Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GG Art. 28 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. ... 28 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 4; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; ThürBG § 8 Abs. 3; ; ThürKO § 28 Abs. 1; ; ThürKO § 29; ; ThürKO § 118 Abs. 1 S. 1; ; ThürKWG § 9 Abs. 6; ; ThürKWG § 12 Abs. 3; ; ThürKWG § 24 Abs. 3 S. 2; ; ThürKWG § 24 Abs. 3 S. 3; ; ThürKWG § 24 Abs. 3 S. 4; ; ThürKWG § 31 Abs. 2; ; ThürKWG § 32 Abs. 2; ; ThürKWG § 33 Abs. 1; ; ThürKWBG § 1; ; ThürKWBG § 2 Abs. 1 S. 2; ; ThürVerf Art. 91 Abs. 1; ; ThürVerf Art. 95; ; ThürVerf Art. 96 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunalwahlrecht: Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister wegen früherer Tätigkeit für das Mfs - Bürgermeisterwahl, Ungültigkeitserklärung, Anfechtungsklage, Gestaltungsklage eigener Art, Wahlanfechtungsverfahren, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- thueringen.de (Pressemitteilung)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ungültigkeitserklärung einer Bürgermeisterwahl mangels Wählbarkeit des Kandidaten; Verfassungsmäßigkeit der Vermutung der fehlenden persönliche Eignung von früheren inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) für die Berufung in das ...
Verfahrensgang
- VG Weimar, 26.03.2003 - 6 K 654/02
- OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Geeignet im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG ist dabei nur derjenige, der auch "die Fähigkeit und die innere Bereitschaft" hat, die "dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten" (BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - DVBl 1995, 789).§ 8 Abs. 3 ThürBG dient diesem Ziel, das Vorhandensein des von Verfassungs wegen allen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes unterschiedslos abzuverlangenden Eignungsmerkmals gleichmäßig zu gewährleisten und auf diese Weise die demokratische Zuverlässigkeit des öffentlichen Dienstes als "überragend wichtiges Gemeinschaftsgut" sicherzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, BVerfGE 92, 140) und berücksichtigt dabei die Besonderheiten in einem neuen Bundesland, dass - wie oben dargestellt - vormals nicht von Grundsätzen einer freiheitlichen Demokratie geprägt war.
Ob das Zugangshindernis gegeben ist, weil der Bewerber um ein öffentliches Amt wegen seiner früheren Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für nationale Sicherheit der ehemaligen DDR für eine rechtsstaatliche demokratische Verwaltung untragbar erscheint, kann freilich nur unter umfassender Würdigung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 BvR 2883/93 - LKV 1994, 332, und vom 21. Februar 1995, a. a. O.), wie dies ebenfalls § 8 Abs. 3 ThürBG vorsieht.
Die innere Einstellung eines Menschen kann sich ändern, und die Erfahrungen und Einsichten, die gerade Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik mit dem Beitritt und der nachfolgenden Entwicklung zuteil geworden sind, können eine solche Änderung herbeigeführt haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, a.a.O.).
Der Beklagte ist in seiner Prognose zu stark auf die Vergangenheit des Klägers vor 1990 fixiert, ohne - wie bereits vom Bundesverfassungsgericht gefordert - zu berücksichtigen, dass sich die innere Einstellung eines Menschen ändern kann, und die Erfahrungen und Einsichten, die gerade Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik mit dem Beitritt und der nachfolgenden Entwicklung zuteil geworden sind, eine solche Änderung herbeigeführt haben können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 -, a. a. O.).
- BVerwG, 03.06.1977 - VII C 19.73
Kein Ausschluss der Wählbarkeit zum Bürgermeister wegen getilgter Verurteilung
Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Der Begriff der Einstellung ist ein weitgefasster Begriff und erfasst jede Begründung eines Beamtenverhältnisses, ob durch Auswahl oder Wahl, wie dies das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung festgestellt hat (vgl. so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1977 - VII C 19.73 -, BVerwGE 54, 81).So sind strafrechtliche Vorverurteilungen eines Beamtenbewerbers nach Ablauf der Tilgungsfristen des BZRG grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - VII C 19.73 -, a.a.O.).
- VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Anders als das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichts zur vergleichbaren Norm des Art. 119 Abs. 2 Satz 2 der Sächsischen Verfassung entschieden hat (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - Vf 25-IV-96 -, LVerfGE 6, 254), sind Bürgermeister nicht vom Anwendungsbereich des Art. 96 Abs. 2 ThürVerf ausgeschlossen.Die weiteren Tatsachen müssen dann jedenfalls von solchem Gewicht sein, dass sie eine anderweitige Prognose rechtfertigen (vgl. aber für ergebnisoffene Prüfung zur vergleichbaren Rechtslage in Sachsen: SächsVerfGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - Vf 25-IV-96 -, LVerfGE 6, 254).
