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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06 |
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Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Zur Berechnung des Anspruches auf höhere kinderbezogene Dienstbezüge nach der Vollstreckungsanordnung des BVerfG im Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 - BVerfGE 99, 300-332
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 20.10.2005 - 6 A 646/05
- BVerwG, 10.01.2006 - 2 C 29.05
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06
Rn. 14 Der Kläger, der zunächst beantragt hatte, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts B-Stadt vom 20. Oktober 2005 - Az. 6 A 646/05 - als unzulässig zu verwerfen, hilfsweise die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts B-Stadt vom 20. Oktober 2005 - Az. 6 A 646/05 - zurückzuweisen, beantragte mit Schreiben vom 02. Juni 2009, den Beklagten unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten den Beklagten unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids vom 12. Januar 2005 zu verurteilen, an den Kläger für das Jahr 2002 332, 52 Euro, für das Jahr 2003 758, 04 Euro, für das Jahr 2004 687, 36 Euro und für das Jahr 2005 574, 32 Euro, insgesamt 2.352,24 Euro, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des § 247 BGB aus 1.777,92 EUR seit dem 14.02.2005, aus 574, 32 EUR seit dem 01.01.2006 und für die Jahre 2006 und folgende einen erhöhten und amtsangemessenen Familienzuschlag nach Maßgabe der Vollstreckungsanordnung in dem Beschluss des BVerfG vom 24.11.1998, Az. 2 BvL 26/91 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten ab Zahlungsverpflichtung zu zahlen.Rn. 31 Ansprüche auf höhere kinderbezogene Teile der Dienstbezüge nach der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u.a. - JURIS) bestehen erst ab demjenigen Haushaltsjahr, in dem der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn erstmals geltend gemacht hat, dass er den kinderbezogenen Anteil seiner Alimentation entgegen Art. 33 Abs. 5 GG für unzureichend hält (…BVerwG, Urt. v. 13.11.2008 - 2 C 16/07 - JURIS;… Urt. v. 27.05.2010 - 2 C 33/09 - JURIS;… Urt. v. 28.06.2011 - 2 C 40/10 - JURIS).
Rn. 36 Anspruchsgrundlage für ein derartiges Zahlungsverlangen ist die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 - JURIS), da der Kläger die Gewährung einer höheren als vom Gesetz vorgesehenen Alimentation begehrt.
Rn. 38 Die Methode der Bedarfsberechnung ist den Verwaltungsgerichten durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u.a. - Rz. 72 i. V. m. Rz. 57 ff.) vorgegeben.
Rn. 43 Es ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - JURIS - Rz. 56), die Nettobezüge durch einen Abzug der Lohnsteuer (nach Maßgabe der besonderen Lohnsteuertabellen), der Kirchensteuer (Kirchensteuersatz: 8 v.H.) und des Solidaritätszuschlags (soweit dieser im maßgeblichen Jahr erhoben wurde, was für 2004 tatsächlich so war) und unter Hinzurechnung des Kindergeldes zu berechnen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 1 A 1927/05
Geltendmachung eines erweiterten Anspruchs auf Zahlung eines Familienzuschlags …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06
Es kommt dann nicht mehr darauf an, wie weitgehend er sich mit der - logisch nachrangigen - Berechnung eines etwaigen - bei Annahme einer anderen Rechtsauffassung - gegebenen Anspruches auseinandersetzt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 06.10.2006 - 1 A 1927/05 - JURIS).Rn. 42 Anders als dies der Beklagte jedenfalls vor der mündlichen Verhandlung vertrat, ist die Lohnsteuer von diesem Einkommen und nicht nach einem zu versteuernden Einkommen zu berechnen, von dem die Kinderfreibeträge abgezogen wurden (…so auch VG Münster, Urt. v. 15.11.2005 - 4 K 946/00 - JURIS; OVG Münster, Urt. v. 06.10.2006 - 1 A 1927/05 - JURIS).
Rn. 46 Zuzustimmen ist dem Beklagten jedoch insoweit, als er vertritt, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag seien in Höhe von 8 bzw. 5,5 vom Hundert nicht von der Lohnsteuer ohne Berücksichtigung der Kinder- und Betreuungsfreibeträge, sondern von der Lohnsteuer, wie sie nach deren Berücksichtigung zu zahlen wäre, anzusetzen (so auch OVG Münster, Urt. v. 06.10.2006 - 1 A 1927/05 - JURIS;… Urt. v. 27.02.2008 - 1 A 30/07 - JURIS;… VGH Mannheim, Urt. v. 13.02.2007 - 4 S 2289/05 - JURIS;… OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 13.12.2007 - 1 L 151/06 - JURIS).
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2289/05
Zur amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Beamter - Familienzuschlag
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06
Rn. 46 Zuzustimmen ist dem Beklagten jedoch insoweit, als er vertritt, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag seien in Höhe von 8 bzw. 5,5 vom Hundert nicht von der Lohnsteuer ohne Berücksichtigung der Kinder- und Betreuungsfreibeträge, sondern von der Lohnsteuer, wie sie nach deren Berücksichtigung zu zahlen wäre, anzusetzen (…so auch OVG Münster, Urt. v. 06.10.2006 - 1 A 1927/05 - JURIS;… Urt. v. 27.02.2008 - 1 A 30/07 - JURIS; VGH Mannheim, Urt. v. 13.02.2007 - 4 S 2289/05 - JURIS;… OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 13.12.2007 - 1 L 151/06 - JURIS).Zwar mag ein Vorverfahren - als bloße "Förmelei" - entbehrlich sein, wenn der Beklagte zu erkennen gibt, dass dieses aussichtslos wäre (VGH Mannheim, Urt. v. 13.02.2007 - 4 S 2289/05 - JURIS;… Geis in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., 2010, § 68, Rz. 167).
- BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10
Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06
Rn. 31 Ansprüche auf höhere kinderbezogene Teile der Dienstbezüge nach der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u.a. - JURIS) bestehen erst ab demjenigen Haushaltsjahr, in dem der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn erstmals geltend gemacht hat, dass er den kinderbezogenen Anteil seiner Alimentation entgegen Art. 33 Abs. 5 GG für unzureichend hält (…BVerwG, Urt. v. 13.11.2008 - 2 C 16/07 - JURIS;… Urt. v. 27.05.2010 - 2 C 33/09 - JURIS; Urt. v. 28.06.2011 - 2 C 40/10 - JURIS).Sie wird zutreffend wie folgt begründet (BVerwG, Urt. v. 28.06.2011, a.a.O.):.
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02
Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06
Modifikationen kann insoweit nur der Gesetzgeber herbeiführen (BVerwG, Urt. v. 17.06.2004 - 2 C 34/02 - JURIS). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - 1 A 30/07
Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines höheren als des gesetzlich festgelegten …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06
Rn. 46 Zuzustimmen ist dem Beklagten jedoch insoweit, als er vertritt, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag seien in Höhe von 8 bzw. 5,5 vom Hundert nicht von der Lohnsteuer ohne Berücksichtigung der Kinder- und Betreuungsfreibeträge, sondern von der Lohnsteuer, wie sie nach deren Berücksichtigung zu zahlen wäre, anzusetzen (…so auch OVG Münster, Urt. v. 06.10.2006 - 1 A 1927/05 - JURIS; Urt. v. 27.02.2008 - 1 A 30/07 - JURIS;… VGH Mannheim, Urt. v. 13.02.2007 - 4 S 2289/05 - JURIS;… OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 13.12.2007 - 1 L 151/06 - JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2007 - 1 L 151/06
Zur Amtsangemessenheit der Alimentation eines Beamten der Besoldungsgruppe A 12 …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06
Rn. 46 Zuzustimmen ist dem Beklagten jedoch insoweit, als er vertritt, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag seien in Höhe von 8 bzw. 5,5 vom Hundert nicht von der Lohnsteuer ohne Berücksichtigung der Kinder- und Betreuungsfreibeträge, sondern von der Lohnsteuer, wie sie nach deren Berücksichtigung zu zahlen wäre, anzusetzen (…so auch OVG Münster, Urt. v. 06.10.2006 - 1 A 1927/05 - JURIS;… Urt. v. 27.02.2008 - 1 A 30/07 - JURIS;… VGH Mannheim, Urt. v. 13.02.2007 - 4 S 2289/05 - JURIS; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 13.12.2007 - 1 L 151/06 - JURIS). - VG Münster, 15.11.2005 - 4 K 946/00
Bewilligung erhöhter familienbezogener Gehaltsbestandteile im Ortszuschlag ab dem …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 84/06
Rn. 42 Anders als dies der Beklagte jedenfalls vor der mündlichen Verhandlung vertrat, ist die Lohnsteuer von diesem Einkommen und nicht nach einem zu versteuernden Einkommen zu berechnen, von dem die Kinderfreibeträge abgezogen wurden (so auch VG Münster, Urt. v. 15.11.2005 - 4 K 946/00 - JURIS;… OVG Münster, Urt. v. 06.10.2006 - 1 A 1927/05 - JURIS).
- BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 20.16
115%-Grundsatz; 20%-Zuschlag; Abstandsgebot; Alimentation; Amtsangemessenheit; …
Dies ist im Übrigen einhellige Ansicht der bisher hierzu veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. für das Jahr 2005: OVG Münster…, Urteil vom 23. April 2009 - 1 A 811/08 - Rn. 25 f.; für die Jahre 2005 bis 2006: OVG Greifswald, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 L 84/06 - juris Rn. 57 ff.; für das Jahr 2006: OVG Bautzen…, Beschluss vom 24. April 2013 - 2 A 244/11 - juris Rn. 6; für das Jahr 2007: OVG Koblenz, Urteil vom 5. Dezember 2008 - 10 A 10502/08 - NVwZ-RR 2009, 568 und OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. August 2010 - 5 LA 38/10 - juris Rn. 7; für das Jahr 2009: VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juni 2016 - 4 S 1094/15 - juris Rn. 39 ff. und OVG Münster…, Urteil vom 7. Juni 2017 - 3 A 1058/15 - juris Rn. 27). - VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061
Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern
Rn. 17 Verbleibt trotz der Bemühungen um eine Verbesserung der finanziellen Situation kinderreicher Beamter ein verfassungswidriges Besoldungsdefizit, so haben die betroffenen Beamten weiterhin einen unmittelbaren durch die Verfassung begründeten und durch die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgericht formell legitimierten Anspruch auf erhöhte familienbezogene Besoldung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 34/02 -, BVerwGE 121, 91; BayVGH, B.v. 10.4.2007 - 3 BV 07.344 - juris; zuletzt: OVG M.-V., U.v. 13.12.2012 - 2 L 84/06 - juris Rn. 31 f).
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