Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BauGB § 35
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Errichtung von Windenergienanlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (REP) vom 07.10.2005 lässt hinsichtlich der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergieanlagen keine Mängel erkennen.
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Windenergieanlagen
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Windenergieanlagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindungswirkung eines Bauvorbescheids für die Errichtung von Windenergienanlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren; Abweichung der beantragten Anlagen hinsichtlich des Anlagentyps und des Standorts von der Voranfrage; Auswirkung der Abweichung auf die ...
Verfahrensgang
- VG Dessau, 03.12.2003 - 1 A 530/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
Papierfundstellen
- BauR 2006, 1943 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
Eine hinreichende Sicherung der Erschließung ist zwar im Ausnahmefall auch dann zu bejahen, wenn eine vorhandene Zuwegung zwar weder durch eine öffentliche Widmung noch ein beschränktes dingliches Recht gesichert ist, sie dem allgemeinen Verkehr aber tatsächlich zur Verfügung steht und die Gemeinde auf Dauer rechtlich gehindert ist, den Anliegerverkehr zu dem Baugrundstück zu untersagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076).Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Zuwegung als öffentliche Straße gewidmet (vgl Dürr, in: Brügelmann, BauGB, § 35 RdNr. 111a) oder durch eine öffentlich-rechtliche Baulast gesichert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
Im Einzelfall ausreichen kann zwar auch eine privatrechtliche Sicherung, wenn deren Dauerhaftigkeit dinglich, also etwa durch eine Grunddienstbarkeit, gewährleistet ist, nicht aber eine rein schuldrechtliche Vereinbarung mit einem privaten Nachbarn, weil es insoweit gerade an der gesicherten Dauerhaftigkeit fehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
Eine hinreichende Sicherung der Erschließung ist zwar im Ausnahmefall auch dann zu bejahen, wenn eine vorhandene Zuwegung zwar weder durch eine öffentliche Widmung noch ein beschränktes dingliches Recht gesichert ist, sie dem allgemeinen Verkehr aber tatsächlich zur Verfügung steht und die Gemeinde auf Dauer rechtlich gehindert ist, den Anliegerverkehr zu dem Baugrundstück zu untersagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076).
In Betracht kommen kann insoweit etwa der Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Weg z.B. auch dem Zugang zu anderen ähnlich bebauten und genutzten Grundstücken dient, oder Treu und Glauben wegen des vorangegangenen Verhaltens der Gemeinde, etwa wenn sie der Bebauung in früherer Zeit vorbehaltlos zugestimmt oder den Ausbau des Weges auf Kosten des Bauherrn geduldet oder gar gefordert hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 -, a.a.O.).
- BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
Die Raumbedeutsamkeit einer Einzelanlage kann sich insbesondere aus ihren Dimensionen (Höhe, Rotordurchmesser), aus ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr) ergeben (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33-48).Die Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich durch die Ausweisung von Standortbereichen als Ziel der Raumordnung erfordert aber eine sachgerechte Abwägung nicht nur der positiven Standortfestlegung, sondern auch der Ausschlusswirkung für die übrigen Flächen; dies setzt eine schlüssige gesamträumliche Planungskonzeption voraus (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003, a. a. O., S. 39;… OVG RP, Urt. v. 20.02.2003, a. a. O., S. 621).
Setzt die Regionalplanung den Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ein, muss sie aber für das Planungsgebiet der privilegierten Nutzung "in substanzieller Weise" Raum schaffen (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003, a. a. O., S. 47).
Das Zurücktreten der Privilegierung in Teilen des Plangebiets lässt sich nach der Wertung des Bundesgesetzgebers nur rechtfertigen, wenn der Planungsträger sicherstellt, dass sich die privilegierten Vorhaben an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen; nur auf diese Weise kann er den Vorwurf einer unzulässigen "Negativplanung" entkräften (BVerwG, Urt. v. 13.03.2003, a. a. O., S. 47).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01
Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
Der Senat hat die Berufung auf Antrag der Klägerin nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen, weil das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Senats vom 11.11.2004 - 2 K 144/01 - abweicht.Die bei der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen zu beachtenden Anforderungen einer fehlerfreien Abwägungsentscheidung hat der Senat in seinem Urteil vom 11.11.2004 (Az.: 2 K 144/01 - ZNER 2004, 370) wie folgt zusammengefasst: .
Die Klägerin macht insoweit ohne Erfolg geltend, die Beigeladene zu 2) habe potentiell für eine Gebietsausweisung in Betracht kommende Flächen vorzeitig aus der Abwägung ausgeschlossen, weil sie als Ausgangspunkt für ihre Abwägung die vorhandenen Umspannwerke in den Blick genommen und nur die Flächen in die Abwägung einbezogen habe, die in der Nähe solcher Umspannwerke lägen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - a.a.O.).