- OVG Sachsen, 17.09.1997 - 3 S 497/95
Bürgermeisterwahl; Gültigkeit; Mitarbeit im MfS; Umfang gerichtlicher Kontrolle; …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Die Prognose, ob der Betroffene in Zukunft die Gewähr dafür bietet, dass er seine Amtsführung im Sinne der Verfassung ausübt, entzieht sich letztlich einer Qualifizierung nach den Kriterien von "richtig oder falsch", die Richtigkeit der Prognose kann erst in Zukunft ermittelt und bestätigt werden (vgl. ausführlich zur dogmatischen Begründung: SächsOVG, Urteil vom 17. September 1997 - 3 S 497/95 -, SächsVBl 1998, 157).In diesem Zusammenhang ist die Prüfung des Gerichts allein darauf beschränkt, ob die Behörde den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 BVerfGE 39, 334; BVerwG, Urteil vom 21. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176; SächsOVG, Urteil vom 17. September 1997 - 3 S 497/95 -, a. a. O.).
- BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96
Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit
Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
Diese Verfassungsnorm des Bundesrechts, der unmittelbar keine Bestimmung des Thüringer Landesverfassungsrechts entspricht, knüpft die Einstellung von Bewerbern in ein öffentliches Amt an besondere Eignungsanforderungen und verlangt deren gleichmäßige Handhabung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1996 - 8 B 85/96 -, ThürVBl 1996, 279).Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung die Grenzen seiner Gestaltungsmacht bei der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie ihm sowohl Art. 28 Abs. 2 GG als auch Art. 91 Abs. 1 ThürVerf einräumt, nicht überschritten (vgl. eingehend zur vergleichbaren sächsischen Rechtslage: BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1996 - 8 B 85/96 -, a. a. O.).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
In diesem Zusammenhang ist die Prüfung des Gerichts allein darauf beschränkt, ob die Behörde den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 BVerfGE 39, 334; BVerwG, Urteil vom 21. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176; SächsOVG…, Urteil vom 17. September 1997 - 3 S 497/95 -, a. a. O.). - BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79
Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
In diesem Zusammenhang ist die Prüfung des Gerichts allein darauf beschränkt, ob die Behörde den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 BVerfGE 39, 334; BVerwG, Urteil vom 21. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176; SächsOVG…, Urteil vom 17. September 1997 - 3 S 497/95 -, a. a. O.). - BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
1999, 205, 207, und - 2 C 33/98 -, zitiert nach juris, und vom 3. Dezember 1998 - 2 C 26/97 -, … - BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
In Anlehnung an die Rechtsprechung zum einigungsvertraglichen Sonderentlassungstatbestand (BVerwG, Urteile vom 6. April 2000 - 2 C 2.99 -, vom 27. April 1999 - 2 C 26/98 -, … - BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03
1999, 205, 207, und - 2 C 33/98 -, zitiert nach juris, und vom 3. Dezember 1998 - 2 C 26/97 -, … - BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99
Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
- BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
- BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81
Inkompatibilität/Kreisangestellter
- BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81
Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
- BVerwG, 29.07.2002 - 8 C 22.01
Inkompatibilität; Ineligibilität; Unvereinbarkeit von Amt und Mandat; …
- BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60
Inkompatibilität/Kommunalbeamter
- OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage …
- VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle
- BVerwG, 13.05.1996 - 7 B 125.96
Offene Vermögensfragen: Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des …
- OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 KO 497/02
Kommunalwahlrecht; Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit kommunaler …
- BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98
Keine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der Wahl zum Bürgermeister in …
- BVerfG, 11.05.1994 - 2 BvR 2883/93
Keine einstweilige Anordnung gegen Vorschriften des Landesbeamtenrechts im …
- OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
- VG Weimar, 26.03.2003 - 6 K 654/02
- RG, 20.02.1899 - 2/99
1. Steht die in einer Schlägerei von einem schuldhaft Mitbeteiligten begangene …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Kommunalrecht; Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl; Wahlprüfungsverfahren; …
Rn. 37 Insoweit ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die ausschließlich wahlverfassungsrechtliche Regelung des Art. 50 LV den sogenannten Funktionsvorbehalt zu Gunsten des Beamtentums gemäß Art. 125 LV unberührt lässt, wonach die Hoheitsrechte des Staates in der Regel von Berufs- und Ehrenbeamten ausgeübt werden (vgl. VerfGH RP…, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 u.a. -, AS 34, 38 = juris Rn. 21; ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 55 ff.; Masuch, NVwZ 2023, 1694 [1695]).ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 55 f.).
In seiner wesentlichen Funktion als Teil der vollziehenden Gewalt unterscheidet er sich aber nicht von den Berufsbeamten (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, juris Rn. 24; ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 55; BayVerfGH, Entscheidung vom 19. April 1989 - Vf. 1 - VI/88 -, NVwZ 1990, 357), weshalb auch er als kommunaler Wahlbeamter von Verfassungs wegen zur Verfassungstreue verpflichtet ist (siehe auch ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 58; Masuch, NVwZ 2023, 1694 [1695]).
Vielmehr kann gerade vom höchsten Repräsentanten der Kommunalverwaltung verfassungsrechtlich nicht weniger verlangt werden als von anderen Beamten des Landes und der Gemeinden (vgl. ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 58; Masuch, NVwZ 2023, 1694 [1695]).
- VG Göttingen, 31.08.2026 - 1 B 229/26
Nachgelagerter Rechtschutz; Wahlprüfungsverfahren; Verfassungstreue; …
Ebenfalls ist höchstrichterlich geklärt, dass die mit der Verfassungstreueanforderung einhergehende Beschränkung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 57 Abs. 2 Satz 1 NV - hier als Eingriff in das passive Wahlrecht - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. ausführlich OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 36 ff.; Thüringer OVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 - juris Rn. 54 ff.; so auch LT-Drs. 19/10493 S. 3 f.).Sie sind Beamte im statusrechtlichen Sinne und stehen ebenso wie die Berufsbeamten in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 - juris Rn. 24; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 38; Thüringer OVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 - juris Rn. 58; ausführlich dazu Nitschke, NdsVBl. 2025, 74, 76 ff.).
- OVG Sachsen, 22.01.2008 - 4 B 332/07
Bürgermeisterwahl in Bannewitz ist wirksam
Im Rahmen der Prognose ist eine zwischenzeitliche Bewährung eines Wahlbewerbers umso mehr zu gewichten, je länger die Verstrickung in die besonderen Machtstrukturen der DDR zurückliegt (im Anschluss an ThürOVG, Urt. v. 14.10.2003 - 2 KO 495/03 -).Die Prognose zur Verfassungstreue des Wahlbewerbers ("Bewährungsprognose") beruht notwendigerweise auf einer wertenden Beurteilung der Rechtsaufsichtsbehörde, wobei sich die gerichtliche Überprüfung auf die Fragen beschränkt, ob die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe missachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 17.9.1997, SächsVBl. 1998, 157, 160 f.; ThürOVG, Urt. v. 14.10.2003, LKV 2004, 569, 572).
Mit dem Thüringer Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 14.10.2003, LKV 2004, 569, 572) geht der erkennende Senat davon aus, dass Aspekte einer zwischenzeitlichen Bewährung eines Wahlbewerbers umso mehr zu gewichten sind, je länger die Belastung durch die Verstrickung in die besonderen Machtstrukturen der DDR zurückliegt.
Für strafrechtliche Vorverurteilungen sind die Tilgungsfristen nach dem Bundeszentralregistergesetz zu beachten (vgl. ThürOVG, Urt. v. 14.10.2003, a. a. O.).
- VG Minden, 20.08.2025 - 2 L 1643/25
Der nicht zur Kommunalwahl zugelassene Bürgermeisterkandidat
OVG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -, juris Rn. 71 f.; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 17. August 2016 - 4 K 1380/16 -, juris Rn. 25 f. - OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen; …
Für das Klagebegehren ist anders als in dem Fall einer Klage gegen die Ablehnung einer Wahlanfechtung nicht eine Gestaltungsklage eigener Art (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - und Urteil vom 13. November 2001 - 2 KO 495/03 -), sondern die Anfechtungsklage statthaft (vgl. Urteil des Senats vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -). - OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03 Wegen weiterer Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens (1 Band), die Gerichtsakte des Parallelverfahrens 2 KO 495/03 (2 Bände) und des Verfahrens 2 KO 766/96 (1 Band) sowie die hinzugezogene Behördenakte des Beklagten (1 Band mit 6 Teilheftungen) und die Akte des Bundesbeauftragten (Personal- und Berichtsakte), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen in seinem Urteil vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren des Bürgermeisters der Klägerin gegen den streitgegenständlichen Bescheid (Az. 2 KO 495/03):.
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