Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GG Art. 20 Abs. 3; ; VwGO § 118; ; ZPO § 318; ; WG LSA § 63; ; WG LSA § 65; ; AbwAG § 13; ; AG AbwAG LSA § 13
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung: Ausspruch über die Zulassung der Berufung; Urteilsberichtigung; Überwachung, behördliche; Kosten; Abwassereinleitung; Abwasserabgabe; Verwaltungsaufwand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit eines Ausspruchs über die Zulassung der Berufung durch Beifügung eines Berichtigungsbeschlusses zum zugestellten Urteilsabdruck; Deckung des aus der wasserbehördlichen Überwachung der Einleiter resultierenden Verwaltungsaufwands vom Aufkommen der ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 14.09.2006 - 3 A 83/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93
Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Nach verbreiteter Ansicht soll zwar ein Berichtigungsbeschluss keine Bindungswirkung entfalten können, soweit durch ihn nachträglich erstmals ein Rechtsmittel zugelassen wird (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1994 - IX ZR 193/93 -, BGHZ 127, 74, m. w. Nachw.;… Urt. v. 25.02.2000 - V ZR 206/99 -, NJW-RR 2001, 61; BAG, Beschl. v. 07.12.1990 - 7 AZR 268/90 -, Juris).Da die Beteiligten kein Rechtsmittel gegen den Berichtigungsbeschluss eingelegt haben und in der Berichtigung jedenfalls kein besonders schwerer Mangel liegt, der das Wesen der Berichtigung schlechthin verfehlen würde, ist der Beschluss insoweit als wirksam anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1994, a. a. O.).
- BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Sie beansprucht Geltung für den Fall, dass sich dem jüngeren Gesetz im Wege der Auslegung keine Aussage über das Schicksal des älteren Rechts entnehmen lässt (BVerwG, Urt. v. 18.05.2000 - 5 C 29.98 -, BVerwG 111, 200 [210]).Der Grundsatz "lex posterior generalis non derogat legi priori speciali" gilt insbesondere auch in den Fällen, in denen sich die Tatbestände ranggleicher Normen unterschiedlichen Alters nur teilweise decken; dann können sie - ohne mit dem Postulat der Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung in Konflikt zu geraten - mit der Setzung unterschiedlicher Rechtsfolgen nebeneinander Geltung beanspruchen, wenn und weil die jüngere generelle Norm ihren Geltungsanspruch nicht auf den Überschneidungsbereich mit der älteren speziellen erstreckt; ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung der lex posterior zu klären (BVerwG, Urt. v. 18.05.2000, a. a. O.).
- BGH, 22.11.2001 - III ZB 57/01
Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH gegen einen Berichtigungsbeschluß des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Wenn ein anderes Urteil verkündet und damit existent wird als die Entscheidung, die die erkennenden Richter nach Beratung beschlossen hatten, so kann (bei Vorliegen eines in sich schlüssigen Urteilstenors und Fehlen jeglicher Urteilsbegründung) die Diskrepanz zwischen dem "Gewollten" und dem verkündeten Urteil mit der erforderlichen Sicherheit nur bei Bekanntgabe des Beratungsergebnisses des Gerichts festgestellt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2001 - III ZB 57/01 -, NJW-RR 2002, 712).Teilweise wird allerdings die Auffassung vertreten, der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) gebiete es, dass verfahrensrechtlich ein Weg gegeben sein müsse, um ein an sich der Rechtskraft fähiges Urteil, das so aber vom erkennenden Gericht nicht gewollt war, jedenfalls bei sofortiger Beanstandung dieses Fehlers wieder zu beseitigen, wobei eine Verfahrensweise nach Art des Berichtigungsverfahrens nach Anhörung der Parteien in Betracht zu ziehen sei (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2001, a. a. O.;… a. A: BAG, Urt. v. 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 -, NJW 2002, 1142).
- BFH, 29.09.1992 - VII R 56/91
Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Zwar können Rechtssätze außer durch förmliche Aufhebung oder durch Zeitablauf auch durch Kollision mit einer nachträglich entstandenen Norm gleichen oder höheren Ranges ihre Geltung verlieren (vgl. BFH, Urt. v. 29.09.1992 - VII R 56/91 -, BFHE 159, 564).Sie gilt allerdings nicht im Verhältnis eines allgemeinen Gesetzes zu einem Spezialgesetz; dort gilt vielmehr der Grund satz, dass eine neue Gesetzesvorschrift allgemeinen Inhalts bestehende Sondervor schriften nicht aufhebt bzw. verdrängt (…lex posterior generalis non derogat legi priori speciali [vgl. Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl.; § 27 RdNr, 4;… NdsOVG Urt. v. 22.03.1993 - 3 L 1422/91 -, NuR 1995, 201 [202];… OVG RP, Urt. v. 07.02.1961 - 2 A 75/60 -, DÖV 1961, 513]; BFH, Urt. v. 29.09.1992, a. a. O.).
- BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Allgemein gehören im Verwaltungskostenrecht zum "Verwaltungsaufwand" alle persönlichen und sächlichen Kosten in dem mit der Aufgabe befassten Teilbereich der Behörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1967 - IV C 179.65 -, BVerwGE 26, 305 [307]). - BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00
Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Teilweise wird allerdings die Auffassung vertreten, der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) gebiete es, dass verfahrensrechtlich ein Weg gegeben sein müsse, um ein an sich der Rechtskraft fähiges Urteil, das so aber vom erkennenden Gericht nicht gewollt war, jedenfalls bei sofortiger Beanstandung dieses Fehlers wieder zu beseitigen, wobei eine Verfahrensweise nach Art des Berichtigungsverfahrens nach Anhörung der Parteien in Betracht zu ziehen sei (…vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2001, a. a. O.; a. A: BAG, Urt. v. 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 -, NJW 2002, 1142). - BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84
Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Die im Anschluss an die Urteilsgründe beigefügte Rechtsmittelbelehrung, nach der den Beteiligten die Berufung zusteht, stellt für sich allein - jedenfalls in aller Regel - keinen Ausspruch über die Zulassung der Berufung dar (BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84 -, BVerwGE 71, 73 [76]). - BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97
Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Verschiedene Senate des BAG (vgl. Beschl. v. 11.12.1998 - 6 AZB 48/97 -, BAGE 90, 273; Beschl. v. 30.09.1998 - 4 AS 36/98 -, Juris) haben daraufhin ihre Rechtsprechung dahin gehend geändert, dass eine Zulassung des Rechtsmittels auch in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen erfolgen könne; Irrtümer und Versehen, die nur die beteiligten Richter kennen, könnten aber nach wie vor nicht nachträglich berichtigt werden, weil anderenfalls die Rechtsmittelfähigkeit einer Entscheidung durch bloßen Berichtigungsbeschluss zeitlich unbegrenzt nachgeholt werden könne, und zwar selbst dann, wenn die Parteien bereits auf die Rechtskraft des Urteils vertrauen durften. - BGH, 25.02.2000 - V ZR 206/99
Nachträgliche Zulassung der Revision im Wege der Urteilsberichtigung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Nach verbreiteter Ansicht soll zwar ein Berichtigungsbeschluss keine Bindungswirkung entfalten können, soweit durch ihn nachträglich erstmals ein Rechtsmittel zugelassen wird (…vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1994 - IX ZR 193/93 -, BGHZ 127, 74, m. w. Nachw.; Urt. v. 25.02.2000 - V ZR 206/99 -, NJW-RR 2001, 61; BAG, Beschl. v. 07.12.1990 - 7 AZR 268/90 -, Juris). - BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
Das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschl. v. 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86 -, NJW 1992, 1496) hat diese Rechtsprechung (insbesondere des BAG) jedoch beanstandet und hierzu ausgeführt, es stelle einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Gebot fairer Verfahrensgestaltung dar, wenn die wirksame Zulassung eines Rechtsmittels durch das Gericht der Verkündung bedürfe und deren versehentliches Unterbleiben nicht mehr korrigiert werden könne. - BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 9.01
Anteilsveräußerung; Treuhandanstalt; Treuhand-Kapitalgesellschaft; Restitution; …
- BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 5.92
Verwaltungsrechtliche Entscheidung - Verkündung - Unterschrift - Geschäftsstelle
- BVerwG, 20.06.2006 - 1 D 4.05
- BAG, 07.12.1990 - 7 AZR 268/90
Möglichkeit der Nachholung der Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluss - …
- BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 10.82
Festsetzung des Streitwerts für ein Revisionsverfahren
- BVerwG, 13.09.1993 - 9 B 449.93
Rechtfertigung der Revision durch den Grundsatz des Meistbegünstigten - …
- OVG Niedersachsen, 22.11.1993 - 3 L 1422/91
Öffentliche Gewässer; Öffentlicher Gebrauch; Ufer; Gemeingebrauch; Fernmeldelinie
- VG Lüneburg, 11.02.2004 - 5 A 24/03
Abdeckung; Friedhofsrecht; Friedhofssatzung; Friedhofswesen; Friedhofszweck; …
- BAG, 30.09.1998 - 4 AS 36/98
- OVG Thüringen, 19.12.2012 - 1 KO 933/11
Thüringen; Kosten der Überwachung der Einleitung von Abwässern in oberirdische …
Dementsprechend habe auch das OVG Magdeburg in seinem Urteil vom 24. April 2008 - 2 L 378/06 - zu der § 86 ThürWG entsprechenden landesrechtlichen Bestimmung festgestellt, dass das Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz keine Kostenerhebung für Probeentnahmen und Laboruntersuchungen zulasse, sofern dabei Parameter ermittelt würden, die der Berechnung der Abwasserabgabe nach § 3 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz dienten.Denn zum Verwaltungsaufwand gehören im Verwaltungskostenrecht allgemein alle persönlichen und sächlichen Kosten in dem mit der Aufgabe befassten Teilbereich der Behörde (OVG LSA, Urt. v. 24. April 2008 - 2 L 378/06 - zit. n. juris, dort Rn. 34).
Denn der Verwaltungsaufwand umfasst regelmäßig auch Ausgaben für Fremdleistungen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 24. April 2008 - a. a. O.).
Insbesondere sah § 4 Abs. 5 AbwAG keine zusätzlichen abwasserrechtlichen Überwachungsmaßnahmen vor (vgl. dazu auch OVG LSA, Urt. v. 24. April 2008 - 2 L 378/06 - a. a. O. dort Rn. 36).
Da für § 12 ThürAbwAG ein (nicht völlig unbedeutender) Anwendungsbereich verbleiben muss und der Beklagte eine behördliche Überwachung, die allein der Ermittlung der Abwasserabgabe dient, nicht dargelegt hat, legt der Senat diese Vorschrift - in Übereinstimmung mit der Rechtsansicht des Thüringer Landesverwaltungsamts - in seinem - zwischenzeitlich außer Kraft gesetzten - Erlass zur Durchführung wasserrechtlicher Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 7 WHG zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer; hier Festlegung und Gültigkeit von Überwachungswerten vom 9. Dezember 2003, (Az. 604.1-8804.06-5134/2001-Rundverfügungen), dort lit. h), dahingehend aus, dass der Verwaltungsaufwand, der aus der behördlichen Überwachung der Einleiter resultiert, dann vom Aufkommen der Abwasserabgabe gedeckt wird, wenn er zumindest auch dem Vollzug des AbwAG und des ThürAbwAG dient (i. d. S. für die dortige Regelung auch OVG LSA, Urt. v. 24. April 2008, a. a. O., Rn. 46).
- OVG Thüringen, 13.02.2009 - 1 KO 896/07
Wasserrecht; Keine persönliche Gebührenfreiheit von Eigenbetrieben der …
Anders als der Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.04.2008 - 2 L 378/06 - meint, ergibt sich die Rechtswidrigkeit der Gebührenfestsetzung auch nicht daraus, dass die hier maßgebliche Amtshandlung bzw. öffentliche Leistung durch die Erhebung der Abwasserabgabe kostenrechtlich umfasst ist. - OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 4 M 53/09
Zur Erhebung von Verwaltungskosten bei der Abwälzung der Kleineinleiterabgabe
Auch wenn - anders als in anderen Landesgesetzen (vgl. z.B. § 12 Abs. 2 ThürAbwAG;… vgl. dazu OVG Thüringen, Urt. v. 17. September 2007 - 4 KO 726/05 -, zit. nach JURIS; § 13 Abs. 1 Satz 1 HS 2 AG AbwAG Nds; Art. 16 Abs. 4 BayAbwAG) - eine ausdrückliche Bestimmung zur Deckung des bei der Abwälzung der Kleineinleiterabgabe entstehenden Verwaltungsaufwandes in § 13 AG AbwAG LSA fehlt, wäre zu prüfen, ob § 13 Abs. 1 Satz 2 AbwAG eine entsprechende Landesregelung erlaubt (…vgl. dazu OVG Saarland, Beschl. v. 1. Oktober 1990, a.a.O.;… Köhler, AbwAG, 2. A., § 13 Rdnr. 26;… Nispenau, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 234; vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24. April 2008 - 2 L 378/06 -, zit. nach JURIS) und ob § 13 AG AbwAG LSA dahingehend auszulegen ist (…vgl. dazu auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 13. Februar 2002, a.a.O.). - VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10
Nichtigkeit der Gebührensätze für Abwasseranalytik wegen Nichtbeachtung des …
Es werde des Weiteren verwiesen auf ein Urteil des OVG Magdeburg vom 24.04.2008 (Az.: 2 L 378/06; juris), welches zu einer Parallelvorschrift im Land Sachsen-Anhalt (zu § 86 ThürWG ) ausgeführt habe, dass der Kostenerhebung eine Bestimmung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz entgegen stehe, nämlich dann, wenn die Probeentnahmen und Laboruntersuchungen solche Parameter beträfen, die für die Berechnung der Abwasserabgabe nach § 3 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz von Bedeutung seien.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".