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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13477
OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16 (https://dejure.org/2017,13477)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.04.2017 - 2 L 92/16 (https://dejure.org/2017,13477)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 (https://dejure.org/2017,13477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Positiventscheidung "Grenzfeststellung" des Liegenschaftskatasters durch Erlaubnis einer zuverlässigen und widerspruchsfreien Grenzaussage; Zuordnung des geometrischen Abbilds des Flurstücks i.R.d. örtlichen Gegebenheiten; Katasternachweis und Örtlichkeit als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann stimmen Katasternachweis und Örtlichkeit überein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Positiventscheidung "Grenzfeststellung" des Liegenschaftskatasters durch Erlaubnis einer zuverlässigen und widerspruchsfreien Grenzaussage; Zuordnung des geometrischen Abbilds des Flurstücks i.R.d. örtlichen Gegebenheiten; Katasternachweis und Örtlichkeit als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1739
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]), und ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat.

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13

    Kataster- und Vermessungswesen - Grenzfeststellung und Abmarkung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Die Positiventscheidung "Grenzfeststellung" ist möglich, wenn das Liegenschaftskataster eine zuverlässige und widerspruchsfreie Grenzaussage erlaubt und das geometrische Abbild des Flurstücks sich den örtlichen Gegebenheiten eindeutig zuordnen lässt (Beschl. d. Senats v. 26.09.2014 - 2 L 3/13 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).

    Die Positiventscheidung "Grenzfeststellung" ist möglich, wenn das Liegenschaftskataster eine zuverlässige und widerspruchsfreie Grenzaussage erlaubt und das geometrische Abbild des Flurstücks sich den örtlichen Gegebenheiten eindeutig zuordnen lässt (zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 26.09.2014 - 2 L 3/13 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.1980 - 2 B 70.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Soweit seinem Vorbringen zu entnehmen sein sollte, das Verwaltungsgericht hätte den Aufbau der Giebelmauer, insbesondere deren Stärke, und die Frage, auf welcher Seite sie senkrecht nach oben verläuft, aufklären müssen, wäre dem schon deshalb nicht zu folgen, weil diese Umstände nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, auf die es in diesem Zusammenhang allein ankommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.1980 - BVerwG 2 B 70.78 -, juris, RdNr. 5), nicht entscheidungserheblich sind.
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Solche Zweifel bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506, RdNr. 36 in juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs schützt auch nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01 -, NVwZ 2005, 81, m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Rn. 23 Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. Beschl. v. 04.07.2012 - 2 L 94/11 -, juris, RdNr. 18), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (BVerwG, Beschl. v. 27.04.2012 - BVerwG 8 B 7.12 -, juris, RdNr. 2, m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Rn. 29 Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer nicht nur darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären; er muss auch darlegen, dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen; ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt insoweit nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998 - BVerwG 6 B 67.98 -, juris, m.w.N; Beschl. d. Senats v. 08.12.2016 - 2 L 39/15 -, juris, RdNr. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 2 L 39/15

    Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess - zum Regelungsinhalt einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16
    Rn. 29 Wird ein Aufklärungsmangel behauptet, muss der Rechtsmittelführer nicht nur darlegen, hinsichtlich welcher Tatsachen Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären; er muss auch darlegen, dass bereits in der Vorinstanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen; ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt insoweit nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1998 - BVerwG 6 B 67.98 -, juris, m.w.N; Beschl. d. Senats v. 08.12.2016 - 2 L 39/15 -, juris, RdNr. 39).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2009 - 2 L 335/07

    Anforderungen an Grenzfeststellungen und Abmarkungen in Sachsen-Anhalt

  • BVerwG, 01.12.1994 - 3 B 66.94

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung wegen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 105/10

    Grenzfeststellung und Abmarkung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2023 - 1 LB 213/19

    Kataster- und Vermessungsrecht

    Die LiVermVV M-V ist eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift, die - wie ein vorweggenommenes Sachverständigengutachten - im Regelfall den Nachweis begründet, ob eine im Kataster nachgewiesene Flurstücksgrenze in der Örtlichkeit zutreffend bestimmt worden ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris Rn. 13).

    Die Annahme von Toleranzbereichen ist zulässig (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 13. Januar 2016 - 1 A 10955/13 -, juris Rn. 24 zu "zuzubilligenden Fehlertoleranzen bei der Rückübertragung von Katasterzahlen"; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris Rn. 17 …und Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 L 108/12 -, juris Rn. 16 bzgl. "geringfügige Abweichungen"; OVG Münster…, Beschluss vom 5. September 2012 - 14 A 2814/09 -, juris Rn. 15 ff. …und Beschluss vom 23. August 2013 - 14 A 506/12 - juris Rn. 9 zu Messtoleranzen bei Abmarkungen, konkret: Abweichung von 4 cm; OVG Münster, Urteil vom 13. Januar 2003 - 7 A 237/02 -, unveröffentlicht - aber: BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 -, juris Rn. 5 - zu "nicht vermeidbaren Messungsungenauigkeiten").

