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| VG Köln, 18.02.2011 - 2 L 181/11 |
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abwägung zwischen dem Interesse an der Ausnutzung einer Baugenehmigung gegen das Interesse an der Verhinderung der Ausnutzung der Baugenehmigung für die Nachtzeit; Verletzung der Nachbarrechte wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch die die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- VG Köln, 17.05.2011 - 2 K 6235/10
Baugenehmigung für den großen Veranstaltungssaal des "Limelight" in …
Auszug aus VG Köln, 18.02.2011 - 2 L 181/11
Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 6235/10 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 08.09.2010 (Az. ) wird angeordnet mit der Maßgabe, dass der Veranstaltungssaal des "Limelight" auf dem Grundstück G.------straße 00 in Köln (Gemarkung M. , Flur 00, Flurstücke 000 und 000) ab 21.00 Uhr nicht mehr genutzt werden darf und geräumt sein muss.Rn. 12 die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 6235/10 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 08.09.2010 (Az. ) anzuordnen,.
Der zu 3. gestellte Antrag zielt auf die gemäß §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 Var. 1 VwGO statthafte Anordnung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage 2 K 6235/10 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 08.09.2010 (Az. ), und zwar bezogen auf die effektive Gewährung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr.
Rn. 37 Der Bauschein selbst erlaubt die Nutzung des Saals des "Limelight" für nicht ausschließlich gastronomische Zwecke bis 22.00 Uhr (vgl. Bl. 2.33 der Beiakte 1 zu 2 K 6235/10).
Rn. 38 "Versammlungsstätte (...) mit Veranstaltungsende spätestens um 22.00 Uhr, danach unverzüglich Räumung des Saales bis spätestens 22.30 Uhr." (Bl. 2.16 der Beiakte 1 zu 2 K 6235/10).
Rn. 41 "Ab 22.00 Uhr erfolgt der Ausgang generell über die Terrasse im Süd-Osten bzw. über den Notausgang nach Süden." (Bl. 2.16 der Beiakte 1 zu 2 K 6235/10).
Rn. 43 "Bei Saalveranstaltungen (...) wird grundsätzlich das Anwohnerschutzkonzept angewendet und der Parkplatz P6 mitgenutzt." (Bl. 2.17 der Beiakte 1 zu 2 K 6235/10).
Die zwar nicht grüngestempelte, aber im Verwaltungsvorgang zur Baugenehmigung enthaltene Übersichtskarte zur örtlichen Situation des "Limelight" und des Parkplatzes P6 zeigt letzteren in ca. 150 m Entfernung nord-westlich des "Limelight" auf der westlichen Seite des Salzburger Wegs (vgl. Bl. 2.3 der Beiakte 1 zu 2 K 6235/10).
Wenn damit aber die Einhaltung der Immissionsrichtwerte faktisch von dem Verhalten Dritter, nämlich der Gäste des "Limelight", abhängen soll, ohne dass die Beigeladene einen wirksamen Einfluss auf dieses Verhalten ausüben kann - was die Beigeladene im Übrigen gegenüber der Antragsgegnerin selbst eingeräumt hat (vgl. Bl. 1.18 der Beiakte 1 zu 2 K 6235/10) -, ist die entsprechende Regelung in der Baugenehmigung untauglich zur Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes der Antragsteller.
- VG Köln, 18.02.2011 - 2 L 180/11
Großer Saal des "Limelight" in Köln-Junkersdorf darf nach 21.00 Uhr nicht mehr …
Auszug aus VG Köln, 18.02.2011 - 2 L 181/11
Für die im Antrag zu 1. aufgezählten Veranstaltungen am 04.03.2011, 05.03.2011 und 30.04.2011 wurden seitens der Betreiberin jeweils Einzelbaugenehmigungen beantragt (Az. für den 04.03.2011, für den 05.03.2011, für den 30.04.2011, vgl. Beiakte 3 zu 2 L 180/11).Denn die jeweiligen Einzelgenehmigungsanträge und die eingereichten Bauvorlagen bestehen lediglich aus dem Antragsvorblatt, einem rudimentären Beiblatt (nur mit Angaben zu Veranstaltungsname, Gästezahl, Veranstaltungszeiten und Angaben zum Abbau) und dem Bestuhlungsplan für die Veranstaltung (vgl. Beiakte 3 zu 2 L 180/11).
Die Beigeladene hat im Dezember 2010 diesen südlich von P6 gelegenen Parkplatz angemietet (vgl. Bl. 700 der Beiakte 2 zu 2 L 180/11).
In Abstimmung mit der Antragsgegnerin hat sie eine Besucherführungsroute entwickelt, die die Gäste nicht nördlich des "Limelight" über die G.------straße zu den Parkplätzen leitet, sondern südlich zu dem neu angemieteten P7 (vgl. Bl. 837ff. der Beiakte 2 zu 2 L 180/11).
Auch die hierfür vorgesehene Wegbeschreibung für Gäste weist auf den Parkplatz P7 hin (vgl. Bl. 839 der Beiakten 2 zu 2 L 180/11).
Die Antragsgegnerin selbst führt in einer internen E-Mail aus, dass eine "Ergänzung der bestehenden Baugenehmigungen (...) nicht beabsichtigt" sei (vgl. Bl. 714 der Beiakte 2 zu 2 L 180/11).
Der Veranstaltungskalender der Beigeladenen weist eine Vielzahl von Veranstaltungen für die kommenden Wochen und Monate im "Limelight" auf (vgl. Bl. 845ff. der Beiakte 2 zu 2 L 180/11 und die Webseite des "Limelight" unter http://www.limelight-cologne.de).
- VG Köln, 07.07.2010 - 23 K 5924/08
Fahrgeschäft in Freizeitpark verletzt Nachbarrechte
Auszug aus VG Köln, 18.02.2011 - 2 L 181/11
Rn. 25 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.09.2007 - 10 A 4372/05 -, BRS 71 Nr. 152; VG Köln, Urteil vom 07.07.2010 - 23 K 5924/08 -, juris.Rn. 27 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.05.2005 - 10 A 2017/03 -, BRS 69 Nr. 163; VG Köln, Urteil vom 07.07.2010 - 23 K 5924/08 -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1989 - 7 B 2966/87
Sportanlage; Wohngebiet; Lärm; Sportlärm; Freizeitanlage; Verkehr
Auszug aus VG Köln, 18.02.2011 - 2 L 181/11
Rn. 47 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 06.11.1989 - 7 B 2966/87 -, BRS 49 Nr. 205. - VG Düsseldorf, 17.06.2009 - 9 L 135/09
Neubau Sparkassenzentrum in Hilden nachbarrechtswidrig
Auszug aus VG Köln, 18.02.2011 - 2 L 181/11
Rn. 52 VG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2009 - 9 L 135/09 -, juris; zu drittschützenden Auflagen vgl. U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 36 Rn. 82 und 85 m.w.N. aus der Rechtsprechung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 10 A 4372/05
Unbestimmte Baugenehmigung
Auszug aus VG Köln, 18.02.2011 - 2 L 181/11
Rn. 25 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.09.2007 - 10 A 4372/05 -, BRS 71 Nr. 152; VG Köln, Urteil vom 07.07.2010 - 23 K 5924/08 -, juris. - BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
Auszug aus VG Köln, 18.02.2011 - 2 L 181/11
Rn. 32 BVerwG, Urteil vom 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2005 - 10 A 2017/03
Baugenehmigung zu "Mehrzwecknutzung" zu unbestimmt!
Auszug aus VG Köln, 18.02.2011 - 2 L 181/11
Rn. 27 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.05.2005 - 10 A 2017/03 -, BRS 69 Nr. 163; VG Köln, Urteil vom 07.07.2010 - 23 K 5924/08 -, juris.
