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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 L 328/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20703
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 L 328/03 (https://dejure.org/2005,20703)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.05.2005 - 2 L 328/03 (https://dejure.org/2005,20703)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 2 L 328/03 (https://dejure.org/2005,20703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Neufestsetzung und Rückforderung von Übergangsgebührnissen; Beweislast bei Nichtaufklärbarkeit der Überzahlung; Keine Möglichkeit der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen einer verschärften Haftung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 L 328/03
    Auf die Frage, ob der Kläger der verschärften Haftung auch noch - wie die Beklagte meint - nach dem Grundsatz des § 820 Abs. 1 BGB unterliegt, weil im Falle des § 53 SVG ein der Regelung immanenter gesetzlicher Vorbehalt der Rückforderung anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 2 C 21.97 -, DVBl. 1999, 322; BVerwG, Urteil vom 25.11.1985 - 6 C 37.83 -, NVwZ 1986, 745), bedarf danach keiner weiteren Prüfung.
  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 L 328/03
    Auf die Frage, ob der Kläger der verschärften Haftung auch noch - wie die Beklagte meint - nach dem Grundsatz des § 820 Abs. 1 BGB unterliegt, weil im Falle des § 53 SVG ein der Regelung immanenter gesetzlicher Vorbehalt der Rückforderung anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 2 C 21.97 -, DVBl. 1999, 322; BVerwG, Urteil vom 25.11.1985 - 6 C 37.83 -, NVwZ 1986, 745), bedarf danach keiner weiteren Prüfung.
  • BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84

    Rechtswidriger Versorgungsfestsetzungsbescheid - Rücknahmemöglichkeit - …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 L 328/03
    Der Begünstigte ist bei Unklarheiten oder Zweifeln gehalten, sich durch Rückfragen bei der auszahlenden Stelle Gewissheit zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.1986 - 2 C 40.84 -, Buchholz 232.5 § 52 BeamtVG Nr. 3; OVG Schleswig, Urteil vom 03.09.1992 - 3 L 379/91 -, mwN.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1992 - 3 L 379/91
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2005 - 2 L 328/03
    Der Begünstigte ist bei Unklarheiten oder Zweifeln gehalten, sich durch Rückfragen bei der auszahlenden Stelle Gewissheit zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.1986 - 2 C 40.84 -, Buchholz 232.5 § 52 BeamtVG Nr. 3; OVG Schleswig, Urteil vom 03.09.1992 - 3 L 379/91 -, mwN.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes …

    Werden Besoldungsleistungen - wie in der Regel - ohne Verwaltungsakt ausgezahlt, ist Bezugspunkt der Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis vom "Mangel des rechtlichen Grundes" daher ebenfalls die Anspruchsberechtigung bzw. im Anwendungsbereich des § 9a BBesG die Anrechenbarkeit des Einkommens (d.h. die "Anfechtbarkeit" des Rechtsgrunds) und nicht, wie das Verwaltungsgericht meint, die spätere Anrechnung (d.h. die "Anfechtung" des Rechtsgrunds; im Ergebnis ebenso - ohne die Anwendbarkeit des § 819 BGB zu problematisieren - OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 12.08.1992, a.a.O.; VG Augsburg, Urteil vom 23.10.2014 - Au 2 K 13.1978 -, Juris; zu § 49 Abs. 2 SVG auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.05.2005 - 2 L 328/03 -, Schütz BeamtR ES/C V 5 Nr. 57).
  • VG Lüneburg, 11.01.2006 - 1 A 38/05

    Abrechnungsfehler; Auflockerung der formalen Strenge; Beamter; Bereicherung; …

    Dies folgt zum einen gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 SVG i. V. m. § 820 Abs. 1 Satz 2 und § 818 Abs. 4 BGB aus dem Umstand, dass Verwaltungsakte, die nach § 53 SVG ergehen, als unter einem gesetzlichen Vorbehalt ergangen gelten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1968 - BVerwG 2 C 41.67 -, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 16;… Urt. v. 25.11.1985 - BVerwG 6 C 37.83 -, NVwZ 1986, 745;… Urt. v. 8.10.1998 - BVerwG 2 C 21.97 -, DVBl. 1999, 322; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 11.5.2005 - 2 L 328/03 -).
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