Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 2 LA 140/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 3 Abs 1 GG; § 13a Abs 3 USG; § 13c Abs 1 USG; § 13 Abs 1 USG
Berufssoldat; Besoldung; Gleichheitssatz; Mindestleistung; Tagessatz; Unterhaltsleistung; Unterhaltssicherung; Wehrpflichtiger; Wehrübung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 26.02.2003 - 3 A 253/00
- OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 2 LA 140/03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 118 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 2 LA 140/03
Hierbei reicht es aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458(1459) = NdsVBl.2000, 244(245) = NVwZ 2000, 1163).
- BVerwG, 21.10.1977 - 8 B 18.77
Erstattung von Aufwendungen für Ersatzkräfte oder Vertreter eines Wehrpflichtigen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 2 LA 140/03
Vielmehr werden dem Wehrpflichtigen, der mit der Wehrübung seiner staatsbürgerlicher Pflicht zur Erfüllung der Wehrpflicht nachkommt, ledíglich Leistungen zur Unterhaltssicherung erbracht (vgl. §§ 1,2 USG), die nur dazu dienen sollen, die materielle Lebensgrundlage des Wehrpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1974 - BVerwG VIII C 90.73 -, Buchholz, aaO, Nr. 4 = BVerwGE 47, 238(240f.)); ein Ausgleich von Einkommensverlusten, die ein Wehrpflichtiger durch die Ableistung einer Wehrübung möglicherweise erleidet, soll also grundsätzlich nicht stattfinden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.1977 - BVerwG VIII B 18.77 -, Buchholz, aaO, Nr. 7, S. 7).Hat sich der Gesetzgeber im Rahmen der ihm gerade bei Leistungsgesetzen zuzubilligenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.10.1977, aaO, S. 6 m. w. Nachw.) dazu entschlossen, für Wehrpflichtige, die eine Wehrübung, ableisten, nur eine Unterhaltssicherung vorzusehen und diese Unterhaltssicherung wie etwa bei den in den in der Tabelle zu § 13 c Abs. 1 USG festgelegten Werten unterhalb der Besoldung eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit anzusiedeln, so kann hierin ein Verstoß gegen den (allgemeinen) Gleichheitssatz und damit gegen die Verfassung nicht gesehen werden, zumal in der Tabelle nach den Unterhaltsverpflichtungen des Wehrpflichtigen für seine Angehörigen und nach dem Dienstgrad des Wehrpflichtigen differenziert wird.
- BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 2 LA 140/03
Insgesamt ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 407).
- OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98
Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines …
- OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97
Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 2 LA 140/03
An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 -, NdsVBl. - BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 90.73
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) bei Fortführung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 2 LA 140/03
Vielmehr werden dem Wehrpflichtigen, der mit der Wehrübung seiner staatsbürgerlicher Pflicht zur Erfüllung der Wehrpflicht nachkommt, ledíglich Leistungen zur Unterhaltssicherung erbracht (vgl. §§ 1,2 USG), die nur dazu dienen sollen, die materielle Lebensgrundlage des Wehrpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1974 - BVerwG VIII C 90.73 -, Buchholz, aaO, Nr. 4 = BVerwGE 47, 238(240f.)); ein Ausgleich von Einkommensverlusten, die ein Wehrpflichtiger durch die Ableistung einer Wehrübung möglicherweise erleidet, soll also grundsätzlich nicht stattfinden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.1977 - BVerwG VIII B 18.77 -, Buchholz, aaO, Nr. 7, S. 7). - BVerwG, 26.04.1994 - 8 B 233.93
Voraussetzungen für das "Ruhen" eines Betriebs während der wehrdienstbedingten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 2 LA 140/03
Abs. 1 USG festgelegten Tagessätzen erfolgen können, entgegen der Ansicht des Klägers mit dem (allgemeinen) Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerwG, Beschl. v. 26.4.1994 - BVerwG 8 B 233.93 -, Buchholz 448.3 § 13 USG Nr. 11), auch wenn die dem eine Wehrübung ableistenden Wehrpflichtigen nach § 13 c Abs. 1 USG zustehenden Leistungen nicht der Besoldung eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit mit dem gleichen Dienstgrad wie dem Wehrpflichtigen entsprechen.
- OVG Niedersachsen, 27.06.2008 - 5 LA 266/07
Ansprüche eines selbstständigen Arztes auf Leistungen nach dem …
Denn das Unterhaltssicherungsgesetz dient nicht dem Ausgleich von Einkommensverlusten, sondern der Sicherung der materiellen Lebensgrundlage des Wehrpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.10.2003 - 2 LA 140/03 -, NordÖR 2004, 87).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".