Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Ergänzung von Ermessenserwägungen
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Ergänzung von Ermessenserwägungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schriftformerfordernis der Ergänzung von Ermessenserwägungen; Erklärung der Ergänzung in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll; Streitwert bei einer Nutzungsuntersagung
Verfahrensgang
- VG Halle, 10.08.2005 - 2 A 109/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05
Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]).Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).
Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05
Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).
- LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05
Hausratversicherung, Versicherungsort
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05
Nach den von den Klägern im Verfahren über die Streitwertbeschwerde (2 O 172/05) vorgelegten Mietverträgen sind die beiden in Rede stehenden Gewerbeeinheiten zu einem Mietzins von 730, 40 EUR bzw. 1.500,00 DM (= 766, 94 EUR) vermietet.Entgegen der Ansicht des Prozessbevollmächtigten der Kläger, die er im Streitwertbeschwerdeverfahren (2 O 172/05) vertreten hat, kann als Streitwert nicht der Betrag angesetzt werden, den die Kläger (noch) als Stellplatzablösebetrag zu zahlen haben (98.168,04 EUR).
- VGH Bayern, 04.08.2004 - 1 B 01.2807
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05
Da der angefochtene Bescheid schriftlich erlassen worden ist, muss aus auch Gründen der Bestimmtheit des Verwaltungsakts eine Änderung ebenfalls schriftlich erfolgen (vgl. BayVGH, Urt. v. 04.08.2004 - 1 B 01.2807 -, Juris).Die Schriftform wäre durch eine in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll gegebene Erklärung gewahrt worden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.03.2000 - 2 B 98.99 -, NVwZ 2000, 1186; BayVGH, Urt. v. 04.08.2004, a. a. O.).
- BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99
Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis
- BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 155.99
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05
Werden - wie hier - erstmals in der mündlichen Verhandlung seitens des Gerichts Ermessensfehler angesprochen, die zuvor im Verfahren nicht thematisiert wurden und sich der Behörde auch nicht aufdrängen mussten, und kann sich der Behördenvertreter im Termin nicht abschließend erklären, hat er einen Anspruch auf Vertagung bzw. Schriftsatzfrist, um gegebenenfalls ergänzende Ermessenserwägungen nachschieben zu können (…vgl. Bader, a. a. O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.12.1999 - 7 B 155.99 -, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 29). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - 2 L 76/04
Untersagung der Dauerwohnnutzung in Kleingartenanlage
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05
In entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG n. F., der Streitigkeiten um die Räumung eines Grundstücks wegen der Beendigung von Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen betrifft, ist der Streitwert auf die für die Dauer eines Jahres ausfallenden Mieteinnahmen zu begrenzen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 08.07.1999 - 2 C 99.1930 - Beschl. v. 12.03.2003 - 2 C 02.1503 -, Juris; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 07.03.2006 - 2 L 76/04 -, Juris). - VGH Bayern, 12.03.2003 - 2 C 02.1503
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05
In entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG n. F., der Streitigkeiten um die Räumung eines Grundstücks wegen der Beendigung von Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen betrifft, ist der Streitwert auf die für die Dauer eines Jahres ausfallenden Mieteinnahmen zu begrenzen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 08.07.1999 - 2 C 99.1930 - Beschl. v. 12.03.2003 - 2 C 02.1503 -, Juris; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 07.03.2006 - 2 L 76/04 -, Juris). - VGH Bayern, 08.07.1999 - 2 C 99.1930
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05
In entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG n. F., der Streitigkeiten um die Räumung eines Grundstücks wegen der Beendigung von Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen betrifft, ist der Streitwert auf die für die Dauer eines Jahres ausfallenden Mieteinnahmen zu begrenzen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 08.07.1999 - 2 C 99.1930 - Beschl. v. 12.03.2003 - 2 C 02.1503 -, Juris; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 07.03.2006 - 2 L 76/04 -, Juris).
- VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000 …
In Bezug auf das Schriftformerfordernis ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt, dass ein gerichtliches Protokoll in Bezug auf die mit diesem Erfordernis verbundenen Zwecke (insb. der Beweis- und Warnfunktion) der Schriftform - auch unter Berücksichtigung des Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG, der mangels abweichender bundesrechtlicher Verfahrensregelungen nach Art. 1 Abs. 1 BayVwVfG ergänzend herangezogen werden kann - genügt (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98/99 - NVwZ 2000, 1186; BVerwG, U.v. 25.1.1995 - 11 C 29/93 - NJW 1995, 1977; OVG LSA, B.v. 21.9.2006 - 2 L 168/05 - juris;… BayVGH, U.v. 4.8.2004 - 1 B 01.2807 - juris, Rn. 17;… VGH BW, B.v. 11.11.2013 - 11 S 2119/13 - juris, Rn. 9). - VGH Bayern, 01.10.2008 - 22 B 08.1660
Antrag eines Kiesunternehmers auf Erteilung einer wasserrechtlichen beschränkten …
Eine solche prozessual eindeutige Erklärung ist einerseits wegen der Bestimmtheit des (geänderten) Verwaltungsakts erforderlich, zum anderen auch aus Gründen der Waffengleichheit, weil die Klägerseite die Möglichkeit haben muss, auf eine Ermessensergänzung ihrerseits mit einer Prozesserklärung - sei es durch eine Erledigungserklärung, einen Vertagungsantrag oder einen Antrag auf Schriftsatzfrist - oder auch mit rechtlichen Gegenargumenten reagieren zu können (vgl. OVG LSA vom 21.9.2006 - Az. 2 L 168/05; juris RdNrn. 4 f.). - VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000 …
In Bezug auf das Schriftformerfordernis ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt, dass ein gerichtliches Protokoll in Bezug auf die mit diesem Erfordernis verbundenen Zwecke (insb. der Beweis- und Warnfunktion) der Schriftform - auch unter Berücksichtigung des Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG, der mangels abweichender bundesrechtlicher Verfahrensregelungen nach Art. 1 Abs. 1 BayVwVfG ergänzend herangezogen werden kann - genügt (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98/99 - NVwZ 2000, 1186; BVerwG, U.v. 25.1.1995 - 11 C 29/93 - NJW 1995, 1977; OVG SA, B.v. 21.9.2006 - 2 L 168/05 - juris;… BayVGH, U.v. 4.8.2004 - 1 B 01.2807 - juris, Rn. 17;… VGH BW, B.v. 11.11.2013 - 11 S 2119/13 - juris, Rn. 9).
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