- VG Köln, 17.05.2011 - 2 K 6235/10
Baugenehmigung für den großen Veranstaltungssaal des "Limelight" in …
Mit Beschlüssen vom 18.02.2011 hat die erkennende Kammer (Az. 2 L 180/11 und 2 L 181/11) die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 6235/10 (sowie der Klage 2 K 6299/10) gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 08.09.2010 (Az. 63/B13/3439/2010) angeordnet mit der Maßgabe, dass der Veranstaltungssaal des "Limelight" auf dem Grundstück Fichtenstraße 28 in Köln (Gemarkung M. , Flur 00, Flurstücke 000 und 000) ab 21.00 Uhr nicht mehr genutzt werden darf und geräumt sein muss.Rn. 55 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 2 L 35/10, 2 L 1087/10, 2 L 180/11, 2 L 181/11, 2 K 6235/10, 2 K 6299/10, 2 K 5273/10, 2 K 7816/10, 2 K 5355/10 und 2 K 6979/10 und sämtlicher beigezogener Verwaltungsvorgänge der Beklagten ergänzend Bezug genommen.
Zur Begründung wird in entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 5 VwGO inhaltlich umfassend auf den Eilbeschluss der Kammer vom 18.02.2011 (Az. 2 L 181/11) sowie den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.04.2011 (Az. 7 B 280/11) verwiesen.
- VG Köln, 17.05.2011 - 2 K 6299/10
Baugenehmigung für den großen Veranstaltungssaal des "Limelight" in …
Mit Beschlüssen vom 18.02.2011 hat die erkennende Kammer (Az. 2 L 180/11 und 2 L 181/11) die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 6299/10 (sowie der Klage 2 K 6235/10) gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 08.09.2010 (Az. 63/B13/3439/2010) angeordnet mit der Maßgabe, dass der Veranstaltungssaal des "Limelight" auf dem Grundstück Fichtenstraße 28 in Köln (Gemarkung M. , Flur 00, Flurstücke 000 und 000) ab 21.00 Uhr nicht mehr genutzt werden darf und geräumt sein muss.Rn. 55 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 2 L 35/10, 2 L 1087/10, 2 L 180/11, 2 L 181/11, 2 K 6299/10, 2 K 6235/10, 2 K 5273/10, 2 K 7816/10, 2 K 5355/10 und 2 K 6979/10 und sämtlicher beigezogener Verwaltungsvorgänge der Beklagten ergänzend Bezug genommen.
- VG Köln, 17.05.2011 - 2 K 6979/10
Baugenehmigung für den großen Veranstaltungssaal des "Limelight" in …
Rn. 35 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 2 L 35/10, 2 L 1087/10, 2 L 180/11, 2 L 181/11, 2 K 6235/10, 2 K 6299/10, 2 K 5273/10, 2 K 7816/10, 2 K 5355/10 und 2 K 6979/10 und sämtlicher beigezogener Verwaltungsvorgänge der Beklagten ergänzend Bezug genommen.
- VG Düsseldorf, 25.08.2014 - 25 K 2163/14
Nachbarklagen gegen den Wahlefeldsaal in Willich abgewiesen
Rn. 53 vgl. zum Vorstehenden VG Köln, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 2 L 181/11 -. - VG Düsseldorf, 25.08.2014 - 25 K 2720/14
Nachbarklagen gegen den Wahlefeldsaal in Willich abgewiesen
Rn. 49 vgl. zum Vorstehenden VG Köln, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 2 L 181/11 -. - VG Köln, 28.08.2012 - 2 K 1754/11
Erfolgsaussichten der Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung zur …
Rn. 45 vgl. VG Köln, Beschlüsse vom 18.02.2011 - 2 L 180/11, 2 L 181/11 -, juris,. - VG Köln, 28.08.2012 - 2 K 5032/11
Nachbarklage gegen ein erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer …
Rn. 43 vgl. VG Köln, Beschlüsse vom 18.02.2011 - 2 L 180/11, 2 L 181/11 -, juris,. - VG Köln, 01.02.2012 - 2 L 1915/11
Erweiterung eines REWE-Marktes in Köln-Bocklemünd vorläufig gestoppt
Rn. 26 Vgl. zur Zurechnung von Immissionen Dritter OVG NRW, Beschluss vom 21.04.2011 - 7 B 280/11 -, juris; VG Köln, Beschluss vom 18.02.2011 - 2 L 181/11 -, juris.
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Rechtsprechung
| VG Berlin, 12.12.2011 - 2 L 181.11 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 12.12.2011 - 2 L 181.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 12 S 107.11
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