Denn die gebietsinterne Wirkung von Eignungsgebieten erschöpft sich in der Feststellung, dass die innerhalb ihrer Grenzen liegenden Flächen aufgrund ihrer naturräumlichen Eigenschaft für die Nutzung der Windenergie geeignet sind, so dass damit lediglich eine den Anlagenstandort ermöglichende, aber keine den Standort sichernde Entscheidung getroffen ist, die sich gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 11.11.2004 - Az.: 2 K 144/01 - a.a.O.).
- BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
Ein Bauvorbescheid für die Errichtung von Windenergienanlagen erzeugt für das anschließende Genehmigungsverfahren keine Bindungswirkung, soweit die damit beantragten Anlagen hinsichtlich des Anlagentyps und des Standorts voneinander abweichen und diese Abweichung die Genehmigungsfrage in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufwirft (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.03.1983 - 4 C 69.79 - BRS 40 Nr. 71;… OVG Berlin, Urt. v. 16.07.1990 - a.a.O.).Für die Frage, ob diese Abweichungen noch als in dem genannten Sinne "geringfügig" anzusehen sind und das zur Genehmigung gestellte Vorhaben damit noch von der Bindungswirkung des Vorbescheides erfasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob wegen der Abweichung die Genehmigungsfrage in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufgeworfen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.03.1983 - 4 C 69.79 - BRS 40 Nr. 71;… OVG Berlin, Urt. v. 16.07.1990 - a.a.O.).
- VGH Bayern, 04.11.1996 - 1 B 94.2923
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
Der sachliche Umfang dieser Bindungswirkung ergibt sich aus den im Vorbescheidsantrag gestellten Fragen und den diesem Antrag zugrunde gelegten Plänen (vgl. BayVGH, Urt.v. 04.11.1996 - 1 B 94.2923 - BayVBl. 1997, 341).Sie erstreckt sich nur auf Vorhaben, die inhaltlich dem Vorbescheid vollständig entsprechen oder von diesem ohne Veränderung der Grundkonzeption allenfalls geringfügig abweichen (vgl. BayVGH, Urt.v. 04.11.1996 - a.a.O.).
- BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01
Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
Eine unzulässige Verhinderungsplanung liegt zwar nicht bereits dann vor, wenn die Festlegung von Konzentrationsflächen als Ziele der Raumordnung zu einer Kontingentierung der Anlagenstandorte führt; diese Wirkung ist dem Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB immanent (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - BVerwG 4 C 15.01 -, UPR 2003, 188 (190]). - BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81
Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
So sind beispielsweise an die Sicherung der Erschließung eines im Außenbereich liegenden landwirtschaftlichen Betriebs herkömmlicherweise nur geringe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.08.1985 - 4 C 48/81 -, zitiert nach Juris). - BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01
Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
In diesem Sinne "gesichert" ist die wegemäßige Erschließung nur dann, wenn damit zu rechnen ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.05.2002 - 9 C 5/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 770 f. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74
Rechtfertigung der
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
Es kommt hierbei auf die Auswirkungen und Bedürfnisse des jeweiligen Bauvorhabens, insbesondere auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen für die Nutzung des Bauvorhabens an (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - 4 C 53.74 -, BauR 76, 185 ). - BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02
Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 23/04
Zur näheren Bestimmung des Begriffs "raumbedeutsam" kann nach einhelliger Ansicht (…vgl. BT-Drucks. 10/6166, S. 132; BVerwG, Beschl. v. 02.08.2002 - BVerwG 4 B 36.02 -, zitiert nach Juris;… ebenso Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: August 2002, RdNr. 120 zu § 35; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, RdNr. 104 zu § 35;… Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 35 RdNr. 99) auf § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Raumordnungsgesetzes - ROG - vom 18.08.1997 (BGBl I, S. 2081), geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBl I, S. 2902), zurückgegriffen werden. - VG Meiningen, 25.01.2006 - 5 E 386/05
Anfechtung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Windkraftanlagen; …
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.2001 - 8 S 1306/01
Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens iSd BauGB § 35 Abs 3 S 2
- OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 1 MA 3579/01
Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Raumordnung; Raumordnungsprogramm; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 L 533/02
