Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Berlin, 01.06.2010 - 2 L 72.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25165
VG Berlin, 01.06.2010 - 2 L 72.10 (https://dejure.org/2010,25165)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.06.2010 - 2 L 72.10 (https://dejure.org/2010,25165)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 2 L 72.10 (https://dejure.org/2010,25165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Beantragung der Zulassung zur Nutzung des Sitzungssaals der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin im Rathaus Schöneberg durch eine politische Partei für eine überbezirkliche Veranstaltung

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bürgerbewegung Pro Deutschland darf ins Rathaus Schöneberg

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2010 - 2 L 72.10
    Ein solches Vorgehen ist mit dem Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG und dem Gebot der Chancengleichheit für politische Parteien, denen nach Art. 21 Abs. 1 GG eine erhebliche Bedeutung für die politische Willensbildung des Volkes zukommt, nicht zu vereinbaren (vgl. OVG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.08 - BVerwG, Urteil vom 28. März 1969 - VII C 49.67 -, [...]).
  • VG Berlin, 07.01.2005 - 2 A 3.05

    NPD darf ins Tempelhofer Rathaus

    Auszug aus VG Berlin, 01.06.2010 - 2 L 72.10
    Dies ist gerichtsbekannt (vgl. Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2005 - VG 2 A 3.05 -) und ergibt sich im Übrigen auch aus der im Laufe des Antragsverfahrens erfolgten Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung, auf die der Antragsgegner eine künftige restriktivere Raumvergabe stützen will (vgl. § 2 Abs. 4 der neuen Nutzungsund Entgeltordnung, wonach Räume an Parteien zukünftig nur für Veranstaltungen der im Bezirk gebildeten Kreisverbände oder Bezirksgruppen vergeben werden).
  • VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09

    NPD-Bundesparteitag: Räume mussten uneingeschränkt überlassen werden

    48 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG VII C 49.67 -, BVerwGE 31, 368 [370]) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 -, Juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 3 S 40.10 -), der die Kammer folgt (vgl. zuletzt Beschluss vom 1. Juni 2010 - VG 2 L 72.10 -), müssen Änderungen der Vergabepraxis zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Partei die Überlassung von Räumlichkeiten bereits beantragt hat, unberücksichtigt bleiben.
  • VG Berlin, 12.08.2011 - 2 L 126.11

    Überlassung von Räumen zur Durchführung einer Parteiversammlung

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 28. März 1969 - BVerwG VII C 49.67 -, Juris), des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (z.B. Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 3 S 40.10 -, Juris) und der Kammer (z.B. Beschluss vom 1. Juni 2010 - VG 2 L 72.10), dass die von einem Träger öffentlicher Gewalt beschlossene Änderung seiner Vergabepraxis für Räumlichkeiten an politische Parteien erst für Vergabeanträge maßgeblich ist, die zeitlich nach der Entscheidung über die Änderung gestellt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht