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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22538
OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02 (https://dejure.org/2003,22538)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.10.2003 - 2 L 32/02 (https://dejure.org/2003,22538)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 2 L 32/02 (https://dejure.org/2003,22538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit einer Verkehrsanlage; Trennung des Hinterliegergrundstücks von der abzurechnenden Anbaustraße durch ein im fremden Eigentum stehendes Anliegergrundstück; Herrstellung einer erforderlichen Verbindung über ein Nachbargrundstück durch die ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02

    Kein "dauerhafter" Vorteil für Hinterlieger-Grundstück bei fehlender dinglicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02
    Das Hinterliegergrundstück hat bei sog. Eigentümerverschiedenheit (beim Anlieger- und beim Hinterliegergrundstück) nur dann einen Vorteil von der Straßenausbaumaßnahme, wenn der Zugang zur Straße dauerhaft gesichert ist (wie OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).

    Für den Fall, dass Hinterlieger- und Anliegergrundstück unterschiedlichen Eigentümerin gehören, vertritt der Senat zu der Frage der In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit einer Verkehrsanlage folgende Auffassung (grundlegender Beschl. des Senats v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 - ):.

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02
    Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt für das Erschließungsbeitragsrecht bei dem Begriff des "Erschlossen-Seins" i. S. v. § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB, dass ein Hinterliegergrundstück nur dann bei der Beitragsverteilung zu berücksichtigen ist, wenn die Zuwegung über ein unmittelbar an der Straße gelegenes Grundstück voraussichtlich auf Dauer besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.08.2000 - BVerwG 11 B 48.00 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 123 Nr. 42).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als ein lediglich allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" verlangt vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; Beschl. v. 09.03.1993 - BVerwG 3 B 105.92 -, Buchholz 310 [VwGO] § 133 [n. F.] Nr. 11).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als ein lediglich allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" verlangt vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; Beschl. v. 09.03.1993 - BVerwG 3 B 105.92 -, Buchholz 310 [VwGO] § 133 [n. F.] Nr. 11).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02
    "Wird das Hinterliegergrundstück von der abzurechnenden Anbaustraße durch ein im fremden Eigentum stehendes Anliegergrundstück getrennt (Eigentümerverschiedenheit), ist das Merkmal der vorteilsrelevanten In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit erfüllt, wenn das Hinterliegergrundstück eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besitzt (so auch NdsOVG [zu einer insoweit vergleichbaren Rechtslage], Beschl. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, NST-N 2000, 242;… Driehaus, [Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl.,] § 35 RdNr. 17).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02
    Das ist etwa dann der Fall, wenn lediglich die Mitbenutzung einer Zufahrt in Rede steht, welche der Nachbar im eigenen Interesse ohnehin aufrechterhalten muss und die von seinem Wohngebäude so weit entfernt liegt, dass von der Mitbenutzung auch keine Störungen ausgehen können (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.01.1995 - 6 U 198/93 -, nach juris).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95

    Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02
    Danach komme es maßgebend auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an; eine spätere Änderung dieser Verhältnisse habe selbst dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 - BVerwG 8 B 5.95 -, Buchholz 406.11 § 134 Nr. 7, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2024 - 9 LB 46/22

    Anpflanzungsgebot; Aufwandsspaltungsbeschluss; schutzwürdige Erwartung; …

    Ausreichend für die dauerhafte Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße und damit die Vorteilslage ist aber ein Notwegerecht im Sinne des § 917 BGB beziehungsweise ein Notwegeanspruch (vgl. OVG SH…, Urteil vom 8.7.2015 - 4 LB 15/14 - juris Rn. 52 ff. unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 24.9.1986 - 9 A 153/83 - juris; BayVGH…, Urteil vom 25.10.2012 - 6 B 10.132 - juris Rn. 33; OVG LSA, Beschluss vom 29.10.2003 - 2 L 32/02 - juris Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 15/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Sicherung der Zugangsmöglichkeit; Verbindung …

    Bereits der Notwegeanspruch sichert mithin die Rechtsposition des Klägers über eine nur schuldrechtlich vereinbarte zeitweilige Gestattung der Überwegung beziehungsweise bloße Duldung hinaus (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.10.2003 - 2 L 32/02 -, Juris) und gewährleistet eine dauerhafte Sicherung der Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Straße.
  • VG Schwerin, 12.03.2013 - 3 A 450/11

    Subventionen, Richtlinienförderung

    Entscheidend ist vielmehr, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 23.04.2002 - 2 L 32/02 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks m.w.N.), und sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) gebunden sind.
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