufsteller und der Zahl der Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten in der Stadt Bremen im Zeitraum vom 31. Dezember 2012 (1. Januar 2013) bis zum 31. Dezember 2019 (1. Januar 2020) ergibt sich aus vom Beklagten dem Finanzgericht im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 K 119/20 übersandten Aufstellungen, auf deren Inhalte wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird.
Rn. 18 Hiergegen legte die Klägerin am 27. Oktober 2020 Einspruch ein und beantragte das Ruhen des Einspruchsverfahrens im Hinblick auf ihr seinerzeit beim Finanzgericht Bremen anhängig gewesenes Klageverfahren gegen den Beklagten mit dem Aktenzeichen 2 K 119/20.
Rn. 19 Nach Rechtskraft des Urteils im Verfahren 2 K 119/20 wies der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 12. Juli 2023 den Einspruch der Klägerin vom 27. Oktober 2020 als unbegründet zurück.
Das VergnStG BR verstoße nach dem Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 17. März 2021 zum Aktenzeichen 2 K 119/20, auf das wegen der Einzelheiten Bezug genommen werde, nicht gegen höherrangiges Recht und habe keine erdrosselnde Wirkung.
Soweit das erkennende Gericht in seinem Urteil vom 17. März 2021 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 K 119/20 (…juris Rn. 111) eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG mit dem Argument abgelehnt habe, es lägen nicht vergleichbare Sachverhalte vor, die einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung böten, könne nach der jüngsten Entscheidung der Kommission daran nicht mehr festgehalten werden.
Der Inhalt dieser Akten ist, ebenso wie der Inhalt der Gerichtsakten zum vorliegenden Verfahren und der beigezogenen Gerichtsakten zum Verfahren 2 K 119/20 (1 Band), Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
Wegen der Einzelheiten der Begründung nimmt das erkennende Gericht Bezug auf seine Ausführungen in dem Urteil vom 17. März 2021 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 K 119/20 (dort unter Ziffer II 1 der Entscheidungsgründe).
Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf die Ausführungen unter Ziffer II 7 des Urteils vom 17. März 2021 zum Aktenzeichen 2 K 119/20 Bezug genommen, an denen das erkennende Gericht festhält.
Zur Begründung wird auf die Ausführungen unter Ziffer II 6 des Urteils des erkennenden Gerichts vom 17. März 2021 zum Aktenzeichen 2 K 119/20 Bezug genommen.
Zur Begründung wird auf die Ausführungen unter Ziffer II 2 des Urteils des erkennenden Gerichts vom 17. März 2021 zum Aktenzeichen 2 K 119/20 Bezug genommen.
- FG Münster, 12.12.2023 - 5 V 2325/23
Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen; …
Auszug aus FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Soweit für diese Spielautomaten statt der Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab eine Besteuerung gemäß § 162 AO aufgrund einer Schätzung des Einspielergebnisses in Betracht kommt (vgl. zur erforderlichen Schätzung des Umsatzes für die Umsatzbesteuerung FG Münster, Beschluss vom 12. Dezember 2023 5 V 2325/23 U, juris Rn. 48), ist zu beachten, dass die Besteuerung aufgrund von Schätzungen gemäß § 162 AO stets davon abhängt, ob das Finanzamt aus einer Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden verwertbares Kontrollmaterial erhält und wie leicht sich dann die für eine Besteuerung nach dem Einspielergebnis erforderlichen Tatsachen feststellen lassen.Hierzu ergibt sich aus den von der Klägerin eingereichten Unterlagen sowie dem Vortrag des Automatenaufstellers in dem Verfahren vor dem FG Münster mit dem Aktenzeichen 5 V 2325/23 U (…Beschluss vom 12. Dezember 2023, juris Rn. 10 f.), dass eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei illegalen Spielautomaten ("Fun Games") auch im Falle ihrer Entdeckung faktisch nicht erfolgen kann.
Rn. 74 Soweit die Betreiber von sog. "Fun Games" entweder aufgrund eines bestehenden geringen Entdeckungsrisikos mangels hinreichender Kontrollen der zuständigen Behörden oder infolge ausbleibender Übermittlung der Ergebnisse von Kontrollen der zuständigen Behörden an den Beklagten oder wegen fehlender steuerlicher Auswertung übermittelter Ergebnisse durch den Beklagten keiner Besteuerung unterliegen und damit der Klägerin gegenüber ungleich bessergestellt sind, ist darauf hinzuweisen, dass der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis und damit auf eine "Gleichheit im Unrecht" vermittelt (vgl. FG Münster, Beschluss vom 12. Dezember 2023 5 V 2325/23 U, juris Rn. 50, mit zahlreichen Nachweisen der BFH-Rechtsprechung).