    Rn. 54 Das betrifft zum einen die Feststellung des Grenzpunktes 20062. Die Positiventscheidung "Grenzfeststellung" ist möglich, weil das Liegenschaftskataster eine zuverlässige und widerspruchsfreie Grenzaussage erlaubt und das geometrische Abbild des Flurstücks sich den örtlichen Gegebenheiten eindeutig zuordnen lässt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris Rn. 10).

    Für die Übernahme von Grenzen in das Liegenschaftskataster sind nicht die materiellen Eigentumsverhältnisse, die sich aufgrund von Grunderwerb oder Ersitzung verändern können, maßgeblich, sondern allein die Grenzen, die verbindlich entsprechend der Nachweise im Liegenschaftskataster festgestellt worden sind (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris Rn. 10; OVG Bautzen…, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 1 A 767/08 -, juris Rn. 7; OVG Greifswald…, Beschluss vom 1. April 2004 - 3 L 308/02 -, juris Rn. 3; OVG Münster…, Urteil vom 12. Februar 1992 - 7 A 1910/89 -, juris Rn. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2018 - 8 B 10260/18

    Immissionsschutzrecht -Konkurrenz bei Windenergieanlagen

    Rn. 19 Wie im Beschluss des Verwaltungsgerichts zutreffend dargestellt, besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung angesichts des Fehlens von Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz und in den zu seiner Durchführung ergangenen Verordnungen zur Behandlung paralleler Genehmigungsanträge weitgehend Einigkeit, dass bei Vorliegen einer "echten" Konkurrenzsituation paralleler Genehmigungsanträge die Behörde eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über die Reihenfolge der Verbescheidung der Anträge treffen muss und dabei nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, namentlich dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gleichheitsgrundsatz zu verfahren hat, die eine sachgerechte und willkürfreie Behandlung der konkurrierenden Genehmigungsanträge verlangen; dabei stellt der Gesichtspunkt der Priorität konkurrierender Anträge grundsätzlich ein sachgerechtes Kriterium dar, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls eine Abweichung hiervon rechtfertigen (vgl. z. B. OVG RP…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14.OVG -, BauR 2014, 1133 und juris, Rn. 20 f. …sowie Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16.OVG -, BauR 2016, 2064 und juris, Rn. 49 ; Thüringisches OVG…, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 EO 35/12 -, juris, Rn. 30; siehe auch VG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 2 B 42/17 -, BauR 2017, 1739 und juris, Rn. 40 ff, m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 L 104/19

    Flurstücksbildung ohne Vermessung

    Rn. 40 cc) Ein dritter Fall eines fehlerhaften Grenznachweises im Liegenschaftskataster ist der sog. Aufnahmefehler, der durch die Grenzfeststellungsbehörde nicht erkannt werden kann, sondern der subjektiven (übereinstimmenden) Erklärung der Beteiligten bedarf; er kann durch fehlerhafte Erfassung (Uraufnahme) der rechtmäßigen Grenze oder durch ordnungsgemäße Erfassung des falschen Grenzverlaufs (Grenzirrtum, also Irrtum in der Sache) entstanden sein (vgl. Beschluss des Senats vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 - juris Rn. 17 ;… Kummer/Möllering, Vermessungs- und Geoinformationsrecht Sachsen-Anhalt, 3. Aufl., § 16 Anm. 5.2.3.2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2024 - 2 L 76/23

    Grundstücksvermessung; Zahl der Grenzmarken bei der Abmarkung

    Rechtswidrig wäre die Grenzfeststellung zum Beispiel dann, wenn der Beklagte sie entgegen § 4 Abs. 1 DVO VermKatG LSA ohne Vorliegen hinreichender Bestimmungselemente über den Grenzverlauf durchgeführt hätte (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 - juris Rn. 11 ).

    Diese Auffassung ist nicht "schlichtweg falsch" (vgl. S. 3 Abs. 6 der Antragsbegründung), sondern stimmt mit der Rechtsprechung des Senats überein (OVG LSA, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 - juris Rn. 10 ).

  • VG Halle, 25.04.2025 - 2 A 95/23

    Grenzfeststellung und Abmarkung

    Die Grenzfeststellung setzt eine gewisse Sachzuordnungsgewissheit voraus (OVG LSA, Beschluss vom 12. April 2017 - 2 L 92/16 -, juris, auch unter Bezugnahme auf Kummer/Möllering, Kommentar, VermGeoG LSA, § 16 Rn. 5.2.2.1).
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