Der Windenergieanlage kann landes- wie bundesrechtlich Denkmalschutz …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 L 456/00
- OVG Berlin, 16.07.1990 - 2 B 48.87
Vorbescheid; Bindungswirkung; Änderung der Sach- oder Rechtslage; Dauerwirkung; …
- BVerwG, 16.12.2004 - 1 B 59.04
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Rüge der unrechtmäßigen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2012 - 2 L 2/11
Immissionsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage - hier: …
Die Raumbedeutsamkeit einer Einzelanlage kann sich insbesondere aus ihren Dimensionen (Höhe, Rotordurchmesser), aus ihrem Standort oder aus ihren Auswirkungen auf bestimmte Ziele der Raumordnung (Schutz von Natur und Landschaft, Erholung und Fremdenverkehr) ergeben (…BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 [35 f.]; Urt. d. Senats v. 22.06.2006 - 2 L 23/04 -, Juris). - OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 LB 265/10
Bindungswirkung eines Bauvorbescheids bei Standortverschiebung von …
Gegenstand und Umfang der Frage(n) und damit auch der Bindungswirkung des Vorbescheids bestimmt also der Bauherr (zum Bestimmungsrecht des Bauherrn auch etwa Nds. OVG…, Urteil vom 29.4.2008 - 12 LC 20/07 -, BauR 2009, 623, juris Rdn. 50; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243; s. auch OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341).Da die von der R. AG geplanten vier Windenergieanlagen in den zur Bauvoranfrage eingereichten Karten bereits "punktgenau" eingezeichnet sind, war das Bauvorbescheidsvorhaben in dieser Weise konkretisiert worden (vgl. auch OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32).
Für die Frage, ob eine Abweichung noch als geringfügig anzusehen und das zur Genehmigung gestellte Vorhaben damit noch von der Bindungswirkung des Vorbescheids erfasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob wegen der Abweichung die Genehmigungsfragen in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufgeworfen werden (zu alledem BVerwG, Urteil vom 4.3.1983 - 4 C 69.79 -, BauR 1983, 343, juris; OVG LSA, Urteil vom 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943, juris Rdn. 32 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 4.11.1996 - 1 B 94.2923 -, BayVBl. 1997, 341; OVG Berlin, Urteil vom 16.7.1990 - 2 B 48/87 -, LKV 1991, 243).
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - 2 L 171/09
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen im …
Im Einzelfall ausreichen kann zwar auch eine privatrechtliche Sicherung, wenn deren Dauerhaftigkeit dinglich, etwa durch eine Grunddienstbarkeit, gewährleistet ist, nicht aber eine rein schuldrechtliche Vereinbarung mit einem privaten Nachbarn, weil es insoweit gerade an der gesicherten Dauerhaftigkeit fehlt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 45/88 -, NVwZ 1991, 1076 m.w.N.; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 22.06.2006 - 2 L 23/04 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2006 - 2 L 278/03
Baugenehmigung für Windenergieanlagen
Zwar dürfte es sich bei der Errichtung von zwei Windenergieanlagen der hier in Rede stehenden Art um ein "raumbedeutsames" Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB handeln (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 11.09.2003 - 2 L 456/00 - ZNER 2003, 51, und vom 22.06.2006 - 2 L 23/04 -, Juris, m. w. Nachw.). - VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 3/11
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen
So liegt es hier aber gerade nicht: Der heute tatsächlich vorhandene, überwiegend unbefestigte, gerade verlaufende Feldweg führt ausschließlich über ein privates Grundstück (s. unter 1.1.), bei dem es nicht auf eine fehlende Untersagungsmöglichkeit seitens der Beigeladenen zu 1), sondern auf eine dauerhafte dinglich-rechtliche Bindung der jeweiligen Eigentümer ankommt, an der es jedoch - wie dargelegt - gerade fehlt (vgl. OVG LSA, U. v. 22.06.2006 - 2 L 23/04 -, BauR 2006, 1943). - VG Leipzig, 12.07.2007 - 6 K 419/07
Turbulenzen; Standsicherheit; Windklau; Veränderungssperre; …
Maßgeblich ist, ob die Genehmigungsfrage in bodenrechtlichen Hinsicht geklärt ist oder ob diese wegen der Abweichung neu aufgeworfen wird ( OVG Magdeburg, Urt. v. 22.6.2006 - 2 L 23/04 -, Juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06
Regionales Entwicklungsprogramm, Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz
Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 22.06.2006 (2 L 23/04) mit der Wirksamkeit des REP befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Plan unter Berücksichtigung des dortigen Klägervorbringens und der Maßstäbe, die der Senat im Normenkontrollurteil vom 11.11.2004 (2 K 144/01 - ZNER 2004, 370) aufgestellt hat, keine formellen oder materiellen Fehler erkennen lässt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".