Rn. 89 Das FG Münster (Beschluss vom 12. Dezember 2023 5 V 2325/23 U, juris Rn. 41 ff., 10) ist in Anwendung der vorgenannten Grundsätze in einem von einem Spielautomatenaufsteller betriebenen Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum Mai 2023 bei der gebotenen summarischen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass im Hinblick auf die Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von "Fun Games", also illegaler Spielautomaten, kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit besteht.
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
Auszug aus FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Nach dem aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Belastungsgleichheit (vgl. zum Prüfungsmaßstab Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschluss vom 22. März 2022 1 BvR 2868/15, BVerfGE 161, 1, juris Rn. 122; vgl. außerdem Verwaltungsgerichtshof -VGH- Baden-Württemberg…, Urteil vom 10. August 2021 2 S 1448/20, ZKF 2023, 91, juris Rn. 90 ff.;… FG Bremen, Vorlagebeschluss vom 27. Februar 2024 2 K 48/23, juris Rn. 82) sei eine gesetzliche Regelung erforderlich, die gewährleiste, dass die von ihr, der Klägerin, aufgestellten legalen Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nicht grundlegend höher besteuert würden als illegale Spielautomaten ohne manipulationssichere Zählwerke, die regelmäßig außerhalb von Spielhallen aufgestellt würden.Dies folge aus der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 22. März 2022 1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16, BVerfGE 161, 1, juris Rn. 60, 63;… Kammerbeschluss vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95, juris Rn. 44, 49).
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem BVerfG-Beschluss vom 22. März 2022 1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16 (BVerfGE 161, 1).
Entgegen der Ansicht der Klägerin ergibt sich aus dem BVerfG-Beschluss vom 22. März 2022 1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16 (…BVerfGE 161, 1, juris Rn. 60, 63) nicht, dass es sich bei der Vergnügungssteuer nach dem VergnStG BR aus Sicht des einzelnen Steuerschuldners oder Steuerträgers um eine "Bagatelle" handeln müsse, die nur einen bestimmten relativen Betrag anderer Steuern ausmachen dürfe.
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
Auszug aus FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Diese gehe im Land Bremen zurück auf den Beschluss des BVerfG vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1, BStBl II 2009, 1035.Denn die Kompetenznormen des Grundgesetzes enthalten grundsätzlich keine Aussage zu diesen materiellen Fragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1, BStBl II 2009, 1035, juris Rn. 51).
Rn. 70 Das BVerfG hat zu den Maßstäben für die Anwendung des Gleichheitssatzes auf die Vergnügungssteuer nach dem VergnStG BR bereits im Jahr 2014 entschieden, der Stückzahlmaßstab stelle im Hinblick darauf, dass Zulassungen für Spielautomaten ohne manipulationssicheres Zählwerk nur bis einschließlich 1. Januar 1993 erteilt worden seien, jedenfalls ab dem 1. Januar 1997 mangels hinreichender Ausrichtung an dem individuellen wirklichen Vergnügungsaufwand keinen sachgerechten Maßstab mehr dar, der Grundlage einer mit Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbarenden Steuererhebung sein könne, und bleibe daher für Spielautomaten mit manipulationssicherem Zählwerk lediglich bis zum 31. Dezember 2005 weiter anwendbar (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2014 1 BvL 11/10, BVerfGE 135, 238, juris Rn. 24 ff. i. V. m. Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1, BStBl II 2009, 1035, juris Rn. 80 ff., unter Hinweis u. a. auf BVerwG…, Urteil vom 13. April 2005 10 C 5/04, BVerwGE 123, 218, juris Rn. 25).
- BFH, 16.09.2021 - IV R 34/18
Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015
Auszug aus FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Die dauerhaft und systematisch unzutreffende bzw. fehlende Erfassung der innerhalb und außerhalb von Spielhallen illegal aufgestellten Spielautomaten durch den Beklagten führe dazu, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit hinsichtlich der Besteuerung der illegalen Spielautomaten bestehe (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 16. September 2021 IV R 34/18, BFHE 274, 430, BStBl II 2022, 101, juris Rn. 21).Dass die Möglichkeit der Besteuerung von illegalen Spielautomaten regelmäßig von der Anzahl der für die Aufdeckung der nicht erklärten Umsätze vorgesehenen Mitarbeiter abhänge, sei kein spezifisches Problem der Effektivität der Besteuerung, sondern eine generelle Frage der Personalpolitik der (Finanz-) Behörden (vgl. BFH, Urteil vom 16. September 2021 IV R 34/18, BFHE 274, 430, BStBl II 2022, 101, juris Rn. 39).
Für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat der BFH (Urteil vom 16. September 2021 IV R 34/18, BFHE 274, 430, BStBl II 2022, 101, juris Rn. 24) entschieden, dass unabhängig von der Möglichkeit der Quantifizierung nicht erfasster steuerbarer Einkünfte die Feststellung eines strukturellen Vollzugsdefizits im verfassungsrechtlichen Sinn ganz wesentlich davon abhänge, wie weit beim Vollzug einer bestimmten materiellen Steuernorm die Erhebungsform oder die Besteuerungspraxis im Rahmen gewöhnlicher Verwaltungsabläufe im Massenverfahren der Finanzämter im Großen und Ganzen auf Gleichheit im Belastungserfolg angelegt sei und wie weit insbesondere auch unzulängliche Erklärungen der Steuerpflichtigen mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden seien.
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 354/16
Übernachtungsteuer, Aufwand, Beherbergungsbetrieb, Grundgesetz
Auszug aus FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Dies folge aus der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 22. März 2022 1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16, BVerfGE 161, 1, juris Rn. 60, 63;… Kammerbeschluss vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95, juris Rn. 44, 49).Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem BVerfG-Beschluss vom 22. März 2022 1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16 (BVerfGE 161, 1).
Entgegen der Ansicht der Klägerin ergibt sich aus dem BVerfG-Beschluss vom 22. März 2022 1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16 (…BVerfGE 161, 1, juris Rn. 60, 63) nicht, dass es sich bei der Vergnügungssteuer nach dem VergnStG BR aus Sicht des einzelnen Steuerschuldners oder Steuerträgers um eine "Bagatelle" handeln müsse, die nur einen bestimmten relativen Betrag anderer Steuern ausmachen dürfe.
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Auszug aus FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Rn. 49 Der Gesetzgeber dürfe aufgrund einer Steuerkompetenz nur insoweit lenkend und damit mittelbar gestaltend in den Kompetenzbereich eines Sachgesetzgebers übergreifen, als die Lenkung weder der Gesamtkonzeption der sachlichen Regelung noch konkreten Einzelregelungen zuwiderlaufe (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95, BVerfGE 98, 106, juris Rn. 58).Rn. 83 In seinem Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer hat das BVerfG (Urteil vom 7. Mai 1998 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95, BVerfGE 98, 106, juris Rn. 54 ff.) speziell für den Bereich des Steuerrechts den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung als Kompetenzausübungsschranke entwickelt.
- BFH, 21.02.2018 - II R 21/15
HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar
Auszug aus FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Die finanz- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (z. B. BFH, Urteil vom 21. Februar 2018 II R 21/15, BFHE 261, 62, juris Rn. 33), nach der der Begriff der Bagatellsteuer nur ein finanzwissenschaftlicher Begriff sei und sich nicht auf die Belastungswirkung aus Sicht des Steuerpflichtigen beziehe, sei überholt.Bei der Vergnügungssteuer handele es sich um eine Bagatellsteuer, weil ihr Aufkommen im Verhältnis zum Gesamtsteueraufkommen der Gebietskörperschaft gering sei (BFH, Urteil vom 21. Februar 2018 II R 21/15, BFHE 261, 62, juris Rn. 33).
- BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
Auszug aus FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Dies folge aus der Rechtsprechung des BVerfG (…Beschluss vom 22. März 2022 1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16, BVerfGE 161, 1, juris Rn. 60, 63; Kammerbeschluss vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95, juris Rn. 44, 49).Rn. 66 In dem von der Klägerin außerdem angeführten Kammerbeschluss vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89, 2 BvR 1714/92, 2 BvR 1508/95 (…juris Rn. 49 f.) hat das BVerfG lediglich klargestellt, dass die Begrenzung der kommunalen Besteuerungsgewalt auf die herkömmlichen kommunalen Steuern mit örtlich begrenztem Wirkungskreis und begrenzter Belastungsintensität nicht ausschließt, dass der Gesetzgeber innerhalb dieses Rahmens die Ausgestaltung der dort in Rede stehenden Spielautomatensteuer verändert und fortentwickelt und insbesondere den Lenkungszweck der Steuer deutlicher in den Vordergrund rücken und den Finanzierungszweck zurücktreten lassen darf.
- BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93
Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten …
Auszug aus FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Die in diesem Zusammenhang vom Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- (Beschluss vom 25. Januar 1995 8 N 2/93, DÖV 1995, 466, juris Rn. 11) beziehe sich ebenfalls auf legale Spielautomaten mit manipulationssicherem Zählwerk in Spielhallen und sei im Übrigen überholt, weil ihr Erkenntnisse aus den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts zugrunde lägen.Bei Anwendung des Stückzahlmaßstabs halte das BVerwG (Beschluss vom 25. Januar 1995 8 N 2/93, DÖV 1995, 466, juris Rn. 11) eine Differenzierung nach dem Aufstellungsort sogar für geboten, da davon auszugehen sei, dass Spielautomaten, die in Gaststätten aufgestellt seien, "erfahrungsgemäß und typischerweise" einen erheblich niedrigeren Gewinn bzw. Ertrag abwürfen als solche in Spielhallen.
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1448/20
Unterschiedliche Vergnügungssteuererhebung in derselben Satzung
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10
Poker im Internet
- EuGH, 11.06.2015 - C-98/14
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
- KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Bewerbung …
- EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Pillbox 38 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …
- BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
Keine ungeprüfte Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs nach Ende 2005
- EuGH, 23.04.2009 - C-460/07
Puffer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - …
- BFH, 30.08.2022 - X R 17/21
Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener …
- EuGH, 21.09.2023 - C-831/21
Fachverband Spielhallen und LM/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 14 B 492/08
Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - 14 A 1903/13
Festsetzung der Vergnügungssteuer für aufgestellte Geldspielgeräte in einer …
- EuGH, 09.08.2010 - C-260/10
Rank Group
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 14 A 1072/13
Gleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken mit Spielgeräten bei der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2013 - 14 A 1782/13
Zulässigkeit einer kumulativen Erhebung von Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2013 - 14 A 1158/13
Zulässigkeit der kumulativen Erhebung von Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2013 - 14 A 2219/12
Rechtmäßigkeit einer kumulativen Erhebung von Mehrwertsteuer und …
- BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20
Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
- OVG Sachsen, 07.06.2023 - 5 B 50/23
Spielgerätesteuer
- FG Bremen, 27.02.2024 - 2 K 48/23
Heranziehung der Zahl der Bildschirme als Bemessungsgrundlage für die besondere …
- VG Arnsberg, 18.11.2024 - 5 L 1128/24 Rn. 20 Vgl. ferner etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 28. November 2016- 9 LC 335/14 -, juris Rn. 81 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 14 A 3047/15 -, juris Rn. 38 ff., und vom 15. Juli 2016 - 14 A 1149/16 -, juris Rn. 33 ff.; FG Bremen, Urteil vom 4. September 2024 - 2 K 88/23 -, juris Rn. 80; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. September 2024 - 4 A 73/22 -, juris Rn. 22; VG Köln, Urteil vom 25. Januar 2017 - 24 K 6820/15 -, juris Rn. 243 ff.
Rn. 29 Vgl. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. September 2024 - 4 A 73/22 -, juris Rn. 22; vgl. ferner FG Bremen, Urteil vom 4. September 2024 - 2 K 88/23 -, juris Rn. 80; VG Köln, Urteil vom 25. Januar 2017- 24 K 6820/15 -, juris Rn. 252; zur Umsatzsteuerfestsetzung: FG Münster, Urteil vom 24. September 2020 - 5 K 797/18 -, juris Rn. 41.
- FG Münster, 17.12.2025 - 5 V 608/25
Rechtmäßige Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in …
Insoweit ist die Vergnügungssteuer Verfahrensgegenstand, deren Verfassungswidrigkeit durch die dortige Klägerin geltend gemacht wird (siehe in der Vorinstanz FG Bremen, Urteil vom 04.09.2024 2 K 88/23, ZKF 2024, 259). - FG Münster, 17.12.2025 - 5 V 1464/25
Rechtmäßige Umsatzbesteuerung aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in …
Insoweit ist die Vergnügungssteuer Verfahrensgegenstand, deren Verfassungswidrigkeit durch die dortige Klägerin geltend gemacht wird (siehe in der Vorinstanz FG Bremen, Urteil vom 04.09.2024 2 K 88/23, ZKF 2024, 259).
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